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Autor Thema: Widerspruchsbescheid des Mitteldeutschen Rundfunks eingetrudelt  (Gelesen 7778 mal)

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Person W hat nun den Widerspruchsbescheid bekommen. ( Wird noch hochgeladen). Vorher hatte W mit dem GV zu tun, das erste Mal mitte Dezember wollte er mit einem Bettelbrief die Gebühren einziehen, dann im Januar sollte W Vermögensauskunft abgeben mit Androhung Eintrag ins Schuldnerverzeichnis. Daraufhin hat W Eilantrag bei Gericht gestellt. Nun am 15.04. (Datiert auf 09.04.) ist dieser nette Widerspruchsbescheid eingetrudelt, sogar mit Namen und Unterschrift!!!!
Sollte W nun dem Gericht Bescheid geben daß jetzt doch ein Widerspruchsbescheid eingegangen ist oder ist dies schon das Resultat vom Gericht??
Der Widerspruchsbescheid ist sehr lang und ausführlich gehalten und es sieht so aus als ob die Rundfunkanstalten absolutes Hochwasser haben.
W wird nun eine ausführliche Klagebegründung ausarbeiten.
Kommentare willkommen :-)


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  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Woher bitte weißt Du, dass es ein Widerspruchsbescheid vom Mitteldeutschen Rundfunk und somit von einer Anstalt des öffentlichen Rechts ist?
Etwa weil das im Betreff steht?

So einen Brief kann ich auch schreiben und mache mich damit ebenso strafbar.

Einfach mal drüber nachdenken, sauber recherchieren und dann entsprechend handeln.
Vielleicht auch mal einen Anwalt konsultieren. Ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt (eigene Erfahrung).

LG Tübingen, Beschl. v. 19.05.2014 - 5 T 81/14
LG Tübingen, Beschl. v. 08.01.2015 - 5 T 296/14

Beschlüsse/ Urteile GEGEN ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.msg92105.html#msg92105


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2015, 02:46 von Bürger«
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

H
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Woher bitte weißt Du, dass es ein Widerspruchsbescheid vom Mitteldeutschen Rundfunk und somit von einer Anstalt des öffentlichen Rechts ist?
Etwa weil das im Betreff steht?

So einen Brief kann ich auch schreiben und mache mich damit ebenso strafbar.

Einfach mal drüber nachdenken, sauber recherchieren und dann entsprechend handeln.
Vielleicht auch mal einen Anwalt konsultieren. Ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt (eigene Erfahrung).

LG Tübingen, Beschl. v. 19.05.2014 - 5 T 81/14
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Könntest du vielleicht darauf genauer eingehen? Woher rührt das Misstrauen? Wo und wie kann Person X recherchieren um die Echtheit der Widerspruchsbescheide zu verifizieren?

Person X hat ebenfalls vom MDR Widerspruchsbescheide erhalten, und Klage eingereicht beim VerwG Leipzig, so wie in der Rechtsbehelfsbelehrung hingewiesen. Das Verfahren läuft derzeit noch.


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Könntest du vielleicht darauf genauer eingehen? Woher rührt das Misstrauen? Wo und wie kann Person X recherchieren um die Echtheit der Widerspruchsbescheide zu verifizieren?

Lies den Tenor der zwei angegebenen Gerichtsurteile durch und vergleiche diese mit Deinen Bescheiden die Du erhalten hast, ob diese alle geforderten Angaben enthalten. Bei Unsicherheit einen Rechtsgelehrten konsultieren. Die örR bauen ihre Strategie auf die Rechtsunsicherheit der Bürger auf.
Wer kämpft und streitet kann verlieren, wer nicht kämpft und streitet hat schon verloren.


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Danke.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ob der WiderspruchsBESCHEID allen Formalien entspricht, kann/ darf/ soll ruhig Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung werden dürfen.
Ein Verdacht auf formale Unzulänglichkeiten und mögliche "Nichtigkeit"  sollte aber wohl besser nicht dazu verleiten, die Rechtsmittel verwirken zu lassen, nach dem Motto "...eh nicht gültig".
Das könnte ins Auge gehen.
Daher die Rechtsbehelfsbelehrung beachten - und das Dingens fundiert "zerpflücken"... ;)


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Eine Person x hat bereits versucht die Formvorschriften für einen Widerspruchsbescheid zu finden, aber dabei festgestellt, dass es so was scheinbar gar nicht direkt gibt, sondern nur eine Art "Muster" wie so etwas zu halten wäre. Das war schon recht Form los. -(falls irgend eine person A-Z was gefunden habe, einfach mal posten)-

Weil nun ein Widerspruchsbescheid aber auch ein Verwaltungsakt sein kann, würden, wenn dieser Fall gilt, dann natürlich die Vorschriften gelten, welche für normale Bescheide auch gelten.
Ob aber ein bestimmter Widerspruchsbescheid besonders Aussehen haben muss oder nicht konnte nicht ermittelt werden.

Eines dürfte jedoch sicherlich ebenso gelten, sollte eine Person A keinen Widerspruchsbescheid erhalten haben, kann auch keine Frist starten. Eine Person X würde davon abraten nicht zu reagieren, wenn eine Zustellung zweifels frei und auch nachweisbar stattgefunden hat.


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Hallo,
nun ist Person W ein wenig frustriert.
Der Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung in das Schuldnerregister wurde per Gerichtsbeschluß abgschmettert, deren Ansicht es ist das alles Rechtens ist. Die Kosten trägt der Schuldner, na toll.
Das Leipziger Gericht will sich keine Arbeit machen da werden die Klagen ja lustig wahrscheinlich alle abgeschmettert.
Trotzdem reicht Person W die Klage ein, es hängt nur noch an der Ausarbeitung. Person W will so viele Argumente und Beschlüsse wie möglich mit rein nehmen.
 :-[


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@marwid: würdest Du freundlicherweise Deinen Widerspruchsbescheid an bs_unterschrift@web senden?
Hintergrund: die Unterschriftensammelaktion  8)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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