Ich wiederhole noch mal von ganz oben...
Edit "Bürger":
Wenn auch "alles fiktiv", so bitte dennoch den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Beitrag musste entsprechend aufwändig angepasst werden.
Auch der ursprüngliche Thread-Betreff "Brauche dringend Hilfe" war nichtssagend und musste daher ebenfalls aufwändig geändert werden in einen Betreff, der den Kern des Themas zusammenfasst.
Bitte an alle, die Moderatoren und damit auch das Forum und die Sache zu unterstützen und zukünftig selbst aktiv auf all dies achten. Danke.
Durch die
Zusammenfassung des Kerns dieses Themas im Betreff wird nämlich auch sofort deutlich, dass es sich hier um eine
allgemeine, schon mehrfach ausgiebig behandelte Frage handelt.
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst die
Suchfunktion ausgiebig nutzen - welche mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B.
"Mahnung", "Mahnung trotz Widerspruch" sowie im Weiteren auch
"Vollstreckung trotz Widerspruch",
"Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse liefert - so u.a. auch
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRAhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836Dort geht auch hervor, dass Person A zumindest bei Überschreiten der 3-Monats-Bearbeitungsfrist für den WiderspruchsBESCHEID u.U. wohl doch klagen könnte bzw. im Notfall (z.B. bei tatsächlich eingeleiteter und ansonsten kaum abwendbarer Zwangsvollstreckung) ggf. doch die Klage einreichen könnte bzw. müsste.
Es ist aber ebenso erwähnt, dass ggf. ein simples Schreiben (z.B. auch incl. Nachreichung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung) hilfreich sein könnte, ARD-ZDF-GEZ vorerst davon abzubringen, die Zwangsvollstreckung auch tatsächlich einzuleiten - indem man z.B. deutlich macht, dass man eine etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung
"mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abwehren wird" - oder so ähnlich...
Dies ist im Übrigen auch die Fortführung des allgemeinen Threads
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlMeist hilft es nämlich schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416und was ggf. getan werden könnte.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlDa diese allgemeine Frage bereits mehrfach ausgiebig im Forum behandelt wurde, Mehrfachdiskussionen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.