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Autor Thema: Klageantrag (welche Dokumente beilegen)  (Gelesen 2185 mal)

T
  • Beiträge: 37
Klageantrag (welche Dokumente beilegen)
Autor: 14. Dezember 2014, 20:15
Hallo zusammen,

Person A hat nun meinen Widerspruchsbescheid (WDR) bekommen, der gefühlt nur aus Textbausteinen besteht. Daher wird A eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln einreichen.
Aufgrund der komplexen Lage und aus taktischen Gründen würde A gerne die vollständige Klageschrift hinauszögern und möchte eine lange Frist herausschlagen.
1. Gibt es dazu besondere "Tricks" oder sollte man einfach das Schreiben von B. Höcker verwenden (dieser hat einen Monat Aufschub bekommen).
2. Vielleicht eine dumme Frage: Muss A diesem Antrag zum Aufschub Kopien der Bescheide, Widerspruch oder Widerspruchsbescheide beilegen? Wenn ja, wie viele Kopien?
3. Einige Klagen wurden inzwischen auch ruhend gestellt? Gibt es eine seriöse Einschätzung ob dies in NRW auch passieren könnte? A wundert sich etwas, dass bisher dies nur in anderen Bundesländern passiert ist.

Danke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, 20:21 von Tommy«

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  • Beiträge: 1.526
Re: Klageantrag (welche Dokumente beilegen)
#1: 15. Dezember 2014, 09:59
Also ich habe mich mit einem Schreiben zum Verwaltungsgericht aufgemacht: mein Absender, Ort, Datum, Betreffzeile Klage gegen Rundfunkanstalt wegen ...Bescheid,
Klagegegenstand sind die Bescheide ... und Widerspruchsbescheid ..., ich erhebe Klage gegen Rundfunkanstalt xyz zwecks Aufhebung der Bescheide blaba, klage gegen die Festsetzung von Säumniszuschlägen und Verzugszinsen, klage auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung und beantrage die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.
Sachvortrag und Begründung erfolgt später.

Dieses Schreiben einmal im Original, zweimal als Kopie, dazu Kopien in zweifacher Ausfertigung der Ursprungsbescheide und des Widerspruchsbescheides, Personaldokument.
Es gibt eine Klageannahmestelle, wo der Bürger ohne Rechtskenntnisse seine Klage zu Protokoll geben kann. Dort bin ich hin, um die formale Richtigkeit der Klage prüfen zu lassen (es gibt dort keine Rechtsberatung!), also einfach die Sicherheit zu haben, nicht etwas vergessen zu haben, denn die Klagefrist mußte ja gewahrt werden.
Der Sachbearbeiter sah sich mein Schreiben an, sagte daß ich damit direkt weiter zur Postannahmestelle gehen kann, im Verwaltungsrecht wird vieles nicht so eng gesehen, da muß erstmal nur klar sein, wer was von wem will und dann muß der Richter eben nachfragen.
Ich fragte nach dem formalen Ablauf, wann die Kostennote kommt und wann der Sachvortrag fällig wird (nach zwei Wochen Arbeit ist meine eigentliche Klageschrift/-Begründung noch rudimentär).
Erstmal kommt das Aktenzeichen, vorher könne man sowieso keine weiteren Schriftstücke nachreichen, wenn es zu lange wird, fragt der Richter nach oder setzt Fristen, dann kommt irgendwann die Kostenfestsetzung und die Kostennote.
Er spendierte eine Büroklammer, empfahl mir, die zweite Kopie der Klage in der Poststelle quittieren/abstempeln zu lassen und nannte den Weg zur Postannahmestelle.
Auf zur Poststelle, Papier abgegeben (einmal Klage Original-1x Kopie, je zweimal Kopie Bescheide und Widerspruchsbescheid), Empfang quittieren lassen, fertig!

Da werden ein paar Wochen ins Land gehen, bis dahin habe ich meinen Sachvortrag fertig und kann ihn abschicken.


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