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Autor Thema: Mahnung erhalten ohne vorherige Briefe  (Gelesen 1900 mal)

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  • Beiträge: 9
Mahnung erhalten ohne vorherige Briefe
Autor: 14. September 2014, 00:45
Hallo,

folgendes:
Person A erhielt eine erste Mahnung, vorher erhielt Person A nach eigener Aussage nie Briefe vom Absender der Mahnung diese Aussage ist allerdings zweifelhaft.

In der Mahnung wird mit Vollstreckungsmaßnahmen gedroht und um den Betrag zu bezahlen ist es jetzt auch zu spät.

Wie geht Person A jetzt am besten vor?
- Ist schweigen bis zum erhalt eines Einschreibens Sinnvoll?
- Die Forderungen zurückweisen wie hier
Mahnung, und jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283
und auf einen Beitragsbescheid warten und darauf hoffen, dass dieser auf dem Postweg verschwindet oder dann Widerspruch einlegen und das Spiel spielen?

Ich denke die Frage wurde evtl. schonmal so ähnlich gestellt allerdings bin ich nicht schlauer geworden.
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2014, 06:44 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Mahnung erhalten ohne vorherige Briefe
#1: 14. September 2014, 06:51
Ich denke die Frage wurde evtl. schonmal so ähnlich gestellt [...]
...ist sie in der Tat, wie ein kurzer Versuch mit der Suchfunktion des Forums schnell zeigt ;)

Die wichtigsten Infos finden sich wohl unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
und den Folgebeiträgen.

Person A könnte allenfalls "proaktiv" mitteilen, dass der Bescheid, auf den sich wohl bezogen wird, nicht zugegangen sei. Somit wäre dokumentiert, dass Beitragsservice in Kenntnis gesetzt wurde über die fehlende Grundlage einer in Folge wohl angekündigten und in die Wege geleiteten Zwangsvollstreckung.

Ansonsten könnte Person A auch auf die Zwangsvollstreckung warten und dann die augenscheinlich fehlende Vollstreckungsgrundlage monieren.
Ein wenig eine "Geschmacksfrage", sozusagen... ;)

Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Da das Thema bereits mehrfach und umfassend im Forum behandelt ist, wird dieser Thread zur Wahrung der Übersichtlichkeit des Forums und zur Vermeidung von Mehrfachposts geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Oktober 2014, 12:24 von Bürger«
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