Hallo liebes Forum!

Ich weiß, dass es einige Threads bezüglich Direktanmeldung/Zwangsanmeldung gibt und habe mir diese durchgelesen. Da aber auch über die Suchfunktion keine Antworten auf meine Fragen zu finden waren und die Posts von den Threads teils im Februar gemacht wurden und evtl. veraltet sind hätte ich folgende Frage:
Person A hat bisher keine Beitragsnummer, da diese sich nie angemeldet hatte. Nun hat diese Person am 24.06. Post vom Beitragsservice (datiert 20.06.) erhalten, dass diese sich doch anmelden solle, da es für die Wohnung noch kein Beitragskonto gäbe. Wie immer mit dem Hinweis, dass man vier Wochen Zeit dafür hätte, ansonsten behält sich der Beitragsservice vor, die Anmeldung der Wohnung auf dem Namen der Person A vorzunehmen. Der Beitragsservice hat sich hinterlistigerweise die Daten vom Einwohnermeldeamt besorgt. Die letzte Post (noch von der "alten" GEZ) kam ca. am 19.10.2012. Person A hat mitbekommen, dass der Beitragsservice die Wohnung rückdatiert zum 01.01.2013 anmelden würde, falls sich diese nicht meldet.
Würde man der Person A dann raten, erstmal komplett abzuwarten (ohne Antwort) oder ca. eine Woche vor Ablauf der Frist sich für den darauffolgenden Monat anzumelden + Bafög-Bescheid beifügen? Person A bezieht noch bis Ende September Bafög, zieht jedoch studiumsbedingt für ca. ein halbes Semester ins Ausland. Es ist noch nicht sicher, ob Person A das Zimmer im Studentenwohnheim behält und sich nicht eher vorher wieder bei den "beitragszahlenden" Eltern anmeldet/ummeldet? Nach dem Auslandssemester müsste Person A Ihre Bachelorarbeit im neuen Sommersemester schreiben und wäre wieder auf eine Wohnung im gleichen Ort angewiesen. Bafög würde Person A vermutlich nicht mehr erhalten.
Wäre toll, wenn jemand Person A helfen könnte.
