Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Festsetzungsbescheid erhalten, wie reagieren?  (Gelesen 3669 mal)

h
  • Beiträge: 1
Festsetzungsbescheid erhalten, wie reagieren?
Autor: 07. September 2014, 15:46
Hallo liebe Leute,

zum folgenden Sachverhalt – natürlich alles hypothetisch – wurde hier im Forum leider nichts Passendes gefunden, deshalb auf diesem Wege:

Person A war nie Gebührenzahler (Student, danach Abmeldung) und erhielt Ende März 2014 ein Schreiben über die Anmeldung beim Beitragsservice. Folgend die Auflistung der erhaltenen Schreiben, auf die nicht reagiert wurde:

25.03.14   Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag
24.04.14   Bestätigung der Anmeldung
02.05.14   Zahlung der Rundfunkbeiträge OHNE Rechtsbehelfsbelehrung
04.07.14   Zahlungerinnerung OHNE Rechtsbehelfsbelehrung
01.09.14   Festsetzungsbescheid MIT Rechtsbehelfsbelehrung

Wie sollte Person A sich nun verhalten? Ein Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen war der Plan. Nur welche wichtigen Infos sollten dort enthalten sein? Person A hat bereits das unglaublich tolle Widerspruchsschreiben von Roggi gelesen, nur bezieht sich der leider nicht auf diesen Sachverhalt.

Person A wäre sehr glücklich über Meinungen und Tipps!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2014, 04:56 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.795
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wie sollte Person A sich nun verhalten? Ein Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen war der Plan. Nur welche wichtigen Infos sollten dort enthalten sein? Person A hat bereits das unglaublich tolle Widerspruchsschreiben von Roggi gelesen, nur bezieht sich der leider nicht auf diesen Sachverhalt.

Es handelt sich augenscheinlich nicht um (wesentlich) andere "Sachverhalte":

Seit 01.09.2014 scheinen statt "Gebühren-/BeitragsBESCHEIDen"
Gebühren-/BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

neuerdings "FestsetzungsBESCHEIDe" versendet zu werden...
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

...mit denen (ebenso wie auch bisher) die angefallenen Beträge "festgesetzt" werden.


Am prinzipiellen Ablauf und der Vorgehensweise von Widerspruch & Klage scheint sich dadurch allerdings nichts grundsätzlich zu ändern - daher gilt auch weiterhin vor jeglichem Fragen oder Handeln:

Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen :police: ;)

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Der bisherige Begriff "Gebühren-/ BeitragsBESCHEID" (bis August 2014) scheint hierbei seit 01.09.2014 durch "FestsetzungsBESCHEID" zu ersetzen zu sein.


Dieses Thema hier wird unter Verweis auf o.g. Informationen zwecks
Wahrung der Übersicht des Forums und Vermeidung von Mehrfachposts geschlossen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben