Ich will hier nochmal aufzeigen, dass sich auch "arme" Leute ein Gerichtsverfahren leisten können.
Im Forum liest man immer wieder von Leuten, die gegen den Rundfunkbeitrag sind, aber sich nicht trauen, zu klagen, weil sie die Kosten nicht abschätzen können oder sowieso schon in Geldnot sind.
Dabei muss man nicht unbedingt Hartz4-Empfänger sein. Wer nicht gerade 5000€ auf der Kante hat und sein monatliches Einkommen von gerade mal schätzungsweise 2000 € für die 4-köpfige Familie reichen muss, hat sehr gute Chancen! Ist das so oder ähnlich der Fall ist, gibt es die Möglichkeit diverse Hilfen von Papa Staat in Anspruch zu nehmen. Die Werte oben habe ich nur geschätzt, es ist aber gar nicht so wenig, was man haben darf, um die Hilfen trotzdem zu erhalten! Ich vermute, dass jeder der zumindest Anspruch auf Wohngeld hat, auch hier Hilfen erhält. Früher nannte man das das Armenrecht.
- Um eine Rechtsberatung vom Anwalt seines Vertrauens zu bekommen, benötigt man einen Rechtshilfeschein. Diesen bekommt ihr beim zuständigen Gericht. Dies geht entweder per Antragsformular oder man geht direkt zum Gericht und klärt das mit dem Bearbeiter vor Ort. Am besten, Gehaltsnachweis und Kontoauszug mitbringen und evtl. Schriftverkehr, den man mit der Gegenseite geführt hat. Jetzt muss der Rechtspfleger (?) noch überzeugt werden, warum die Klage so wichtig ist und das man Aussicht auf Erfolg hat. Möglichwerweise bekommt ihr den Unterzeichneten Schein direkt ausgehändigt, sodass ihr damit zum Anwalt eurer Wahl gehen könnt. Dieser kann - muss jedoch nicht - 10€ von euch verlangen. Die übrigen anfallenden Kosten für Beratungen, Schriftverkehr usw. bis zur Klage werden dann von der Landeskasse abgerechnet.
- Kommt das ganze Verfahren zu einer unausweichlichen Klage, könnt ihr vor dem Gerichtsverfahren eine Prozesskostenhilfe beantragen. Diese könnt ihr direkt in die Klage mit einbringen. Ihr könnt dann auch dazuschreiben, dass die Klage vorbehaltlich der Bewilligung der Prozesskostenhilfe erhoben wird. Es muss ein etwas umfangreiches Formular (8 Seiten?) ausgefüllt werden. Hier müsst ihr alles offenlegen, was ihr an Vermögen besitzt, wieviele Personen im Haushalt wohnen und wie hoch das Einkommen ist. Aussicht auf Erfolg sollte ebenfalls vorhanden sein. Solltet ihr nicht zu den Gutverdienern gehören, stehen die Chancen recht hoch, dass die Prozesskosten übernommen werden. Solltet ihr nicht gaaanz so schlecht dastehen und nicht gerade am Hungertuch nagen müssen, wird man eine Ratenzahlung anbieten.
Sollte der Fall eintreten und ihr zahlt keinen Cent für das Verfahren, so müsst ihr die darauf folgenden 4 Jahre jährlich das gleiche Formular ausfüllen und euer Einkommen und Vermögen offenlegen. Sollte such nach vier Jahren nichts geändert haben, wird das ganze beendet und ihr seid raus. Sollte sich die finanzielle Lage deutlich verbessert haben, wird man euch eine Ratenrückzahlung anbieten. Im Besten Fall, also wenn ihr im Lotto gewinnt, müsst ihr eben die ganzen Kosten auf einmal zurückzahlen, leider auch, wenn ihr die Formulare nicht ausfüllt (Mitwirkungspflicht). Ihr werdet jedoch rechtzeitg angeschrieben und um Auskunft gebeten, also keine Angst, das zu verpassen!
Nochmal für die rechtliche Seite: Der Beitrag oben ist eine Darstellung aus eigener Erfahrung und entspricht keiner Rechtsberatung! Für die angegebenen Daten kann ich keine Garantie abgeben, diese können womöglich abweichen. Ich möchte einfach jedem die Angst nehmen, sich durch den Kampf für das eigene Recht, finanziell zu ruinieren! Für detailierte Informationen einfach nach "Beratungshilfeschein" und "Prozesskostenhilfe" googlen oder direkt beim Gericht anfragen. Die Leute beissen nicht (...immer)
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22