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Autor Thema: Verfahren und Gründe der Klagen die auf höchtrichterliche Entscheidung warten?  (Gelesen 5017 mal)

n

nr2

  • Beiträge: 90
  • Status: Klage ausgesetzt
Hallo,

gibt es eine Übersicht (Über die Suchfunktion habe ich keine gefunden) der Klagen die auf höchstrichterliche Entscheidung warten, mit denen man im laufenden Verfahren auf ein Ruhen hinwirken kann?

Welche Argumentationen führen aktuell zur Anordnung, das ein Verfahren ruhen soll?

Danke für jede Auskunft!


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  • Cry for Justice
Diese Fragestellung bewegt mich auch schon seit geraumer Zeit.
Klagen gegen den Rundfunkbeitrag laufen letztendlich alle auf das gleiche Ziel hinaus.
-Infragestellung des Einklangs mit dem Grundgesetz-
So wie sich die Verwaltungsgerichte gegenseitig und auch auf Verfassungsgerichte berufen ,
sollte das auch in kleinerem Stil für Klagen möglich sein , die bereits ruhend gestellt wurden.
Auf jegliche großartige individuelle Begründungen könnte man dann verzichten und nur auf ein entsprechendes Aktenzeichen verweisen und gut ist.
Wäre wohl zu schön um wahr zu sein . Ein Versuch wäre es immerhin wert.


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Schrei nach Gerechtigkeit

L
  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Beantragen kannst Du das jederzeit, es kommt dabei aber nicht nur auf die Begründung an. Am besten mit Verfahren im Bereich "Deiner" LRA begründen, bei denen Berufung eingelegt wurde. Aber der Haken an der Sache ist, dass die Gegenseite dem Antrag zustimmen muss. Bei mir wollte das der SWR nur tun, wenn ich einstweilen meine "Beiträge" zahlen würde, was ich natürlich ablehnte. Anbei ein Link zu den Unterlagen:
https://www.dropbox.com/sh/cj4ichcpdaa5n0z/AAD_CNNKT9UUjEauvtZ0-mzta?dl=0


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n

nr2

  • Beiträge: 90
  • Status: Klage ausgesetzt
Gut, muss in 2 Wochen weitere Begründungen für meine Klage einreichen. Ich werde das mal vage formulieren und hoffen, dass die Richterin auf den Zug aufspringt.


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  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
... Aber der Haken an der Sache ist, dass die Gegenseite dem Antrag zustimmen muss. Bei mir wollte das der SWR nur tun, wenn ich einstweilen meine "Beiträge" zahlen würde, was ich natürlich ablehnte. ...

Würde ich auch ablehnen. Vielleicht würde ich noch den Vorschlag unterbreiten, die "Rundfunkbeiträge" auf ein unabhängiges Treuhänderkonto zu überweisen. Ich kann es aus Gewissensgründen nicht diesem kriminellen Verein überlassen, auch nicht leihweise mit Rückgabegarantie.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

  • Beiträge: 7.332
@nr2
Die größten Chancen bestehen unter Berufung auf EU-Recht; jedes nationale Gericht ist europarechtlich direkt verpflichtet, eine Problematik dem EuGH vorzulegen, (Vorabentscheidungsverfahren), wenn Zweifel bestehen, wie nationales Recht im verbindlichen europarechtlichen Rahmen anzuwenden ist.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

g
  • Beiträge: 181
@nr2
Die größten Chancen bestehen unter Berufung auf EU-Recht; jedes nationale Gericht ist europarechtlich direkt verpflichtet, eine Problematik dem EuGH vorzulegen, (Vorabentscheidungsverfahren), wenn Zweifel bestehen, wie nationales Recht im verbindlichen europarechtlichen Rahmen anzuwenden ist.

bis dato lässt sich das aber aus keinem der Urteile (1.Instanz) von Klagen die das Eu-Recht adressieren herauslesen. Diese Argumentation wurde ebenso weggebügelt wie viele weitere.


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bis dato lässt sich das aber aus keinem der Urteile (1.Instanz) von Klagen die das Eu-Recht adressieren herauslesen. Diese Argumentation wurde ebenso weggebügelt wie viele weitere.
Hatte nicht Hamburg europarechtliche Bedenken erwähnt? Sie hätten daraus direkt eine Vorlage beim EuGH basteln können.


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Hier noch eine Anmerkung dazu; die Rundfunkgebühr wäre national längst gekippt, hätte die Firma Rossman das Urteil des EuGH C-337/06 vorgebracht und mit der dt. Abgabenordnung verbunden.

Gemäß nationalem Recht stehen Steuern dem Staat zu und dürfen ja auch nur von diesem erhoben und festgesetzt werden; gemäß Abgabenordnung sind nur die darin als Finanzbehörden genannten Behörden zum Einziehen von Steuern befugt.

Der Bezug zum EuGH wird dadurch hergestellt, als daß der EuGH im genannten Urteil zum Ergebnis gelangte, daß es sich beim deutschen Rundfunkgebührensystem um eine "Finanzierung durch den Staat" handelt, also um eine staatliche Beihilfe, denn es kommt für diese Definition nicht darauf an, ob diese staatliche Beihilfe direkt aus Steuermitteln gewährt wird oder den Umweg über den Bürger nimmt; maßgebend für diese Definition ist die Tatsache, daß diese Gebühr keine Folge einer Vereinbarung zwischen den Rundfunkanstalten und dem Bürger ist.

Das Urteil wurde in Bezug zum alten Rundfunkgebührensystem gefällt und ist folglich auch weiterhin gültig, da auch die neue Rundfunkgebühr kein Ergebnis der Vereinbarung zwischen den Rundfunkanstalten und dem Bürger ist.

Gemäß dem dt. Recht war folglich auch schon die alte Rundfunkgebühr eine rechtswidrige Steuer.


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nr2

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  • Status: Klage ausgesetzt
Hallo,

ein Mann hat vor dem VG HH die Aussetzung des Verfahrens aufgrund der folgenden anhängigen Verfahren angeregt:

4 Bf 203/ 14
5 Bf 2/ 15
5 Bf 3/ 15

Das Gericht folgt dem und beabsichtigt das Verfahren gem. §94 VwGO auszusetzen mit Bezug auf die o.g. Verfahren.

Der Beklagte hat 2 Wochen Zeit hierauf zu reagieren. Ein Mann wird dann von der Antwort berichten.


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Aufgrund vieler Nachfragen per PN stelle ich das beigefügte Schriftstück zur Verfügung.
Um gegen keine Persönlichkeitsrechte zu verstoßen sind alle Namen / Kennzeichen etc. anonymisiert.


Edit "Bürger":
Dies ist auch schon Thema (mit faktisch inhaltsgleichem Schriftstück) unter
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2015, 17:24 von Bürger«

 
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