Die Antwort sollte sich ergeben aus
Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.htmlzu 2. Streitwert laut Gerichtskostentabelle: Gebühr ablesen + Gebührentatbestandstabelle Nr. 5110 = Faktor 3 bedeutet: 35€*3 = 105€
Ergo würde das meinem Verständnis nach bedeuten, dass bei Rücknahme der Klage nur
1x 35€ anfallen würden. Um sicher zu gehen könnte auch einfach mal das zuständige VG kontaktiert werden. Man muss sich deswegen nicht zieren und es dadurch verkomplizieren...
Edit "Bürger":
Da sich die Debatte zwischendrin etwas vom eigentlichen Ursprungsthema entfernt hat, wird geprüft, inwiefern dieser Thread/ die Themen separiert werden können und sollen. Bis zu einer Klärung bleibt dieser Thrad daher zur Vermeidung weiterer Abschweifungen vorsorglich geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.