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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: themob am 15. Mai 2014, 11:12

Titel: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: themob am 15. Mai 2014, 11:12
Pressemitteilung
 
zur
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
vom 15. Mai 2014 (http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.-Entscheidung.htm)

Quelle ist in der Überschrift innerhalb des Themas verlinkt
Zitat
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Popularklagen am 15. Mai 2014 abgewiesen. Die Entscheidung stützt sich auf folgende Grundsätze:
 
1.  Die Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags über die Erhebung eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung (§ 2 Abs. 1 RBStV) und im nicht privaten Bereich für Betriebsstätten (§ 5 Abs. 1 RBStV) sowie für Kraftfahrzeuge (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV) sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.

2.  Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Sie ist sowohl im privaten wie auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben.
 
3.  Dem Charakter einer Vorzugslast steht nicht entgegen, dass auch die Inhaber von Raumeinheiten, in denen sich keine Rundfunkempfangsgeräte befinden, zahlungspflichtig sind. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwingt den Gesetzgeber nicht dazu, eine Befreiungsmöglichkeit für Personen vorzusehen, die von der ihnen eröffneten Nutzungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen wollen.

4.  Im privaten Bereich wird mit der Anbindung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung (§ 3 Abs. 1 RBStV) die Möglichkeit der Rundfunknutzung als abzugeltender Vorteil sachgerecht erfasst.
 
5.  Mit den näher bestimmten Merkmalen Betriebsstätte (§ 6 Abs. 1 und 3 RBStV), Beschäftigte (§ 6 Abs. 4 RBStV) und Kraftfahrzeuge (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV), welche die Beitragspflicht im nicht privaten Bereich dem Grunde und der Höhe nach steuern, hält der Gesetzgeber sich im Rahmen seines Gestaltungsspielraums. Diese Kriterien sind hinreichend realitätsgerecht und ausreichend differenziert, um den beitragsauslösenden Vorteil abzubilden und die Beitragslasten im Verhältnis der Abgabenpflichtigen untereinander angemessen zu verteilen.

6.  Die Anzeige- und Nachweispflichten, die § 8 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 3 RBStV den Beitragsschuldnern auferlegt, sind verfassungsgemäß. Das Auskunftsrecht der Landesrundfunkanstalt gegenüber Dritten nach § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 RBStV ist ebenfalls mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Auch die Vorschrift des § 14 Abs. 9 RBStV über den einmaligen Meldedatenabgleich ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: GEZAbzocke am 15. Mai 2014, 11:28
Ja wenn wir ALLE nicht mehr zahlen.....die Rundfunkanstallten besetzen.....nur mal an den Gedanken durch den Kopf jagen lassen...denn wir sind das Volk .... aber jeder hät seine klappe und zahlt... denn Gesetze sind deeeehnbar.... der hass wird grösser...
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Fuuuuu am 15. Mai 2014, 11:33
Frage mich, wo Anonymus hier bleibt. Ich hätte ja schon zu Beginn der Einführung des Gesetzes mit lahmgelegten Servern der ör Rundfunkanstalten gerechnet.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Yuminae am 15. Mai 2014, 11:37
Wenn ich das so lese, muss ich sagen, dass die Klage scheinbar nicht alle Elemente enthielt, die ich/wir im Forum noch gesehen haben. Ich denke, dass scheinbar der Weg über das Verwaltungsgericht und das Verfassungsgericht - notfalls auch das europäische die einzige Möglichkeit ist. Die bayrische Verfassung kennt wohl keine Informationsfreiheit - daher wird z.B. dieser Punkt nicht beachtet.

Ich sehe den Fernseher und den öffentlichen Rundfunk als Organ der Religionen, die mir als Atheisten gehörig gegen den Strich gehen - Beispiele kann ich dutzende nennen. Zudem ist es für mich ein Grundeingriff in die körperliche und geistige Unversehrtheit meines Kindes, welches die nächsten Jahre eher Bücher lesen sollte als Fernsehen zu gucken, was nachweislich Schaden anrichtet. Dafür nun zu zahlen, anstatt mit dem Geld sinnvolle Medien zu bezahlen ist unlogisch und durch nichts zu erklären. Von mir aus bezahle ich unbedingt ein Amazon Instant Video Service oder Watchever, damit ich irgendwelche Medien bezahle, die ich im Fernsehen sehe, aber das ist hundertfach günstiger als GEZ.

