Ein fiktiver ehemaliger Hörfunkteilnehmer, der mittels Dauerauftrag oder Einzelüberweisung die reduzierten Hörfunk"gebühren" zahlte, könnte mittels Schreiben ähnlich dieser auf die kommende Änderung hingewiesen worden sein...
So etwas hat ER nie gesehen, außerdem ist die Gesetzmäßigkeit inkl. Hinweise auf eine "negativen Austrittsmöglichkeit" elegant verschleiert. Da wäre dann wieder die Vertuschung. Aber das machen die vielen Farben wieder weg. Andererseits treffen den Bürger auch andere Gesetze die er nicht nach Hause geliefert bekommt. Bei Erhöhung von Kassenbeiträgen und ähnliches kommt schon nochmal was. Aber auch hier verliert sich das in der Mennge der Abgaben vom Brutto.
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@sparks
Genau so machen die das, per Lastschrift und dann fleißig bedienen, EY, Bitte, wo leben wir denn???
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Bei den nicht angemeldeten Bürgern greift dann das Gesetzt was den Bürger in die Pflicht nimmt, nach den Regelungen des RBStV Beiträge zu zahlen. Sobald also das Konto steht, fehlen auch die Beiträge ab 2013 und man ist so automtisch dem ÖR etwas schuldig, ergo Schuldner. Alles fußt auf der gesetzlich festgelegten Vermutung/ Unterstellung, der Nutzung von ÖR, auf geeigneten Geräten, die vermutlich jeder hat, nein halt, DIE jeder hat! Und ebenso die Vermutung auch ÖR zu nutzen und nicht SKY oder anderes PAY-TV, und selbst wenn das auch noch fehlt dann tut man es für die anderen, aus Solidarität oder so? Total verrückt. Wenn ich wollte dass die Bürger Deutschlands Tagesschau Propaganda sehen sollen, dann wäre ich ja schön blöd mit an der politisch verquerten Meinungsbildung beteiligt.
Das vereinbart sich aber nicht einem Gewissen. Erinnert mich an den KdV-Antrag.