Nehmen wir mal an A wohnt in der Stadt B mitten im Ruhrpott in NRW. Nach längerem Auslandsaufenthalt und Rückkehr in 2013 musste er sich nun auch wieder mit seinem Gegner der G.E.Z. bzw. jetzt dem Beitragsservice (Rebranding wenn der Ruf ruiniert ist) auseinandersetzen.
Da er nicht vorhatte diese Phantasieabgabe zu bezahlen und es auch vor seiner Abreise ins Ausland nie tat, las er sich schnell in alle Empfehlungen und die korrekten Abläufe auf dieser Seite ein.
Relativ entspannt harrte er also der Dinge die da kamen....
Es kam das übliche, die Schreiben mit der
- Festellung der Personalien, die
- Zwangsanmeldungsandrohung, letztendlich die
- Zwangsanmeldung und nachfolgend
- zwei Zahlungerinnerungen, die letzte im Juli 2014.
Nichts war bis dahin mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Im August erreichte ihn kein Schreiben, er befand sich ohnehin im Urlaub im Ausland.
Heute jedoch erreicht ihn ein Brief, jedoch
nicht wie angenommen mit dem Beitragsbescheid auf den er sich aus dem FF zu wehren wüsste, sondern
direkt mit einem Festsetzungsbescheid der fiese Sätze wie:
"Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben."
enthält.
Was sollte A nun machen? Den Widerspruch den er auf den Beitragsbescheid versandt hätte losschicken? Will ihm der Beitragsservice unterstellen er hätte den Beitragsbescheid ignoriert und so sein Widerspruchsrecht nicht wahrgenommen?
Was meint ihr zu dem Fall?
Ich persönlich bin ratlos und juristisch wenig bewandert.... Freue mich über euren Input.
Danke.