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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2013 => Thema gestartet von: Uwe am 10. Dezember 2013, 10:45

Titel: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Uwe am 10. Dezember 2013, 10:45
                        Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig


Mögliche Verfassungs­widrigkeit des Staatsvertrags wegen des Fehlens einer speziellen Ausnahmeregelung ist zunächst von den Verwaltungs­gerichten zu klären

Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Verfassungs­beschwerde einer privaten Beschwerdeführerin gegen den neuen geräteunabhängigen einheitlichen Rundfunkbeitrag als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin muss zunächst den Rechtsweg vor den Verwaltungs­gerichten beschreiten. Dort ist zu prüfen, ob die von der Beschwerdeführerin aufgeworfenen verfassungs­rechtlichen Zweifel am einheitlichen Rundfunkbeitrag für Radio und Fernsehen zu einer teilweisen Befreiung von den Beiträgen führen können.

mehr auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/StaatsGH-Baden-Wuerttemberg_1-VB-6513_Verfassungsbeschwerde-gegen-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-derzeit-unzulaessig.news16589.htm?sk=c9afbbea39689dddf8370225e7f47546
Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: René am 10. Dezember 2013, 10:57
(http://online-boykott.de/ablage/waage/waage.png)

Wie meine Waage – sehr ausgewogen! Der Bürger: Ein Wesen, das arbeiten und zahlen muss – ansonsten Klappe halten! Ein Legehuhn, ein Bienchen, eine Melkkuh: Schuften bis zum Umfallen, Eier, Honig und Milch nehmen aber andere – die fetten medialen Schmarotzer, die sogenannte mediale Parasitenelite.
Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. Dezember 2013, 11:36
Bessere Links hier:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=StGH%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=22.08.2013&Aktenzeichen=1%20VB%2065/13 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=StGH%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=22.08.2013&Aktenzeichen=1%20VB%2065/13)

(ohne Werbung, leichter im Browser zu laden, ...)
Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. Dezember 2013, 13:03
Der Link von Uwe enthält irreführende Überschriften, die offensichtlich nicht zum Urteil gehören.

Es lohnt, dieses schön geschriebenes Urteil zu lesen. Da kann man etwas lernen.

Meine Folgerungen:

(1) wer sich nicht auf die eventuelle Erklärung der Verfassungswidrigkeit verlassen will, sollte einen Härtefallantrag stellen.

(2) Je mehr klagen kommen, allein als Demonstration, desto besser.



Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Rochus am 10. Dezember 2013, 13:54
Zitat
...Daher ist die von der Be-schwerdeführerin aus verfassungsrechtlichen Gründen verlangte Ermäßigung auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages möglicherweise ausgeschlossen....

Es ist somit noch alles offen, was sich auch hier zeigt:

Zitat
...Zu beachten ist jedoch, dass es sich auch nach der neuen Rechtslage bei dem „Rundfunkbeitrag“ - wie bei der alten „Rundfunkgebühr“ (vgl. dazu BVerfG, Be-schluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22.8.2012 - 1 BvR 199/11 -, Juris Rn. 16) - nicht um eine Steuer, sondern um eine sog. „Vorzugslast“ handeln soll

Ich verstehe die Leute nicht, dass sie Geld und Zeit verplempern, wenn sie nicht den üblichen Weg einhalten. Man kann da nichts erzwingen. Der Schuß kann nur nach hinten losgehen.
Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Radio_Libertas am 10. Dezember 2013, 13:56
Nein, das Urteil ist sogar sehr positiv:

Es wird ausdrücklich erklärt, dass der Rundfunkbeitrag nicht an eine Wohnung geknüpft werden darf. Dem Bürger wird angeraten, einen Härtefallantrag auf Befreiung zu stellen:

Zitat
Diese offene Frage, für die nicht nur verfassungsrechtliche, sondern auch einfachrechtliche Erwägungen maßgeblich sind, sowie die sich im Falle der Zulässigkeit der Widerlegung der Nutzungsvermutung weiter stellende Frage, ob die bestehende Härtefallklausel des § 4 Abs. 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages hierfür im Wege der Auslegung herangezogen werden könne oder ob der Staatsvertrag wegen des Fehlens einer speziellen Ausnahmeregelung verfassungswidrig sei, sei zunächst von den Verwaltungsgerichten zu klären. Diese seien in besonderer Weise zur Auslegung des einfachen Rechts, wozu auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gehört, berufen. Zudem könne dort gegebenenfalls besser geklärt werden, welche Anforderungen an den Nachweis der Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stellen sind.

