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Autor Thema: Festsetzungsbescheid für A und B. Zeit zu Handeln? Wie?  (Gelesen 2220 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo Leute, wen wunderts...es gibts Probleme mit der GEZ im nachfolgend beschriebenen fiktiven Fall!

Kurze Schilderung der Situation:
Person A und Person B leben zusammen in einem Haushalt, beide haben jegliche Briefe des Beitragsservice ignoriert da Sie die "Grundversorgung" nicht einsehen.
Zwangsanmeldungen seitens des Beitragsservice wurden schon für beide Personen durchgeführt, womit Person A und Person B nicht einverstanden waren (Sie haben nie eine Anmeldung ausgefüllt, geschweige denn auf einen Brief des Beitragsservices reagiert).
Nun flatterten für beide im Haushalt lebenden Personen ein "Festsetzungsbescheid" ins Haus.
Ist es nun an der Zeit zu Handeln?

Was wäre nun die richtige Vorgehensweise?
Person A oder B beim Beitragsservice abmelden?
Widerspruch einlegen gegen die "Zwangsvollstreckung"? Ist doch nur Einschüchterung oder?
Kommt schließlich von keiner Offiziellen Stelle :/

Kurze Info am Rande ----> Jegliche Briefe der GEZ wurden geöffnet/ungeöffnet direkt beseitigt. Es gibt außer den Festsetzungsbescheiden keinerlei andere Schreiben mehr (Bei beiden Personen)

Danke schonmal im vorraus für eure Meinungen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2014, 08:36 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nun flatterten für beide im Haushalt lebenden Personen ein "Festsetzungsbescheid" ins Haus.
Ist es nun an der Zeit zu Handeln?
...wäre es wohl - zumindest für den Fall, dass sich A+B wehren wollen ;)

Was wäre nun die richtige Vorgehensweise?
Person A oder B beim Beitragsservice abmelden?
Dazu gab es im Forum schon mehrfach ähnlich gelagerte Falldiskussionen.
Bitte mal die Suchfunktion des Forums ausgiebig füttern... ;)
Vermutlich müsste sich eine der beiden Personen offiziell abmelden unter Verweis auf das Beitragskonto der anderen Person.

Widerspruch einlegen gegen die "Zwangsvollstreckung"? Ist doch nur Einschüchterung oder?
Kommt schließlich von keiner Offiziellen Stelle :/
Jetzt ist erst mal der FestsetzungsBESCHEID eingegangen.
Das ist noch keine Zwangsvollstreckung.
Und damit es auch nicht soweit kommt, wäre gegen den FestsetzungsBESCHEID gem. der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung vorzugehen.
"Einschüchterung" gibt es viel - ja. Aber Zwangsvollstreckung würde irgendwann eingeleitet, wenn gar nicht reagiert und nicht gezahlt wird.
Und prinzipiell handelt es sich erst mal um eine "offizielle Stelle" ;)
Daran herumzudeuteln hilft nicht wirklich weiter.
Dazu kann Person XYZ dann i.Z. der weiteren Abfolge genauer informieren und "auslassen" ;)

Kurze Info am Rande ----> Jegliche Briefe der GEZ wurden geöffnet/ungeöffnet direkt beseitigt. Es gibt außer den Festsetzungsbescheiden keinerlei andere Schreiben mehr (Bei beiden Personen)
Ist auch so ziemlich unrelevant, weil erst die Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung "relevant" sind.


Bitte eingehen einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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