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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung - obwohl doppelt gezahlt (2 Personen)  (Gelesen 1598 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo,

Person A hat eine Vollstreckungsankündigung erhalten:
Als Gläubiger wird genannt:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
-Norddeutscher Rundfunk-
mit Kölner Adresse

Unterschrieben ist das ganze nicht vom Vollstreckungsbeamten, sondern nur maschinell...

Ein Anhang oder Rückseite mit Rechtsbelehrungen fehlt gänzlich.

Gebühren sollen seit 05/13 eingezogen werden.

Person A stellt fest, dass er aber fälschlicher Weise die ganze Zeit vierteljährlich die 17,28 € gezahlt hat. Diese Zahlungen wurden aber nicht berücksichtigt (Erster Eindruck)
Des Weiteren hat der Ehepartner im selben Haushalt seine Abgaben monatlich immer gezahlt.

Person A will natürlich nicht, dass die Öffis doppelt Geld bekommen für einen Haushalt und fragt sich ob die Vollstreckungsankündigung so rechtens ist. Ausserdem würde Person A das Geld lieber in ein neues Quad investieren  ;D

Was könnt ihr dieser Person raten liebe boykottler  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2015, 04:57 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wenn Person B schon gezahlt hat, weshalb hat Person A dann auch noch bezahlt?

Person A hat augenscheinlich versäumt, sich abzumelden wegen bereits bestehender Beitragsnummer für die gleiche Wohnung.

Da (Teil-)Zahlungen bei ARD-ZDF-GEZ immer auf die älteste Schuld angerechnet werden, hat es bei Person A augenscheinlich eine ganze Weile gedauert, bis diese durch ledigliche Drittelzahlung (~18€/Quartal statt ~55€/Quartal) einen ausreihend hohen "Rückstand" "erarbeitet" hat, der den sog. "Beitragsservice" dann aus seinem "Dornröschenschlaf" geweckt hat.

Allerdings hat Person A mglw. auch diverse Schreiben einschl. eines oder mehrerer Gebühren-/ Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEIDe, Mahnung, Ankündigung der Zwangsvollstreckung etc. ignoriert - da nunmehr augenscheinlich die Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und schon von der örtlichen Vollstreckungsstelle angekündigt worden sind.

Im Endeffekt müsste Person A wohl (zu dumm, dass sie es so weit hat kommen lassen) vorerst die Zwangsvollstreckung abwehren - und sich parallel dazu vorsorglich umgehend abmelden unter Verweis auf die bereits bestehende Beitragsnummer (i.Z. dessen ggf. auf fehlende Bescheide etc. aufmerksam machen).

Das meiste dazu ist zu finden über die Suchfunktion des Forums.

Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

bzgl. Nachweis der Bekanntgabe/ Bestreiten des Zugangs etc. siehe u.a. unter
Erfahrungen mit Vollstreckungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg88692.html#msg88692

Zur Vermittlung eines Eindrucks diverser Konstellationen auch dieser Thread...
Erste Erfolge gegen den Beitragsservice: Zwangsvollstreckung abgewehrt!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12322.0.html


Da diese allgemeinen Fragen bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt sind, bleibt dieser Thread zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit auch zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums geschlossen.

Da es im fiktiven Fall lediglich um Vermeidung einer (vermeidbaren) Doppelzahlung geht, sei hiermit noch die Anmerkung erlaubt, dass aufgrund der wachsend starken Nachfrage von "echten" GEZ-Gegnern und Zahlungsverweigerern das Forum leider keine Kapazitäten hat für prinzipiell zahlungswillige Personen, bei denen sich Probleme aus der Anwendung des RBStV ergeben haben.
Weder kann noch möchte das Forum dem Beitragsservice die Arbeit abnehmen, die sich aus Unklarheiten der Beitragsregelung ergibt. Diese Maßnahme soll auch fiktive Personen A-Z zum Nachdenken anregen, sich selbst Gedanken darüber zu machen, wie der Beitragsservice durch Vertuschung, Schummelei und Ungerechtigkeit den Leuten das Geld aus der Tasche zieht.
In diesen Fällen wenden sich Personen A-Z mit ihren Fragen bitte direkt an den Beitragsservice.

Danke für das Verständnis.


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