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Autor Thema: kein WiderspruchsBESCHEID > stattdessen Drohung mit Vollstreckung/ Pfändung  (Gelesen 4964 mal)

S
  • Beiträge: 89
Alles fiktiv. Nur ein was wäre wenn...

Im Ablaufplan
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
hängt Person A hier fest, da dieser nicht eintrifft. Der mit Einschreiben versendete Widerspruch der Person A vom März wurde gar nicht als solcher anerkannt. Die versenden wohl keine Widerspruchsbescheide mehr.
   
"WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung
                                    abwarten* + reagieren (Monatsfrist!):
                                    > KLAGE(3) gegen ablehnenden WiderspruchsBESCHEID (AnfechtungsKLAGE)"

Stattdessen wurde per Briefpost ohne Einschreiben nun mit Zwangsvollstreckung und Kontenpfändung gedroht, wenn Person A bis zum 16.07.15 nicht den Gesamtbetrag überweise und es wurden erstmals Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet.

Muss Person A jetzt gegen die Zwangsvollstreckung nochmal Widerspruch bei der GEZ einlegen?
Das ist ja eigentlich unnötig, oder?


Kann Person A die Klage einreichen ohne einen Widerspruchsbescheid von der GEZ bekommen zu haben?


Edit "Bürger":
Wenn auch "alles fiktiv", so bitte dennoch den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Beitrag musste entsprechend aufwändig angepasst werden.
Auch der ursprüngliche Thread-Betreff "Brauche dringend Hilfe" war nichtssagend und musste daher ebenfalls aufwändig geändert werden in einen Betreff, der den Kern des Themas zusammenfasst.
Bitte an alle, die Moderatoren und damit auch das Forum und die Sache zu unterstützen und zukünftig selbst aktiv auf all dies achten. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 02:43 von Bürger«

n
  • Beiträge: 149
Stand im genannten Schreiben das Wort "Mahnung" drauf?

Wenn ja, sowas hat Person N auch erhalten mit selbiger Frist zur Zahlung.
Als nächstes müsste eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung kommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 02:26 von Bürger«

p

px3

  • Beiträge: 113
Die Mahnungen sind normal.
Die Widerspruchsbescheide dauern etwas länger.
Die "Drohung" kann Person X zu den Akten heften oder in die Ablage P, die runde, packen.

Eine Klage sollte Person X jetzt nicht anstreben, da ja noch kein Widerspruchsbescheid da ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 02:24 von Bürger«

S
  • Beiträge: 89
Ja, da stand Mahnung drüber.
Und was macht Person A jetzt? Die Aussetzung der Vollziehung beantragen!
Was kann Person A gegen die Zwangsvollstreckung tun?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 02:27 von Bürger«

p

px3

  • Beiträge: 113
Da kommt nix. Aussitzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 02:24 von Bürger«

S
  • Beiträge: 89
Danke für eure Antworten!
Person A schickt trotzdem noch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ab, da sie dies dummerweise beim Widerspruch vergessen hatte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 02:27 von Bürger«

c
  • Beiträge: 1.025
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO ist eine richtig gute Idee! Das sollte man beizeiten machen, gleichzeitig mit dem Widerspruch, kann aber notfalls nachgeholt werden. Leider wird der Antrag in Rechtsbehelfsbelehrungen zu Beitragsbescheiden nicht erwähnt (seehr bürgerfreundlich, das ...  :( )

Bei fiktiven Begründungen des Antrags müsste man stets darauf achten, dass mit unbilliger Härte oder nicht bestehendem öffentlichen Interesse argumentiert wird (s. Gesetzestext des § 80 VwGO). Auch diese Begründung notfalls ergänzend nachreichen...
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2015, 02:24 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich wiederhole noch mal von ganz oben... :police: ;)

Zitat
Edit "Bürger":
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Beitrag musste entsprechend aufwändig angepasst werden.
Auch der ursprüngliche Thread-Betreff "Brauche dringend Hilfe" war nichtssagend und musste daher ebenfalls aufwändig geändert werden in einen Betreff, der den Kern des Themas zusammenfasst.
Bitte an alle, die Moderatoren und damit auch das Forum und die Sache zu unterstützen und zukünftig selbst aktiv auf all dies achten. Danke.

Durch die Zusammenfassung des Kerns dieses Themas im Betreff wird nämlich auch sofort deutlich, dass es sich hier um eine allgemeine, schon mehrfach ausgiebig behandelte Frage handelt.

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst die Suchfunktion ausgiebig nutzen - welche mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Mahnung", "Mahnung trotz Widerspruch" sowie im Weiteren auch "Vollstreckung trotz Widerspruch", "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse liefert - so u.a. auch

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836

Dort geht auch hervor, dass Person A zumindest bei Überschreiten der 3-Monats-Bearbeitungsfrist für den WiderspruchsBESCHEID u.U. wohl doch klagen könnte bzw. im Notfall (z.B. bei tatsächlich eingeleiteter und ansonsten kaum abwendbarer Zwangsvollstreckung) ggf. doch die Klage einreichen könnte bzw. müsste.

Es ist aber ebenso erwähnt, dass ggf. ein simples Schreiben (z.B. auch incl. Nachreichung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung) hilfreich sein könnte, ARD-ZDF-GEZ vorerst davon abzubringen, die Zwangsvollstreckung auch tatsächlich einzuleiten - indem man z.B. deutlich macht, dass man eine etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung "mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abwehren wird" - oder so ähnlich...


Dies ist im Übrigen auch die Fortführung des allgemeinen Threads

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Meist hilft es nämlich schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da diese allgemeine Frage bereits mehrfach ausgiebig im Forum behandelt wurde, Mehrfachdiskussionen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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