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Autor Thema: Datum der Briefe und Bescheide  (Gelesen 3308 mal)

a
  • Beiträge: 57
Datum der Briefe und Bescheide
Autor: 20. Juli 2014, 00:31
Hallo Freunde,

Person A hat am 18.07.14 einen Brief des Beitragsservice mit einer Zahlungserinnerung erhalten, indem er aufgefordert wird den Betrag x für den Zeitraum x zu begleichen, da man keine bisher keine Zahlung verbuchen konnte.
Der Brief war auf den 04.07.14!!! datiert. Person A bekam eine Frist von 2 Wochen um das Geld zu überweisen und weitere Kosten zu vermeiden usw....

Frage von Person A: nach Zustellung des Briefs am 18.07.14 ist die Frist der 2 Wochen schon lange abgelaufen, da der Brief auf den 04.07.14 datiert wurde.
In dem Fall der Zahlungserinnerung ist Person A dieses egal-allerdings wird Person A bald den Beitragsbescheid erhalten und da dort Widerspruchsfristen wichtig sind wäre es gut zu Erfahren welches Datum vor Gericht zählt.

Zählt das Datum als der Brief im Briefkasten war oder das Datum auf welches der Brief datiert wurde.Zur Info: der Brief wurde unter Augenzeugen aus dem Briefkasten geholt und durch Zufall einen Tag vorher unter Augenzeugen gelehrt.

Ich habe leider nichts über die Sufu im Forum gefunden deshalb dieser Post.


Vielen Dank!


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Uwe

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Re: Datum der Briefe und Bescheide
#1: 20. Juli 2014, 05:09


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P
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Re: Datum der Briefe und Bescheide
#2: 20. Juli 2014, 05:58
Wie in allen Fällen von Datumsstreitigkeiten ist es so, dass die Stelle, welche die Briefe versendet den tatsächlichen Zeitpunkt der Zustellung im Streitfall beweisen können sollte also auch müsste.

Maßgeblich ist daher immer nur das tatsächliche Empfangsdatum, also das Datum, wann ein Brief in den Machtbereich eines Emfängers gelangt ist, die Einrede, dass es das Datum, welches auf dem Schreiben aufgedruckt + 3 Tage sei ist somit Quatsch und hat im Normalfall vor Gericht keinen Bestand, weil es dazu bereits Urteile gibt welche die Beweislast den Versendern auflegen.

Der Briefkasten gehört zum Machtbereich des Empfängers, sollte also die Stelle, welche die Schreiben versendet das Einwerfen entsprechend dokumentieren, dann dürfte dieses Datum als Zustellungsdatum gelten, jedoch gibt es auch dazu weiterführende Gedanken. z.B. könnte ein Briefkasten durch Brand nach dem Einwurf abfackeln, so dass ein Schreiben zwar zugestellt wurde, den Emfänger jedoch nicht erreicht hat. Ist der Brand also z.B. untreitig ...  ... naja, es gibt dann noch den Punkt, dass ein Schreiben nachweislich zugestellt werden muss, also das der Emfänger es in Gegenwart von z.B. einem Zusteller zumindest bekommen und die Zustellung eigenhändig unterschrieben haben sollte ... im Zweifel ist das eine der wenigen Zustellungen, welche nicht mehr abgestritten werden könnte, dann gilt das Datum des Tages der Unterschrift auf der Zustellungsurkunde. Auch hier gilt, falls ein Schreiben nicht mittels Zustellungsurkunde zugestellt werden kann, darf es irgenwann öffentlich zugestellt werden ... also eine Veröffentlichung in z.B. Amtsblatt, in wie weit dann ein Zustellungsdatum zuermitteln wäre hat sich mir nicht erschlossen.

Falls der Empfänger keinen Briefkasten vorhält kann auch eine Art Ersatzzustellung durchgeführt werden, wo der Brief wie auch immer aber nachweislich in den Machtbereich (z.B. die Wohnung) eingebracht wird.


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Re: Datum der Briefe und Bescheide
#3: 21. Juli 2014, 03:10
Datumsmanipulationen sind bei "Beitragsservice" augenscheinlich an der Tagesordnung
Data Matrix Code auf den Briefen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.0.html

Entscheidend ist der *tatsächliche* (im Zweifel nachweisbare) Zugang beim Empfänger
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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