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Autor Thema: Festsetzungsbescheid ohne vorherigen Gebühren-/Beitragsbescheid! Was tun?  (Gelesen 3254 mal)

S

SNP

  • Beiträge: 1
Nehmen wir mal an A wohnt in der Stadt B mitten im Ruhrpott in NRW. Nach längerem Auslandsaufenthalt und Rückkehr in 2013 musste er sich nun auch wieder mit seinem Gegner der G.E.Z. bzw. jetzt dem Beitragsservice (Rebranding wenn der Ruf ruiniert ist) auseinandersetzen.
Da er nicht vorhatte diese Phantasieabgabe zu bezahlen und es auch vor seiner Abreise ins Ausland nie tat, las er sich schnell in alle Empfehlungen und die korrekten Abläufe auf dieser Seite ein.
Relativ entspannt harrte er also der Dinge die da kamen....

Es kam das übliche, die Schreiben mit der
- Festellung der Personalien, die
- Zwangsanmeldungsandrohung, letztendlich die
- Zwangsanmeldung und nachfolgend
- zwei Zahlungerinnerungen, die letzte im Juli 2014.

Nichts war bis dahin mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Im August erreichte ihn kein Schreiben, er befand sich ohnehin im Urlaub im Ausland.

Heute jedoch erreicht ihn ein Brief, jedoch nicht wie angenommen mit dem Beitragsbescheid auf den er sich aus dem FF zu wehren wüsste, sondern direkt mit einem Festsetzungsbescheid der fiese Sätze wie:
Zitat
"Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben."
enthält.

Was sollte A nun machen? Den Widerspruch den er auf den Beitragsbescheid versandt hätte losschicken? Will ihm der Beitragsservice unterstellen er hätte den Beitragsbescheid ignoriert und so sein Widerspruchsrecht nicht wahrgenommen?

Was meint ihr zu dem Fall?
Ich persönlich bin ratlos und juristisch wenig bewandert.... Freue mich über euren Input.
Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2014, 06:08 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.601
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Seit 01.09.2014 scheinen statt "Gebühren-/BeitragsBESCHEIDen"
Gebühren-/BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

neuerdings "FestsetzungsBESCHEIDe" versendet zu werden...
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

...mit denen (ebenso wie auch bisher) die angefallenen Beträge "festgesetzt" werden.


Am prinzipiellen Ablauf und der Vorgehensweise von Widerspruch & Klage scheint sich dadurch allerdings nichts grundsätzlich zu ändern - daher gilt auch weiterhin vor jeglichem Fragen oder Handeln:

Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen :police: ;)


Wenn Person A nicht möchte, dass der Bescheid = Verwaltungsakt rechtskräftig und somit prinzipiell vollstreckbar wird, müsste diese also wie bisher auch form-/ fristgerecht Widerspruch einlegen - bestenfalls incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung...
..."aus dem FF" sozusagen ;)


Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Der bisherige Begriff "Gebühren-/ BeitragsBESCHEID" (bis August 2014) scheint hierbei seit 01.09.2014 durch "FestsetzungsBESCHEID" zu ersetzen zu sein.


Dieses Thema hier wird unter Verweis auf o.g. Informationen zwecks
Wahrung der Übersicht des Forums und Vermeidung von Mehrfachposts geschlossen.


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