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Autor Thema: Briefe von Beitragsservice ignoriert, jetzt Festsetzungsbescheid  (Gelesen 8186 mal)

I
  • Beiträge: 1
Hallo!
Nehmen wir an, dass Person A aus Ort B (welcher in Nordhessen liegt) kommt und bisher alle Briefe des Beitragservices ignoriert hat. Person A hat am 01.09.14 einen Festsetzungsbescheid mit der Bitte einer Nachzahlung für den Zeitraum 1.12.14- 08.14 von 169,82 EUR bekommen. Der Festsetzungsbescheid enthält auch eine Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsgrundlagen und ist ein vollstreckbarer Titel. Person A ist Student und bezieht Bafög und hätte sich von den Beiträgen befreien lassen können.

Wie könnte Person sich jetzt verhalten bzw. wäre es für Person A in diesem fiktiven Fall sinnvoll den Betrag zu zahlen?

Ich habe viele Beiträge im Forum gelesen und versucht selbst eine Lösung für Person A zu finden, aber bin in der Menge der verschieden Fälle leider auf keine passende Antwort gestoßen.

Viele Grüße
Inflabluntah


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s
  • Beiträge: 516
Widersprechen und dabei Bafög-Bescheinigung mitschicken.


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T
  • Beiträge: 3
Hallo,

Person A und Lebensgefährte Person B aus Ort S. haben den selben Festsetzungbescheid heute erhalten.

Nachzahlung 01.12.2013 - 31.05.2014 sowie fälliger Betrag 06.2014 bis Ende 08.2014 53,94 und Säumnisszuschlag 8,00 €

Personen A und B haben bisher nichts unternommen und alle Schreiben ignoriert + abgeheftet

Beide sind finanziell nicht in der Lage zu Klagen und blicken bei dem hin und her hier (trotz langer Suche) nicht durch, was sie jetzt am gescheitesten machen würden....

Wie könnten sich die Personen A und B jetzt am sinnvollsten Verhalten?


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C
  • Beiträge: 1
Also nach eifrigem lesen finde ich trotzdem diesen konkreten fall nicht:

person a wohnt mit person b (beide in dieser wohnung gemeldet) in m. (BA-WÜ). nach einem haufen 'infopost  :P kam ende juli der brief mit 'bestätigung der anmeldung' - also zwangsanmeldung. darauf hat person a nicht reagiert. 6 wochen später war ein weiterer brief im briefkasten: dieser hatte die überschrift 'zahlung der rundfunkbeiträge' und lautete 'sie haben mit uns eine ratenzahlung vereinbart' - hat person a natürlich nicht. auf der 2. seite ist ein überweisungsschein für die fällige rate (50€) und weiter nichts...also noch keine rechtsmittelbelehrung.

person b ist azubi und überlegt berufsausbildungshilfe zu beantragen.
ab wann kann person a einen widerspruch einlegen bzw. würde es reichen eine kopie des BAB antrags von person b hinzuschicken und dann auf befreiung zu pochen?


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B

BisZumLetztenAtemzug

Also nach eifrigem lesen finde ich trotzdem diesen konkreten fall nicht:

person a wohnt mit person b (beide in dieser wohnung gemeldet) in m. (BA-WÜ). nach einem haufen 'infopost  :P kam ende juli der brief mit 'bestätigung der anmeldung' - also zwangsanmeldung. darauf hat person a nicht reagiert. 6 wochen später war ein weiterer brief im briefkasten: dieser hatte die überschrift 'zahlung der rundfunkbeiträge' und lautete 'sie haben mit uns eine ratenzahlung vereinbart' - hat person a natürlich nicht. auf der 2. seite ist ein überweisungsschein für die fällige rate (50€) und weiter nichts...also noch keine rechtsmittelbelehrung.

person b ist azubi und überlegt berufsausbildungshilfe zu beantragen.
ab wann kann person a einen widerspruch einlegen bzw. würde es reichen eine kopie des BAB antrags von person b hinzuschicken und dann auf befreiung zu pochen?

Alles was per Post von diesem Verein kommt und Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung sind können bedenkenlos ignoriert werden!

Nur mal ein kleiner Tipp an Alle:

Was macht ihr, wenn ihr Post, Rechnungen, ach eigentlich egal aus Euren Briefkasten fischt?

