Person a hat sich 2011 bei der GEZ abgemeldet und ist 2012 ins Ausland gegangen. Da es sich nur um work&travel handelte, hat Person a sich nicht aus Deutschland abgemeldet, der Mietvertrag "ruhte" von da an. Nach Rückkehr im Dezember 2013 hat Person a hartz 4 bekommen. Da person a keine Rundfunkgeräte zur Verfügung hatte, kümmerte sie sich nicht weiter um GEZ. Nach Arbeitsaufnahme im Oktober 2014 und Umzug ins elterliche Heim wurde Person a nun offenbart, dass es neue Regelungen im Bereich GEZ gibt. Der Verein selbst hat sich mit dato nie wieder bei Person a gemeldet. hartz 4 gibt zwar die Möglichkeit der beitragsfreiheit, doch das muss ja extra beantragt werden. Auch die Familie von Person a zahlt brav GEZ. Da dies jedoch bis heute von Person a nicht gemeldet wurde, geht person a nun davon aus, dass die Gebühren trotzdem in den Augen der GEZ rückwirkend zu entrichten sind. Person a fürchtet auch, dass die GEZ das Auslandsjahr nicht anerkennt. Nun bleibt die Frage, was tun? Aussitzen und hoffen nie wieder Post zu erhalten oder alles brav angeben und hoffen man wird nicht weiter belangt...?