Hallo allerseits,
die hypothetische Person A war zu GEZ Zeiten nicht angemeldet und hat auch nicht vor den neuen "Beitrag" zu zahlen. A wurde bislang von der GEZ verschont, doch nun kommen immer häufiger Briefe.
Die ersten Aufforderungen und Zahlungsmitteilungen wurden von Person A ignoriert und abgewartet bis ein Beitragsbescheid kommt. Gegen diesen wurde Widerspruch eingelegt. Als Antwort darauf erhielt Person A ein Schreiben der ehemaligen GEZ mit den Möglichkeiten die nach Ansicht der GEZ Person A zur Verfügung hat: Überprüfung durch Widerspruch und Anfechtunsklage oder Überprüfung durch Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruches.
Kurze Zeit darauf kam ein erneuter Beitragsbescheid und nochmals kurze Zeit später erhielt Person A eine Mahnung. Diese konnte noch nicht beantwortet werden, da Person A sich zum Zeitpunkt des Erhalts im Urlaub befand.
Nun stellt Person A sich die Frage, ob weiterhin auf einen Widerspruchsbescheid gewartet werden soll, oder ob für den 2ten Beitragsbescheid ebenfalls Widerspruch eingelegt werden soll, oder ob Person A sonst irgendwie tätig werden sollte.
Die eingescannten Briefe kann Person A erst ab Montag vorlegen, sofern gewünscht.