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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: fox am 23. Januar 2013, 20:57

Titel: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: fox am 23. Januar 2013, 20:57
Das nächste was von der GEZ geplant ist, ist ein Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern.
(soll im März 2013 stattfinden)
Ist es eigentlich erlaubt, einem privaten Unternehmen, (nämlich der GEZ bzw. ÖRR)  sämtliche Einwohnerdaten so ohne weiteres zu überlassen?
Welche Möglichkeit gibt es, das zu verhindern ?
Ich habe bereits einen Widerspruch bei meinem EMA eingelegt, ob er etwas bewirken kann, weiß ich nicht (Schaden wird es auf alle Fälle nicht).
Gibt es / hat jemand die Möglichkeit eine einstweilige Verfügung gegen diese Sammelwut der ÖRR zu erwirken?
Bin leider kein Jurist und kenne mich mit solchen Dingen nicht aus.

Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 23. Januar 2013, 22:19

Ist es eigentlich erlaubt, einem privaten Unternehmen, (nämlich der GEZ bzw. ÖRR)  sämtliche Einwohnerdaten so ohne weiteres zu überlassen?


Ist es möglich, dass totale Rundfunkverweigerer zur Finanzierung der ÖR herangezogen werden, sogar ohne Fernseher oder Radio?

Wie du siehst, ist in Bannanen Republik Deutschland leider alles möglich.
Die Lobbyisten-Vertrater (das sind die sog. Volksvertreter) beschließen so ein Müll und als Antwort darauf, warum sie so etwas verfassungswidriges beschlossen haben, sagen sie (O-Ton): irgendjemand wird schon deswegen vor BVG ziehen.
Nach dieser Logik können wir uns ja direkt von BVG regieren lassen, weil die Politiker Gesetze einfach abschließen obwohl sie an die verfassungkonformität große Zweifel haben.
Armes Deutschland!
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: doe am 24. Januar 2013, 06:38
... irgendjemand wird schon deswegen vor BVG ziehen.
Nach dieser Logik können wir uns ja direkt von BVG regieren lassen, weil die Politiker Gesetze einfach abschließen obwohl sie an die verfassungkonformität große Zweifel haben.
Armes Deutschland!

Besser wären mehr Volksabstimmungen nach dem Schweizer Vorbild,
damit würde der Lobbyisteneinfluß sicher eingegrenzt.
Nur hat das Schweizer Modell einen Haken:
Es können auch Volksabstimmungen zum Thema Todesstrafe druchgeführt werden.

Um das zu unterbinden, wäre im deutschen Modell das BVG übergeordnet
und kann Abstimmungsabträge dieser Art ablehnen.

Eine gute Idee vom Nachbarn aufgefriffen und etwas verfeinert.
Ich fänd's gut, denn mit aktuellen System ist m.E. der Bürgereinfluß zu gering.
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: tk69 am 06. März 2013, 18:46
Hi,

bin neu hier, weil mich eine Frage brennend interessiert.

Ich habe beim Einwohnermeldeamt die Herausgabe meiner Daten untersagen lassen, bis auf die nachweispflichtigen wie zB. für Polizei.

Muss das Amt jetzt dennoch die Daten an die GEZ herausrücken? Oder muss sie mich nach neustem Gesetz mich erst fragen?

Cu und Gruß
tk
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: Zasz am 06. März 2013, 18:54
Unsere daten dürfen an die gez weitergegeben werden auch wenn wir das dem amt untersagt haben. Sonderregelungen  >:(
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: themob am 06. März 2013, 18:57
Hallo und herzlich Willkommen,

Ja

Variante 1: Übermittlungsperre - Daten bekommt Beitragsservice
Variante 2: Auskunftssperre - Daten von diesen bekommt der Beitragsservice nicht

Ich gehe davon aus Du hast die Übermittlungssperre beantragt - Auskunftssperre ist relativ schwer zu bekommen

Hier eine Erläuterung zu beiden genannten Varianten als Beispiel aus Bayern. Dürfte aber in jedem Bundesland Deckungsgleich sein

http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/33997662504
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: Bürger am 06. März 2013, 23:12
Variante 1: Übermittlungsperre - Daten bekommt Beitragsservice
Variante 2: Auskunftssperre - Daten von diesen bekommt der Beitragsservice nicht
Ich gehe davon aus Du hast die Übermittlungssperre beantragt - Auskunftssperre ist relativ schwer zu bekommen

Dazu heißt es:
Zitat
Auskunftssperre
[...]
Wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt (Auskunftssperre).
Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.


