Hi, ich wollte mal fragen was Ihr so für Erlebnisse mit dem Rundfunkbeitrag hattet. Hat es irgendjemand schon geschafft sich zu drücken? Lohnt sich der Boykott überhaupt oder erwischen sie einen doch? Wenn er sich lohnt, was muss man dann tun um sich drücken zu können, wenn man nicht einen Antrag auf Befreiung stellen kann?
Einfach ignorieren geht leider nicht, ich soll jetzt eine eidesstattliche Versicherung abgeben oder es wird ein Haftbefehl erlassen. Ich werde also um die Zahlung nicht herumkommen.
Wie ist der Stand der Dinge an der Front, hat irgendein Aufbegehren schon Erfolgsaussichten auf Abschaffung der Gebühren oder sieht's danach aus, dass diese Art von Vermögenenteignung bestehen bleibt?
Gruß
PS: Ist die ganze Sache mit den Captchas nicht etwas übertrieben?^^
Edit "Bürger":
So ein ähnliches Thema gab es schon mal...
Neuester Stand? Irgendetwas Aussichtsreiches? Gesamtentwicklung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11588.0.html
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit zur Wahrung der Übersicht des Forums bleibt dieser Thread hier daher geschlossen.
Danke für das Verständnis.
Diese allgemeine Anfrage würde sich in großen Teilen, wenn nicht in Gänze erübrigen, wenn man die Suchfunktion des Forums bemüht und sich insbesondere eingehend einliest, verinnerlicht und versucht, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.
Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.
PS: Die Sache mit den Captchas ist nur bei den ersten paar Beiträgen.