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Autor Thema: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt  (Gelesen 23504 mal)

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  • Beiträge: 7
Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#15: 13. März 2013, 15:37
@jetzt_reicht_es
sie hat komplett das ganze Wiederspruchsschreiben (was hier im Forum angeboten wurde) unterschrieben und abgestempelt.
Ein Exemplar für dort und eins für mich.



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Wir sind keine Schwarzseher, weil wir ein TV besitzen. Schwarzseher ist man, wenn man ein Pay-TV Sender mittels Emu ohne Abbo sehen kann :)

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jetzt_reicht_es

Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#16: 13. März 2013, 17:27
@jetzt_reicht_es
sie hat komplett das ganze Wiederspruchsschreiben (was hier im Forum angeboten wurde) unterschrieben und abgestempelt.
Ein Exemplar für dort und eins für mich.

Das bedeutet, dass du das Schreiben abgegeben hast.
Das bedeutet aber nicht, dass sie sich daran halten.  :D


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fox

  • Beiträge: 437
Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#17: 13. März 2013, 19:42
Zitat
....  (das sind die sog. Volksvertreter)

Bitte Rechtschreibung beachten: hier muss es heissen "Volksverräter"  ...
 ;D ;D ;D

Volksvertreter stimmt eigentlich schon.
Denn ein Staubsaugervertreter verkauft ja auch Staubsauger  ;D  ;D


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  • Beiträge: 7
Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#18: 13. März 2013, 21:36
@jetzt_reicht_es
sie hat komplett das ganze Wiederspruchsschreiben (was hier im Forum angeboten wurde) unterschrieben und abgestempelt.
Ein Exemplar für dort und eins für mich.

Das bedeutet, dass du das Schreiben abgegeben hast.
Das bedeutet aber nicht, dass sie sich daran halten.  :D
das Dokument ist aber später wichtig für eventuelle Verhandlungen vor Gericht. ;)


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jetzt_reicht_es

Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#19: 14. März 2013, 09:15
@jetzt_reicht_es
sie hat komplett das ganze Wiederspruchsschreiben (was hier im Forum angeboten wurde) unterschrieben und abgestempelt.
Ein Exemplar für dort und eins für mich.

Das bedeutet, dass du das Schreiben abgegeben hast.
Das bedeutet aber nicht, dass sie sich daran halten.  :D
das Dokument ist aber später wichtig für eventuelle Verhandlungen vor Gericht. ;)
Das ist wahr!
Mir haben sie es nicht abgestempelt, aber mir haben sie eine Antwort geschickt und auf mein Schreiben bezug genommen.

In etwa so:
Mit Ihrem Schreiben vom XXX haben sie die Weiterleitung Ihrer Meldedaten an die GEZ widersprochen.
Das 15 RfÄstG sieht jedoch keine Widerspruchsmöglichkeit vor. Deshalb können wir Ihren Wunsch nicht berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Schreiben lässt mir noch nichtmal die Möglichkeit den Rechtsweg zu gehen.


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Oplin

Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#20: 20. April 2013, 10:39
Wie viele, haben denn schon ihr Recht genutzt, sich schriftlich auf Antrag, über alle gespeicherten Daten Auskunft geben zu lassen?


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Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#21: 27. Februar 2015, 16:28
Person D hat am 30.01.2015 eine E-Mail an den Landesbeauftagten f.d. Datenschutz und dieInformationsfreiheit geschieben und sich über dieweitergabe seiner Meldedaten seiner Meldebehörde beschwert. 
Einfach mal sehen was für Reaktion kommt.
Darauf bekam er heute einen Brief  in diesem heißt es u.a.
"... Sofern Sie aber Kritik Verfahren üben, dass der Beitragsservice (vormals GEZ) zwecks Gebührenbetreibung die Daten von den Meldeämtern erhalten und verarbeiten darf, möchte ich Sie auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg verweisen (Az. 4 ME 204/13).

Wieso sind es jetzt wieder Gebührenbetreibung und nicht Beitragsbetreibung?


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#22: 27. Februar 2015, 18:03
Landesbeauftragter f. Datenschutz:
"... Sofern Sie aber Kritik Verfahren üben, dass der Beitragsservice (vormals GEZ) zwecks Gebührenbetreibung die Daten von den Meldeämtern erhalten und verarbeiten darf, möchte ich Sie auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg verweisen (Az. 4 ME 204/13). "


Wieso sind es jetzt wieder Gebührenbetreibung und nicht Beitragsbetreibung?

Danke für den Einsatz mit der Anfrage.
Ja richtig, Gebührenbetreibung gibt es ja bereits seit Jan. 2013 gar nicht mehr!

Dafür, dass dieser sogenannte Datenschutz-Landesbeauftragte (!) ca. einen Monat für die (inhaltlich fehlerhafte) Antwort gebraucht hat,
ist sie ja sehr schwach ausgefallen.

Wegen dem Meldedatenabgleich habe ich auch versucht, vernünftige Informationen zu bekommen.
Leider sind die Antworten zu diesem Meldedatenabgleich aber bisher immer gleichsam inkompetent;
z. Bsp. auch hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg85284.html#msg85284 .


Da bin ich selbst nach wie vor natürlich auch noch interessiert (wenn es eine Möglichkeit geben sollte)
gegen diese Datenschutz-Missachtung etwas zu unternehmen.

Markus


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Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#23: 27. Februar 2015, 18:17
Moin,

es gibt für jedes? Bundesland "Meldedatenübermittlungsverordnungen"

darin steht explizit beschrieben
- dass die LRA's Meldedaten bekommen (dürfen) bzw. abfragen dürfen
- welche Daten sie bekommen
- aus welchem Anlass sie diese Daten bekommen
- was sie mit diesen Daten bei Löschung  usw. zu tun haben

und ja: man(n) kann beim EMA die Übermittlung seiner Daten unterbinden (muss begründet sein) - Ausnahme (wie soll's auch anders sein): die LRA's - DIE kriegen immer

sucht in google nach "Meldedatenübermittlungsverordnung"

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

t
  • Beiträge: 10
Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#24: 07. Dezember 2017, 13:13
Hallo miteinader,

wie oft oder in welcher Frequenz wird ein solcher Abgleich zwischen BS und EMA stattfinden? Gibt es dazu aussagen?

LG, thk_ms


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Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#25: 07. Dezember 2017, 13:39
Die Meldedaten werden automatisch (abends/nachts) übermittelt, sobald sich jemand an - oder abmeldet.

Gruß
x123


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Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#26: 07. Dezember 2017, 13:42
Hier 3 gute und informierte Seiten zum Thema: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23768.msg161158/topicseen.html#msg161158

Auch mit Aufruf, das nicht weiter hin zu nehmen!  :police:


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