Es ist nicht fair mir Geld wegzunehmen, welches ich benötige um Zeitungen zu kaufen, nur damit die Demokratie funktioniert - für mich funktioniert so höchstens 1984. Sonst nichts.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Andy_Greg am 15. Mai 2014, 12:30
Ist doch erstaunlich was so alles möglich ist in unserem land, als LKW-Fahrer bin ich nur ein paar Stunden am We zuhause und soll dafür auch noch was bezahlen was ich nicht will unfassbar sowas.

Einfach abgewiesen, ich hatte ja damit gerechnet das einige punkte abgewiesen werden aber Alles, das ist ein starkes stück und kaum zu glauben bzw. zu fassen

Armes Deutschland Verhältnisse wie in einem sogenanntem 3.te Welt land 
 
Wie lange noch bis 1984 ?
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Rochus am 15. Mai 2014, 12:56
Wenn ich das so lese, muss ich sagen, dass die Klage scheinbar nicht alle Elemente enthielt, die ich/wir im Forum noch gesehen haben. ...

Das ist nur die Presseerklärung. Die ist ungefähr so gekürzt wie Sendungen im Fernsehen. Passt doch zusammen. Wir sollten das Urteil abwarten. Das müsste ein wenig umfangreicher sein.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: themob am 15. Mai 2014, 13:00
Wenn ich das so lese, muss ich sagen, dass die Klage scheinbar nicht alle Elemente enthielt, die ich/wir im Forum noch gesehen haben. ...

Das ist nur die Presseerklärung. Die ist ungefähr so gekürzt wie Sendungen im Fernsehen. Passt doch zusammen. Wir sollten das Urteil abwarten. Das müsste ein wenig umfangreicher sein.

Die vollständige Entscheidung ist hier nachzulesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9418.0.html

oder hier im Original:  http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Yuminae am 15. Mai 2014, 13:14
Wie ich bereits sagte, wenn man sich die bayrische Verfassung ansieht und die von den Klägern beschriebenen Artikel dieser, dann sehe ich einen gravierenden Unterschied zwischen der Landesverfassung Bayerns und der deutschen Verfassung. Z.B.:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rezipientenfreiheit
Grundgesetz Artikel 5Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Oder bayrische Landesverfassung Art 101:
"Art. 100
1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2 Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
 Art. 101
Jedermann hat die Freiheit, innerhalb der Schranken der Gesetze und der guten Sitten alles zu tun, was anderen nicht schadet."

Das ist was völlig anderes. Da gibt es noch mehr - was eben nicht 1:1 übertragbar ist auf die bundesdeutsche Verfassung, bzw. das Grundgesetz. Einfach mal die Artikel nachschlagen, dann versteht ihr was ich meine...
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: tonarno am 15. Mai 2014, 13:28
Ich erlebe mich heute vormittag schockiert auf der einen Seite, und leider nicht wirklich überrascht auf der anderen.

Staatl. Finanzkasse höchstspersönlich ist ja anhand solcher Finanzierungs-Modelle gut beteiligt. Mafiose Beteiligungs-Klausln sind hier überhaupt nicht nötig - ein ganz normaler Fall von Umsatz- und Einkommenssteuer singt hier sein Lielingslied.
Und da es schließlich um sagenumwobene ca. 11 MILLIARDEN Öre im Jahr geht, wäre Staat ja blöde, würde er sich solche Einnahmequelle entgehen lassen.

Ich glaube vielmehr, dass es hier genau DARUM geht, und überhaupt nicht um Verfassungsrechtliches oder Verfassungswidriges Gequatsche etc. Das interessiert die überhaupt nicht. Hier wird ganz einfach nur Geld über einen gewissen Umweg aus dem Teller gewaschen, sonst nichts.

Begründung meines Gedankens:
es ist völlig UNFASSBAR, wie etwas, das VÖLLIG OFFENSICHTLICH gegen alles mögliche an menschenwürdige Verfassung verstößt, als ZULÄSSIG erklärt werden kann !! Für mich gibt es fast nur diese eine Erklärung und Begründung dazu. (wie oben beschrieben)

