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Autor Thema: 20 x Bescheide  (Gelesen 2471 mal)

j
  • Beiträge: 2
20 x Bescheide
Autor: 20. November 2014, 16:20
Hallo,

Person A liest sich recht gut durch das Forum, vermisst aber DEN Erfahrungsbericht, was wem passiert, wenn er/sie einfach nix macht.?
Person A zum Beispiel hat die Aufforderung bekommen einen Anmeldebogen auszufüllen, da die Anstalt nur die Hausdaten (vom Meldeamt-***) bekam.
Dies hat Person A nicht beantwortet und somit kommen seit 2 Jahren in regelmäßigen Abständen (4-6 Wochen) ein Mahnschreiben ins Haus.
Heißt nun auch Festsetzungsbescheid.

Wer hat denn das mal so richtig ausgereizt? Kommt tatsächlich mal ein GV und kann/darf pfänden?

Würde Person A mal interessieren, da A das Gefühl hat, solange A keinen Anmeldebogen ausfüllt, A auch nur Zwangsangemeldet ist.

Danke
Micha


***Edit Bürger:
Begriff gelöscht. Bitte auf seriöse Wortwahl achten. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2014, 06:15 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Re: 20 x Bescheide
#1: 20. November 2014, 17:00
also irgendwann kommt tatsächlich Post in einem wahrscheinlich gelben oder gelb markierten, falls die Farbe gelb aus ist, in rosa Umschlag. Diese Post ist insofern relevant, weil diese dann möglicherweise von einem GV oder Amtsgericht kommt und weiteren Handlungsbedarf anzeigt.

Wie dieser im Einzelnen aussieht, dazu gibt es hier im Forum bereits ausreichend Fälle, einfach nach GV und Pfändung schauen und der "FAQ Lite" folgen, diese ist hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html oben angepinnt.

---- Absatz ----

Recht neu wäre die Möglichkeit der Zuständigkeit der Amtsgerichte in diesem Fall überhaupt zu hinterfragen.

z.B. mit diesem Wissen und den dort weiter führenden Erklärungen, soweit PersonX das bisher beurteilen kann wurde dieser Ansatz hier im Forum noch gar nicht oder nicht vollständig erörtert, weil zu neu.
Aber bei zunehmenden Aufkommen von GV wird das sicherlich noch werden,
http://ich-zahle-keinen-rundfunkbeitrag.de/2014/11/18/unzustaendigkeit-amtsgerichte-zpo/

--- Absatz Ende ---

Der aktuelle Weg hier im Forum wäre normal, Bescheid abwarten und auf diesen Widerspruch einlegen und dann warten warten warten bis irgendwann entweder der Widerspruchsbescheid kommt, gegen welchen Klage erhoben werden kann oder falls der nach 3 Monaten nicht da ist, kann auch Klage erhoben werden, oder falls vor Zustellung ein GV kommt kann auch Klage erhoben werden.

--- Absatz ---

PersonX denkt aktuell darüber nach, welches Gericht an sich zuständig ist, allgemein werden Beschwerden gegen Verwaltungsvorgängen am Verwaltungsgericht geklärt, jedoch haben diese keine Zuständigkeit bei Grundrechtsverstößen (allgemeine Annahme und können diese Sachen an sich nicht selbst entscheiden), ein allgemeines Gericht ist scheinbar wegen der wie hier erläutet
http://rechtsstaatsreport.de/rechtsweggarantie
fehlenden "Organisations- und Ausführungsbestimmungen" zwar im Prinzip zuständig aber kann nicht handeln, dann muss wohl zunächst der Gesetzgeber gefordert werden das entsprechend der Vorgaben aus GG zu schaffen. Ob dieser Weg so gangbar ist kann von PersonX noch nicht beurteilt werden.


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j
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Re: 20 x Bescheide
#2: 20. November 2014, 20:36
Hört/liest sich wie "abwarten und Tee trinken" und bei gegebenen Anlass Widerspruch einlegen.

Man muß die Mühlen mahlen lassen, bis die Bürokraten keinen Bock mehr auf Dich/uns haben.

Danke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2014, 20:51 von Uwe«

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Re: 20 x Bescheide
#3: 21. November 2014, 06:14
Suchbegriffe/ -kombinationen wie z.B. "alles ignoriert" oder "alles ignorieren" liefern mit der Suchfunktion des Forums z.B. eingängige Threads ;)

Ebenso der Suchbegriff "Festsetzungsbescheid" - und vermutlich so ziemlich alle anderen Begriffe, mit denen die Schreiben noch so übertitelt sind.

Bitte also vor neuen Beiträgen immer auch die Suche ausgiebig nutzen ;)

Und bitte vor allem auch generell noch eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere prinzipiell zu verstehen.


Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Da diese allgemeine Anfrage bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt ist, wird dieser Thread zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit zur Wahrung der Übersicht geschlossen.
Danke für das Verständnis & MItwirken.


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