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Autor Thema: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?  (Gelesen 30951 mal)

D
  • Beiträge: 38
Hallo,
ich bin auch gerade dabei mich etwas "einzuarbeiten" in das Thema Klagebegründungen und was eventuell Erfolg haben könnte, oder auch nicht. Es gibt ja eine Vielzahl an Begründungen die man anführen kann. Hier stehen ja auch schon einige. Vielen Dank an die Fleißigen. Ich werde mir alles genau anschauen, sobald ich Zeit habe...
Ein schlauer Mensch hat aber einmal gesagt, sinngemäß, dass man in Deutschland eigentlich nur weiter kommt, wenn man sich auf das BGB oder das HGB bezieht ("man muss sie mit ihren eigenen Mitteln schlagen"), alles andere wäre unwirksam und mehr braucht man nicht.
Hat sich jemand von euch diesbezüglich schon genauer damit beschäftigt? Stichwort "unbestellte Leistungen" HGB?  ;)

Leider bin ich ab Freitag erstmal für zwei Wochen nicht in Deutschland und der frohen Hoffnung, dass bis dahin kein neuer Gebührenbescheid eintrifft, oder gar der Widerspruchsbescheid. :p Aber, wenn ich wieder da bin, dann schau ich alles nochmal durch...


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c
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HBG ist ein Spezialgesetzt für Kaufleute, hat mit der Haushaltsabgabe also nichts zu tun.

Und auch ein Bürgerrechtlicher Kaufvertrag kommt bei den Rundfunkbeiträgen nicht zustande. Es gibt hier weder ein Verpflichtungsgeschäft, noch ein Erfüllungsgeschäft.

Auch die Aussage, man braucht sich nur auf das Bürgerliche Gesetzbuch oder das Handelsgesetzbuch beziehen verstehe ich nicht. Man bezieht sich doch immer auf die Gesetze, die einem im aktuellen Fall betreffen? Und das ist hier erstmal der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die Verwaltungsgerichtsordnung. Dann kann man sich auf die Gesetze beziehen, gegen die der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt.
Aber dass wird wohl kaum das BGB sein, da dieses ja vor allem dazu dient, Rechtsgeschäfte zwischen Privatpersonen zu regeln?


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B
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Für alle die vor Gericht ziehen wollen und Angst haben.
Es gibt einen Trick gegen weiche Knie, Frosch im Hals, Angst um Frei sprechen zu können.
Stell dir diese Mächtigen, die vor dir sitzen, vor wie sie als Kinder waren, als Junge Menschen, warum sie diesen Beruf wählten, und das sie heute Morgen wie du und ich auf dem Topf sassen und sich in keiner weise unterscheiden bis auf ihr Gehabe zu wissen was Recht ist.
Auf Augenhöhe herunterholen in dir das hilft probiert es aus aber nicht Grinsen dabei ist auch wichtig.

 ;D :( >:D ;)


Mit einem Antrag auf ein schriftliches Verfahren kommt man nicht in die Verlegenheit, weiche Knie, Frosch im Hals oder Angst vor dem freien Sprechen zu bekommen.


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S
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Nur die halbe Wahrheit, oder auch Dummenfang...

Sendung ist zwar schon älter, aber ich finde das wäre auch ein Argument.

Das ZDF Magazin zeigt und filmt Kinder, die ein Spiel spielen, das die gar nicht haben dürften.
http://www.youtube.com/watch?v=KPHTW1bciao
Meiner Meinung nach machen die sich sogar strafbar, dass die den Kindern sowas in die Hand geben.

http://www.youtube.com/watch?v=0rmcl4F6x4o
Ähnlich, es wird auf Indizierte Spiele verwiesen, die nichtmal für Erwachsene so einfach zu bekommen sind.
Es wird auf "Gewaltspiele" und die Auswirkung auf 14jahrige eingegangen. Es Gibt meines Wissens KEINE "Killerspiele", die für diese Altergruppe freigegeben sind. (Wird aber nicht erwähnt)

Mit den selben Argumenten könnte man Schnaps und SM-Pornos anbringen.

http://www.youtube.com/watch?v=HI4o4As2GdA
Noch eins. Titel ist WOW, dann ist plötzlich von Terroristen die Rede, dann WC3.
Wer sich nicht damit befasst kann hier nicht unterscheiden um was es geht.

Somit sind die Berichte alles andere als sachlich.


MfG
Tom


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Danke an alle Helfer in diesem Forum  :)

Wer in der Demokratie schläft, wacht in einer Diktatur auf.

  • Beiträge: 1.111
  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Anregung zu einem weiteren Argument:

Einem Hobbyfotografen dürfte zur Eintreibung der Beiträge weder Kamera noch Computer gepfändet werden.

Grund künstlerische Freiheit im Grundgesetz!
Diese Geräte sind dazu neunmal notwendig, wenn er knipsen und alles online stellen und bearbeiten möchte!


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Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

V
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  • Beiträge: 5.038
** Was die "GEZ" (AZDBS) verschweigt **

Der Auslöser für diesen Beitrag war die Aussage der "GEZ" (AZDBS) im Widerspruchsbescheid:

"Nach dem Grundgesetz ist es mir erlaubt, mich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir selbst obliegt zu wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen nicht (letzteres ist die negative Informationsfreiheit)."

