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Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung

Begonnen von nogez33, 04. Januar 2016, 08:09

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noGez99

#135
@ThomasHenry

ZitatNach dem Schauprozess in Karlsruhe habe ich jetzt die Flügel gestreckt und bezahlt.

Schade, kurz vor dem Urteil vom EUGH. Mit Widerspruch usw. hätte man das noch ein bischen herauszögern können.

Edit "Markus KA":
Bitte die Themen ,,Klage, Aussetzung oder EuGH C-492/17"
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
,,Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung".
Bitte die Möglichkeit der Suche-Funktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

nieGEZahlt.82

Hallo,
unabhängig davon ob die "Umzugstaktik" noch funktioniert, bräuchte ich folgenden Rat (muss leider etwas weiter ausholen):

- seit 2010 wohnte eine Person A in Wohnung/Strasse X
- ab 2014 kamen die bekannten Bettelbriefe vom BS und irgendwann Festsetzungsbescheide auf denen mit Widersprüchen (leider) reagiert wurde
- Januar + Februar 2016 kamen 2 weitere Briefe (vermutlich die üblichen Festsetzungsbescheide, diese wurden allerdings zur Post gebracht mit dem Hinweis "diese Person wohnt hier nicht mehr"
- bis dahin alles ruhig
- Ende Juli 2018 ist Person A umgezogen (selbe fiktive Stadt), natürlich schön brav und dumm via EMA |-
- nach 1,5 Wochen kamen gleich 2 Briefe (keine INFO oder DIALOGPOST), vermutlich 1 über der alten Wohnung und der andere für die Wohnung. Diese 2 Briefe und ein weiterer Anfang September gingen ebenfalls wieder zur Post mit besagten Hinweis.

Nun zur eigentlichen Frage:
Bei der Online-Ummeldung, welche bisherige Adresse würde eine Person A dort am besten angeben?
Oder sollte ein anderes Formular, wie bspw. "neue Wohnung anmelden" benutzen?
Oder ist das alles in diesem fiktiven Fall gar nicht machbar?

Für Vorschläge o.ä. wäre die Person A sehr dankbar.

PersonX

#137
Unabhängig von der Frage bitte beachten, es geht nicht um Adressen sondern nur um Wohnungen mit Lage und Anschrift usw.
Es wäre sogar möglich von einer Wohnung A in eine Wohnung B also Lage A nach Lage B zu ziehen ohne dass sich die Anschrift ändert.

ZitatNun zur eigentlichen Frage:
Bei der Online-Ummeldung, welche bisherige Adresse würde eine Person A dort am besten angeben?
Oder sollte ein anderes Formular, wie bspw. "neue Wohnung anmelden" benutzen?
Oder ist das alles in diesem fiktiven Fall gar nicht machbar?
Welche Online-Ummeldung?
EMA -> was Person A mit dem EMA macht ist unabhängig von einer LRA. Denn es besteht maximal die Vermutung, dass Person A unter der Adresse eine Wohnung bewohnt. -> Die EMA Angabe kann jedoch auch falsch sein, ist das der Fall kann Person A die EMA Angaben berichtigen lassen. Dazu müsste das EMA wissen welche falschen Daten zu ändern sind.
Online Ummeldung einer LRA, bitte zunächst prüfen ob es eine zuständige LRA gibt, falls nicht sollte diese ermittelt werden. Im Fall es wurde eine gefunden prüfen ob dort eine Möglichkeit zur Online Ummeldung angeboten wird. Falls nicht dann vielleicht eine Offline Ummeldung nutzen.
BS -> Diesen muss eine Person A überhaupt nicht kennen und sicherlich nicht benutzen. Im Fall das eine Person A eine Online Ummeldung eines BS nutzen will, gibt dieser die verschiedenen Möglichkeiten doch vor oder nicht?
Warum will eine Person A eine neue Wohnung anmelden? Gibt es eine neue Wohnung? Im ungünstigstem Fall erfolgt eine Forderung für eine neue und eine alte Anschrift "Wohnung", was hätte Person A davon?
Das Ganze Ummelden macht doch nur Sinn, wenn eine Wohnung, welche nicht mehr bebeitragt werden soll "aufgegeben wird" um die Forderung an einer anderen Wohnung, Lage mit Anschrift, ins Nichts laufen zu lassen.
Vielleicht ist ein Umzug zu "Licht", "Boden" oder "Keller" möglich.

