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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Viktor7 am 05. Mai 2013, 10:19

Titel: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Viktor7 am 05. Mai 2013, 10:19
Außer den bereits bekannt gewordenen Klagen von Geuer, Rossmann und PDV/Prof. Dr. Koblenzer, …, demnächst von Sixt, Rewe, … werden wir selbst in Kürze mit unseren privaten Klagen gegen den Zwang vorgehen. Diese Beitragsreihe "Reihe Klage-Argumente - " soll uns Bürger bei der Argumentation unterstützen.

Themen:
1. Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen? (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5491.0.html)
2. Reihe Klage-Argumente - Handlungsfreiheit und das Freikaufen bei ARD, ZDF, "GEZ" & Co. (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5492.0.html)
3. Reihe Klage-Argumente - Missachtung des Rundfunkstaatsvertrages (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5569.0.html)
4. Reihe Klage-Argumente - Die Haushaltsabgabe ist eine unzulässige Sonderabgabe (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5621.0.html)
5. Reihe Klage-Argumente - Der Gleichheitssatz (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5634.0.html)
6. Reihe Klage-Argumente - Gutachten zum Rundfunkbeitrag/Staatsvertrag (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html)

Siehe auch:
Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4459.0.html)
Widerspruchs-/Klagebegründungen und "Klagen und Inhalte im Überblick" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html)


Beginnen wir mit dem Thema Rundfunkfreiheit. Ich wünsche mir, dass sich viele daran beteiligen. Nur so können wir die Themen breit beleuchten und gute Begründungen finden.


Rundfunkfreiheit - für wen?

Zitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkfreiheit (http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkfreiheit)
In Deutschland ist die Rundfunkfreiheit ein in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) gewährleistetes Grundrecht, das alle mit der Rundfunkveranstaltung verbundenen Tätigkeiten schützt.

Zitat
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Wo ist aber die Rundfunkfreiheit des Bürgers?

Jeder soll einen Beitrag für einen angeblichen Vorteil zahlen. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern. Es ist ein Zwangsverkauf ohne eigene Wahl des Bürgers. Die Rundfunkanstalten verteidigen ihr Geldaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat.

Zur Entstehung dieser Formulierung und den wirkenden Personen/Gruppen, vor allem aus dem Rundfunkbereich selbst, können wir in der bekannten Blogreihe nachlesen:
Zitat
"Dr. Eberhard: Der Rundfunk selbst beantragt dies. Wir haben es in einem Landtagsausschuss erlebt. Da kam der Intendant und die Angestellten, die alle erklärten, sie hätten die und die Forderungen an das Radiogesetz. Es ist alles sehr im Fluß."
Quelle: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/04/dritter-offener-brief-die-intendantin.html

Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Viktor7 am 05. Mai 2013, 10:19
Einen sehr aufschlussreichen Text zum Artikel 5. GG finden wir in dem recht bekannten Blog wieder.
Zitat
Quelle: http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/04/dritter-offener-brief-die-intendantin.html

Artikel 5
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen **ungehindert** zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
...

...

 Dr. von Mangoldt: Ich habe nur ein Bedenken bei dieser Formulierung. Sie klingt sehr schön. Wenn es aber heißt, insbesondere der Rundfunkempfang darf nicht eingeschränkt werden, so liegt die Beschränkung des Rundfunkempfangs schon darin, daß man Rundfunk nur empfangen kann, wenn man die entsprechenden Gebühren bezahlt.
 Dr. Eberhard: Ein Druckerwerk bekommt man auch nur, wenn man es bezahlt.
 Dr. von Mangoldt: Bei der öffentlichen Einrichtung des Rundfunks, den jeder aus der Luft entnehmen kann, ist es anders als bei einem Presseerzeugnis. ...

Dr. von Mangoldt: Vielleicht kann man sagen: Niemand darf gehindert werden, sich frei zu unterrichten.
 Dr. Bergsträsser: Sie hatten Bedenken gegen das Wort „frei“.
 Dr. von Mangoldt: Dann müssen wir Bedenken aber ebenso gegen das Wort „gehindert“ vorliegen. **Eine Behinderung liegt auch darin, daß man erst davon Gebrauch machen kann, wenn man eine Gebühr bezahlt.**
 Dr. Bergsträsser: Das kann nur ein Jurist formulieren.
 Dr. Heuss: Ich würde die Sorgen wegen der Gebühr nicht haben. Es kann eventuell bei der Berichterstattung gesagt werden, **es darf um Gottes willen kein Richter auf die Idee kommen, daß sich das auf die gebührentechnischen Regelungen bezieht.**
...
Dr. von Mangoldt: Ich schlage vor, die Sache etwas auseinanderzuziehen. Wir haben zu dieser Fassung schon gewisse Bedenken auch vom Rundfunk gehört ....  Ich würde vorschlagen, daß man das offen hält – wird gewährleistet. Rundfunk und Film haben beide sehr begrüßt, daß neben der Pressefreiheit auch ihnen die Freiheit der Berichterstattung gewährleistet wird.
...

Demnach ist die im Grundgesetz kaschierte Aussage so gemeint:
Zitat
Artikel 5
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. **("Eine Hinderung stellen jedoch die Gebühren dar.")**  Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
...

