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Autor Thema: GEZ wurde bisher nicht bezahlt und heute kommt ein Schreiben zur Anmeldung  (Gelesen 1743 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

Bin durch Zufall auf euer Forum gestoßen und auch schon einiges gelesen zur GEZ nur fand ich auf meine frage nicht die passende Antwort, daher versuche ich es so :).

Person A hatte bisher 2 Anschreiben von der GEZ bekommen, mit der Antwort das sich im Haushalt keine Rundfunk Geräte befinden, es wurde also auch keine Gebühren bezahlt.

Person A ist dann im Jahr 2011 umgezogen und hat wieder einen Brief erhalten seitens der GEZ, keine Geräte vorhanden ruckensdung vom brief an die GEZ erfolgt und somit auch keine Gebühr bezahlt. Ab dem 01.01.2013 gibt es ja das neue gesetzt für die GEZ wo jeder Haushalt leider zahlen muss!!

Heute bekommt Person A ein Anschreiben von der GEZ "infopost" mit Angaben zum Lastschriftverfahren und seit wann man in der neuen Wohnung wohnt usw...

Jetzt meine frage, was passiert wenn Person A auf das schreiben nicht reagiert, erfolgt nach den 2 oder 3 schreiben eine zwangsanmwldung und müssen die Gebühren dann rückwirkend gezählt werden ab dem 01.01.2013? Wenn ja gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen?

Danke für die mithilfe...

Lg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2014, 02:43 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hallo "smurf-bf",

willkommen im Forum.

Du hattest eine allgemeine Anfrage gestellt, die sich in großen Teilen, wenn nicht in Gänze erübrigen dürfte, wenn Du die Suchfunktion des Forums bemühst und Dich insbesondere eingehend einliest, verinnerlichst und versuchst, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Zeiten bis 31.12.2012 sind erst mal nicht von Belang, sofern Person A keine Geräte angemeldet hatte.

Die geräteunabhängige Beitragspflicht pro Wohnung besteht gem. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) seit 01.01.2013, so dass Beträge - wie schon mehrfach im Forum und anderswo nachzulesen - rückwirkend ab diesem Datum eingefordert werden, sofern ab da die Beitragstatbestände (Wohnung, etc.) gegeben waren.

Offizielle "Umgehungsmöglichkeiten" gibt es - sofern man nicht seine Lebensumstände ändern, d.h. obdachlos werden oder sich einer WG anschließen möchte - eigentlich (neben eventueller Unpfändbarkeit) nur durch Befreiung anhand der wenigen Befreiungstatbestände...
...bzw. in Form der juristischen Gegenwehr (Widerspruch und letztendlich Klage) aufgrund Verfassungswidrigkeit/ Grundrechtsverletzung durch den RBStV.
Hierzu siehe bitte obige Links.



Da diese Grundsatzfragen bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt sind, bleibt dieser Thread zwecks Vermeidung weiterer Mehrfachdiskussionen und somit zur Wahrung der Übersicht des Forums geschlossen.
Bitte achtet mit uns gemeinsam darauf, bereits mehrfach behandelte Anfragen/ Diskussionen und auch anderweitig regelwidrige Beiträge zu vermeiden und meldet solche Beiträge auch an die Moderatoren mit dem Link "Moderator informieren" rechts unter jedem Beitrag.
Das unterstützt die Arbeit der Moderatoren und damit auch das Forum.
Das Forum lebt und kann nur Bestand haben, wenn es von den Mitgliedern unterstützt wird.
Danke für Euer Verständnis & Mitwirken.


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