Mal angenommen eine unbekannte Person wurde irgendwann mal vom AZDBS angeschrieben und nach einigen Auskunftsbegeehren welche durch die Person konsequent ignoriert wurden, ist jener Person ein Feststellungsbescheid zugestellt worden dem jene Person innerhalb der Frist widersprach.
Nachdem es dann eine unbekannte Zeit lang keine weitere Post vom AZDBS oder der Rundfunkanstalt gab, wurde dann irgendwann im November ein Widerspruchsbescheid der unbekannten Person zugestellt, auf den diese Person bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist Klage einreichte.
Gemäss
Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.htmlgibts ja eine festgelegte Reihenfolge, nur ist jene unbekannte Person etwas unsicher,
ob das einreichen der Klage ( mit nochmaligen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ) nun ausreicht und jene Person einfach warten muss bis das Gericht sich meldet, oder aber nochmal andersweitig tätig werden muss, da bezugnehmend auf das Lieferdatum des Widerspruchbescheides die Frist für jenen sich langsam dem Ende nähert.
Muss zusätzlich zur Klage noch ein Antrag auf Eilrechtschutz gestellt werden, auch wenn aktuell kein GV versucht irgendetwas einzutreiben, oder reicht die fristgerechte Einrechung der Klage aus und jene unbekannte Person kann der Dinge harren die da kommen ?
Auch nach mehrmaligen lesen des genannten Threads ist das der unbekannten Person immer noch nicht recht klar.