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Autor Thema: Weitere Zahlungen an den BS stoppen  (Gelesen 3536 mal)

D
  • Beiträge: 3
Weitere Zahlungen an den BS stoppen
Autor: 27. Juli 2014, 21:18
Hallo zusammen.  :)

Nehmen wir mal an, eine fiktive Person A hat noch nie Rundfunkgebühren bezahlt, auch nicht nach dem 1. Januar 2013.
Nehmen wir weiter an, Person A meldete sich dann freiwillig zum 1. Januar 2014 als Beitragszahler an (vermutlich aus Furcht vor einer hohen Nachzahlung). Sämtliche Zahlungen per Überweisung erfolgten dann unter Vorbehalt, wie es die Person A dem Beitragsservice auch vorher ankündigte.

Pünktlich zum 3. Quartal erhält Person A wieder die Forderung über die offenen Beiträge. Sie möchte nun aber die Zahlungen an den Beitragsserice einstellen. Wie sollte sie jetzt und weiterhin vorgehen? (Anmerkung: Person A ging bisher völlig unbehelligt von Rechts-geplänkel durch´s Leben und ist im ersten Moment völlig erschlagen von der Informationsflut, die einem hier begegnet.)

Für das Jahr 2013 erhielt Person A bis dato keine Nachforderung. Könnte der BS durch das plötzliche verweigern der Zahlung "geweckt" werden (ab wann wäre es verjährt?) ?

Danke für eure Ratschläge.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2014, 21:28 von DaHe«

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Re: Weitere Zahlungen an den BS stoppen
#1: 02. August 2014, 23:40
Keiner eine Info oder Tipp?


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Re: Weitere Zahlungen an den BS stoppen
#2: 02. August 2014, 23:58
Dann werden schlafende Hunde geweckt:
"Da sie dort seit xx.xx.xxxx gemeldet sind, gehen wir davon aus, dass sie nun unser Zahlschaf sind..., seit xx.xx.xxxx"
Verjährung nach 3 Jahren.


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Re: Weitere Zahlungen an den BS stoppen
#3: 03. August 2014, 00:37
"Da sie dort seit xx.xx.xxxx gemeldet sind, gehen wir davon aus, dass sie nun unser Zahlschaf sind..., seit xx.xx.xxxx"
Person A ist ja nach augenscheinlich bereits erfolgter "freiwilliger" Anmeldung zum 01.01.2014 bereits "Vorbehalts-Zahlschaf". Es ginge hier also allenfalls um "schlafende Hunde wecken" bzgl. der Beträge für 2013 - nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Aber wer kann schon in die Untiefen des sog. "Beitragsservice" schauen...?

Das Risiko, dass auch ohne plötzlich eintretenden Widerstand Forderungen für 2013 geltend gemacht werden, dürfte ja ungeachtet dessen bestehen > fiktives Szenario:
Freiwillige Anmeldung wird irgendwann durch den einmaligen Meldedatenabgleich (der für Person A mglw. noch nicht vollzogen wurde) mit der "freiwilligen Anmeldung" abgeglichen und eine Differenz festgestellt > Reaktion des sog. "Beitragsservice" ungewiss...

Es ist aber vielleicht müßig, über evtl. nachgeforderte weitere Beträge zu sinnieren, da Person A sich ja zukünftig wehren möchte - und insofern dann auch kein Problem damit haben dürfte, sich entsprechend auch gegen die alten, ebenso grundrechtswidrigen Forderungen zu wehren.
Umgangssprachlich könnte man sagen: Ein Aufwasch ;) ;D

Pünktlich zum 3. Quartal erhält Person A wieder die Forderung über die offenen Beiträge. Sie möchte nun aber die Zahlungen an den Beitragsserice einstellen. Wie sollte sie jetzt und weiterhin vorgehen?
Person A könnte z.B. einfach unangekündigt ihre Zahlungen einstellen (eine zu kündigende Lastschrifteinzugsermächtigung dürfte ja im Falle der Vorbehaltszahlung ohnehin nicht erteilt worden sein), würde dann wochen-/ monatelang das übliche und im Forum eingehend nachzulesende Prozedere von Zahlungsschreiben... BeitragsBESCHEID... Widerspruch incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung... WiderspruchsBESCHEID... Klage durchlaufen - notfalls eben mit Erweiterung auf zwischenzeitlich evtl. geltend gemachte Altforderungen aus 2013 ;)

(Anmerkung: Person A ging bisher völlig unbehelligt von Rechts-geplänkel durch´s Leben und ist im ersten Moment völlig erschlagen von der Informationsflut, die einem hier begegnet.)
Da wäre Person A hier im Kreise ihresgleichen ;)
Nur Mut! Gemeinsam knacken wir diese Nuss!
Demokratie und Rechtsstaat werden einem leider nicht geschenkt.
Das muss man spätestens jetzt zur Kenntnis nehmen - und möglichst selbst aktiv werden... ;)
...und sich in Ruhe durch die Infos durchkämpfen.
Einlesen, verinnerlichen, und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.
Lehrreich ist es allemal.

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Gute Erfolge ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2014, 00:44 von Bürger«
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D
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Re: Weitere Zahlungen an den BS stoppen
#4: 14. August 2014, 21:24
Super, danke :)

Mal sehen wie das nun weitergeht... Person A macht erstmal... nichts  :D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2014, 21:26 von Uwe«

 
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