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Autor Thema: Mit Rechtsschutzversicherung gegen Rundfunkbeitrag?  (Gelesen 2210 mal)

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Person A hat nun auch die "Infoschreiben" und in den letzten Tagen den "Zwangsanmeldungsbescheid" erhalten. Hierin wird der Ausstehende Betrag Rückwirkend verlangt.
Da es sich hierbei nur um eine "Bestätigung zur Anmeldung" handelt, wird Person A erstmals nichts weiter Unternehmen.

Aber dennoch hat sich Person A bereits mal bei seiner Rechtsschutzversicherung erkundigt. Nach Aussage der Person B der Betreffenden Versicherung, würden die Gebühren des Anwalts durch die Versicherung getragen werden.

Nun stellt sich Person A die Frage, unter welches "Fachgebiet" wohl der Rundfunkbeitrag fällt?


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"Verwaltungsrecht" müsste wohl beinhaltet sein.

Ausführlich hier behandelt:
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html

Zwischenzeitlich eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt und Prozedere zu verstehen :)

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

...und bitte schon mal mit der Suchfunktion des Forums etwas vertraut machen - kann sehr hilfreich sein ;) :police:


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