Zitat
es darf um Gottes willen kein Richter auf die Idee kommen?
Weil Gebühren von der Inanspruchnahme erhoben werden und der Bürger dann eine Wahl hat?


Zitat
...
Dr. Eberhard: Der Rundfunk selbst beantragt dies. Wir haben es in einem Landtagsausschuss erlebt. Da kam der Intendant und die Angestellten, die alle erklärten, sie hätten die und die Forderungen an das Radiogesetz. Es ist alles sehr im Fluß. Ich würde es nicht in der Verfassung festlegen.
 Dr. von Mangoldt: Es ist gut, von den Leuten, die dauernd damit zu tun haben, zu hören, auf welche Schwierigkeiten sie stoßen. Wir stoßen schon auf Schwierigkeiten.

 ...

Sie, Frau Dagmar Reim, haben mir mitteilen lassen, dass sich Ihre Landesrundfunkanstalt an das Gesetz halten muss, das vom Gesetzgeber vorgegeben wurde. Das muss ich nicht weiter kommentieren.
 ...
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: UnGEZiefer-Bekämpfer am 05. Mai 2013, 12:14
Genau dieser Gesetzestext aus unserer Verfassung wird auch Hauptbestandteil meiner Klagebegründung sein.
Ich widerrufe meine Beitragspflicht aufgrund des mir zugesicherten Rechts auf "freie Wahl der Informationsquellen". (Art.5 Abs.1 GG)

Diese freie Wahl wird mir durch die Beitragspflicht entzogen, somit ist der Rundfunkbeitragstaatsvertrag verfassungswidrig.

Schmettern unsere Richter die Klagen wieder ab, bleibt nur noch der Weg zum EGMR .
Werden auch dort die Klagen abgeschmettert, aus grosser Verbundenheit zum grössten Zahlemann Europas, unserer Regierung, dann bleibt nur noch eine Revolution als letzter Ausweg, an der ich mich mit Sicherheit beteiligen werde, notfalls auch mit Gewalt.
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Viktor7 am 05. Mai 2013, 14:01
Das wäre dann die Berufung auf Satz 1 (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG))
Zitat
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Das sollte man unbedingt mit dem Recht auf persönliche Handlungsfreiheit (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5492.0.html) kombinieren. Ansonsten könnten sich die Richter über dieses Urteil flüchten:

Zitat
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten." http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html

Hier haben die Richter das klare Verständnis von Gebühr/Beitrag = Hinderung (siehe das Blogzitat) aufgeweicht. Dort hat jedoch jemand geklagt, der nicht nah am Existenzminimum steht. Falls eine Verkäuferin mit einem Netto von 1080 € klagt, weil ihre Rundfunkabgabe 1,67 % des Netto beträgt, könnte das Urteil und die Begründung anders ausfallen.

Zur Stärkung der Argumente sollte man, meiner Meinung nach, unbedingt das Recht auf die persönliche Handlungsfreiheit (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5492.0.html) einbauen. Aber auch die Aussage nach Satz 2 (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG)) sollten wir aufgreifen, weil die Rundfunkanstalten uns die Beiträge über **ihre** Rundfunkfreiheit aufzwingen (Thread-Thema) und uns die angeblichen Vorteile andichten, auch wenn wir ihre Programme nicht sehen wollen und uns auf unsere **negative Rundfunkfreiheit** berufen.
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Klara am 05. Mai 2013, 16:32
@ Viktor 7
Da gab es in einem juristischen Text hier im Forum folgende Formulierung :

"Wenn das Recht auf Informationsfreiheit nur die Möglichkeit zur Information zum jeweils gültigen Entgelt beinhaltet, erstreckt sich die negative Informationsfreiheit dann auch auf die Freiheit von Finanzierung von Medien, die ich ablehne."

(Den Text dazu habe ich nicht mehr gefunden.)
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Viktor7 am 05. Mai 2013, 19:10
Hi Klara,

es wäre schön, wenn du den gesamten Zusammenhang noch finden könntest.
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Viktor7 am 05. Mai 2013, 19:39
Bemerkenswert ist, dass man bei der Formulierung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG die Behinderung der ungehinderten Unterrichtung durch die Geldzahlung eindeutig gesehen hat:

Dr. von Mangoldt:
Zitat
"Eine Behinderung liegt auch darin, dass man erst davon Gebrauch machen kann, wenn man eine Gebühr bezahlt."

Von Dr. Heuss kam damals die entlarvende Feststellung:
Zitat
"es darf um Gottes willen kein Richter auf die Idee kommen, daß sich das auf die gebührentechnischen Regelungen bezieht."