nieGEZahlt.82

#138
Zitat von: PersonX am 26. September 2018, 16:13
Welche Online-Ummeldung?
Person A meint natürlich die vom BS, worum es hier doch eigentlich ausschliesslich geht ;)

Zitat von: PersonX am 26. September 2018, 16:13
Das Ganze Ummelden macht doch nur Sinn, wenn eine Wohnung, welche nicht mehr bebeitragt werden soll "aufgegeben wird" um die Forderung an einer anderen Wohnung, Lage mit Anschrift, ins Nichts laufen zu lassen.
Vielleicht ist ein Umzug zu Licht, Boden oder Keller möglich.
Das würde doch bedeuten, dass die jetzige Wohnung von Person A angeben wird/werden müsste.
Dies würde aber im Widerspruch stehen, da doch sämtliche Briefe zurückgesandt worden sind. 
Wäre das für den BS nicht DIE Bestätigung?

PersonX

#139
ZitatDies würde aber im Widerspruch stehen, da doch sämtliche Briefe zurückgesandt worden sind.
Das würde wohl so wirken.

Es sei es gab eine Kette von Umzügen, wobei einige Meldungen zwar per Post versendet wurden, aber diese möglicherweise nicht zurück gekommen sind, also auch nicht als nicht zustellbar, so dass eine Person A davon ausgehen dürfte, dass eine Ummeldung Erfolg hatte.

Des Problems Lösung:
A hat sich umgemeldet von W1 nach W2,
A hat sich umgemeldet von W2 nach W3,
A hat sich umgemeldet von W3 nach W4,

usw.
In allen Fällen hätte A doch die Post "Brief" mit der jeweiligen Meldung versendet. Person A kann also eine beliebige Wohnung W nehmen. -> Damit das mit dem EMA auch übereinkommt, könnte A dort noch eine Nachmeldung machen ;)

Das jetzt W1 und W3 vielleicht von der "Anschrift" identisch sind, könnte A dann ja auch erklären ;)
Die Lebensumstände sind vielleicht Schuld, dass A hin- und herziehen wird.
Wie gesagt: Eine W1 und W3 an der gleichen Anschrift müssen auch nicht identisch sein, wenn die Lage der Wohnung nicht übereinstimmt.

Andere Betrachtungsweise, welche es zu prüfen gilt:
ZitatDies würde aber im Widerspruch stehen da doch sämtliche Briefe zurückgesandt worden sind.
Wer hat was zurück gesendet? Person A oder eine Person U, welche erklärt hat, dass es eine Person mit dem Namen nicht gibt? Das muss ja nicht A gewesen sein. Warum sollte A etwas zurück senden?
Erfolgt bei der Online Ummeldung eine Verifikation? Oder ist es möglich eine beliebige Adresse, Wohnung oder auch Person umzumelden? Falls ja, warum sollte A sich umgemeldet haben?

noGez99

Man muss ja auch nicht das Ummeldeformular benutzen, man kann dem BS Freitext schicken mit den Informationen, die man meint dem BS schicken zu müssen ....
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

unGEZahlt

#141
Hallo nieGEZahlt.82,

bei den letzten beiden Briefen hast Du ja dann die konsequente Retourentaktik angewendet.
Mglw. führt das ja nun bereits schon zum erfolgreichen Kontaktabbruch.
D. h., so wie ich das sehe, kannst ja erstmal nur noch abwarten ( ? ) Ob überhaupt noch etwas kommt ( ? )

