Hallo zusammen,
ich möchte gerne folgenden fiktiven Fall schildern:
A hat einen Beitragsbescheid des Westdeutschen Rundfunks (W) mit Datum vom 01.08.2014 erhalten und einen Widerspruch vom 01.09.2014 (fristgerecht) am 02.09.2014 per Einschreiben, mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 4 VwGO, versandt. Das war der zweite dreier Beitragsbescheide, die A von W erhalten und denen A widersprochen hat, ohne von W bisher eine einzige Antwort darauf (wie einen Widerspruchsbescheid) zu erhalten.
Nun erhielt A eine Vollstreckungsankündigung (VA, mit Datum vom 04.02.2015) von seiner Stadtkasse (S), welche die Rückstände von A beim "ARD /ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (B) mit einer 10-tägigen Frist einziehen will.
A nimmt an, dass sich die VA auf den o.g. Beitragsbescheid bezieht, weil die dort aufgeführte Hauptforderung der Forderung des Beitragsbescheids entspricht.
A denkt daran, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit nun nichts falsch läuft.
Kennt Ihr einen Anwalt (vllt. aus Aachen), der solche Fälle bearbeitet?