Die Bürger die jetzt zu ihren Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, kostenpflichtigen Artikeln im Internet und Zugangskosten für die Informations- und Kommunikationsmöglichkeit von z.B. 50 € monatlich bezahlen, müssen jetzt noch 18 € für nicht gewünschte Sender zahlen und spüren diese Behinderung. So mancher kauft dann weniger selbstgewählte Medien, weil er sich mit 18 € pro Monat bei der ARD/ZDF freikaufen muss.
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Klara am 06. Mai 2013, 08:15
Hi Klara,

es wäre schön, wenn du den gesamten Zusammenhang noch finden könntest.


http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-neue-rundfunkbeitrag-fuer-betriebsstaetten-lohnen-sich-klage-und-verfassungsbeschwerde_042226.html

Siehe Uwe: Re Presseartikel 16.April 2013, 22.37, Antwort 187
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Viktor7 am 06. Mai 2013, 09:21
Danke Klara  :)

Wegen der Zeit, zuerst ohne Kommentar:

Zitat
http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-neue-rundfunkbeitrag-fuer-betriebsstaetten-lohnen-sich-klage-und-verfassungsbeschwerde_042226.html
Ich lehne den Rundfunkempfang (in meinem Unternehmen) ab. Verletzt mich der Rundfunkbeitrag in meiner negativen Informationsfreiheit?

Das in Art. 5 Abs. 1 GG gewährte Recht auf Informationsfreiheit beinhaltet das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Es enthält aber keinen Anspruch auf kostenlose Information. Ebenfalls von der Informationsfreiheit erfasst ist die sog. negative Informationsfreiheit, also das Recht, das Informationsangebot bestimmter Medien nicht zu nutzen. Bei oberflächlicher Betrachtung ist daher eine Verletzung der negativen Informationsfreiheit zu verneinen, da durch den Rundfunkbeitrag niemand zum Empfang von Rundfunksendungen gezwungen wird. Doch diese Betrachtung greift zu kurz. Die Frage müsste eigentlich so formuliert werden: Wenn das Recht auf Informationsfreiheit nur die Möglichkeit zur Information zum jeweils gültigen Entgelt beinhaltet, erstreckt sich die negative Informationsfreiheit dann auch auf die Freiheit von der Finanzierung von Medien, die ich ablehne? Diese Frage wurde bislang selten aufgeworfen und ist noch nicht geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht sprechen diese Frage in den Entscheidungen zur Rundfunkgebühr für internetfähige PC jedenfalls nicht an. Die negative Informationsfreiheit eignet sich daher nicht als alleiniger Stützpfeiler einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag (http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=170811U6C15.10.0; http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120822_1bvr019911.html?Suchbegriff=Rundfunkgeb%FChr).

Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: hannelore9 am 07. Mai 2013, 02:38
Danke Klara  :)

Wegen der Zeit, zuerst ohne Kommentar:

Zitat
http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-neue-rundfunkbeitrag-fuer-betriebsstaetten-lohnen-sich-klage-und-verfassungsbeschwerde_042226.html
Ich lehne den Rundfunkempfang (in meinem Unternehmen) ab. Verletzt mich der Rundfunkbeitrag in meiner negativen Informationsfreiheit?

Das in Art. 5 Abs. 1 GG gewährte Recht auf Informationsfreiheit beinhaltet das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Es enthält aber keinen Anspruch auf kostenlose Information. Ebenfalls von der Informationsfreiheit erfasst ist die sog. negative Informationsfreiheit, also das Recht, das Informationsangebot bestimmter Medien nicht zu nutzen. Bei oberflächlicher Betrachtung ist daher eine Verletzung der negativen Informationsfreiheit zu verneinen, da durch den Rundfunkbeitrag niemand zum Empfang von Rundfunksendungen gezwungen wird. Doch diese Betrachtung greift zu kurz. Die Frage müsste eigentlich so formuliert werden: Wenn das Recht auf Informationsfreiheit nur die Möglichkeit zur Information zum jeweils gültigen Entgelt beinhaltet, erstreckt sich die negative Informationsfreiheit dann auch auf die Freiheit von der Finanzierung von Medien, die ich ablehne? Diese Frage wurde bislang selten aufgeworfen und ist noch nicht geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht sprechen diese Frage in den Entscheidungen zur Rundfunkgebühr für internetfähige PC jedenfalls nicht an. Die negative Informationsfreiheit eignet sich daher nicht als alleiniger Stützpfeiler einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag (http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=170811U6C15.10.0; http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120822_1bvr019911.html?Suchbegriff=Rundfunkgeb%FChr).

In diesem Zusammenhang was Art. 5 Abs. 1 GG, Informationsfreiheit, negative Informationsfreiheit angeht, das hat RA Tschuschke Nbg.
in seiner letzten Klage sehr gut ausformuliert. Nur seine Klage wurde ja vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Es lohnt sich trotzdem hier mal reinzulesen. Hier sind die Gerichtskommentierungen mit aufgeführt.

http://www.tschuschke.eu/wp-content/uploads/Verfassungsbeschwerde_GEZ.pdf (http://www.tschuschke.eu/wp-content/uploads/Verfassungsbeschwerde_GEZ.pdf)
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Viktor7 am 07. Mai 2013, 19:41
Die Klage von Herrn RA Tschuschke wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Begründung haben die Richter vorerst nicht geliefert. Hier muss man auch fairerweise sagen, dass sich Herr RA Tschuschke auf sehr viele Gesetztestexte und Urteile gestützt hat, nicht nur den Art. 5 GG.

