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Gebühren / Beitragsbescheid bekommen Wiederspruch? Name ändern ?

Begonnen von ChrisX, 15. Juli 2014, 17:31

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ChrisX

Hallo,

nun ist der Gebühren / Beitragsbescheid bei Person A angekommen. Vorher wurde erstmal alles Ignoriert....

Muss Person A auf dieses schreiben nun Reagieren ? Oder kann man noch etwas abwarten ? Ziel ist es relativ lange herauszuzögern und vielleicht per Raten später zu zahlen.

Person A habe auch eine Rechtschutz mit 0€ SB jedoch soll Stress vermieden werden weil Person A relativ wenig Zeit hat.

Desweiteren wird die Ehefrau von Person A angesprochen welche nicht direkt Eigentümer ist. Bevor also etwas weiteres Passiert würde Person A gerne den Namen richtig stellen was vielleicht auch zeit gewinnt.

Vielen Dank

Roggi

Auf einen Beitragsbescheid muss entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung reagiert werden. Ehefrauen können wie andere Mitbewohner auch mittels Onlineformular an- und abgemeldet werden.

ChrisX

naja aber damit wird ja dann keine Zeit geschaffen wenn es Online gemacht wird.
Also bester weg ein Wiederspruch mit Namensänderung schicken per einschreiben ?

Roggi

Die 3 Tage Postlaufzeit ist es nicht wert. Nur ein gut argumentierter Widerspruch kann genügend Zeit verschaffen, bis weitere höchstrichterliche Urteile gefällt werden.

ChrisX

Okay Danke. Jemand eine gute Vorlage man benutzten kann die auch Aktuell ist ? Gibt so viele und vor kurzem gab es ja irgendwas vor Gericht hat sich dadurch auch etwas im Wiederspruch geändert?

Roggi

Na selbstverständlich haben wir hier eine aktualisierte, verwertbare, tausendfach an den Beitragsservice gesendete Vorlage. Aber bitte an die eigenen Bedürfnisse und Verhältnisse anpassen, es könnte ja zur Klage kommen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html