(Nur wenn es wider Erwarten wieder Post gibt, wäre ev. die Umzugsmeldetaktik vielleicht eine Alternative.
Das mit dieser EMA-Ummeldung geht wohl nicht anders. War schon richtig. Gegen das Meldegesetz zu verstoßen, brächte bloß noch Ärger.
Der Beitragss. hat normalerweise jetzt durch die EMA erstmal wohl die neue Umzugsadresse.
Um sie im Glauben an den Normalfall zu belassen, müsste bei der Umzugsmeldetaktik wahrscheinlich von der jetzigen, neuen Adresse ausgegangen werden.)

Vielleicht kommt aber nichts mehr. Die Retourentaktik hat auch einige Male funktioniert. Würde sagen, da müssen wir abwarten, nieGEZahlt.82.

_____

Zitat von: noGez99 am 26. September 2018, 17:49
Man muss ja auch nicht das Ummeldeformular benutzen, man kann dem BS Freitext schicken ...

Da ist mir wichtig, meinen Senf dazuzugeben.

Nach der online-Ummeldung kommt ja eine Quasi-Meldung:
"Ihre Änderungen würden erfolgreich übernommen."
(Also der Beleg, dass sie ab sofort die falsche Adresse anschreiben werden.)
Finde ich zumindest, schon mal beruhigend.

Und eine vielleicht nur moralische Sache, aber:
Online ist ja keine Unterschrift zu tätigen.
Also recht anonym und erkennungstechnisch für die eben nicht nachvollziehbar.
Wir wollen denen doch sicher nicht unbedingt signalisieren, dass wir für den Rundfunkbeitrag unterschreiben.

Pers. finde ich: Die online-Umzugsmeldung hat irgendwie mehr Charme.  ;D

Markus

nieGEZahlt.82

Ok, danke, die Verwirrung ist komplett  :o

Zitat von: PersonX am 26. September 2018, 17:15
Es sei es gab eine Kette von Umzügen, wobei einige Meldungen zwar per Post versendet wurden, aber diese möglicherweise nicht zurück gekommen sind, also auch nicht als nicht zustellbar, so dass eine Person A davon ausgehen dürfte, dass eine Ummeldung Erfolg hatte.
Welche Meldungen? Und vorallem wie sollen Briefe eine Person A erreichen wenn W1-Wx fiktiv sind bzw. dort keiner eine Person A kennt?

Zitat von: PersonX am 26. September 2018, 17:15
Des Problems Lösung:
A hat sich umgemeldet von W1 nach W2,
A hat sich umgemeldet von W2 nach W3,
A hat sich umgemeldet von W3 nach W4,

usw.
Soweit ist das einleuchtend ;)

Zitat von: PersonX am 26. September 2018, 17:15
In allen Fällen hätte A doch die Post "Brief" mit der jeweiligen Meldung versendet. Person A kann also eine beliebige Wohnung W nehmen. -> Damit das mit dem EMA auch übereinkommt, könnte A dort noch eine Nachmeldung machen ;)
Beim EMA eine Nachmeldung machen, bei fiktiven W's? Was soll eine Nachmeldung beim EMA überhaupt sein?

Zitat von: PersonX am 26. September 2018, 17:15
Das jetzt W1 und W3 vielleicht von der "Anschrift" identisch sind, könnte A dann ja auch erklären ;)
Die Lebensumstände sind vielleicht Schuld, dass A hin- und herziehen wird.
Soll heißen, Person A wohnt in W1, "zieht" dann in W2 aber in einem anderem B2.
Dann wieder zurück in W3, die unter derselben Anschrift ist wie W1.
Dann "zieht" Person A in W4 in einem anderen B3?


nieGEZahlt.82

Zitat von: unGEZahlt am 27. September 2018, 09:50
Hallo nieGEZahlt.82,

bei den letzten beiden Briefen hast Du ja dann die konsequente Retourentaktik angewendet.
Mglw. führt das ja nun bereits schon zum erfolgreichen Kontaktabbruch.
D. h., so wie ich das sehe, kannst ja erstmal nur noch abwarten ( ? ) Ob überhaupt noch etwas kommt ( ? )
Hallo unGEZahlt,
danke erstmal für deinen Beitrag ;)
genau das ist der springende Punkt, den ich in diesem Thread auch schon erwähnt hatte:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10887.msg180945#msg180945

Ich will es soweit wie möglich hinauszögern bis solche Briefe kommen.

Zitat von: unGEZahlt am 27. September 2018, 09:50
Der Beitragss. hat normalerweise jetzt durch die EMA erstmal wohl die neue Umzugsadresse.
Auf jeden Fall. An der alten Adresse (die sie zwar auch haben) wäre es denke ich etwas "einfacher" gewesen mit der Retouren-Taktik.
Der BS "könnte" dann von einem falschen Datensatz ausgehen.
Jetzt aber haben die "frische" Daten bekommen, mehr oder weniger freiwillig durch die Ummeldung von Person A. Und jetzt sollen dort angeblich keine Briefe mehr dort ankommen?
Zumal sich der/die BS/LRA natürlich auch durch das Urteil des BVerfG darin bestätigt sieht, das ja alles so richtig ist was sie tun, werden sie wohl andere Geschütze auffahren, denn die volle Rückendeckung haben sie ja.

Zitat von: unGEZahlt am 27. September 2018, 09:50
Bei der Umzugsmeldetaktik müsste wahrscheinlich von der jetzigen, neuen Adresse ausgegangen werden.)
Wäre das nicht der von mir besagte Widerspruch? Erst kommen keine Briefe an und dann meldet Person A sich auf einmal von der jetzigen Adresse um?

unGEZahlt

Zitat von: nieGEZahlt.82 am 27. September 2018, 10:12
Zitat von: unGEZahlt am 27. September 2018, 09:50
Bei der Umzugsmeldetaktik müsste wahrscheinlich von der jetzigen, neuen Adresse ausgegangen werden.)
Wäre das nicht der von mir besagte Widerspruch? Erst kommen keine Briefe an und dann meldet Person A sich auf einmal von der jetzigen Adresse um?

Jetzt, wo Du es nochmal erwähnst: Ja, ist wirklich widersprüchlich,
Langsam glaube ich, den verworrenen Fall auch zu verstehen.

Wenn wirklich nochmal Post kommt, müsste vielleicht dann doch nochmal lieber die konsequente Retourentaktik ( "Diese Person wohnt hier nicht mehr" ) probiert werden.
(Ein zweites Mal.) Sieht für die wahrscheinlich normaler aus.

Aber mglw. bist Du die ja auch jetzt schon längst los.
Kannst uns über den selbstverständlich rein fiktiven Fall ( ;) ) gerne weiterberichten, sobald Du näheres weißt. Spreche sicher für alle hier: Wir drücken Dir die Daumen, dass es gut postausbleibend läuft.

Markus

nieGEZahlt.82

Zitat von: unGEZahlt am 27. September 2018, 10:34
Wenn wirklich nochmal Post kommt, müsste vielleicht dann doch nochmal lieber die konsequente Retourentaktik ( "Diese Person wohnt hier nicht mehr" ) probiert werden.
Kommt drauf an WAS als nächstes kommt.

nieGEZahlt.82

#146
Wenn man vom Teufel spricht/schreibt:

Soeben lag ein weiterer Brief vom BS im Briefkasten :(
In einer Plastiktüte verschweißt, da die Sendung beschädigt wurde. Einlieferungsdatum war der 11.09.2018
Könnte sein das es dieser Brief war den ich schonmal zurückgesendet habe.