Ich hatte seine Argumente auf meinem ersten Flyer einfließen lassen:
Flyer-5-Weg mit dem ARD-ZDF-GEZ-Zwang.pdf (http://www.loaditup.de/files/750502_58ebp57sc2.pdf)

(http://www.loaditup.de/files/752247_z78psbsfrm.jpg)

Sicherlich kann es nicht schaden bei der Berufung auf Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zusätzlich dieses  Argument zu liefern.
Zitat
Wenn das Recht auf Informationsfreiheit nur die Möglichkeit zur Information zum jeweils gültigen Entgelt beinhaltet, erstreckt sich die negative Informationsfreiheit dann auch auf die Freiheit von der Finanzierung von Medien, die ich ablehne.


Darüber hinaus gibt es aber die Frage, die sich aus dem Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt:
Zitat
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Die Frage lautet dann: Wo ist die Rundfunkfreiheit des Bürgers?

Dazu passt dann diese Überlegung:
Jeder soll einen Beitrag für einen angeblichen Vorteil zahlen. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern. Es ist ein Zwangsverkauf ohne eigene Wahl des Bürgers. Die Rundfunkanstalten verteidigen ihr Geldaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat.
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: obelix am 11. Mai 2013, 08:58
Bitte lest doch mal bei Wiki unter Notwehr nach denn ich glaube das wir uns auch darauf berufen können. Oder wurde darüber schon anderswo Diskutiert? Ich habe erst morgen wieder Zeit und bin
über eure Meinung gespannt.  ;) 
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Viktor7 am 11. Mai 2013, 10:39
Du meinst wahrscheinlich das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG:
Zitat
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html]

Wiki - Widerstandsrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht)

Das Widerstandsrecht hatten wir in der Tat schon im Forum diskutiert. Bevor wir so weit gehen und Menschenleben riskieren, müssen wir auf dem gerichtlichen Weg die Frage nach der Rundfunkfreiheit/Handlungsfreiheit des Bürgers (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5491.0.html) klären und die Freiheit einfordern.
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: obelix am 11. Mai 2013, 11:41
Du meinst wahrscheinlich das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG:
Zitat
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html]

Wiki - Widerstandsrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht)

Das Widerstandsrecht hatten wir in der Tat schon im Forum diskutiert. Bevor wir so weit gehen und Menschenleben riskieren, müssen wir auf dem gerichtlichen Weg die Frage nach der Rundfunkfreiheit/Handlungsfreiheit des Bürgers (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5491.0.html) klären und die Freiheit einfordern.

Hallo Viktor7
Nein, ich meine "Notwehr" er liest sich ähnlich und nach meinem Verständnis Legitimiert er unser Zahlungsboykott aufs allerbeste, aber lies selbst...  ;)
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Viktor7 am 11. Mai 2013, 12:02
Ich habe beide Themen gelesen obelix.

Notwehr:
Zitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
Gewalt darf mit Gewalt erwidern.

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden

Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs.

Als ein solcher Angriff gilt jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen (Rechtsgüter) durch menschliches Verhalten.

Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.

Die Deutung überlasse ich dir.
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 11. Mai 2013, 12:31
Leider hilft weder Widerstandsrecht noch Notwehr. Alles, was die Regierung und die Gerichte, bis zum Bundesverfassungsgericht zu rechts- und verfassungskonform erklären, ist rechts- und verfassungskonform. Wer Widerstand und Notwehr leistet, handelt gegen die Rechts- und Verfassungsordnung. Solche Paragraphen sind nur da, damit wir uns frohlocken können, wie toll unser Grundgesetz sei. Das Grundgesetz ist die Staatsreligion und dient dem Staat, der öffentlich rechtliche Rundfunk ist die Stimme der Staatsgötter.
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Viktor7 am 11. Mai 2013, 12:45
Ist auch meine Meinung Sophia.Orthoi.

Hier helfen nur Bürgermassen die ihre Rundfunkfreiheit und Handlungsfreiheit (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5491.0.html) massiv und sichtbar für andere einfordern.
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: obelix am 11. Mai 2013, 18:36
Hallo Viktor7 Hallo Sophia.Orthoi
Unter Rechtsgüter steht aufgelistet Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum.
Meine Auslegung ist:
Die Abgabe ist eine Steuer. = Raub.
Die ÖRR sind im Höchstmaß beleidigend, ich habe nicht 25 Jahre als Maler gearbeitet um mir sowas
(Anhang) auf Plakatwänden und Freien Medien Zwangsweise anhören zu müssen und diese jetzt
Zwangsweise zu Finanzieren. = Ehre.
Wie ich schon berichtete habe ich ein gutachten das bestätigt das mich Radio/Fernsehen Krank machen. = Leib.
Ich muß jeden Monat Geld Sparen um für Brille (300€ alle 2 Jahre) Orthopädisches Schuhwerk
(250€ Jahr) Dritte Zähne (ca.3500€ in 10 Jahren)zu haben weil diese Leistungen auch die Grundsicherung nicht berücksichtigt. = Leben + Leib + Freiheit.
Für mich ist die Sachlage klar und in diesem Fall das mildeste Mittel die 100% Weigerung zu Zahlen
wobei ich mich nicht auf Risiken einlassen muß zb. unter Vorbehalt zahlen soll...
Mein Weg steht fest, RS gesichert gehe ich bis zum äußersten!  >:D 8) ;)



