Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Gebühren / Beitragsbescheid bekommen Wiederspruch? Name ändern ?  (Gelesen 1995 mal)

C
  • Beiträge: 10
Hallo,

nun ist der Gebühren / Beitragsbescheid bei Person A angekommen. Vorher wurde erstmal alles Ignoriert....

Muss Person A auf dieses schreiben nun Reagieren ? Oder kann man noch etwas abwarten ? Ziel ist es relativ lange herauszuzögern und vielleicht per Raten später zu zahlen.

Person A habe auch eine Rechtschutz mit 0€ SB jedoch soll Stress vermieden werden weil Person A relativ wenig Zeit hat.

Desweiteren wird die Ehefrau von Person A angesprochen welche nicht direkt Eigentümer ist. Bevor also etwas weiteres Passiert würde Person A gerne den Namen richtig stellen was vielleicht auch zeit gewinnt.

Vielen Dank


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.239
Auf einen Beitragsbescheid muss entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung reagiert werden. Ehefrauen können wie andere Mitbewohner auch mittels Onlineformular an- und abgemeldet werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

C
  • Beiträge: 10
naja aber damit wird ja dann keine Zeit geschaffen wenn es Online gemacht wird.
Also bester weg ein Wiederspruch mit Namensänderung schicken per einschreiben ?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.239
Die 3 Tage Postlaufzeit ist es nicht wert. Nur ein gut argumentierter Widerspruch kann genügend Zeit verschaffen, bis weitere höchstrichterliche Urteile gefällt werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

C
  • Beiträge: 10
Okay Danke. Jemand eine gute Vorlage man benutzten kann die auch Aktuell ist ? Gibt so viele und vor kurzem gab es ja irgendwas vor Gericht hat sich dadurch auch etwas im Wiederspruch geändert?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.239
Na selbstverständlich haben wir hier eine aktualisierte, verwertbare, tausendfach an den Beitragsservice gesendete Vorlage. Aber bitte an die eigenen Bedürfnisse und Verhältnisse anpassen, es könnte ja zur Klage kommen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben