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Autor Thema: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite  (Gelesen 8425 mal)

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Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite
Autor: 19. November 2014, 14:25


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

S
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Ich habe mal gehört, dass die meisten wegen Schwarzfahren in Gefängnis sitzen. Wie gerne würde ich ganz andere Leute, die viel mehr schaden, da sehen.


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P
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Ist die Unterstreichung bei "Bitte bringen Sie mit ..." bereits vorhanden im Orginal?

Gefordert ist, soweit PersonX das beurteilen kann, lediglich das Erscheinen, ob dann eine Auskunft erfolgt muss jeder für sich selbst entscheiden.

Zumindest könnte Person A den Zeitpunkt der Verhaftung, wenn Person A zumindest diesen "Termin" realisiert beschleunigen und vielleicht ist es dann nicht so um 8:00 Uhr früh.
Person A könnte mit folgendem Satz auf den Lippen dahin gehen, wenn die Haft kein weiters Problem da stellt.

Eine Abgabe der Vermögensauskunft in diesem Verfahren, welches die allgemeinen Grundrechte verletzt, um etwas zu finanzieren, was demokratisch nachweisbar in dieser Form nicht benötigt wird, ist persönlich nicht möglich, weil es der allgemeinen freiheitlichen Selbstbestimmung zuwider läuft und kommt daher auch zukünftig nicht in Betracht, in diesem Fall wird einer Haft deshalb der Vorzug erteilt um das allgemeine Grundrecht zu schützen.


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Nur die schwarzen und das rote Rechteck sind hinzugefügt.

Die Botschaft ist klar: Offenbare für den Rundfunk deine gesamten Vermögensumstände (alternativ Eintragung ins Schuldnerverzeichnis und weitere Maßnahmen wie Pfändung) oder ab in die JVA. 2014 = 1984?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2014, 15:28 von leonardodavinci«
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Darf man im Knast noch seinen Chef anrufen, um Urlaub zu nehmen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2014, 15:29 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Auch hier zeigt sich: Es muss in jedem Fall gegen die Vollstreckungsgrundlagen (Vollstreckungsersuchen, zugestellte Bescheide etc.) vorgegangen werden.


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In Deutschland geht man ins Gefängnis, wenn man nicht für ein TV/Radioprogramm zahlt, das man nicht nutzt; im Endeffekt Knast, weil man eine Wohnung hat...:o Ich fange als bislang  immer braver Staatsbürger an, diesen Staat zu hassen. Auch wird mir mittlerweile schlecht, wenn ich irgendwo genötigt bin, ÖRR zu hören oder zu sehen (z.B. Fitnessstudio).  >:(


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

k
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  • Wir sind das Volk
So lange es die Bürger dieses Landes nicht begreifen,was hier alles falsch läuft,wird sich wenig ändern.Ich wünschte mir,die Menschen hätten so viel Arsch in der Hose,wie vor 25 Jahren in Leipzig.Beginn mit Montagsdemos gegen diese unsinnige Politik.


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koppi1947

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Wer sein Humor dann wieder findet darf Ihn behalten.

Schneinbar fällt der Beitrag für die Raumeinheit im Knast nicht zusätzlich für die Dauer dort an.

Zitat
Einen echten finanziellen Vorteil haben Gefangene im offenen Vollzug, die weiterhin über ein Einkommen verfügen: Sie brauchen keine Gebühren mehr zahlen. Ausgenommen seien allerdings Gefangene, die während ihrer Haftdauer weiterhin eine Wohnung unterhalten.

Quelle für die Annahme siehe hier

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/gez-abgabe-strafgefangene-von-rundfunkgebuehr-befreit-a-882477.html

PersonX würde dann, wenn es mal soweit kommt halt anstreben ein dauerhafter Freigänger zu werden, dass sollte ja wohl möglich sein, muss noch einen Anwalt suchen, welcher da die Regelungen genauer erläutern kann und dass kann ja nicht so schlim werden. ;-)

PersonX unterhält keine Wohnung, sondern lebt in dieser.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2014, 17:33 von PersonX«

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Das Problem ist, dass Person A, ein ganz normaler Schuldner gegenüber einer x-beliebigen Sache ist. Es spielt keine Rolle, worum es geht und warum man zahlungsunwillig ist. Man kann nur im Nachhinein dagegen vorgehn und ob das Erfolgversprechend ist???
(Unschuldig verurteilt, wenns um den BS und diese Zwangsabgabe geht. Schuldig und mit recht verurteilt, wenn es um die Nichtzahlung, einer Sache geht.) Ich finde es wirklich skandalös!

Aber A muss es so sehen. 3 Tage Haft bedeutet, dass Du dem Staat € 360,- gekostet hast und in der Zeit, ist man auch von der "GEZ" befreit.  >:D  (Muss man sicherlich einen Freistellungsantrag stellen)
Dann hat A seine € 279,- zwar dennoch los aber unterm Strich ist es faktisch 0!

Ach ich stell mir gerade vor, wenn 100000 und mehr Leute, wegen dieser Sache in den Knast müssten! Was dann los wäre! Dann müsste selbst ARD und ZDF drüber berichten und sich vor ihrer Zielgruppe erklären!


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  • Cry for Justice
Re: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite
#10: 19. November 2014, 21:45
Irgendwie passt hier doch etwas nicht. Es war doch immer die Rede davon , die gehen den bequemeren Weg über Lohn/Kontopfändung. Wenn da nichts zu holen ist , wo dann ? Eine Vermögensauskunft bringt doch dann auch bloß kein besseres Ergebnis.
Kann die Haftandrohung nicht vielleicht doch bloß heiße Luft sein ?


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite
#11: 19. November 2014, 22:14
Ich sag mal ganz frech: Das ist eine Inkasso-Fake-Drohung. Der Brief ist 100%ig nicht in einem gelben Gerichtsumschlag mit handschriftlicher Eintragung des Einwurf-/ Übergabedatums angekommen.

Diese stümperhafte Groß- und Kleinschreibung wie im vorliegenden Brief würde kein Gericht oder ernstzunehmende vergleichbare Anstalt anwenden!

Typisch Inkassounternehmen. Warum noch eine 2. Haftandrohung? Weil das Gutmenschen sind? Bei Gericht gibts Haft oder nicht Haft. Und wenn sie einen zu ungelegener Zeit aus dem Bett holen wollen, kündigen sie das bestimmt nicht vorher an.

Netterweise schreiben sie ja noch darunter, dass es keine weitere Benachrichtigung mehr gibt. Warum? Weil sie dann mit ihren "rechtlichen" Möglichkeiten am Ende sind und das Unternehmen "Fiese Drohung" gescheitert ist.

...und es klappt immer wieder. Würde mich wundern, wenn ich mit dieser Beurteilung falsch liege.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite
#12: 19. November 2014, 22:25
Oh, das kann auch sein! Was / Wer steht denn im Absender drin! Ein eingetragener GV oder wirklich irgendeine Inkasso?
Wenn man so Briefchen noch nie erhalten hat, schaut man wohl weniger auf die Formatierung.


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Re: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite
#13: 19. November 2014, 22:31
Original per PM.


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Re: Wegen 271,96 € - Haftandrohung die Zweite
#14: 19. November 2014, 22:34
Wenn es ein Fake wäre, dann würde die Person oben bei Angabe der Absenderadresse eine falsche Anagbe machen und dann auch unterschreiben, würde das dann nicht so etwas wie Amtsanmassung sein?


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