 
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: koppi1947 am 11. Mai 2013, 19:54
Genau so machen wir das,man kann uns beugen,bis zu einem bestimmten Punkt,aber wir lassen uns nicht brechen.
Egal wie der ÖRR oder unsere Politiker argumentieren,das was da läuft,ist höchst kriminell.
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: obelix am 11. Mai 2013, 20:50
Für alle die vor Gericht ziehen wollen und Angst haben.
Es gibt einen Trick gegen weiche Knie, Frosch im Hals, Angst um Frei sprechen zu können.
Stell dir diese Mächtigen, die vor dir sitzen, vor wie sie als Kinder waren, als Junge Menschen, warum sie diesen Beruf wählten, und das sie heute Morgen wie du und ich auf dem Topf sassen und sich in keiner weise unterscheiden bis auf ihr Gehabe zu wissen was Recht ist.
Auf Augenhöhe herunterholen in dir das hilft probiert es aus aber nicht Grinsen dabei ist auch wichtig.

 ;D :( >:D ;)
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 11. Mai 2013, 21:10
Interessante Werbung für den ÖRR, obelix: Moderatorin Caroline Korneli würde ohne Rundfunk langweilig sein, deswegen zahlt sie gerne Rundfunkgebühren. Eben eine Beleidigung, als hätten wir nichts zu tun außer glotzen, wie die Moderatoren des Rundfunks.
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Viktor7 am 11. Mai 2013, 22:35
Zu deinem Bild Obelix:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=5491.0;attach=1179;image
Eine Nutznießerin der öffentlich-rechtlichen Subventionierung Caroline K. erklärt uns ihr langweiliges Leben mit ihrer Raufasertapete, soweit sie nicht in die ö.-r. Glotze starren kann. Das ist der beste Beweis für die Schädlichkeit der öffentlich-rechtlichen Programme.

Obelix,
in dir steckt ein sagenhafter Kämpfer. Mit der Mischung aus deinen Argumenten und den Argumenten hier im Thread, lässt sich was Überzeugendes für das Gericht vorbereiten.
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: seppl am 11. Mai 2013, 23:42
Ich versuche gerade Nachweise dafür zu sammeln, dass GEZ und Beitragsservice Gelder sozusagen "erschleichen" oder "erschlichen haben":

- Beitragsbefreiung nur über einen Teil der durch Belege nachgewiesenen Gründe für Freistellung
Beitragsbefreiende Gründe wie z.B. die Bafög Bescheinigung werden nur 2 Monate nach Eingang beim BS rückwirkend anerkannt, egal für welchen Zeitraum davor er ausgestellt wurde. Der beitragsbefreiende Grund Bafög besteht aber für die gesamte angegebene Zeit. Das ist willkürlich. Die meisten betrachten es als "ihre Strafe fürs zu späte abgeben", zahlen obwohl sie das Geld garnicht haben und hinterfragen diese Vorgehensweise nicht.

- Erschleichung der neuen Beiträge durch Desinformation.
Dem BS wäre es ein Leichtes gewesen (weil er dafür geschaffen ist), VOR der Umstellung auf das neue System, JEDEM Teilnehmer ein Infoschreiben über den Wechsel zukommen zu lassen. Das wurde absichtlich unterlassen, um die Umstellung nicht zu sehr publik zu machen. Dagegen werden dieses Jahr auf gut Glück allen, die nicht bei 3 auf den Bäumen sind, berechtigt oder unberechtigt, mehrfach unkontrolliert maschinenerstellte Zahlungsaufforderungen zugestellt.

Interessant sind hier 2 Aussagen des BS:
1) für 90% der Bürger ändert sich nichts (diese wurden aus diesem "Grund" auch nicht informiert)
2) Die neue Regelung kommt besonders Familien, Wohngemeinschaften oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften zugute, die bisher mehrfach Rundfunkgebühren bezahlt haben. Rund 1,5 Millionen Menschen profitieren davon.   

Zu 1): Davon mal abgesehen, dass sich für 100% der Teilnehmer der Beitrag grundlegend geändert hat, sind auch die in Punkt 2 angegebenen Personen, die mehrfach die vollen Rundfunkgebühren für eine Wohnung gezahlt haben und davon profitieren könnten, nicht angeschrieben worden. Nach dem Rechenexempel des BS müssten das dann auch 90% von 1,5 Mill. Menschen sein, die nicht informiert wurden, OBWOHL sich was für sie verändert hat. Es gibt bestimmt auch jetzt noch Personen, die ohne es zu merken, doppelt bezahlen. Das ist hinterhältig.

Zur Begründung der Erschleichung gehört auch die Höhe des neuen Beitrags. Er hat die selbe Höhe wie der Alte, obwohl er ganz anders konstruiert ist, damit ebenfalls keiner, der den Höchstbetrag schon gezahlt hat (90%) eine Umstellung verspürt. Auf dem Kontoauszug steht die gleiche Summe wie immer.

