Präzisierung der Frage
Es geht mir um die Akteneinsicht beim Beitragservice(BS) über die über mich gespeicherte Akte aber vor allem um die Akteneinsicht bei der Landesrundfunkanstalt(LR) zu Anweisungen der LR an den BS zur Bearbeitung von Beitragsbescheiden, Vollstreckungsersuchen u.ä. .
Hintergrund ist, dass der BS in seinen Schreiben gegen die Form von Verwaltungsverfahren stößt, z.B. die im Urleil vom LG Tübingen (
http://openjur.de/u/708173.html) bemängelten Formfehler (keine Unterschrift, kein Siegel, keine Nennung des Gäubigers), aber auch rückdatierte und verzögert versandte Schreiben, kein Ansprechpartner+Durchwahl, keine normale Telefonnummer mit normaler Vorwahl, usw.
Hier wäre interessant wie die Anweisungen der LR and den BS aussehen.
Ziel ist es durch die Akteneinsicht nachzuweisen, dass der BS
vorsäzlich gegen die Bestimmungen des VwVfG verstößt und das man durch die Verstöße benachteiligt wird und daher der Verwaltungsakt Beitragsbescheid
nichtig ist.
Hintergrund ist, das trotz des Urteil des LG Tübigen immer noch Vollstreckungsersuchen an Andere versendet werden, die genau die gleichen Formfehler aufweisen die im Urteil angegeben sind und damit das Verwaltungsverfahrensgesetz
vorsätzlich verletzt wird.
Langfristig ist das Ziel von einem Gericht anerkannt zu bekommen das der Bs vorsätzlich gegen das VwVfG verstößt und man damit noch Beitragsbescheide direkt von der LR statt über den BS zu bekommen hat, bis eine Anweisung von der LR an den BS erfolgt die Formfehler abzustellen (insbesondere Beitragsbescheide mit Unterschrift und Siegel zu versehen wie Urteil vom LG Tübigen für das Vollstreckungsersuche festgelegt).