Hallo ins Forum,
der "Fall" der Person C ist folgender:
sie hat Anfang April das erste Schreiben des BS bekommen, wenig später
das zweite, beide die sogenannten "Bettelbriefe".
Ende April kam eine Zwangs"anmeldung" in Form einer "Anmeldungsbestätigung".
Dank der Infos im Netz (und auch hier im Forum) wurden diese von Person C als
gegenstandslos beiseite gelegt und abgeheftet.
Anfang Mai dann der Brief mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge",
ebenfalls ohne Rechtsbehelfsbelehrung u.ä.
Dieser Brief wies ein unausgeglichenes "Beitragskonto" von 32x,xx Euro aus,
da Person C dank Staatsvertrag *würg* seit 01/2013 nach Meinung des BS
beitragspflichtig wäre. Man gibt Person C eine Zahlungsfrist bis zum 15.05.2013
Zuvor war Person C der Drückerkolonne der GEZ erfolgreich entkommen und
hat nicht GEZahlt (Gründe hierfür gab es damals schon reichlich).
Nun wird es nicht lange dauern und Person C ist mit dem Beitrag soweit in Verzug,
daß sich <500Euro aufhäufen.
Wenn man dem Forenthread
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9119.0.html folgt, entstehen
jemandem ab dieser Summe doch erhöhte Probleme hinsichtlich Pfändung/Zwangs-
vollstreckung, Haft u.ä.
Nun kommen die finanziellen Lebensumstände und eine mögliche Befreiung von den
Zwangsbeiträgen ins Spiel:
Person C war vom 01/2013 bis 09/2013 Student - allerdings erhielt Person C 2013
kein Bafög. Ab 10/2013 bis zum jetzigen Zeitpunkt ist Person C arbeitssuchend und
Alg2-Empfänger. C hat aber die Anträge auf Befreiung vom RBeitrag nie ausgefüllt
und abgeschickt. Ein Grund: die WIdersinnigkeit, sich von einem Beitrag
(einer Zwecksteuer??) per Antrag befreien zu lassen, den man generell für
rechtswidrig hält.
Nun zu den Fragen für Person C:
- Stehen die Chancen für Person C, Widerspruch gegen ein rechtswirksames Schreiben
des BS (/der Rundfunkanstalt) einzulegen und den darauf folgenden Klageweg mit
Erfolg zu beschreiten, schlechter, wenn sie die Summe der Beiträge über 500 Euro
wachsen lässt und dem BS sozusagen die juristischen Erpressungswerkzeuge in die Hand gibt?
- Sollte sie, um Zwangsenteignung, Pfändung, Haft usw zu entgehen, die Anträge
nun ausfüllen? Und würde Person C damit rückwirkend als Alg2-Empfänger von den
Beiträgen befreit, was den Streitwert vor Gericht erheblich senken würde?
Und allgemein gefragt: Warum muss ein Mensch, der im
Existenzminimum lebt,
extra beantragen, daß er von diesem Minimum KEINE RBeiträge zahlen braucht???
Ist es nicht (auch für Juristen) eindeutig klar, daß so etwas unter soziale Härte fällt?
Warum ist man da nicht automatisch befreit?
Mal davon abgesehen, daß solche Anträge ab und an auch mal ohne Begründung
abgelehnt werden können und dann trotzdem weiter Beiträge eingefordert werden...
Soweit der Fall der Person C
Bis dahin erst mal Liebe Grüße aus Berlin
cat