Informiert wurden nur die, die es sowieso bemerkt hätten, weil ihnen mit einem Mal 17,98 € anstelle von 5,99 € abgebucht wurden.

Befürchtet wurde, dass mit einem abrupten Wechsel in ein völlig anderes System die Beständigkeit der Beitragszahlungen zusammenbrechen könnte. Aus lauter Vorsicht und Unsicherheit darüber wurde die Umstellung den Bürgern einfach verheimlicht. Und meiner Meinung nach vorsetzlich, weil selbst die ÖR Sendeanstalten dies nicht massenpublik gemacht haben.

Das ganze Gebilde ist unehrlich, erzeugt Angst durch Unklarheit bei den Menschen und ist nur darauf aus, soviel Geld wie möglich abzuschöpfen. Nix mit Beitragsgerechtigkeit!
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: obelix am 12. Mai 2013, 00:19

Obelix,
in dir steckt ein sagenhafter Kämpfer. Mit der Mischung aus deinen Argumenten und den Argumenten hier im Thread, lässt sich was Überzeugendes für das Gericht vorbereiten.
[/quote]

Es ist Vorbereitet, ich Stehe in den Startlöchern und halte die Füße still. Aber zusammen macht`s mehr Spass Obwohl es kein Spass ist.
"Viele kleine Schritte bewegen die Welt".  8)

Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: obelix am 12. Mai 2013, 00:23
Hallo seppl.
Es ist definitiv Raub innerhalb eines Rechtsstaats und Verweigerung der Zahlung = Notwehr.  ;)
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: seppl am 12. Mai 2013, 00:39
Obelix: Ist Raub nicht mit gesetzlich untersagter Gewalt verbunden? Ich versuch mich manchmal als Hobby-Jurist so auszudrücken, das KEINER sagen kann, das stimmt nicht. Meinem Empfinden nach ist es so, wie Du sagst.
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: obelix am 12. Mai 2013, 00:50
Obelix: Ist Raub nicht mit gesetzlich untersagter Gewalt verbunden? Ich versuch mich manchmal als Hobby-Jurist so auszudrücken, das KEINER sagen kann, das stimmt nicht. Meinem Empfinden nach ist es so, wie Du sagst.

Ich Verstehe deine Frage nicht... "untersagter Gewalt" für wen? Opfer oder Täter? ???
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: seppl am 12. Mai 2013, 08:01
Raub hat doch immer mit gewaltsamer Handlung oder Androhung des Täters am Opfer (z.B. Waffengewalt) zu tun. Sonst ist es doch Diebstahl.
Ich hab als Nicht Jurist "gesetzlich untersagter Gewalt" gemeint, dass Bußgeldandrohungen auch eine Form der Gewalt sind, aber gesetzlich erlaubt..
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: obelix am 12. Mai 2013, 10:35
Guten Morgen seppl
Jetzt verstehe ich deine Frage.
Sie wurde hier schon ausgiebig Diskutiert.
Nach dem EU und Völkerrecht sind sie Ausnahmslos Verboten.
Aber bis du dir dein Recht er-stritten hast dauert es 10 Jahre.
Und da wird die Notwehr und GG Hochinteressant weil sie darlegen wie weit was erlaubt ist um ihn Anwenden zu können, denn das müssen sie innerhalb bestimmter Fristen Verhandeln.  ;)
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Jarumasta am 15. Mai 2013, 23:17
Art 4 Grundgesetz:
Die Gewissensfreiheit

Die Gewissensfreiheit umfasst das Recht ein Gewissen zu haben und die Freiheit vom Staat nicht verpflichtet zu wrden gegen sein Gewissen handeln zu müssen.

Nach dem BVerfG ist eine Gewissensentscheidung jede ernste, an den Kategorien von “gut” und “böse” orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend ansieht.

Wie auch bei der Religionsfreiheit umfasst der Schutzbereich des Art. 4 I GG sowohl das Denken an sich, als auch das Äußern und entsprechende Handeln. Ebenso umfasst die Gewissensfreiheit zwei Aspekte:

forum internum umfasst den Innenbereich des Gewissens. D.h. die Freiheit ein Gewissen zu haben und zu denken.

forum externum umfasst den Außenbereich des Gewissens. D.h. die Freiheit das vom Gewissen ausgelöste Handeln.

Ich lehne die Bezahlung aus Gewissenheitsgründen an die GEZ ab, zahle lieber das Geld an die Caritas.
Grüß
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Damiana am 15. Mai 2013, 23:20
Hallo,
ich bin auch gerade dabei mich etwas "einzuarbeiten" in das Thema Klagebegründungen und was eventuell Erfolg haben könnte, oder auch nicht. Es gibt ja eine Vielzahl an Begründungen die man anführen kann. Hier stehen ja auch schon einige. Vielen Dank an die Fleißigen. Ich werde mir alles genau anschauen, sobald ich Zeit habe...
Ein schlauer Mensch hat aber einmal gesagt, sinngemäß, dass man in Deutschland eigentlich nur weiter kommt, wenn man sich auf das BGB oder das HGB bezieht ("man muss sie mit ihren eigenen Mitteln schlagen"), alles andere wäre unwirksam und mehr braucht man nicht.
Hat sich jemand von euch diesbezüglich schon genauer damit beschäftigt? Stichwort "unbestellte Leistungen" HGB?  ;)