Weiter heißt es:

Zitat
Es sei nicht von vornherein ausgeschlossen, dass Rundfunkverweigerer diese Voraussetzungen für einen Härtefall erfüllen.

Wichtig also ist: Härtefallanträge stellen und klagen! Dann kriegen wir diesen Irrsinn zu Fall.

Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Rochus am 10. Dezember 2013, 14:01
Blöd nur, dass die wenigsten Total-Verweigerer sind. Auf der Basis ist kaum was zu machen. Wir haben ein Auto und darin befindet sich - ein Autoradio. Wir haben einen internetfähigen PC und mit dem kann man - so schlecht die Qualität in technischer Hinsicht ist (inhaltlich sowieso) - Fernsehen und Radio empfangen.

Es geht nur über die Verschlüsselung! Und wenn das so toll ist, was die senden, dann sollen die wohl ihren Kundenstamm behalten. Aber nur der zahlt dann auch.

Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Radio_Libertas am 10. Dezember 2013, 14:21
Blöd nur, dass die wenigsten Total-Verweigerer sind. Auf der Basis ist kaum was zu machen. Wir haben ein Auto und darin befindet sich - ein Autoradio. Wir haben einen internetfähigen PC und mit dem kann man - so schlecht die Qualität in technischer Hinsicht ist (inhaltlich sowieso) - Fernsehen und Radio empfangen.

PC wäre nach der alten Regelung natürlich ein Problem. Ich habe es zumindest in meiner Klage vor dem Verwaltungsgericht so versucht, als Totalverweigerer, aus Gewissensgründen. (Text stelle ich gegen Abend in meinem Blog online.)

PC und Autoradio sind in gewisser Weise ein Problem - den PC brauch ich zum Arbeiten, das Radio ist im Leasingauto einfach eingebaut und sollte nicht ausgebaut werden - wir werden sehen.

Es geht nur über die Verschlüsselung! Und wenn das so toll ist, was die senden, dann sollen die wohl ihren Kundenstamm behalten. Aber nur der zahlt dann auch.

Besser privatisieren. Ich meine, es wurde doch alles privatisiert, Krankenhäuser, die Post, die Telekom, Wasserwerke, Energieversorger usw. Warum machen die bei Fernsehen eine Ausnahme? Das kann doch seinen Grund nur im Geklüngel zwischen Politik und ÖRR haben. Widerlich.
Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Lefty am 10. Dezember 2013, 14:43
Zitat
Diese offene Frage, für die nicht nur verfassungsrechtliche, sondern auch einfachrechtliche Erwägungen maßgeblich sind, sowie die sich im Falle der Zulässigkeit der Widerlegung der Nutzungsvermutung weiter stellende Frage, ob die bestehende Härtefallklausel des § 4 Abs. 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages hierfür im Wege der Auslegung herangezogen werden könne oder ob der Staatsvertrag wegen des Fehlens einer speziellen Ausnahmeregelung verfassungswidrig sei, sei zunächst von den Verwaltungsgerichten zu klären. Diese seien in besonderer Weise zur Auslegung des einfachen Rechts, wozu auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gehört, berufen. Zudem könne dort gegebenenfalls besser geklärt werden, welche Anforderungen an den Nachweis der Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stellen sind.

Hallo Radio_Libertas,
ich möchte hinzufügen, nicht nur Härtefallanträge stellen, sondern auch auf die fehlende spezielle Ausnahmeregelung hinweisen. Denn die hat selbst der olle Kirchhof in seinem Gefälligkeitsgutachten für die RA gefordert. Auf Seite 62 heißt es da: "..., erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."

