Hallo "smurf-bf",
willkommen im Forum.
Du hattest eine allgemeine Anfrage gestellt, die sich in großen Teilen, wenn nicht in Gänze erübrigen dürfte, wenn Du die
Suchfunktion des Forums bemühst und Dich insbesondere
eingehend einliest, verinnerlichst und versuchst, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlAuch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.htmlGenerell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420und Folgebeiträge.
Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstellehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837...und das ist Geschmackssache.
Zeiten bis 31.12.2012 sind erst mal nicht von Belang, sofern Person A keine Geräte angemeldet hatte.
Die geräteunabhängige Beitragspflicht pro Wohnung besteht gem. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) seit 01.01.2013, so dass Beträge - wie schon mehrfach im Forum und anderswo nachzulesen -
rückwirkend ab diesem Datum eingefordert werden, sofern ab da die Beitragstatbestände (Wohnung, etc.) gegeben waren.
Offizielle "Umgehungsmöglichkeiten" gibt es - sofern man nicht seine Lebensumstände ändern, d.h. obdachlos werden oder sich einer WG anschließen möchte - eigentlich (neben eventueller Unpfändbarkeit) nur durch Befreiung anhand der wenigen Befreiungstatbestände...
...bzw. in Form der juristischen Gegenwehr (Widerspruch und letztendlich Klage) aufgrund Verfassungswidrigkeit/ Grundrechtsverletzung durch den RBStV.
Hierzu siehe bitte obige Links.
Da diese Grundsatzfragen bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt sind, bleibt dieser Thread zwecks Vermeidung weiterer Mehrfachdiskussionen und somit zur Wahrung der Übersicht des Forums geschlossen.
Bitte achtet mit uns gemeinsam darauf, bereits mehrfach behandelte Anfragen/ Diskussionen und auch anderweitig regelwidrige Beiträge zu vermeiden und meldet solche Beiträge auch an die Moderatoren mit dem Link "Moderator informieren" rechts unter jedem Beitrag.
Das unterstützt die Arbeit der Moderatoren und damit auch das Forum.
Das Forum lebt und kann nur Bestand haben, wenn es von den Mitgliedern unterstützt wird.
Danke für Euer Verständnis & Mitwirken.