Geht aber hier am Thema vorbei, da es nichts mit einer Umzugsmeldung zu tun hat. Soll nur ne Info sein.

nogez33

Hallo liebe Leidensgenossen,

Nach längerer Abwesenheit möchte Ich ein kleines Update geben
Natürlich habe auch Ich nach dem Datenabgleich Ende August Mal wieder einen Brief unserer Freunde vom BS erhalten
Lange Rede kurzer Sinn: erneuter Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt, unter dieser Adresse keine Wohnung auf ihren Namen, bitten um Mithilfe zur Klärung des Sachverhaltes, ansonsten rückwirkende Zwangsanmeldung.

OK Freunde;
Daraufhin hab Ich mich mit diesem neuen Aktenzeichen online beim BS angemeldet (Selbstverständlich Zahlungsart Überweisung und keine Bankverbindung)

Eine Woche später die Bestätigung der Anmeldung erhalten mit Beitragsnummer.

2Wochen später online mit der neuen Beitragsnummer das Umzugsformular ausgefüllt: Umzug zum 01.10. nach Bundesland XY mit entsprechender Adresse.

Heute ist der 21.12. und Ich hab seitdem nichts mehr von unseren Freunden gehört.

Ruhe im Karton bis zum nächsten Datenabgleich.

Euch allen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch;


von nogez33



Housebrot

Zitat von: rundfunkverweigerer am 16. Mai 2016, 19:29
Hi,

solange da alle pennen, läuft das sicher gut. Sollten sie aber jemals auf die Idee kommen,
an deiner tatsächlichen Wohnadresse nachzusehen, kommt eine ziemlich hohe Forderung
auf dich zu.

Hallo,

die "Nachforderung" dürfte sich in Grenzen halten... 3 Jahre Verjährungsfrist......

Ich persönlich würde, wenn ich die Möglichkeit hätte, es so machen.

Grüße
Adonis

nieGEZahlt.82

Hallo ihr lieben, ich hoffe mir ist's erlaubt das nochmal aus der Versenkung zu holen, auch weil es teilweise Off-Topic ist:

Zitat von: nieGEZahlt.82 am 26. September 2018, 15:35
Hallo,
unabhängig davon ob die "Umzugstaktik" noch funktioniert, bräuchte ich folgenden Rat (muss leider etwas weiter ausholen):

- seit 2010 wohnte eine Person A in Wohnung/Strasse X
- ab 2014 kamen die bekannten Bettelbriefe vom BS und irgendwann Festsetzungsbescheide auf denen mit Widersprüchen (leider) reagiert wurde
- Januar + Februar 2016 kamen 2 weitere Briefe (vermutlich die üblichen Festsetzungsbescheide, diese wurden allerdings zur Post gebracht mit dem Hinweis "diese Person wohnt hier nicht mehr"
- bis dahin alles ruhig
- Ende Juli 2018 ist Person A umgezogen (selbe fiktive Stadt), natürlich schön brav und dumm via EMA |-
- nach 1,5 Wochen kamen gleich 2 Briefe (keine INFO oder DIALOGPOST), vermutlich 1 über der alten Wohnung und der andere für die Wohnung. Diese 2 Briefe und ein weiterer Anfang September gingen ebenfalls wieder zur Post mit besagten Hinweis.

Nachdem ich bis Januar 2019 die "Retouren-Taktik" angewendet habe kam trotzdem Anfang Februar Post von der Stadtkasse bzw. vom Aussendienstler, dieser hat den Brief also selbst eingeworfen.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich hab/musste zahlen, und zwar ging es um fiktive "Beiträge" der alten fiktiven Wohnung aus den fiktiven Jahren 2013/14/15.

Nachdem ich für mich feststellen durfte die Ret.-Taktik bei MIR nicht mehr zu funktionieren scheint, werfe ich mal die Frage in den Raum ob es Sinn machen würde mit der Umzugstaktik weiter zu machen, natürlich ein fiktional?

Für Tipps, Ratschläge oder sonstiges wäre ich euch sehr dankbar  ;)