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Autor Thema: Infopost mit Antwortbogen - Dateneinholung für Direktanmeldung/Lastschriftverfah  (Gelesen 3150 mal)

F
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Hallo liebes Forum!  :laugh:

Ich weiß, dass es einige Threads bezüglich Direktanmeldung/Zwangsanmeldung gibt und habe mir diese durchgelesen. Da aber auch über die Suchfunktion keine Antworten auf meine Fragen zu finden waren und die Posts von den Threads teils im Februar gemacht wurden und evtl. veraltet sind hätte ich folgende Frage:

Person A hat bisher keine Beitragsnummer, da diese sich nie angemeldet hatte. Nun hat diese Person am 24.06. Post vom Beitragsservice (datiert 20.06.) erhalten, dass diese sich doch anmelden solle, da es für die Wohnung noch kein Beitragskonto gäbe. Wie immer mit dem Hinweis, dass man vier Wochen Zeit dafür hätte, ansonsten behält sich der Beitragsservice vor, die Anmeldung der Wohnung auf dem Namen der Person A vorzunehmen. Der Beitragsservice hat sich hinterlistigerweise die Daten vom Einwohnermeldeamt besorgt. Die letzte Post (noch von der "alten" GEZ) kam ca. am 19.10.2012. Person A hat mitbekommen, dass der Beitragsservice die Wohnung rückdatiert zum 01.01.2013 anmelden würde, falls sich diese nicht meldet.

Würde man der Person A dann raten, erstmal komplett abzuwarten (ohne Antwort) oder ca. eine Woche vor Ablauf der Frist sich für den darauffolgenden Monat anzumelden + Bafög-Bescheid beifügen? Person A bezieht noch bis Ende September Bafög, zieht jedoch studiumsbedingt für ca. ein halbes Semester ins Ausland. Es ist noch nicht sicher, ob Person A das Zimmer im Studentenwohnheim behält und sich nicht eher vorher wieder bei den "beitragszahlenden" Eltern anmeldet/ummeldet? Nach dem Auslandssemester müsste Person A Ihre Bachelorarbeit im neuen Sommersemester schreiben und wäre wieder auf eine Wohnung im gleichen Ort angewiesen. Bafög würde Person A vermutlich nicht mehr erhalten.

Wäre toll, wenn jemand Person A helfen könnte.  :-*


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Willkommen im Forum.

Einen Teil der Infos bekommst du, wenn du auf den roten Lauftext rechts oben klickst.


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Hallo Viktor7,

danke für die Info, aber ich hab nach zweistündiger Recherche immer noch keine passende Antwort auf meine Frage finden können. Eventuell könntest du mir den Link einstellen, der meiner Antwort am nähesten kommen würde? Vielen Dank!

Grüße!


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ich hab gedacht man bekommt in diesem Forum Hilfe  :'(


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
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ich hab gedacht man bekommt in diesem Forum Hilfe  :'(
...aber eben auch nur im Rahmen unserer Möglichkeiten :'(

Die Themen Bafög/ (rückwirkende?) Befreiung/ Anmeldung/ etc. ... sind meines Wissens nach schon mehrfach in den unterschiedlichsten Konstellationen diskutiert worden.

Ich persönlich kann dazu nix sagen.

Noch mal die Bitte um Verständnis & um Bemühung der Forensuche mit o.g. Suchbegriffen in diversen Abwandlungen und Kombinationen.

Gute Erfolge... :)
...und vielleicht findet sich noch jemand, der hierzu beistehen kann.


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Wer Bafög erhält, kann befreit werden. Deshalb ist eine Anmeldung sinnvoll, um die Befreiung beantragen zu können. Wenn BS eine rückwirkende Befreiung ablehnt, kann durch abmelden aus Deutschland der Zwangsbeitrag nicht mehr eingefordert werden, solange kein Beitragsbescheid ergeht. Nach Rückkehr aus dem Ausland bei den Eltern anmelden verhindert weitere Zeit, sich anmelden zu müssen. Danach ist es sicherlich auch nicht mehr ganz so schwierig, seine Möglichkeiten auszuloten.


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Zitat
Wer Bafög erhält, kann befreit werden. Deshalb ist eine Anmeldung sinnvoll, um die Befreiung beantragen zu können. Wenn BS eine rückwirkende Befreiung ablehnt, kann durch abmelden aus Deutschland der Zwangsbeitrag nicht mehr eingefordert werden, solange kein Beitragsbescheid ergeht. Nach Rückkehr aus dem Ausland bei den Eltern anmelden verhindert weitere Zeit, sich anmelden zu müssen. Danach ist es sicherlich auch nicht mehr ganz so schwierig, seine Möglichkeiten auszuloten.

Zitat
Die Themen Bafög/ (rückwirkende?) Befreiung/ Anmeldung/ etc. ... sind meines Wissens nach schon mehrfach in den unterschiedlichsten Konstellationen diskutiert worden.

Ich persönlich kann dazu nix sagen.

Noch mal die Bitte um Verständnis & um Bemühung der Forensuche mit o.g. Suchbegriffen in diversen Abwandlungen und Kombinationen.

Gute Erfolge... :)

Vielen Dank euch beiden!! Ich werde mich gleich danach erkundigen usw.  :laugh: Super Prima!


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