Leider bin ich ab Freitag erstmal für zwei Wochen nicht in Deutschland und der frohen Hoffnung, dass bis dahin kein neuer Gebührenbescheid eintrifft, oder gar der Widerspruchsbescheid. :p Aber, wenn ich wieder da bin, dann schau ich alles nochmal durch...
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: copenfan am 15. Mai 2013, 23:52
HBG ist ein Spezialgesetzt für Kaufleute, hat mit der Haushaltsabgabe also nichts zu tun.

Und auch ein Bürgerrechtlicher Kaufvertrag kommt bei den Rundfunkbeiträgen nicht zustande. Es gibt hier weder ein Verpflichtungsgeschäft, noch ein Erfüllungsgeschäft.

Auch die Aussage, man braucht sich nur auf das Bürgerliche Gesetzbuch oder das Handelsgesetzbuch beziehen verstehe ich nicht. Man bezieht sich doch immer auf die Gesetze, die einem im aktuellen Fall betreffen? Und das ist hier erstmal der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die Verwaltungsgerichtsordnung. Dann kann man sich auf die Gesetze beziehen, gegen die der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verstößt.
Aber dass wird wohl kaum das BGB sein, da dieses ja vor allem dazu dient, Rechtsgeschäfte zwischen Privatpersonen zu regeln?
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Bedrängter am 16. Mai 2013, 11:36
Für alle die vor Gericht ziehen wollen und Angst haben.
Es gibt einen Trick gegen weiche Knie, Frosch im Hals, Angst um Frei sprechen zu können.
Stell dir diese Mächtigen, die vor dir sitzen, vor wie sie als Kinder waren, als Junge Menschen, warum sie diesen Beruf wählten, und das sie heute Morgen wie du und ich auf dem Topf sassen und sich in keiner weise unterscheiden bis auf ihr Gehabe zu wissen was Recht ist.
Auf Augenhöhe herunterholen in dir das hilft probiert es aus aber nicht Grinsen dabei ist auch wichtig.

 ;D :( >:D ;)


Mit einem Antrag auf ein schriftliches Verfahren kommt man nicht in die Verlegenheit, weiche Knie, Frosch im Hals oder Angst vor dem freien Sprechen zu bekommen.
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Viktor7 am 23. Mai 2013, 14:38
http://www.loaditup.de/files/771167_d9u6hbpw8w.jpg

(http://www.loaditup.de/files/771167_d9u6hbpw8w.jpg)
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Schandi am 04. Juni 2013, 20:35
Nur die halbe Wahrheit, oder auch Dummenfang...

Sendung ist zwar schon älter, aber ich finde das wäre auch ein Argument.

Das ZDF Magazin zeigt und filmt Kinder, die ein Spiel spielen, das die gar nicht haben dürften.
http://www.youtube.com/watch?v=KPHTW1bciao
Meiner Meinung nach machen die sich sogar strafbar, dass die den Kindern sowas in die Hand geben.

http://www.youtube.com/watch?v=0rmcl4F6x4o
Ähnlich, es wird auf Indizierte Spiele verwiesen, die nichtmal für Erwachsene so einfach zu bekommen sind.
Es wird auf "Gewaltspiele" und die Auswirkung auf 14jahrige eingegangen. Es Gibt meines Wissens KEINE "Killerspiele", die für diese Altergruppe freigegeben sind. (Wird aber nicht erwähnt)

Mit den selben Argumenten könnte man Schnaps und SM-Pornos anbringen.

http://www.youtube.com/watch?v=HI4o4As2GdA
Noch eins. Titel ist WOW, dann ist plötzlich von Terroristen die Rede, dann WC3.
Wer sich nicht damit befasst kann hier nicht unterscheiden um was es geht.

Somit sind die Berichte alles andere als sachlich.


MfG
Tom
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: schildzilla am 03. Juli 2013, 08:53
Anregung zu einem weiteren Argument:

Einem Hobbyfotografen dürfte zur Eintreibung der Beiträge weder Kamera noch Computer gepfändet werden.

Grund künstlerische Freiheit im Grundgesetz!
Diese Geräte sind dazu neunmal notwendig, wenn er knipsen und alles online stellen und bearbeiten möchte!
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Viktor7 am 18. August 2013, 16:12
** Was die "GEZ" (AZDBS) verschweigt **

Der Auslöser für diesen Beitrag war die Aussage der "GEZ" (AZDBS) im Widerspruchsbescheid:

"Nach dem Grundgesetz ist es mir erlaubt, mich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir selbst obliegt zu wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen nicht (letzteres ist die negative Informationsfreiheit)."

Dazu meint der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (AZDBS) in einem Widerspruchsbescheid folgendes:

Zitat
Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags stellt keinen Eingriff in dieses Grundrecht dar, da den Beitragsschuldnern keine Informationen bzw. Informationsquellen aufgedrängt werden. Der Rundfunkbeitrag knüpft vielmehr an die Möglichkeit zum Empfang unterschiedlichster Rundfunksendungen an und verpflichtet daher nicht zur Nutzung von bestimmten Informationen.