Eine "Gefahr" für die "persönliche Freiheit" oder "ähnliche schutzwürdige Interessen" scheint im Zusammenhang mit der neuen Beitragsregelung ja durchaus gegeben.

Noch aber gelten die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten wohl als "öffentliche Stelle" - zumindest jedoch nicht als "nicht öffentliche Stelle" - weswegen dort die Auskunftssperre wohl nicht greifen würde.

Wie steht es jedoch um den Beitragsservice?
Wobei das ja wiederum fast egal sein dürfte, denn der Beitragsservice ist ja nur "Handlanger".
Notfalls würde sich die ÖR-Landesrundfunkanstalt wohl selbst an den sogenannten "Beitragsschuldner" wenden...

Ein Medien-Imperium wird zum Daten-Imperium!
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!!!
Na, gute Nacht!
 >:(
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: themob am 07. März 2013, 07:10
-Bürger-
Die Auskunftssperre greift auch beim Beitragsservice.

Zitat §11 Abs 4. Rundfunksbeitragsstaatsvertrag
Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt. Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

Aber außer Politiker - Prominenz - Opfer von Stalker - Zeugenschutzprogramm - etc etc.....wird es für den normal Menschen schwer in diese Kategorie zu kommen.
Aber eigentlich ist der Drops ja seit Sonntag, 3.3. sowieso erstmal gelutscht  >:(

Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: Bürger am 07. März 2013, 14:03
-Bürger-
Die Auskunftssperre greift auch beim Beitragsservice.
Zitat §11 Abs 4. Rundfunksbeitragsstaatsvertrag
Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt. Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.
Danke, themob, stimmt - das hatte ich schon wieder vergessen.

Aber außer Politiker - Prominenz - Opfer von Stalker - Zeugenschutzprogramm - etc etc.....wird es für den normal Menschen schwer in diese Kategorie zu kommen.
Aber eigentlich ist der Drops ja seit Sonntag, 3.3. sowieso erstmal gelutscht  >:(
Probieren geht über studieren :)
Oder:
"Versuch macht kluch" :)
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: Freiheit am 12. März 2013, 22:14
Das nächste was von der GEZ geplant ist, ist ein Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern.
(soll im März 2013 stattfinden)
Ist es eigentlich erlaubt, einem privaten Unternehmen, (nämlich der GEZ bzw. ÖRR)  sämtliche Einwohnerdaten so ohne weiteres zu überlassen?
Welche Möglichkeit gibt es, das zu verhindern ?
Ich habe bereits einen Widerspruch bei meinem EMA eingelegt, ob er etwas bewirken kann, weiß ich nicht (Schaden wird es auf alle Fälle nicht).
Gibt es / hat jemand die Möglichkeit eine einstweilige Verfügung gegen diese Sammelwut der ÖRR zu erwirken?
Bin leider kein Jurist und kenne mich mit solchen Dingen nicht aus.


Hallo fox,
leider ist es in diesem Überwachungsstaat erlaubt und wird auch gemacht, das staatliche/landes Behörden:hier Meldebehörde Daten einfach wietergeben und auch verkaufen. Diverse Werbeunternehmen (wie SKL.....) auf Anfrage die Daten kaufen darf. 2012 wurde sogar von NUR 35 anwesenden Abgeordneten eine Änderung des Meldegesetzes beschlossen, was dies noch mehr aufweichen sollte,so wie jedes Jahr mehr das Grundgesetz aufgeweicht wird. Das wurde auf öffentlichen Druck hin erst einmal gestoppt und auch Klagen beim BVG eingereicht.
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: werner1 am 13. März 2013, 12:07
Zitat
....  (das sind die sog. Volksvertreter)

