Hallo an Alle fiktiven BoykottiererInnen ,
Nach ausgiebigen Recherchen hier im Forum, möchte ich nun einen fiktiven Fall schildern, da sich mir ein handfester Handlungsverlauf des fiktiven Falls noch nicht erschließt. Nach Monate langen Ignorieren des Beitragsservice bekommt Person A jetzt Panik, dass es jetzt zu spät sein könnte, um zu handeln. Im Übrigen, ich bin seit heute neu hier und bitte um Entschuldigung, wenn ich den Beitrag nicht richtig erstellt habe!
So, zum Sachverhalt:
Am 01.12.14 soll laut Datum auf dem Festsetzungsbescheids, dieser Bescheid im Haushalt von Person B eingegangen sein. (Briefumschlag nicht mehr auffindbar, heute morgen erst mit Schrecken wieder entdeckt und durchgelesen, kein Erinnerungsvermögen vom Datum des Briefeingangs vorhanden)
Die letzte Mahnung kam am 1.11.14 und die vorherige Mahnung, der Erinnerung nach, im September. Es wurde nie darauf reagiert.
Person A und B leben gemeinsam in einem Haushalt seit April 2013, in der Stadt X in Sachsen, der erste Brief des Beitragsservice erreichte sie gegen Ende 2013, zuerst addressiert an Person A, nach Ignorieren wurden die Briefe an Person A eingestellt und nur noch an Person B gesendet. Person A war ca von 2009 bis 2012 bei der GEZ gemeldet und zahlte den Beitrag.
Alle Briefe wurden teils ignoriert und vernichtet, selten geöffnet und aufbewahrt. Jetzt nach der letzten Mahnung und dem Festsetzungsbescheids, klingeln bei Person A die Alarmglocken. Was ist jetzt zu tun? Die Frist zum Einlegen eines Widerspruchs ist verstrichen und im Festsetzungsbescheid, ist wie bei allen anderen auch die Floskel der Zwangsvollstreckung erwähnt.
Person A wartet derzeit auf ihren ALG II Bescheid und fragt sich nun, ob sie diesen nutzen soll um sich von der GEZ-Zahlung zu befreien. Was ist dann aber mit den geforderten Beiträgen von Person B? Alle bisherigen Mahnungen sowie Anmeldungsforderungen etc. wurden an Person B gerichtet. Wenn Person A jetzt mit der GEZ-Befreiung reagiert, muss Person B den angeforderten Betrag dennoch zahlen, zumindest rückwirkend, richtig? Und wenn Person A dies tut, macht sie doch wieder auf sich aufmerksam und muss nach Eintritt in ein festes Arbeitsverhältnis, sich wieder dem Briefbombardement aussetzen.
Was haben Person A und B denn jetzt für Möglichkeiten, nach Ablauf des Widerspruchzeitraums des Festsetzungsbescheids, sich gegen eine Vollstreckungsmaßnahme zu wehren?
Vielen Dank schon im Voraus für eure Tipps!