Lefty
Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. Dezember 2013, 14:50
Blöd nur, dass die wenigsten Total-Verweigerer sind. Auf der Basis ist kaum was zu machen. Wir haben ein Auto und darin befindet sich - ein Autoradio. Wir haben einen internetfähigen PC und mit dem kann man - so schlecht die Qualität in technischer Hinsicht ist (inhaltlich sowieso) - Fernsehen und Radio empfangen.

Es geht nur über die Verschlüsselung! Und wenn das so toll ist, was die senden, dann sollen die wohl ihren Kundenstamm behalten. Aber nur der zahlt dann auch.

Es lautete, wer ein Gerät zum Empfang bereit hält. Erst viel später lautete, allein der Besitz bedeute, zum Empfang bereit halten. Und jetzt ist die Abgabe so wie so Geräteunabhängig.

Man ist Schuldner allein wegen der Möglichkeit, nicht wegen des Willens. Nur, was bedeutet Möglichkeit?

Etwas ist aber klar: eine Wohnung hat nichts mit der Empfangsmöglichkeit zu tun. Den elektromagnetischen Wellen sind das Gebäude mit viel Metall drinnen sogar eine Störung.
Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Radio_Libertas am 10. Dezember 2013, 15:00

ich möchte hinzufügen, nicht nur Härtefallanträge stellen, sondern auch auf die fehlende spezielle Ausnahmeregelung hinweisen. Denn die hat selbst der olle Kirchhof in seinem Gefälligkeitsgutachten für die RA gefordert. Auf Seite 62 heißt es da: "..., erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."


Danke für den Hinweis, sowohl dieses Zitat als auch das Urteil aus BW sollte jeder bei seinen Klagen und Härtefallanträgen berücksichtigen. Dieses Urteil ist richtungsweisend, damit kriegen wir den ÖRR zu Fall.


Es lautete, wer ein Gerät zum Empfang bereit hält. Erst viel später lautete, allein der Besitz bedeute, zum Empfang bereit halten. Und jetzt ist die Abgabe so wie so Geräteunabhängig.

Man ist Schuldner allein wegen der Möglichkeit, nicht wegen des Willens. Nur, was bedeutet Möglichkeit?

Etwas ist aber klar: eine Wohnung hat nichts mit der Empfangsmöglichkeit zu tun. Den elektromagnetischen Wellen sind sogar das Gebäude mit viel Metall drinnen sogar eine Störung.

Sehr richtig, man sollte von der Druckserei wegen möglicher Empfangsgeräte wegkommen.  Allein der "Tatbestand" des Wohnens verpflichtet zur Zahlung. Da aber bezüglich des Rundfunks kein Vorteil aus dem Fakt des Wohnens entsteht und die Möglichkeit der Befreiung verfassungsrechtlich verankert sein muss, besteht auch die Möglichkeit der Befreiung - ganz gleich, was uns der ÖRR glauben machen möchte.
Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. Dezember 2013, 15:12
Sehr richtig, man sollte von der Druckserei wegen möglicher Empfangsgeräte wegkommen.  Allein der "Tatbestand" des Wohnens verpflichtet zur Zahlung. Da aber bezüglich des Rundfunks kein Vorteil aus dem Fakt des Wohnens entsteht und die Möglichkeit der Befreiung verfassungsrechtlich verankert sein muss, besteht auch die Möglichkeit der Befreiung - ganz gleich, was uns der ÖRR glauben machen möchte.

Nicht ganz so gedacht.

Sie begründen die Schuld mit der Möglichkeit des Empfangs, die selbstverständlich noch größer ist, wenn da passende Geräte sind. Nur, diese Möglichkeit oder Nicht-Möglichkeit ist unabhängig vom Besitz einer Wohnung. Das macht die Abgabe zu einer Steuer für die Wohnung, abgekoppelt von der Möglichkeit des Empfangs und des Empfangs selbst.

