Landesbeauftragter f. Datenschutz:
"... Sofern Sie aber Kritik Verfahren üben, dass der Beitragsservice (vormals GEZ) zwecks Gebührenbetreibung die Daten von den Meldeämtern erhalten und verarbeiten darf, möchte ich Sie auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg verweisen (Az. 4 ME 204/13). "
Wieso sind es jetzt wieder Gebührenbetreibung und nicht Beitragsbetreibung?
Danke für den Einsatz mit der Anfrage.
Ja richtig, Gebührenbetreibung gibt es ja bereits seit Jan. 2013 gar nicht mehr!
Dafür, dass dieser sogenannte Datenschutz-Landesbeauftragte (!) ca. einen Monat für die (inhaltlich fehlerhafte) Antwort gebraucht hat,
ist sie ja sehr schwach ausgefallen.
Wegen dem Meldedatenabgleich habe ich auch versucht, vernünftige Informationen zu bekommen.
Leider sind die Antworten zu diesem Meldedatenabgleich aber bisher immer gleichsam inkompetent;
z. Bsp. auch hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg85284.html#msg85284 .
Da bin ich selbst nach wie vor natürlich auch noch interessiert (wenn es eine Möglichkeit geben sollte)
gegen diese Datenschutz-Missachtung etwas zu unternehmen.
Markus