Hallo Zusammen!
Über dieses Thema gibt es natürlich schon sehr viele Beiträge, jedoch habe ich nichts gefunden, was auf die angenommene Situation passen würde:
Nehmen wir an, Person A hat bis jetzt noch nie einen Rundfunkbeitrag bezahlt. Zuerst nicht, weil diese Person daheim wohnte, danach nicht, weil sich diese Person schlicht und ergreifend nicht angemeldet hatte. Die beitragsfreie Zeit nach Auszug aus dem Elternhaus dauert mittlerweile schon mehrere Jahre an.
Nun gibt es ja (seit 2013 glaube ich) den hübschen Beitragsservice, in dessen Club nun automatisch jede Wohneinheit zwangsweise eingewiesen wird. Die dementsprechenden Daten werden ja nun auch mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen.
Ende September diesen Jahres hat Person A nun erstmalig seit dem neuen "Beitragsservice" eine Aufforderung erhalten sich anzumelden oder anzugeben, ob bereits eine Mitgliedsnummer existiert.
Diese existiert natürlich nicht. Um keine weiteren Schwierigkeiten zu bekommen würde sich die Person nun eben zwangsläufig im Club anmelden.
Die Frage ist nun wie:
Einfach auf den Brief nicht reagieren und auf die "Zwangsanmeldung" warten, oder selber aktiv anmelden?
Wenn besser aktiv angemeldet werden sollte, kann als Einzugsdatum beispielsweise der Sept. 2014 angegeben werden, obwohl die Person schon viel länger hier wohnt? Wird das vom Club nochmals überprüft? Stichwort Nachzahlung?!
Oder ist es besser auf die Zwangsanmeldung zu warten?
Vielen Dank!