Heißt im Klartext - Du bist keines Falls verpflichtet den ÖRR als Informationsquelle zu nutzen, du musst nur für dessen Dasein zahlen.

Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6585.msg49687.html#msg49687


Was die "GEZ" (AZDBS) verschweigt: Eine Hinderung stellen die Gebühren/Beiträge dar!

Das ergibt sich aus den Protokollen zu dem Grundgesetzartikel 5:
Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen? (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5491.msg42185.html#msg42185)
Zitat
Artikel 5
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. **("Eine Hinderung stellen jedoch die Gebühren dar.")**[Sinn der Protokolle]  Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
...

Dazu meinen die Verfassungsrichter:
Zitat
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten." http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html

Anm.:
Bitte durch das Urteil nicht beirren lassen.  Hier betreibt die Beschwerdeführerin ein Hotel mit Tagungszentrum. Sie Argumentiert nicht im Sinn des Artikels 5:

Zitat
b) Weder die angegriffenen Entscheidungen noch die ihnen zugrunde liegenden Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages verstoßen gegen die Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Diese Vorschrift gibt jedermann das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Abgesehen davon, daß es der Beschwerdeführerin nach ihrem eigenen Vorbringen nicht auf Information, sondern auf "Konsum, Vergnügen und Komfort" ankommt, behauptet sie auch nicht, an dem Empfang der von ihr bevorzugten Programme privater oder ausländischer Veranstalter gehindert zu sein. Sie macht vielmehr nur geltend, daß sie diese Programme nicht kostenlos empfangen könne. Eine Garantie kostenloser Information enthält Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG jedoch nicht. Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten. Dafür ist nicht das mindeste ersichtlich.

Wir argumentieren anders:

Mein Finanzbudget ist durch meine eigene Wahl verlässlicher Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, CD, DVD und Internet) und der zugehörigen Technik vollkommen ausgeschöpft. Ihre manipulativen, parteipolitischen und unseriösen Bruchstücke des Weltgeschehens mit 54€ pro Quartal zu finanzieren, bedeutet für mich, auf meine Quellen zu verzichten. …

Jeder soll einen Beitrag für einen angeblichen Vorteil zahlen. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern. Es ist ein Zwangsverkauf ohne eigene Wahl des Bürgers. Die Rundfunkanstalten verteidigen ihr Geldaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat.

Wenn das Recht auf Informationsfreiheit nur die Möglichkeit zur Information zum jeweils gültigen Entgelt beinhaltet, erstreckt sich die negative Informationsfreiheit dann auch auf die Freiheit von der Finanzierung von Medien, die ich ablehne.

Die 54€ pro Quartal verwende ich für meine verlässliche und glaubwürdige Medien. Die Zwangszahlungen für Ihren TV-Schaum hindern mich, sich aus allgemein zugänglichen und verlässlichen Quellen zu unterrichten. Die Zwangszahlungen an die ö.-r. TV-Anstalten sind Grundgesetzwidrig.


UMFRAGE 2 -> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6599.0.html
Schon über 55.000 Unterschriften -> http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: Viktor7 am 20. Oktober 2013, 15:46
"Wer Freiheit für Sicherheit (Finanzausstattung der ARD, ZDF, …) aufgibt, wird beides verlieren."
[Benjamin Franklin]
Titel: Re: Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
Beitrag von: CoregaFred am 30. November 2014, 15:05
da die Abgabe p. Haushalt (Wohnung = höchster geschützter Raum für seine eigene Handlungsfreiheit), unabhängig der Anzahl der darin habitieren persona, ist daher als Sittenwidrig zu bezeichnen, da hier eine SIPPENHAFTUNG vorgenommen wird/ werden kann.
....und erwähne jetzt mal einer daß wort Sippe .... dann viel Spaß....
Durch die wiederkehrende, NICHT KÜNDBARE Forderung entsteht eine Art der Enteignung des Vermögens. (...der in einem Haushalt lebenden Personen = Sippe ) welches die freie Entscheidungsfreiheit über Annahme oder Verweigerung von Leistungen in erheblichem Umfang einschränkt bzw. beeinträchtigt.

Ein Einpersonenhaushalt ist im gegensatz zu einem Mehrpersonenhaushalt benachteiligt, bzw. ein Mehrpersonenhaushalt hat einen niederen "Durchschnittspreis" und ist somit (Geldwert) bevorteilt.

weiter ist die Fähigkeit, Rundfunk zu empangen in der Aera der "neuartigen Empfangsgeräte" nicht von einem Haushalt abhängig, sondern eines Empfangsgerätes, welche in jeder tragbaren/ mobilen Form erhältlich sind.
Durch das alleinige innehalten eines Haushaltes ist kein Rundfunkempfang möglich.

In Betriebsstätten ist der Empfang von Rundfunk unter umständen laut Berufsgenossenschaft nicht oder nur teilweise sehr eingeschränkt aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften gestattet.