Dazu meint der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (AZDBS) in einem Widerspruchsbescheid folgendes:

Zitat
Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags stellt keinen Eingriff in dieses Grundrecht dar, da den Beitragsschuldnern keine Informationen bzw. Informationsquellen aufgedrängt werden. Der Rundfunkbeitrag knüpft vielmehr an die Möglichkeit zum Empfang unterschiedlichster Rundfunksendungen an und verpflichtet daher nicht zur Nutzung von bestimmten Informationen.

Heißt im Klartext - Du bist keines Falls verpflichtet den ÖRR als Informationsquelle zu nutzen, du musst nur für dessen Dasein zahlen.

Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6585.msg49687.html#msg49687


Was die "GEZ" (AZDBS) verschweigt: Eine Hinderung stellen die Gebühren/Beiträge dar!

Das ergibt sich aus den Protokollen zu dem Grundgesetzartikel 5:
Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Zitat
Artikel 5
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. **("Eine Hinderung stellen jedoch die Gebühren dar.")**[Sinn der Protokolle]  Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
...

Dazu meinen die Verfassungsrichter:
Zitat
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten." http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html

Anm.:
Bitte durch das Urteil nicht beirren lassen.  Hier betreibt die Beschwerdeführerin ein Hotel mit Tagungszentrum. Sie Argumentiert nicht im Sinn des Artikels 5:

Zitat
b) Weder die angegriffenen Entscheidungen noch die ihnen zugrunde liegenden Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages verstoßen gegen die Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Diese Vorschrift gibt jedermann das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Abgesehen davon, daß es der Beschwerdeführerin nach ihrem eigenen Vorbringen nicht auf Information, sondern auf "Konsum, Vergnügen und Komfort" ankommt, behauptet sie auch nicht, an dem Empfang der von ihr bevorzugten Programme privater oder ausländischer Veranstalter gehindert zu sein. Sie macht vielmehr nur geltend, daß sie diese Programme nicht kostenlos empfangen könne. Eine Garantie kostenloser Information enthält Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG jedoch nicht. Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten. Dafür ist nicht das mindeste ersichtlich.

Wir argumentieren anders:

Mein Finanzbudget ist durch meine eigene Wahl verlässlicher Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, CD, DVD und Internet) und der zugehörigen Technik vollkommen ausgeschöpft. Ihre manipulativen, parteipolitischen und unseriösen Bruchstücke des Weltgeschehens mit 54€ pro Quartal zu finanzieren, bedeutet für mich, auf meine Quellen zu verzichten. …

Jeder soll einen Beitrag für einen angeblichen Vorteil zahlen. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern. Es ist ein Zwangsverkauf ohne eigene Wahl des Bürgers. Die Rundfunkanstalten verteidigen ihr Geldaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat.

Wenn das Recht auf Informationsfreiheit nur die Möglichkeit zur Information zum jeweils gültigen Entgelt beinhaltet, erstreckt sich die negative Informationsfreiheit dann auch auf die Freiheit von der Finanzierung von Medien, die ich ablehne.

Die 54€ pro Quartal verwende ich für meine verlässliche und glaubwürdige Medien. Die Zwangszahlungen für Ihren TV-Schaum hindern mich, sich aus allgemein zugänglichen und verlässlichen Quellen zu unterrichten. Die Zwangszahlungen an die ö.-r. TV-Anstalten sind Grundgesetzwidrig.



UMFRAGE 2 -> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6599.0.html
Schon über 55.000 Unterschriften -> http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion


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"Wer Freiheit für Sicherheit (Finanzausstattung der ARD, ZDF, …) aufgibt, wird beides verlieren."
[Benjamin Franklin]


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da die Abgabe p. Haushalt (Wohnung = höchster geschützter Raum für seine eigene Handlungsfreiheit), unabhängig der Anzahl der darin habitieren persona, ist daher als Sittenwidrig zu bezeichnen, da hier eine SIPPENHAFTUNG vorgenommen wird/ werden kann.
....und erwähne jetzt mal einer daß wort Sippe .... dann viel Spaß....
Durch die wiederkehrende, NICHT KÜNDBARE Forderung entsteht eine Art der Enteignung des Vermögens. (...der in einem Haushalt lebenden Personen = Sippe ) welches die freie Entscheidungsfreiheit über Annahme oder Verweigerung von Leistungen in erheblichem Umfang einschränkt bzw. beeinträchtigt.

Ein Einpersonenhaushalt ist im gegensatz zu einem Mehrpersonenhaushalt benachteiligt, bzw. ein Mehrpersonenhaushalt hat einen niederen "Durchschnittspreis" und ist somit (Geldwert) bevorteilt.

weiter ist die Fähigkeit, Rundfunk zu empangen in der Aera der "neuartigen Empfangsgeräte" nicht von einem Haushalt abhängig, sondern eines Empfangsgerätes, welche in jeder tragbaren/ mobilen Form erhältlich sind.
Durch das alleinige innehalten eines Haushaltes ist kein Rundfunkempfang möglich.

In Betriebsstätten ist der Empfang von Rundfunk unter umständen laut Berufsgenossenschaft nicht oder nur teilweise sehr eingeschränkt aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften gestattet.

 


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