Und was bedeutet Möglichkeit? Das ist kaum definierbar. Die Möglichkeit besteht auch, wenn man keine Geräte hat, aber man sie kaufen kann, oder von der Rundfunkanstalt geschenkt bekommen kann. Die Möglichkeit bestand auch im Mittelalter, weil zu jeder Zeit jemand den Rundfunk entdecken konnte. Dieses Gesetz ist auf einem schwammigen Begriff, auf Sand gebaut.
Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 10. Dezember 2013, 15:14
Ich glaube, dass ein Befreiungsantrag nur Ärger mit sich bringt, solange alles rechtlich in der Luft hängt!
Mit einem Befreiungsantrag habe ich ja auch ihr unsinniges Gesetz, was ich als verfassungswidrig einstufe als rechtsmäßig eingestuft und mich darauf berufen.
Es gibt für mich konkret 2 mögliche Wege:
1) entweder ist es verfassungswidrig und damit hat sich für alle totalverweigerer erledigt
oder
2) es ist nicht verfassungswidrig, dann zahle ich die 2/3/ 4 Jahre und melde mich aus Deutschland ab! Wenn irgendwann Finanzamt oder Meldebehörden kommen, werde ich genau diesen Misstand zu Anlass nehmen und sehen was wird.

Und eins ist auch sicher: als Totalverweigerer muss man definitiv keinen Befreiungsantrag stellen; wenn ich an ihrem Schei* System nicht teilnehme, wovon bitte soll ich mich befreien lassen.

Wir in Deutschland sind viel zu brav!
Anders kann ich mir überhaupt nicht erklären wie man als Politiker wagen kann so ein Gesetz zu verabschieden!
Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. Dezember 2013, 15:25
Und eins ist auch sicher: als Totalverweigerer muss man definitiv keinen Befreiungsantrag stellen; wenn ich an ihrem Schei* System nicht teilnehme, wovon bitte soll ich mich befreien lassen.

Ich habe immer gesagt: Befreien kann man nur Knechte. Ich will mit diesen Firmen nichts zu tun haben, ihnen keine Rechenschaft geben, sie nicht um Befreiung betteln.

Trotzdem stellte ich den Antrag, und den Grund siehst Du im Urteil. Wenn sie die Befreiung ablehnen, ist die Verfassungswidrigkeit noch deutlicher. Es geht um die Vorgehensweise.

Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 10. Dezember 2013, 15:42
Ich habe immer gesagt: Befreien kann man nur Knechte. Ich will mit diesen Firmen nichts zu tun haben, ihnen keine Rechenschaft geben, sie nicht um Befreiung betteln.
Trotzdem stellte ich den Antrag, und den Grund siehst Du im Urteil. Wenn sie die Befreiung ablehnen, ist die Verfassungswidrigkeit noch deutlicher. Es geht um die Vorgehensweise.
Das Gesetz ist Verfassungswidrig!
Wenn ich das erkannt habe und davon überzeugt bin, spiele ich doch nicht nach deren Spielregeln!
Ich werde ihnen doch nicht freiwillig meine Daten rausgeben um dann hinterher zu hecheln um vor den Gerichten nicht zu verlieren!
Zunächst wird alles ignoriert und Briefe wieder zurück gesendet bis ein Beitragsbescheid kommt. Spätesten dann wird bei ÖRR abgemeldet und die Abmeldung aus Deutschland (beim Einwohnermeldeamt) beigelegt!
Ist die Abmeldung des Beitragsservice da, dann wird wieder beim Einwohnermeldeamt angemeldet!
Ist es eine Ordnungswidrigkeit? ja!
Aber nach §20 (4) GG habe ich das Recht dazu gegen diese Machenschaften vorzugehen! Das GG ist für mich ausschlaggebend! Und das GG an sich ist gut, weil es von vernünftigen freien Menschen gemacht worden ist und nicht von Bürokraten.
Wenn nur 10% ihrer Kunden so vorgehen würden, dann würde man sofort das Gesetz anpassen müssen!

Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Radio_Libertas am 10. Dezember 2013, 15:51
Sehr richtig, man sollte von der Druckserei wegen möglicher Empfangsgeräte wegkommen.  Allein der "Tatbestand" des Wohnens verpflichtet zur Zahlung. Da aber bezüglich des Rundfunks kein Vorteil aus dem Fakt des Wohnens entsteht und die Möglichkeit der Befreiung verfassungsrechtlich verankert sein muss, besteht auch die Möglichkeit der Befreiung - ganz gleich, was uns der ÖRR glauben machen möchte.

Nicht ganz so gedacht.

