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Autor Thema: Keine Klage aus Angst vor unkalkulierbaren Kosten oder Geldnot?  (Gelesen 2483 mal)

B
  • Beiträge: 422
Ich will hier nochmal aufzeigen, dass sich auch "arme" Leute ein Gerichtsverfahren leisten können.

Im Forum liest man immer wieder von Leuten, die gegen den Rundfunkbeitrag sind, aber sich nicht trauen, zu klagen, weil sie die Kosten nicht abschätzen können oder sowieso schon in Geldnot sind.

Dabei muss man nicht unbedingt Hartz4-Empfänger sein. Wer nicht gerade 5000€ auf der Kante hat und sein monatliches Einkommen von gerade mal schätzungsweise 2000 € für die 4-köpfige Familie reichen muss, hat sehr gute Chancen! Ist das so oder ähnlich der Fall ist, gibt es die Möglichkeit diverse Hilfen von Papa Staat in Anspruch zu nehmen. Die Werte oben habe ich nur geschätzt, es ist aber gar nicht so wenig, was man haben darf, um die Hilfen trotzdem zu erhalten! Ich vermute, dass jeder der zumindest Anspruch auf Wohngeld hat, auch hier Hilfen erhält. Früher nannte man das das Armenrecht.

  • Um eine Rechtsberatung vom Anwalt seines Vertrauens zu bekommen, benötigt man einen Rechtshilfeschein. Diesen bekommt ihr beim zuständigen Gericht. Dies geht entweder per Antragsformular oder man geht direkt zum Gericht und klärt das mit dem Bearbeiter vor Ort. Am besten, Gehaltsnachweis und Kontoauszug mitbringen und evtl. Schriftverkehr, den man mit der Gegenseite geführt hat. Jetzt muss der Rechtspfleger (?) noch überzeugt werden, warum die Klage so wichtig ist und das man Aussicht auf Erfolg hat. Möglichwerweise bekommt ihr den Unterzeichneten Schein direkt ausgehändigt, sodass ihr damit zum Anwalt eurer Wahl gehen könnt. Dieser kann - muss jedoch nicht - 10€ von euch verlangen. Die übrigen anfallenden Kosten für Beratungen, Schriftverkehr usw. bis zur Klage werden dann von der Landeskasse abgerechnet.
  • Kommt das ganze Verfahren zu einer unausweichlichen Klage, könnt ihr vor dem Gerichtsverfahren eine Prozesskostenhilfe beantragen. Diese könnt ihr direkt in die Klage mit einbringen. Ihr könnt dann auch dazuschreiben, dass die Klage vorbehaltlich der Bewilligung der Prozesskostenhilfe erhoben wird. Es muss ein etwas umfangreiches Formular (8 Seiten?) ausgefüllt werden. Hier müsst ihr alles offenlegen, was ihr an Vermögen besitzt, wieviele Personen im Haushalt wohnen und wie hoch das Einkommen ist. Aussicht auf Erfolg sollte ebenfalls vorhanden sein. Solltet ihr nicht zu den Gutverdienern gehören, stehen die Chancen recht hoch, dass die Prozesskosten übernommen werden. Solltet ihr nicht gaaanz so schlecht dastehen und nicht gerade am Hungertuch nagen müssen, wird man eine Ratenzahlung anbieten.

    Sollte der Fall eintreten und ihr zahlt keinen Cent für das Verfahren, so müsst ihr die darauf folgenden 4 Jahre jährlich das gleiche Formular ausfüllen und euer Einkommen und Vermögen offenlegen.  Sollte such nach vier Jahren nichts geändert haben, wird das ganze beendet und ihr seid raus. Sollte sich die finanzielle Lage deutlich verbessert haben, wird man euch eine Ratenrückzahlung anbieten. Im Besten Fall, also wenn ihr im Lotto gewinnt, müsst ihr eben die ganzen Kosten auf einmal zurückzahlen, leider auch, wenn ihr die Formulare nicht ausfüllt (Mitwirkungspflicht). Ihr werdet jedoch rechtzeitg angeschrieben und um Auskunft gebeten, also keine Angst, das zu verpassen!