Ich kenne z.B. persönlich eine Person xy, die als Grafiker seine/ihre Existenz mit kaum zur Verfügung stehenden Mitteln mühevoll bestreitet. Diese Person (sowie auch ich selbst) hat zum Fernsehen oder Radio-abhängen nicht mal ZEIT! Kann sich das Gerät nicht mal leisten.
Diese besagte person wird seit geraumer Zeit mit der erzwungenen Abgabe von weit mehr als 300,- Euro "beglückt"! (sprich: das will BS von ihr Einfordern .. inkludiert sind ältere, "fällige" Zahlungen etc. Ich glaube, wir alle kennen dieses Lied)

Fazit: es gibt in diesem hübschen Gesetzchen offensichtlich keinerlei Rücksichtnahme auf individuelle Umstände einer einzelnen Person, bzw ihrer/seiner Lebensumstände etc.
Ausgenommen, die Person wäre "krank" - dann Ermäßgung möglich etc. ... aber man stelle sich mal ne "gesunde", aber in Armen-Verhältnissen lebende Person vor! Was bitte ist mit dieser?

"ALLES ZULÄSSIG", natürlich, nicht? Denn es steht ja "zur Verfügung", nicht? Dann muss man ja schließlich zahlen, nicht wahr? (Vorsicht: zynisch zu verstehen)
Komisch: das Internet selbst steht ja auch zur Verfügung ... ist noch viel mächtiger als jeder kleine oder große Sender ... aber wenn ich es nicht anmelde, dann bezahle ich auch ganz einfach nicht dafür, nicht wahr? (und auf weitere Beispiele ebenfalls so vorstellbar)
An dieser Stelle stellt sich für mich klar die Frage: wo ist der Unterschied? Was macht einen ÖrR ZAHLUNGS-PFLICHTIG? (evtl oben erwähnte Gründe/Gedanken?)

Und das für mich völlig Unfassbare ist die "Wettbewerbs- und Konkurrenzlosigkeit", die sich ÖrR mit seinem schönen Geschäftsmodel gönnt, oder?
Wozu sich zukünftig um etwas bemühen - ÖrR kriegt Geld ja so oder so, und das nicht zu knapp!

Ich denke ich werde nichts desto trotz weiterhin brav widersprechen, und auch die Klage wetzen.
Ich gehöre nicht zu den "zum Gehorsam pügel-baren"!
Wer sieht dies anders?
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: tonarno am 15. Mai 2014, 13:30
to Rochus:

wie ist das bitte gemeint mit dem "Urteil abwarten"? War denn das nicht das "Urteil"?
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Rochus am 15. Mai 2014, 13:37
to Rochus:

wie ist das bitte gemeint mit dem "Urteil abwarten"? War denn das nicht das "Urteil"?

themob hat einen Beitrag weiter das Urteil bereits verlinkt. Das, was wir zuerst zu lesen bekamen, war lediglich die Pressemitteilung. Das macht dann 5 VS. 65 Seiten. Das ist schon ein Unterschied, zumindest von der Quantität. Und die 65 Seiten muss man in Ruhe lesen und sich seine Gedanken dazu machen. Dann kann man noch mal loslegen.

Insbesondere die Hinweise auf die Unterschiede unserer Bundes- und der bayer. Landesverfassung sind wichtig.

Aber hier noch mal das Urteil im Link.

http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm

Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: themob am 15. Mai 2014, 13:39
to Rochus:

wie ist das bitte gemeint mit dem "Urteil abwarten"? War denn das nicht das "Urteil"?

Zuerst kommt die Pressemitteilung heraus. Zusammenfassung = http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.-Entscheidung.htm

Danach die Entscheidung - Urteil - Beschluss in der ausführlichen Fassung: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: tonarno am 15. Mai 2014, 14:17
Ich gestehe: ich hatte noch keine zeit, die 65 seiten durchzulesen.

Was ist eure Meinung?
Kurz gefragt bitte:
Wars das jetzt und sind wir zum Zwangs-Publikum geprügelt, oder geht die Story weiter?
Bzw. bei wieviel Prozent würdet ihr den Sinn beziffern, da überhaupt noch Widerspruch und Klage zu fahren?

Danke euch
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: SchwarzSurfer am 15. Mai 2014, 14:23
Man könnte natürlich argumentieren dass Rundfunk ja Ländersache ist, von den Ländern verbockt wurde und somit von einem Landesverfassungsgericht natürlich nicht gekippt wird. Rossmann will ja weitermachen. Ultima Ratio für den einzelnen ist sicher zu Zahlen wobei die Klage vor dem Verwaltungsgericht mitgenommen werden sollte um diese zu überlasten je mehr es tun. Im Bereich Aufklärung der Mitmenschen kann aber auch noch sehr viel getan werden.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Peli am 15. Mai 2014, 14:35
Das Bundesverfassungsgericht ist mit Parteibonzen vollgestopft. Diese werden NIEMALS eine Regelung kippen, die ihren persönlichen Interessen und denen
ihrer Parteien - und da sind sich alle an der Macht einig - widerspricht.

