Liebes Forum,
nehmt einmal folgenden Sachverhalt an:
Eine Person - ich nenne Sie "A", hat am 1.8.2014 einen Gebühren/Beitragsbescheid und am 1.9.2014 einen Festsetzungsbescheid für 2 aufeinanderfolgende Zeiträume bekommen und gegen beide fristgerecht Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein eingelegt.
4 Monate passierte nichts. Dann kommt anstatt eines Widerspruchbescheids Anfang Februar 2015 ein Brief mit der Betreffzeile
"Ihr Rundfunkbeitrag", in dem nach einigem "Geplänkel" auf die "umgehende" Zahlungspflicht von A hingewiesen wird
sowie behauptet wird, die Widersprüche hätten sich nun erledigt (lach ;-) ). Die beiden Wiedersprüche werden verharmlosend als " Mitteilung", "Ihr Schreiben" oder "Ihr Anliegen" bezeichnet. ;-) (Siehe Anhang)
Das "Geplänkel" besteht im übrigen aus Antworten auf angebliche Vorwürfe von Person A, die A in seinem Wiederpsruch aber gar nicht erhoben hatte, z.B. dass nicht erkennbar wäre, wer der Absender des Festsetzungsbescheides ist u.a. Es ist also davon auszugehen, dass der komplette Text aus vorgefertigten, pauschalen Textbausteinen zusammengesetzt ist. Aber das nur nebenbei ;-)
Person A ist nun der Meinung, auf solch einen Brief nicht reagieren zu müssen, sondern geduldig den wirklichen Widerspruchsbescheid abzuwarten, möchte aber noch einmal die Meinung aus dem Forum einholen.
Daher die Frage: Sollte Person A in einem solchen (selbstbverständl. fiktiven und konstruierten) Fall reagieren und wenn ja wie? Gibt es ähnliche Erfahrungen?
Danke im Voraus!