1. Klar, ihr regt Euch auf, wenn euch was genommen werden soll, weil ja keiner ein Geschenk bekommt. ;)

2. Ihr schmeißt es in die Ecke und zahlt irgendwann mal oder auch nicht oder erst nach der 1. Mahnung oder nach der 2. Mahnung oder erst wenn der GV vor der Türe steht oder nen Brief schickt. :)

Stimmt doch so oder? klar, mache ich auch so... manchmal :D

Was mich hier im Forum wundert, daß es zig Threads gibt, wo jeder sein Leid klagt, jeder sich damit rühmt endlich seinen Widerspruch und seine Wut dem BS/LRA gesendet zu haben und sowieso nix zahlen wird oder will oder oder oder....

3. Zahlt oder widersprecht ihr eigentlich immer ohne überhaupt überprüft zu haben, ob diese Forderung überhaupt rechtens ist oder ob der Rechnungssteller überhaupt "echt" ist?

Neeeeee, das glaube ich jetzt nicht oder doch?

Ist das deutsche Volk wirklich schon so verblödet oder gibts da wirklich noch Ausnahmen? ;) :D

Nicht persönlich nehmen Mitstreiter, ich will Euch nur helfen! ;) ;)


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D
  • Beiträge: 38
Das diese Forderung nicht rechtens ist, darüber sind sich hier glaueb alle einig. :D :D :D


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Hallo,

Person A und Lebensgefährte Person B aus Ort S. haben den selben Festsetzungbescheid heute erhalten.

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Wie könnten sich die Personen A und B jetzt am sinnvollsten Verhalten?

Hallo,

Person A/B hat leider bisher keine Antwort bekommen und weiß echt nicht was sie machen soll.

Wie gesagt, zum Klagen fehlen der Person definitiv die finanziellen Mittel (und Kentnisse der Materie).

Ich hoffe jemand kann helfen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2014, 09:18 von Bürger«

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
@Tancy: Siehe hier
Zwei Nichtzahler. Frühzeitige Meldung, dass der andere zahlen soll sinnvoll?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2014, 22:21 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

A
  • Beiträge: 12
@Inflabluntah

nehmen wir mal rein hypothetisch an, es wurde vom Vater gehört das die Schwester zum Bruder gesagt hat:

das vielleicht Person A sich irrt, und bei den damaligen Unterlagen vom BAföG-Amt der
Befreiungsschein gefehlt hat. Sicherlich ein Bedauernswerter Fehler vom BAföG-Amt.

Sicherlich kann A das fehlen diese(r/s) Scheins dem BAföG-Amt mitteilen, und bitten das diese(r) Befreiungsschein(e) erstellt wird.
Das Ausstellungsdatum de(s/r) dann erstellten Befreiungsschein(s/e), ist natürlich dann das aktuelle Datum.

Innerhalb von 2 Monaten nach Ausstellungsdatum de(s/r) Befreiungsschein(s/e), ist er dann für den Zeitraum lt. dem Befreiungsschein, befreit falls ....

er denn dann diesen Befreiungsantrag von BS ausdruckt, unterschreibt, und zusammen mit de(m/n) Befreiungsschein(en) per Einschreiben Einwurf versendet. Kopien davon macht sich Person A natürlich. Sicherlich ist dann auch jemand dabei, der das sieht, auf den Kopien bestätigt das er das gesehen hat, bestätigt das dieses in einen Brief gesteckt wurde, und dann auch mit zur Post geht und sieht das dieser Brief als Einschreiben aufgegeben wurde. Auf einen separatem Zettel bestägt dieser das dann natürlich schriftlich.

Viel Erfolg


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  • Beiträge: 3
Hallo,

nachdem sich Person A alles durch den Kopf gehen lassen hat, wurde nun erst mal Widerspruch eingelegt.

Muss Person B (im selben Haushalt lebend - wurde eigenständig angeschrieben) auch Widerspruch einlegen?


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Z
  • Beiträge: 1.544
Nur wenn B auch einen Beitrags- oder Festsetzungsbescheid bekommen hat besteht für B zwingend Handlungsbedarf.
Sollte B Befreiungsvoraussetzungen besitzen, müßte sich B zusätzlich in eine Risikoabwägung begeben.


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