Nochmal für die rechtliche Seite: Der Beitrag oben ist eine Darstellung aus eigener Erfahrung und entspricht keiner Rechtsberatung! Für die angegebenen Daten kann ich keine Garantie abgeben, diese können womöglich abweichen. Ich möchte einfach jedem die Angst nehmen, sich durch den Kampf für das eigene Recht, finanziell zu ruinieren! Für detailierte Informationen einfach nach "Beratungshilfeschein" und "Prozesskostenhilfe" googlen oder direkt beim Gericht anfragen. Die Leute beissen nicht (...immer) ::)


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

T
  • Beiträge: 268
Um das Thema kurz nach oben zu schieben, hier eine ergänzende Frage:
Wenn die Anstalt bei einer Klage sich auf irgendwelche vorhandenen Gerichtsurteile bezieht, welche aber öffentlich nicht ohne weiteres zugänglich sind, wer bezahlt dafür diese einsehen zu können, der Kläger?? Oder hat man ein Anrecht darauf diese kostenlos zur Durchsicht zu bekommen.

Ich meine hier ist doch das Gleichgewicht der Waffengleichheit oder wie es heißt nicht gegeben. Weil der Laie(Kläger) keinen Zugang zu den ganzen Urteilplattformen hat wie die Anstalten bzw. ihre Vertreter bei Gericht.... Nur gegen Geld für Gerichtarchiv und einer Ewigkeit an Zeit kommt man an eine Kopie heran. Wenn die Anstalt entsprechend viele Urteile als Referenz auflistet, dann hat man wenig Chancen als Kläger rechtzeitig da dran zu kommen.


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q
  • Beiträge: 402
I.
Die Ausführungen des Eingangsbeitrags sind zwar im Grunde genommen zutreffend. Es fehlt allerdings eine wichtige Information:

Das Gericht prüft bei einem Antrag auf Prozeßkostenhilfe, ob die Klage eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Ist die Klage nach Auffassung des Gerichts ohne hinreichende Erfolgsaussicht, wird die Prozeßkostenhilfe nicht gewährt.

Um die Frage der Beurteilung der Erfolgsaussicht sind schon zahllose Prozesse geführt worden, das Internet ist voll von Urteilen zu diesem Thema.

II.
Die Prozeßkostenhilfe umfaßt lediglich die Vergütung des Anwalts nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Dies bedeutet, daß der Anwalt bei dem geringen Streitwert, der für ein Verfahren gegen die LRA vor dem VG angesetzt ist, nur ca. 120 Euro bekommt, bleibt es beim schriftlichen Verfahren, rduzioert sich der Betrag nahezu auf die Hälfte.  Angesichts des Arbeitsumfangs eines Mandats in Fragen des Rundfunkrechts wird sicher kein Anwalt für diesen Betrag das komplette Verfahren durchführen. Hier ist eine Vergütungsvereinbarung üblich, mit der eine Anwaltsvergütung weit oberhalb der RVG-Sätze, meist auf Stundenhonorarbasis festgelegt wird.

Die Honorierung nach Vergütungsvereinbarung wird aber regelmäßig nicht im Rahmen der Prozeßkostenhilfe bewilligt, so daß der potentielle Kläger keinen Anwalt finden wird.


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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

M
  • Beiträge: 52
Mal ganz dumm gefragt (ich bin halt so  ::)):
Ab welchem Punkt macht es theoretisch Sinn, sich an seine Rechtsschutzversicherung zu wenden, bzw. übernimmt diese überhaupt Kosten, wenn man selbst Kläger ist? Wir gehen mal davon aus, dass es keine Selbstbeteiligung gibt.
Sollte es dafür keine allgemeingültigen Regelungen geben, sondern alles je nach Versicherer stark variieren, ist die Frage natürlich hinfällig.

Edit: Ich war zu vorschnell Thema wurde bereits ausführlich behandelt:
Mit Rechtsschutzversicherung gegen Rundfunkbeitrag?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10388.msg71058.html#msg71058


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2015, 12:40 von Bürger«

 
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