Es musste hier von diesen Typen - und darauf können wir durchaus stolz sein - der gesamte Apparat an Manipulation, Desinformation, Dreistigkeit, Seilschaften
und Manpower auf allen wirtschaftliche, juristischen und politischen Ebenen eingesetzt werden, um uns niederzuringen. Dies hatten die sich mit Sicherheit leichter
vorgestellt.

Hier wurde jemand von uns bloßgestellt. We showed them up.
Wenn ich mich nicht sehr täusche, beginnt jetzt bald Teil 2 der Show, man zeigt und gibt sich als der gönnerhafte Sieger und verteilt einige "Luftbonbons" in Form
von minimalen Erleichterungen und gibt sich "reumütig" und nach außen durchaus reformbereit.

KEIN normaler Richter wird es sich hier je trauen, gegen das geballte System anzugehen. Seine berufliche Karriere wäre sofort erledigt.
Der Rechtsweg in der BRD ist erledigt, dafür sorgen schon Kirchoff und seine Konsorten.

Man sollte sich nur überlegen, wo man das nächste Mal sein Wahlkreuzchen macht. Denn gewisse Parteien besetzten die entscheidenen Positionen in der Ju-
stiz mit ihren Leuten.

LG Peli



Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Frei am 15. Mai 2014, 15:12
Hurra! Wir haben es nun schriftlich:

Die Justiz (Richer & Gerichte), der öffentlich rechtliche Rundfunk (ARD, ZDF etc.) und die Politiker (Regierung) arbeiten Hand in Hand zusammen! Jetzt fehlt nur noch die Exekutive :police: (oder sind die schon dabei?), und dann ein Hoch auf eine neue Diktatur! >:( >:D

Ich hab das Urteil kurz überflogen: So wie ich das sehe wurde hier die Begründung um einen schon vorher feststehenden Beschluss drumrumgeschrieben. |-

Frei 8)
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: lexxy am 15. Mai 2014, 15:23
Dann macht das Wehren gegen etwas was man nicht will keinen Sinn Ergo===> Zwangsabgabe gegen meinen Willen... Da geh ich einfach von einigen Naturprinzipien aus: Der große Frosch frißt diese Fliege... Die stets rechtstreue Fliege hat keine Chance, bis, ja bis sie dafür sorgt, das der große böse Frosch kein Interesse mehr an ihr hat..

Soll heißen wenn man also etwas haben muss was man nicht will, muss man dafür sorgen das die gar nicht wollen das ich das will...

Ich bin ein Rechtlaierich, deshalb meine bescheidene Frage: WARS DAS JETZT?, was die gesetzlichen Möglichkeiten betrifft angeht?...

Ich kann mir nicht vorstellen das ROSSMANN so leicht klein bei gibt...
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: SchwarzSurfer am 15. Mai 2014, 16:56
Wer sieht den Widerspruch in folgendem Absatz aus der Urteilsbegründung?

Zitat
Der Gleichheitssatz verlangt nicht, dass dem einzelnen Wohnungsinhaber zur Vermeidung der Beitragspflicht der Nachweis erlaubt wird, in dem durch seine Wohnung erfassten Haushalt werde das Programm des öffentlich-recht­lichen Rundfunks nicht empfangen. Insbesondere muss der Gesetzgeber nicht an der für die frühere Rundfunkgebühr maßgeblichen Unterscheidung festhalten, ob ein Empfangsgerät bereitgehalten wird oder nicht. Aufgrund der technischen Entwicklung elektronischer Medien im Zuge der Digitalisierung hat das Bereithalten eines Fernsehers oder Radios als Indiz für die Zuordnung eines Vorteils aus dem Rundfunkangebot spürbar an Überzeugungs- und Unterscheidungskraft eingebüßt. Rundfunkprogramme werden nicht mehr nur herkömmlich – terrestrisch, über Kabel oder Satellit – verbreitet, sondern auch in das Internet eingestellt. Neben herkömmliche monofunktionale Geräte zum Empfang von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen tritt eine Vielzahl neuartiger multifunktionaler, teilweise leicht beweglicher Geräte, wie internetfähige stationäre oder mobile Personalcomputer, Mobiltelefone und Tabletcomputer. Die Verbreitung der herkömmlichen wie modernen Empfangsgeräte ist nahezu flächendeckend. Aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit und Mobilität ist es zudem nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte in einem Massenverfahren in praktikabler Weise und ohne unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre verlässlich festzustellen.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: unGEZahlt am 15. Mai 2014, 17:15
Wer sieht den Widerspruch in folgendem Absatz aus der Urteilsbegründung?