Bitte Rechtschreibung beachten: hier muss es heissen "Volksverräter"  ...
 ;D ;D ;D
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: atomlc am 13. März 2013, 13:15
Ich war heute auf unserem Einwohnermeldeamt, wenns auch vieleicht schon zu spät ist.
Ich habe das Wiederspruchschreiben gegen die Datenweitergabe mit meiner Frau zusammen abgegeben und bestätigen lassen.
Die Dame am Schreibtisch (etwa 55 jahre) war ganz verwirrt als ich ihr erklärte worum es geht.
Sie meinte nur: "Die bekommen die Daten ja sowieso immer"
Ich: auf welcher gesetzlicher Grundlage ??
Sie: zuckte mit den Schultern und sagte, das ist schon immer so.
Ich: naja da hab ich ja jetzt ein Riegel vorgeschoben mit dem Wiederspruch.
Sie: keine Antwort
Ich fragte sie, was sie darüber denkt und was sie von diesem Verstoß gegen den Datenschutz hällt und von der Zwangsgebür ?
Sie zuckte wieder mit den Schultern, schaute uns wie Verbrecher an und sagte: ich schau es ja.
Dann fragte ich sie, ob sie mein Handyvertrag bezahlen würde, auch wenn sie ihn nicht nutzt?
Da meinte sie: "natürlich nicht" und ich: "na sehen Sie, ich möchte und nutze keine ör-Sender.
Eine Übermittlungssperre haben wir auch gleich vorsorglich machen lassen, nach verlangen des Formulars dafür.
Das beste ist, dass ich Stempel und Unterschrift habe vom Amt auf der Wiederspruchskopie und sie diese damit anerkennen.

Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 13. März 2013, 13:51

Eine Übermittlungssperre haben wir auch gleich vorsorglich machen lassen, nach verlangen des Formulars dafür.
Das beste ist, dass ich Stempel und Unterschrift habe vom Amt auf der Wiederspruchskopie und sie diese damit anerkennen.
Diesen Widerspruch gegen Weiterleitung der Daten habe ich schon länger. Das nützt dir gegen GEZ nichts!
Das was man machen könnte wäre eine Auskunftssperre. Diese kann man nur dann bekommen, wenn man glaubhaft macht, dass eine Weitergabe Gefahr für Leib und Leben bedeutet. Die Auskunftssperre habe ich nicht bekommen.
Ich glaube auch nicht, dass du diese bekommen hast.

Steht in deinem Schreiben, dass die Stadt deine Daten nicht an die ÖRR sendet?
Kannst du die Bestätigung annonymisiert hochladen?

Viele Grüße

Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: Uwe am 13. März 2013, 14:04

Das was man machen könnte wäre eine Auskunftssperre. Diese kann man nur dann bekommen, wenn man glaubhaft macht, dass eine Weitergabe Gefahr für Leib und Leben bedeutet.


[/quote]

Dann sagt man einfach,wenn ihr die Daten
weiter gebt,dann raste ich aus und dann
besteht Gefahr für Leib und Leben. >:(
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 13. März 2013, 14:45


Dann sagt man einfach,wenn ihr die Daten
weiter gebt,dann raste ich aus und dann
besteht Gefahr für Leib und Leben. >:(

Dann rufen sie die Bullen!  ???
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: atomlc am 13. März 2013, 15:37
@jetzt_reicht_es
sie hat komplett das ganze Wiederspruchsschreiben (was hier im Forum angeboten wurde) unterschrieben und abgestempelt.
Ein Exemplar für dort und eins für mich.

Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 13. März 2013, 17:27
@jetzt_reicht_es
sie hat komplett das ganze Wiederspruchsschreiben (was hier im Forum angeboten wurde) unterschrieben und abgestempelt.
Ein Exemplar für dort und eins für mich.

Das bedeutet, dass du das Schreiben abgegeben hast.
Das bedeutet aber nicht, dass sie sich daran halten.  :D
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: fox am 13. März 2013, 19:42
Zitat
....  (das sind die sog. Volksvertreter)

Bitte Rechtschreibung beachten: hier muss es heissen "Volksverräter"  ...
 ;D ;D ;D

Volksvertreter stimmt eigentlich schon.
Denn ein Staubsaugervertreter verkauft ja auch Staubsauger  ;D  ;D
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: atomlc am 13. März 2013, 21:36
@jetzt_reicht_es
sie hat komplett das ganze Wiederspruchsschreiben (was hier im Forum angeboten wurde) unterschrieben und abgestempelt.
Ein Exemplar für dort und eins für mich.

Das bedeutet, dass du das Schreiben abgegeben hast.
Das bedeutet aber nicht, dass sie sich daran halten.  :D
das Dokument ist aber später wichtig für eventuelle Verhandlungen vor Gericht. ;)
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 14. März 2013, 09:15
@jetzt_reicht_es
sie hat komplett das ganze Wiederspruchsschreiben (was hier im Forum angeboten wurde) unterschrieben und abgestempelt.
Ein Exemplar für dort und eins für mich.

