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Autor Thema: Klagebegründung von Person A  (Gelesen 11952 mal)

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Klagebegründung von Person A
Autor: 30. September 2014, 01:29
Liebe Freunde der Freiheit,

Person A hat jetzt auch ihre Klage eingereicht. Sie hat einiges aus Euren Beiträgen gelernt und übernommen, deshalb will sie auch ihre Klage der Allgemeinheit zur Einsicht zur Verfügung stellen. Nur gemeinsam werden wir besser ...

Liebe Grüße



Administrator/René – Hier die Datei zum direkten Download auch für nicht angemeldete Gäste:

http://online-boykott.de/ablage/20140930-klage-gegen-tundfunkzwangsbeitrag.pdf/klage-gegen-tundfunkzwangsbeitrag.pdf



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2014, 10:38 von René«

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Re: Klagebegründung von Person A
#1: 30. September 2014, 06:10
Liebe Freunde der Freiheit,

Person A hat jetzt auch ihre Klage eingereicht. Sie hat einiges aus Euren Beiträgen gelernt und übernommen, deshalb will sie auch ihre Klage der Allgemeinheit zur Einsicht zur Verfügung stellen.


Kann man leider nicht öffnen!


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Re: Klagebegründung von Person A
#2: 30. September 2014, 10:32
Jetzt geht es.


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Re: Klagebegründung von Person A
#3: 30. September 2014, 15:48
Einfach nur Klasse!!!!


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Re: Klagebegründung von Person A
#4: 01. Oktober 2014, 03:25
Kann auch jemand sagen, vor was für einem Gericht diese Klage eingereicht wurde? Sonst ist das Ganze relativ witzlos. Ich vermute mal, vor einem Landesverfassungsgericht, oder?

Besonders wichtig und entscheidend ist der Absatz 3, der sich auf den Artikel 2 des Grundgesetzes beruft (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, d.h. auf Privatautonomie, aus dem sich im BGB das Recht auf Vertragsfreiheit ableitet). Das ist m.E. der einzige Artikel, der diesen Staatsvertrag erfolgreich zu Fall bringen könnte. Zumal sowohl im Staatsvertrag als auch sonst jegliche halbwegs plausible Begründung fehlt, warum dieser Staatsvertrag das Grundrecht nach Artikel 2 aussetzen darf. Der Absatz 3 der Klagebegründung liefert einige sehr gute Ansätze dafür, dass ein Aussetzen des Artikels 2 der Verfassung nur für den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag völlig ungerechtfertigt ist. Das dürften alle Verfassungsrichter ähnlich sehen. Die anderen Begründungen in der Klage halte ich hingegen für eher wenig aussichtsreich. Mit Ausnahme des Teils, der sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz bezieht. Da könnte man wohl auch noch was drehen (besonders in Bezug auf Mitbewohner einer WG, die ohne Begründung einfach vom Beitrag befreit werden).


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Re: Klagebegründung von Person A
#5: 01. Oktober 2014, 08:38
Seite 7: "Wie aus dem 19. KEF-Bericht hervorgeht, werden ca 26% des Rundfunkbeitrages für Pensionen und Altersansprüche der Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgewendet."

- Ich habe schon die "kef_19bericht.pdf" gefunden. Auf welcher Seite der Datei findet man die Information "werden ca 26%..." ?


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Re: Klagebegründung von Person A
#6: 01. Oktober 2014, 15:50
Könnte jemand gucken, ob ich richtig rechne:

Personalaufwendungen der Rundfunkanstalten ohne Altersversorgung 2013-2016 (Tab.31, Seite 71) = 8.122.000.000 Euro
Nettoaufwendungen der Rundfunkanstalten für Altersversorgung 2013-2016 (Tab.49-51, Seiten 88-90) = 1.784.400.000 Euro
Erträge aus Rundfunkbeiträgen 2013-2016 (Tab.100, Seite 143) = 29.668.100.000 Euro

Das heißt:

27,37% aus der Rundfunkbeiträgen geht für die Personalaufwendungen ohne Altersversorgung
6,01% aus der Rundfunkbeiträgen geht für die Altersversorgung
==========================================================
33,38% aus der Rundfunkbeiträgen geht für die Personalaufwendungen mit Altersversorgung



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Re: Klagebegründung von Person A
#7: 02. Oktober 2014, 16:58
Ähm, zwischen 6% und 26% ist aber ein deutlicher Unterschied! Es wurde gesagt, dass 26% des Rundfunkbeitrages für Pensionen und Altersansprüche verwendet werden. Das ist also sachlich falsch!

Dass etwa 1/3 der Gelder beim Rundfunk in die Personalkosten fließen, ist irgendwie nachvollziehbar, würde ich sagen. Das ist in personalintensiven Unternehmen eigentlich immer der Fall. Ich habe sogar gedacht, es wäre beim Fernsehen noch mehr.


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Re: Klagebegründung von Person A
#8: 17. November 2014, 02:27
Punkt 10 muss heißen "informationellen Selbstbestimmung", nicht "informellen Selbstbestimmung".


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

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Re: Klagebegründung von Person A
#9: 17. November 2014, 11:43
Ähm, zwischen 6% und 26% ist aber ein deutlicher Unterschied! Es wurde gesagt, dass 26% des Rundfunkbeitrages für Pensionen und Altersansprüche verwendet werden. Das ist also sachlich falsch!

Dass etwa 1/3 der Gelder beim Rundfunk in die Personalkosten fließen, ist irgendwie nachvollziehbar, würde ich sagen. Das ist in personalintensiven Unternehmen eigentlich immer der Fall. Ich habe sogar gedacht, es wäre beim Fernsehen noch mehr.

Achtung! Wenn es sich dabei nur um die Personalkosten der DIREKT angestellten Mitarbeiter handelt! Die Personalkosten, die in dem nicht unbeträchtlichen, sogar wohl überwiegenden Teil der zuarbeitenden Fremdfirmen anfallen, werden dann nicht berücksichtigt, bzw. verstecken sich in anderen Kostenstellen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Klagebegründung von Person A
#10: 17. November 2014, 12:56
Anhand der Finanzstatistik 2013 http://www.ard.de/download/329314/ARD_Finanzstatistik.pdf kann man auch je Landesrundfunkanstalt für 2013 konkret rechnen,
z. B. Hessischer Rundfunk (Tabelle 7):

Beitragserträge 2013                                 EUR 404.328.000
Aufwendungen für Altersversorgung 2013    EUR  88.246.000
> 21,825 %
bzw. für Personalaufwand gesamt > 57,86 % ohne Fremdfirmenanteil


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

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Re: Klagebegründung von Person A
#11: 17. Dezember 2014, 01:50
Klage eingereicht vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstr. Verhandlung im Februar.

LG,


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Re: Klagebegründung von Person A
#12: 17. Dezember 2014, 16:55
Ich würde dir raten einfach mal in eine öffentliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht reingehen als Zuschauer(in). Am besten dort anrufen und Fragen, ob es demnächst einen öff. Verhandlungstermin zum Thema Beitragsservice gibt.
Das entspannt ungemeint, wenn man selbst dran ist. Es ist ja auch keine Pflicht für einen Anwalt beim VG für eine Klageeinreichung.
Du wirst ja dort vorsprechen, um dein Recht einzufordern und nicht an den Pranger gestellt werden  :)


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