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Autor Thema: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite  (Gelesen 8879 mal)

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Re: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite
#15: 19. November 2014, 22:42
Es spricht alles gegen Fake. Die angegebenen Kontaktdaten und Bankverbindungen habe ich überprüft, sind korrekt. Siegel des Amtsgerichts und Unterschrift (Paraphe) sind vorhanden. Das Aktenzeichen stimmt mit dem des Haftbefehls überein. Das ist für mich bis auf weiteres plausibel genug.


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Re: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite
#16: 19. November 2014, 23:03
Und wie weiter ?
Man stellt hier etwas in den Raum und belässt es ganz cool dabei.
Wäre vielleicht alles glaubwürdiger  , wenn man näheres dazu preisgeben könnte.
Woher hat man dieses Schreiben  , ist man gar selbst betroffen und was soll das ganze jetzt ?
Es bleibt auch weiterhin nur eine Drohung , nichts genaues weiß man so auch weiterhin nicht.


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Re: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite
#17: 19. November 2014, 23:09
PersonX hat es nochmals gelesen, scheinbar und wenn es so stimmt wie Angegeben, dann wurde der Haftbefehl bereits ausgestellt, aber noch nicht vollstreckt.
Dann ist es für eine Person A doch relativ leicht in den Knast zu gehen. Der Weg führt direkt ohne den Termin wahr zu nehmen zur nächst gelegenen Dienststelle der örtlichen Polizei.
Damit diese nicht lage suchen müssen in Ihrem System am besten gleich das Aktenzeichen mitbringen, und den folgenden Satz. Ich stelle mich. Oder halt ähnlich. Folgen müsste ja nach dem Satz die Prüfung ob der Haftbefehl vorliegt und wenn das so wäre direkt die Inhaftierung.
Dieser Vorgang könnte sollte der Haftbefehl noch nicht vorliegen jeden Morgen aufs neue bei der örtlichen Polizei ausgeführt werden.


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Re: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite
#18: 19. November 2014, 23:19
Rein vom Layout her scheint mir das Schreiben authentisch zu sein. Die von meiner GVin sehen ähnlich aus. Die GVs sind Freiberufler und schustern ihre Schreiben daher vermutlich selbst zusammen.

Der Inhalt verwundert mich aber etwas. Normalerweise sollte zur Abgabe der EV geladen werden. Wenn man dann dort nicht erscheint bzw. erscheint und die Abgabe verweigert, dann erst kann auf Antrag der Rundfunkanstalt ein Haftbefehl beantragt werden bzw. der Antrag wird gleich mit dem Vollstreckungsersuchen mitgeschickt, mit der Bitte der GV möge diesen bei Verweigerung der EV an das Vollstreckungsgericht weiterleiten. Erst auf diesen Antrag hin kann es einen Haftbefehl geben.

Wenn der Haftbefehl ausgestellt ist, soll der Schuldner davon in Kenntnis gesetzt werden mit der Angabe eines Termins, wann er sich wo zum Haftantritt zu melden hat. Erscheint er da nicht, wird man zwangsweise von den Ordnungshütern abgeholt. So mein Kenntnisstand zu diesem Prozedere, was sich mit dem Dokument nicht wirklich ein Einklang bringen lässt.


Edit "Bürger":
Thread befindet sich in Prüfung und wird daher mindestens vorübergehend geschlossen.
Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2014, 01:21 von Bürger«

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Re: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite
#19: 20. November 2014, 01:26
@ "leonardodavinci":
Laut der 2. Seite des Haftbefehls vom 19.03.2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11988.msg80763.html#msg80763
die Du hier im Forum übrigens NICHT veröffentlicht hast, wurde der Haftbefehl bei Verhaftung übergeben (Fristbeginn der Beschwerde). Und nun kommt ein Schreiben mit einer erneuten Haftandrohung am 04.11.2014 ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12024.msg80983.html#msg80983 ???

Das ist nicht schlüssig! Gab es nun nun schon eine Erzwingungshaft oder nicht?
Dein von Dir unkommentiertes Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11988.msg80792.html#msg80792
ist auch nicht nachvollziehbar. Dort wird scheinbar über eine Verhaftung gesprochen, die nicht Deine war. Warum? Und woher kommt das Zitat?

Mit der Bitte um Klärung!

Ich bitte alle anderen Forumsmitglieder bitte bis zur Klärung hier keine weiteren Kommentare abzugeben, da der Wahrheitsgehalt des Threads erst überprüft werden muss.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2014, 01:30 von seppl«
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Re: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite
#20: 20. November 2014, 01:59
Dass der Haftbefehl übergeben wurde, ist nicht Aussage der 2. Seite. Dort wird nur festgestellt, dass die Notfrist zur Beschwerde ab Übergabe des Haftbefehls beginnt. Ein Beschluss des Amtsgerichts, der überhaupt erst den Haftbefehl erteilt, kann ja auch niemals gleichzeitig dessen Übergabe enthalten. Da bitte nochmal genau lesen.

Das "unkommentierte Zitat" betraf einen, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat und in den ersten Reaktionen von Bürger auch ersichtlich wurde, verworrenen Fall, der wohl auf einen Fake hindeutet. Der Fall soll sich in Berlin ereignet haben, hat also nichts mit dem Haftbefehl aus Bayern zu tun.

Im Übrigen stelle ich hier auch nur Dokumente bereit. Ich poste Scans, wenn sie mir real erscheinen, ihre Echtheit mindestens aber sehr wahrscheinlich ist.

Was den Bayernfall angeht, so nehme ich mittlerweile an, dass durch die mehrmalige Haftandrohung und -setzung ein Druck erzeugt werden sollte, der den Betroffenen zum Einlenken bewegt. Jemanden tatsächlich wegen Rundfunkbeiträgen in Gewahrsam nehmen zu lassen, ist offenbar doch noch ein zu heißes Eisen.


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Re: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite
#21: 20. November 2014, 02:52
Der Thread wird vorerst geschlossen.
Authentizität, Herkunft und Zusammenhänge der Dokumente sind absolut unklar.
Wie sich herausstellt, wurden sie - ohne Quellenangabe - dem Internet entnommen.
Moderator seppl


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Re: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite
#22: 22. November 2014, 20:12
...da wir nach wie vor um möglichst bestätigte Informationen sowie generell eine Entwirrung der bisherigen Verwirrung bemüht sind, bleibt dieser Thread vorerst weiterhin geschlossen.
Danke für das Verständnis & die Mitwirkung.


Um nicht unnötig Panik zu schieben, sondern sachlich informiert zu sein,
hier zwischenzeitlich ein sehr verständlicher, allgemeiner Artikel mit
sehr anschaulicher Grafik...
...aus juristisch-sachlicher Quelle:

BITTE LESEN + ANSCHAUEN! ;)

Haftbefehl zur Erzwingungshaft wegen nicht abgegebener Vermögensauskunft
http://www.heckmann.net/haftbefehl-gerichtsvollzieher


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