Zitat
Die Verbreitung der herkömmlichen wie modernen Empfangsgeräte ist nahezu flächendeckend. Aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit und Mobilität ist es zudem nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte in einem Massenverfahren in praktikabler Weise und ohne unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre verlässlich festzustellen.

Sie behaupten, dass die Verbreitung der sog. neuartigen Rundfunkgeräte flächendeckend wäre,
aber geben gleichzeitig zu, dass diese Behauptung nicht nachweisbar ist.


Das "Urteil" habe ich noch nicht gelesen,
aber wenn ich so einen verrückten Widerspruch lese,
weiß ich doch jetzt schon, was ich von diesen "unabhängigen" Verfassungsgericht halten kann.
Diese "Richter" kann ich nicht ernst nehmen.

Markus
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: dagegen2013 am 15. Mai 2014, 18:09
Alles gekaufte Bagage, die biegen den Balken (das Gesetz) bis zum geht nicht mehr!!
Die brauchen einfach Kohle, fertig, aus, - alles andere zählt nicht!

Wenn "wir" gewonnen hätten, was dann, - woher sollen die Millionen plötzlich her kommen, die schon lange verplant sind!?
Hier in unserer  „Demokratie“  bekommst DU als kleiner Bürger kein Recht wenn es um Geld geht das dem Staat abhanden geht und schon gar nicht in dieser gesamthöhe!!

Das Recht wird so lange gedreht bis es passt. Der Staat braucht Geld koste es was es wolle,  >:D
denn es sind viele Mäuler zu stopfen in der EU und der Welt, da wird jede Quelle angezapft!

MfG
d........


Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: koppi1947 am 15. Mai 2014, 18:36
Ich kann nur sagen,dass man sich als Deutscher Staatsbürgeroder Unternehmer für solche Entscheidungen unserer Politiker und Richter in der ganzen Welt schämen muss.
1.Das Grundgesetz wird verletzt(Vor dem Gesetz sind alle gleich)ob einer schaut und hört oder viele.
2.Der Unternehmer wird bestraft,wenn er Menschen beschäftigt,weil er je nach Anzahl der Beschäftigten zahlen muss,
   obwohl diese Personen schon privat zu Hause bezahlen.
3.Das gleiche trifft auf die Fahrzeuge zu,die das Unternehmen braucht,um seine Waren von A nach B zu bringen.
   Also sage ich mal ganz dreist(Doppelbesteuerung)
4.Diese Herrschaften,die vom Volke gewählt wurden,von wem auch immer,leisten keinerlei Produktivität,leben von den
   Steuern,verschwenden einen großen Teil unsinnig und wollen dem Volke Gesetze vorlegen,dass sich jedem normaldenkenden
   Menschen die Haare sträuben.
Ich kann diese Entscheidungen von Koblenz und München nicht nachvollziehen,deshalb Widerstand erst recht und wenn es
bis zum EuGH geht.

Eine größere Ungleichbehandlung kann es nicht mehr geben,denn wo werden die Bürger in den umliegenden Ländern mit Empfang von Sat und Deutschen Programmen mit dieser Zwangsgebühr besteuert?
Leider ist meine Rente zu gering,ansonsten würde ich sofort meinen Pass abgeben und auswandern,ich musste es schon einmal,von der DDR-zur BRD,aber aufs falsche Pferd gesetzt.
In der DDR hatte man den Mut aufzustehen und ich hoffe,dass es auch hier genügend Menschen gibt,die sich dagegen wehren.
"Wir sind das Volk"
Euer koppi1947
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: SchwarzSurfer am 15. Mai 2014, 18:58
Wo ich den Widerspruch sehe: Der Absatz zerfällt in 3 Teile. Der erste Teil besagt, dass die Anknüpfung an Geräte nicht mehr notwendig ist (und ja auch tatsächlich nach geltendem RBStV nicht mehr gegeben ist):
Zitat
Der Gleichheitssatz verlangt nicht, dass dem einzelnen Wohnungsinhaber zur Vermeidung der Beitragspflicht der Nachweis erlaubt wird, in dem durch seine Wohnung erfassten Haushalt werde das Programm des öffentlich-recht­lichen Rundfunks nicht empfangen. Insbesondere muss der Gesetzgeber nicht an der für die frühere Rundfunkgebühr maßgeblichen Unterscheidung festhalten, ob ein Empfangsgerät bereitgehalten wird oder nicht. Aufgrund der technischen Entwicklung elektronischer Medien im Zuge der Digitalisierung hat das Bereithalten eines Fernsehers oder Radios als Indiz für die Zuordnung eines Vorteils aus dem Rundfunkangebot spürbar an Überzeugungs- und Unterscheidungskraft eingebüßt.

