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Autor Thema: Widerspruch noch möglich nach nicht erfolgter Ratenzahlung?  (Gelesen 2153 mal)

J
  • Beiträge: 2
Hallo an Alle!

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Person A hat - seitdem diese nicht mehr durch Bafög von der GEZ befreit ist - nicht mehr gezahlt und bekommt seitdem Zahlungserinnerungen. Die aktuelle Summe beläuft sich auf 240 Euro.

Person A hatte verängstigt angeboten vor ca. 8 Monaten die ausstehende Summe in Raten abzuzahlen, ist dem aber nicht nachgekommen, weil Person A doch noch hoffte, dass die/ der derzeitige GEZ Gebühr "Rundfunkbeitrag" [Edit "Bürger"] hinfällig wird durch den fehlenden Gesetzesgehalt.

Jetzt hat Person A einen"Festsetzungsbescheid" bekommen, der einem "vollstreckbaren Titel" gleicht - laut deren Aussagen.

Was kann Person A tun?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2014, 06:21 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.597
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Seit 01.09.2014 scheinen statt "Gebühren-/BeitragsBESCHEIDen"
Gebühren-/BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

neuerdings "FestsetzungsBESCHEIDe" versendet zu werden...
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

...mit denen (ebenso wie auch bisher) die angefallenen Beträge "festgesetzt" werden.


Am prinzipiellen Ablauf und der Vorgehensweise von Widerspruch & Klage scheint sich dadurch allerdings nichts grundsätzlich zu ändern - daher gilt auch weiterhin vor jeglichem Fragen oder Handeln:

Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen :police: ;)


Wenn Person A nicht möchte, dass der Bescheid = Verwaltungsakt rechtskräftig und somit prinzipiell vollstreckbar wird, müsste diese also wie bisher auch form-/ fristgerecht Widerspruch einlegen - bestenfalls incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Bezüglich möglicher Befreiungen (im Nachgang schwierig, wenn nicht gar unmöglich?) kann ich leider nichts sagen.


Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Der bisherige Begriff "Gebühren-/ BeitragsBESCHEID" (bis August 2014) scheint hierbei seit 01.09.2014 durch "FestsetzungsBESCHEID" zu ersetzen zu sein.


Dieses Thema hier wird unter Verweis auf o.g. Informationen zwecks
Wahrung der Übersicht des Forums und Vermeidung von Mehrfachposts geschlossen.


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