Hallo liebe Community!
Finde das Forum wirklich super. Danke an euch. Dennoch finde ich keine Hilfe in einem speziellen fiktiven Fall. Eure Meinung interessiert mich.
Es geht um Folgendes:
Person A hat zunächst gutgläubig Beiträge bezahlt, bis die Person merkte, dass Widerstand pflicht ist.
Daraufhin hat sich die Person hier im Forum informiert und die ganze Infopost(Mahnungen) ignoriert, da die Widerspruchsfrist eines Beitragsbescheids soweiso abgelaufen war.
Person A wartete, bis sich die nächste Möglichkeit eines Widerspruchs ergab (Festsetzungsbescheid), legte fristgerecht Widerspruch ein(Einschreiben mit Rückschein) und beantragte gleichzeitig eine Aussetzung der Vollziehung.
Daraufhin bekam Person A vier Wochen keine Antwort, bis sich die örtliche Vollstreckungsbehörde mit folgendem Inhalt meldete:
Ankündigung der Zwangsvollsteckung
Kurz: 1 Woche Frist die Forderungen zu begleichen
blabla
Im Auftrag
(Unterschrift)(macht aber den Eindruck einer gedruckten Unterschrift)
Und folgendem Hinweis:
"Ein Widerspruch gegen die Forderung, ist weder dem Grunde noch der Höhe nach möglich, weil Widersprüche dieser Art nur gegen den Festsetzungsbescheid vorgebracht werden können."
Nun würde mich eure Meinung und euer weiteres Vorgehen interessieren.
Sollte Person A die örtl. Vollstreckungbehörde kontaktieren und den bisherigen Ablauf mit Belegen schildern oder warten?
Danke schonmal für euer Interesse für diesen fiktiven Fall

Liebe Grüße
TVVerweigerer