Sie begründen die Schuld mit der Möglichkeit des Empfangs, die selbstverständlich noch größer ist, wenn da passende Geräte sind. Nur, diese Möglichkeit oder Nicht-Möglichkeit ist unabhängig vom Besitz einer Wohnung. Das macht die Abgabe zu einer Steuer für die Wohnung, abgekoppelt von der Möglichkeit des Empfangs und des Empfangs selbst.


Nein, sie begründen die Schuld mit der angeblich verfassungsrechtlich zulässigen Pauschalisierung. Selbst wenn 10% der Haushalte keine Geräte zum Empfang bereit hielten, wäre die Haushaltsabgabe immer noch verfassungskonform.

Die Frage bleibt, kann der Bürger die verfassungsrechtlich angelegte Nicht-Teilnahme-Option real nutzen und sich per Härtefallantrag befreien lassen? Oder wird bei einer Verweigerung dieser Befreiung die Verfassungswidrigkeit des neuen Rundfunkstaatsvertrags festgestellt?

Aber es kann nicht Ziel sein, dass es wieder ein kleiner Teil der Bevölkerung schafft, sich dem Zwangsfernsehen zu entziehen.

Ziel ist und bleibt das ganze Zwangsfernsehsystem durch Klagen, durch Härtefallanträge und Proteste an die Wand zu fahren. Sich dies nicht gefallen zu lassen und klar zu zeigen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind den Bürgern in Deutschland wichtig, wir lassen uns nicht zum "Rundfunkteilnehmer" machen.
Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 10. Dezember 2013, 16:02
Abgesehen davon!
Sollte irgendwann irgendein Gericht feststellen, dass man als Totalverweigerer (kein PC/Radio/ Autodio usw.) hätte sich befreien lassen müssen, so muss auch für Totalverweigerer die Möglichkeit bestehen "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" zu beantragen, denn das Gesetz an sich sieht diese Befreiungsmöglichkeit ja nicht vor (s.u. Zitat).
Ich kann mir also keinesfalls vorstellen, dass man jetzt irgendetwas an Fristen oder ähnliches verpasst, wenn man jetzt keinen Antrag auf Befreiung stellt, was eigentlich auch nicht möglich ist! Gerade bei Totalverweigerer ist es ein Leichtes
nachzuweisen, dass das Gesetz diese Möglichkeit "von Amts Wegen" ausgeschlossen hat (s. u. Zitat).

In diesem Fall ist man nur der Gekniffene, wenn man aufgrund eines Bescheides oder vorher freiwillig gezahlt hat; denn dann zu behaupten man habe keine Geräte wird Probleme mit sich bringen!

Allein deswegen bedarf es meiner Meinung nach keinen Befreiungsantrag wegen Totalverweigerung:
Zitat
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#buerger_nur_ein_radio_computer_keine_rundfunkgeraete

Was ist, wenn jemand nur ein Radio oder einen Computer besitzt oder gar keine Rundfunkgeräte nutzt?

Alle beteiligen sich gemeinsam an der Finanzierung des Programms. Es gilt: Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ob oder wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr. Der Rundfunkbeitrag wird also für die Möglichkeit gezahlt, sich über das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot informieren, bilden und unterhalten lassen zu können.

Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen – unabhängig von dem persönlichen Nutzungsverhalten, das im Übrigen auch gar nicht überprüfbar wäre. Menschen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten sowie taubblinde Menschen, können sich auf Antrag befreien lassen. Personen, denen das Merkzeichen „RF” zuerkannt wurde, zahlen auf Antrag einen ermäßigten Beitrag.

Durch das Solidarmodell ist es möglich, Sendungen für Minderheiten zu produzieren, die sonst aus Kostengründen nicht realisierbar wären.
Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Radio_Libertas am 10. Dezember 2013, 16:10

Ich kann mir also keinesfalls vorstellen, dass man jetzt irgendetwas an Fristen oder ähnliches verpasst, wenn man jetzt keinen Antrag auf Befreiung stellt, was eigentlich auch nicht möglich ist! Gerade bei Totalverweigerer ist es ein Leichtes
nachzuweisen, dass das Gesetz diese Möglichkeit "von Amts Wegen" ausgeschlossen hat (s. u. Zitat).