Im zweiten Teil folgt eine allgemeine Feststellung, die was über die Verbreitungswege, nicht aber über die Nutzung sagt:
Zitat
Rundfunkprogramme werden nicht mehr nur herkömmlich – terrestrisch, über Kabel oder Satellit – verbreitet, sondern auch in das Internet eingestellt.

Jetzt aber kommt der Widerspruch. Statt mit einer Statistik zumindest zu versuchen zu beweisen das mindestens 90% aller Leute den ö.r. Rundfunk nutzen, was für eine Typisierung zwingend notwendig wäre (eine Heranziehung von Leuten, die sich bewusst dagegen entschieden haben aber noch nicht rechtfertigen würde), kommt als Begründung dass es flächendeckend eine bestimmte Art von Geräten gibt!:
Zitat
Neben herkömmliche monofunktionale Geräte zum Empfang von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen tritt eine Vielzahl neuartiger multifunktionaler, teilweise leicht beweglicher Geräte, wie internetfähige stationäre oder mobile Personalcomputer, Mobiltelefone und Tabletcomputer. Die Verbreitung der herkömmlichen wie modernen Empfangsgeräte ist nahezu flächendeckend. Aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit und Mobilität ist es zudem nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte in einem Massenverfahren in praktikabler Weise und ohne unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre verlässlich festzustellen.
Genau das hat ja überhaupt nichts mehr mit dem Rundfunkbeitrag zu tun. Es wird hier sowohl die Begründung warum nicht an Geräte angeknüpft wird vermischt mit der Aussage dass man eben doch daran anknüpft, weil diese "flächendeckend" vorhanden sind. Die Typisierung wurde also aufgrund von etwas vorgenommen, das für den Beitrag gar nicht relevant ist.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: RGVEDA am 15. Mai 2014, 19:13
Hallo zusammen,

wollte auch mal die Frage stellen, ob sich für mich als "kleine Fliege" noch lohnt, gegen die GEZ anzugehen, nachdem nun 2 große Verfahren abgeschmettert wurden. Ich habe die erste (und laut Brief auch die letzte) Zahlungserinnerung nach der Zwangsanmeldung bekommen. Das nächste mal soll der Beitragsbescheid kommen.

Aber: Lohnt sich das für mich? Wenn ich dagegen angehe und sogar vielleicht um die 75 Euro für das Gericht zahle, und danach sowieso zahlen muss, muss ich nicht nur annähernd 300 Euro zahlen bis dahin sondern auch noch diese 75 Euro obendrauf.

Ich muss zugeben, dass meine Motivation einen Dämpfer erhalten hat.

Was sagen die Profis unter den Forenusern dazu?

Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Es_ist_genug_GEZ_ahlt_! am 15. Mai 2014, 19:14
Nun,

nach diesem Urteil sollte doch wohl JEDEM

in diesem Ländle klar sein wie der Hase läuft.

Es gibt keine Demokratie in diesem Land,

nur eine Parlamentarische Diktatur.

Ich bin bestürzt.

Leidvoll und LG,

Hallo Es_ist_genug_GEZ_ahlt_!

Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: 2Xtreme am 15. Mai 2014, 19:25
Ich hoffe, dass auch Ermano Geuer weiter macht. Das was er über die ganze Zeit an Argumenten da ausgearbeitet hat, MUSS belohnt weden. Er hatte sowas von recht.