Das bedeutet, dass du das Schreiben abgegeben hast.
Das bedeutet aber nicht, dass sie sich daran halten.  :D
das Dokument ist aber später wichtig für eventuelle Verhandlungen vor Gericht. ;)
Das ist wahr!
Mir haben sie es nicht abgestempelt, aber mir haben sie eine Antwort geschickt und auf mein Schreiben bezug genommen.

In etwa so:
Mit Ihrem Schreiben vom XXX haben sie die Weiterleitung Ihrer Meldedaten an die GEZ widersprochen.
Das 15 RfÄstG sieht jedoch keine Widerspruchsmöglichkeit vor. Deshalb können wir Ihren Wunsch nicht berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Schreiben lässt mir noch nichtmal die Möglichkeit den Rechtsweg zu gehen.
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: Oplin am 20. April 2013, 10:39
Wie viele, haben denn schon ihr Recht genutzt, sich schriftlich auf Antrag, über alle gespeicherten Daten Auskunft geben zu lassen?
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: KR23 am 27. Februar 2015, 16:28
Person D hat am 30.01.2015 eine E-Mail an den Landesbeauftagten f.d. Datenschutz und dieInformationsfreiheit geschieben und sich über dieweitergabe seiner Meldedaten seiner Meldebehörde beschwert. 
Einfach mal sehen was für Reaktion kommt.
Darauf bekam er heute einen Brief  in diesem heißt es u.a.
"... Sofern Sie aber Kritik Verfahren üben, dass der Beitragsservice (vormals GEZ) zwecks Gebührenbetreibung die Daten von den Meldeämtern erhalten und verarbeiten darf, möchte ich Sie auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg verweisen (Az. 4 ME 204/13).

Wieso sind es jetzt wieder Gebührenbetreibung und nicht Beitragsbetreibung?
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: unGEZahlt am 27. Februar 2015, 18:03
Landesbeauftragter f. Datenschutz:
"... Sofern Sie aber Kritik Verfahren üben, dass der Beitragsservice (vormals GEZ) zwecks Gebührenbetreibung die Daten von den Meldeämtern erhalten und verarbeiten darf, möchte ich Sie auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg verweisen (Az. 4 ME 204/13). "


Wieso sind es jetzt wieder Gebührenbetreibung und nicht Beitragsbetreibung?

Danke für den Einsatz mit der Anfrage.
Ja richtig, Gebührenbetreibung gibt es ja bereits seit Jan. 2013 gar nicht mehr!

Dafür, dass dieser sogenannte Datenschutz-Landesbeauftragte (!) ca. einen Monat für die (inhaltlich fehlerhafte) Antwort gebraucht hat,
ist sie ja sehr schwach ausgefallen.

Wegen dem Meldedatenabgleich habe ich auch versucht, vernünftige Informationen zu bekommen.
Leider sind die Antworten zu diesem Meldedatenabgleich aber bisher immer gleichsam inkompetent;
z. Bsp. auch hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg85284.html#msg85284 .


Da bin ich selbst nach wie vor natürlich auch noch interessiert (wenn es eine Möglichkeit geben sollte)
gegen diese Datenschutz-Missachtung etwas zu unternehmen.

Markus
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: Kurt am 27. Februar 2015, 18:17
Moin,

es gibt für jedes? Bundesland "Meldedatenübermittlungsverordnungen"

darin steht explizit beschrieben
- dass die LRA's Meldedaten bekommen (dürfen) bzw. abfragen dürfen
- welche Daten sie bekommen
- aus welchem Anlass sie diese Daten bekommen
- was sie mit diesen Daten bei Löschung  usw. zu tun haben

und ja: man(n) kann beim EMA die Übermittlung seiner Daten unterbinden (muss begründet sein) - Ausnahme (wie soll's auch anders sein): die LRA's - DIE kriegen immer

sucht in google nach "Meldedatenübermittlungsverordnung"

Gruß
Kurt
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: thk_ms am 07. Dezember 2017, 13:13
Hallo miteinader,

wie oft oder in welcher Frequenz wird ein solcher Abgleich zwischen BS und EMA stattfinden? Gibt es dazu aussagen?

LG, thk_ms
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: x123 am 07. Dezember 2017, 13:39
Die Meldedaten werden automatisch (abends/nachts) übermittelt, sobald sich jemand an - oder abmeldet.

Gruß
x123
Titel: Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Beitrag von: nexus77 am 07. Dezember 2017, 13:42
Hier 3 gute und informierte Seiten zum Thema: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23768.msg161158/topicseen.html#msg161158

Auch mit Aufruf, das nicht weiter hin zu nehmen!  :police: