Kann auch jemand sagen, vor was für einem Gericht diese Klage eingereicht wurde? Sonst ist das Ganze relativ witzlos. Ich vermute mal, vor einem Landesverfassungsgericht, oder?
Besonders wichtig und entscheidend ist der Absatz 3, der sich auf den Artikel 2 des Grundgesetzes beruft (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, d.h. auf Privatautonomie, aus dem sich im BGB das Recht auf Vertragsfreiheit ableitet). Das ist m.E. der einzige Artikel, der diesen Staatsvertrag erfolgreich zu Fall bringen könnte. Zumal sowohl im Staatsvertrag als auch sonst jegliche halbwegs plausible Begründung fehlt, warum dieser Staatsvertrag das Grundrecht nach Artikel 2 aussetzen darf. Der Absatz 3 der Klagebegründung liefert einige sehr gute Ansätze dafür, dass ein Aussetzen des Artikels 2 der Verfassung nur für den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag völlig ungerechtfertigt ist. Das dürften alle Verfassungsrichter ähnlich sehen. Die anderen Begründungen in der Klage halte ich hingegen für eher wenig aussichtsreich. Mit Ausnahme des Teils, der sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz bezieht. Da könnte man wohl auch noch was drehen (besonders in Bezug auf Mitbewohner einer WG, die ohne Begründung einfach vom Beitrag befreit werden).