Hallo,
ich bin auch gerade dabei mich etwas "einzuarbeiten" in das Thema Klagebegründungen und was eventuell Erfolg haben könnte, oder auch nicht. Es gibt ja eine Vielzahl an Begründungen die man anführen kann. Hier stehen ja auch schon einige. Vielen Dank an die Fleißigen. Ich werde mir alles genau anschauen, sobald ich Zeit habe...
Ein schlauer Mensch hat aber einmal gesagt, sinngemäß, dass man in Deutschland eigentlich nur weiter kommt, wenn man sich auf das BGB oder das HGB bezieht ("man muss sie mit ihren eigenen Mitteln schlagen"), alles andere wäre unwirksam und mehr braucht man nicht.
Hat sich jemand von euch diesbezüglich schon genauer damit beschäftigt? Stichwort "unbestellte Leistungen" HGB?
Leider bin ich ab Freitag erstmal für zwei Wochen nicht in Deutschland und der frohen Hoffnung, dass bis dahin kein neuer Gebührenbescheid eintrifft, oder gar der Widerspruchsbescheid. :p Aber, wenn ich wieder da bin, dann schau ich alles nochmal durch...