Eine Person x hat bereits versucht die Formvorschriften für einen Widerspruchsbescheid zu finden, aber dabei festgestellt, dass es so was scheinbar gar nicht direkt gibt, sondern nur eine Art "Muster" wie so etwas zu halten wäre. Das war schon recht Form los. -(falls irgend eine person A-Z was gefunden habe, einfach mal posten)-
Weil nun ein Widerspruchsbescheid aber auch ein Verwaltungsakt sein kann, würden, wenn dieser Fall gilt, dann natürlich die Vorschriften gelten, welche für normale Bescheide auch gelten.
Ob aber ein bestimmter Widerspruchsbescheid besonders Aussehen haben muss oder nicht konnte nicht ermittelt werden.
Eines dürfte jedoch sicherlich ebenso gelten, sollte eine Person A keinen Widerspruchsbescheid erhalten haben, kann auch keine Frist starten. Eine Person X würde davon abraten nicht zu reagieren, wenn eine Zustellung zweifels frei und auch nachweisbar stattgefunden hat.