Wie gesagt, ich habe verschiedene Härtefallanträge gestellt - dies jedoch nur vordergründig mit dem Ziel der individuellen Befreiung. Mein Ziel ist, den Staatsvertrag an sich an den Pranger zu stellen, als unsozial und totalitär.

Letztlich muss aber jeder selbst wissen, welchen Weg er geht. Denn nur wenn jeder für sich seinen Weg geht, werden wir gemeinsam das Ziel erreichen.
Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: xrw am 10. Dezember 2013, 16:34
Und was bedeutet Möglichkeit? Das ist kaum definierbar. Die Möglichkeit besteht auch, wenn man keine Geräte hat, aber man sie kaufen kann, oder von der Rundfunkanstalt geschenkt bekommen kann. Die Möglichkeit bestand auch im Mittelalter, weil zu jeder Zeit jemand den Rundfunk entdecken konnte. Dieses Gesetz ist auf einem schwammigen Begriff, auf Sand gebaut.

Mich hat ja schon immer gewundert, dass sie klassische Telefone nicht als Rundfunkempfangsgerät bewertet haben. Theoretisch lässt sich über ein klassisches Telefon besser Rundfunk übermitteln als übers Internet, weil er da bis auf die Signallaufzeit wirklich in Echtzeit ankommt (womit Rundfunk definiert wird). Zumindest die Zeitansage könnte man auch als realen Rundfunk werten. Dass die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ein Medium tatsächlich nutzen, ist nicht vorausgesetzt und war auch in der Anfangszeit der PC-Gebühr fast nicht gegeben.

Ganz einfache Radioempfänger mit Ohrhörer haben ungefähr den Wert einer Batterie. Dass man die Batterie zu einem alten Kofferradio auf dem Speicher jederzeit dazukaufen könnte, haben sie unterstellt, den umgekehrten Fall aber komischerweise nicht. Insofern war das wirklich reine Willkür, aber dadurch, dass man die durch systematische Perversität ersetzt, wird es nicht besser.


Ich glaube, dass ein Befreiungsantrag nur Ärger mit sich bringt, solange alles rechtlich in der Luft hängt!
Mit einem Befreiungsantrag habe ich ja auch ihr unsinniges Gesetz, was ich als verfassungswidrig einstufe als rechtsmäßig eingestuft und mich darauf berufen.

Wenn man da rechtlich auf der sicheren Seite sein will, kann man einen Befreiungsantrag auch nur hilfsweise stellen. Praktisch wird es aber keinen Unterschied machen. Ein Gesetz kann ohne Weiteres festgestellterweise verfassungswiedrig und trotzdem (für eine Übergangszeit) weiter geltendes Recht sein. Wenn man grundsätzlichere Problem damit hat, wird der Rechtsweg ohnehin nicht das geeignete Mittel sein.
Titel: Re: Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig
Beitrag von: Rochus am 11. Dezember 2013, 09:14
...
Besser privatisieren. Ich meine, es wurde doch alles privatisiert, Krankenhäuser, die Post, die Telekom, Wasserwerke, Energieversorger usw. Warum machen die bei Fernsehen eine Ausnahme? Das kann doch seinen Grund nur im Geklüngel zwischen Politik und ÖRR haben. Widerlich.

Ich sehe das ähnlich. Von mir aus ein Grundgerüst ähnlich der Deutschen Welle - und nur mit Radio. Den Rest privatisieren. Vor allem Deine Aufzählung hinsichtlich der tatsächlichen Grundbedürfnisse dürfte selbst den ÖRR-freundlichsten Richter überzeugen. Wasser braucht man zum Leben, ein warmer Hintern (bitte nicht falsch verstehen  ;)  ) ist wichtiger als Marietta Sl. und wenn ich mich sogar komplett aus der Energieversorgung ausklinken darf, indem ich selber Energie erzeuge und einspeise - warum dann nicht auch aus dem ÖRR ausklinken und mir mein eigenes Programm sprich Tagesgestaltung machen. Dafür brauche ich keinen Lutz Marble und auch nicht den Tom B. und auch keine Programmdirektoren.