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Autor Thema: Freiwillige Anmeldung oder Zwangsanmeldung? (rückwirkende Forderungen?)  (Gelesen 4225 mal)

F
  • Beiträge: 1
Hallo Zusammen!

Über dieses Thema gibt es natürlich schon sehr viele Beiträge, jedoch habe ich nichts gefunden, was auf die angenommene Situation passen würde:

Nehmen wir an, Person A hat bis jetzt noch nie einen Rundfunkbeitrag bezahlt. Zuerst nicht, weil diese Person daheim wohnte, danach nicht, weil sich diese Person schlicht und ergreifend nicht angemeldet hatte. Die beitragsfreie Zeit nach Auszug aus dem Elternhaus dauert mittlerweile schon mehrere Jahre an.

Nun gibt es ja (seit 2013 glaube ich) den hübschen Beitragsservice, in dessen Club nun automatisch jede Wohneinheit zwangsweise eingewiesen wird. Die dementsprechenden Daten werden ja nun auch mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen.

Ende September diesen Jahres hat Person A nun erstmalig seit dem neuen "Beitragsservice" eine Aufforderung erhalten sich anzumelden oder anzugeben, ob bereits eine Mitgliedsnummer existiert.
Diese existiert natürlich nicht. Um keine weiteren Schwierigkeiten zu bekommen würde sich die Person nun eben zwangsläufig im Club anmelden.

Die Frage ist nun wie:

Einfach auf den Brief nicht reagieren und auf die "Zwangsanmeldung" warten, oder selber aktiv anmelden?

Wenn besser aktiv angemeldet werden sollte, kann als Einzugsdatum beispielsweise der Sept. 2014 angegeben werden, obwohl die Person schon viel länger hier wohnt? Wird das vom Club nochmals überprüft? Stichwort Nachzahlung?!

Oder ist es besser auf die Zwangsanmeldung zu warten?

Vielen Dank!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2014, 05:06 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wenn besser aktiv angemeldet werden sollte, kann als Einzugsdatum beispielsweise der Sept. 2014 angegeben werden, obwohl die Person schon viel länger hier wohnt?
Wird das vom Club nochmals überprüft? Stichwort Nachzahlung?!
Kann wohl "angegeben" werden, würde aber wohl durch den Meldedatenabgleich überprüft werden - und somit würden prinzipiell erst mal Nachforderugen für den vorhergehenden Zeitraum fällig werden.
Zur Vermeidung einer solchen Nachzahlung stünde Person A dann wohl in der Nachweispflicht, dass die betreffende Wohnung für den abgestrittenen Zeitraum nicht "zum Wohnen oder Schlafen geeignet oder genutzt" war bzw. wurde.
Könnte schwierig werden ;)


Einfach auf den Brief nicht reagieren und auf die "Zwangsanmeldung" warten, oder selber aktiv anmelden?
Wenn Person A nicht darauf reagiert, sei sie zwar vorsorglich darauf hingewiesen, dass sie damit (und eigentlich schon durch das Nicht-Anzeigen des Innehabens ihrer Wohnung und somit ihrer "Beitragspflicht") per RBStV eigentlich eine "Ordnungswidrigkeit" begeht, bis dato aber keinerlei Fälle bekannt sind, in welchen dies weitere Konsequenzen nach sich gezogen hätte.

Person A sollte sich wohl prinzipiell auch selbst im Klaren werden, was sie denn möchte:
a) nur rückwirkende Zahlungen vermeiden
b) sich generell gegen den RBStV wehren

Für a) ist das Forum nicht der richtige Ansprechpartner ;)

Für b) gibt es erst mal keinen ersichtlichen Grund, dem Ersuchen des "Beitragsservice" freiwillig nachzukommen. Für die Zwangsanmeldungen ist eine Rechtsgrundlage im RBStV nicht ersichtlich, Dort ist allenfalls ein Auskunftserzwingungsverfahren vorgesehen, von welchem noch nie berichtet wurde - stattdessen erfolgten lediglich die Zwangsanmeldungen - was somit ebenfalls Bestandteil der juristischen Auseinandersetzung wird.


Für alles weitere bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

umfangreiche Info-/ Linksammlung
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
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