Dieses Urteil heute ist ein Witz. 7 Gutachten, die alle zum gleichen Ergebnis kommen und dann verlieren Geuer und Rossmann heute auf ganzer Linie!?
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: FlorianGeyer am 15. Mai 2014, 19:33
Ich hoffe, dass auch Ermano Geuer weiter macht. Das was er über die ganze Zeit an Argumenten da ausgearbeitet hat, MUSS belohnt weden. Er hatte sowas von recht.

Dieses Urteil heute ist ein Witz. 7 Gutachten, die alle zum gleichen Ergebnis kommen und dann verlieren Geuer und Rossmann heute auf ganzer Linie!?

Das war doch alles überhaupt nicht schwer vorauszusehen.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6878.msg51301.html#msg51301

Nein, wir haben es mit einem astreinen Unrechtsstaat zu tun.
Bald sind übrigens wieder Wahlen.
Dann wieder schön brav Blockparteien wählen, nicht wahr?

Frustrierte Grüße,
Florian
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Es_ist_genug_GEZ_ahlt_! am 15. Mai 2014, 19:52
Bevor ich auch nur EINE der Blockparteien wähle,

wähle ich lieber den 3 Weltkrieg.

Und ich bin kein Rechter oder wie sonst die anderen Parteien verunglimpft werden >:D

Dieses verlogene Weltbild in den Medien k....t mich nur noch an.

LG.Hallo Es_ist_genug_GEZ_ahlt_!
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: karlsruhe am 15. Mai 2014, 20:03
.

Aber: Lohnt sich das für mich? Wenn ich dagegen angehe und sogar vielleicht um die 75 Euro für das Gericht zahle, und danach sowieso zahlen muss, muss ich nicht nur annähernd 300 Euro zahlen bis dahin sondern auch noch diese 75 Euro obendrauf.


Ja auf jeden Fall, im Sinne, Sand im Getriebe der "GEZ", da noch ohne Rechtsanwaltspflicht. Wird man eh nicht gewinnen, aber erheblich Sand im Getriebe. Danke fürs mitmachen :)
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Scout am 15. Mai 2014, 20:07
Die bayerischen Verfassungsrichter haben sich heute als ferngesteuert geoutet und sich mit ihrer Begründung zur armseligen Lachnummer der Nation gemacht.
Ich denke, es ist spätestens heute klargeworden, dass das Grundgesetz nichts weiter ist, als ein Märchenbuch - solange sich die Menschen nicht endlich gegen diesen schleichenden, aber fortschreitenden Freiheitsentzug zur Wehr setzen - wozu sie übrigens laut Grundgesetz das Recht haben. ;-)

Egal, ob ich etwas mit meiner Klage erreiche - was wohl eher nicht der Fall ist - ich werde nicht zahlen.

Dann muss dieser Staat mich unbescholtene Bürgerin kriminalisieren und mich zwangsweise bestehlen. Das ist dann genau die von - das Grundgesetz mit Füßen tretende - Politik, Wirtschaft und Religion/Ideologie erwartete Diktatur. Wer nicht spurt und gehorcht - wird gezwungen.

Tja, wann werden die Menschen in Deutschland aufwachen? Solange sie mit den von Politik, Wirtschaft und Religionen zur Verfügung gestellten Brot (volle Supermarktregale) und Spielen (Digitalspielzeuge) zufrieden sind, wohl kaum...

Ich werde nicht zahlen.
Und immer wieder Widerspruch einlegen, sowie Klage erheben.
Und Strafanzeigen stellen.
Und nicht zahlen. ;-)

Ziviler Ungehorsam gegen politischen Größenwahn, Bevormundung, Willkür, Unrecht, Entmündigung, Rechts- und Vertragsbruch usw. usf. etc. pp. .

Schauen wir doch mal.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Scout am 15. Mai 2014, 20:17
Hallo zusammen,

wollte auch mal die Frage stellen, ob sich für mich als "kleine Fliege" noch lohnt, gegen die GEZ anzugehen, nachdem nun 2 große Verfahren abgeschmettert wurden. Ich habe die erste (und laut Brief auch die letzte) Zahlungserinnerung nach der Zwangsanmeldung bekommen. Das nächste mal soll der Beitragsbescheid kommen.

Aber: Lohnt sich das für mich? Wenn ich dagegen angehe und sogar vielleicht um die 75 Euro für das Gericht zahle, und danach sowieso zahlen muss, muss ich nicht nur annähernd 300 Euro zahlen bis dahin sondern auch noch diese 75 Euro obendrauf.

Ich muss zugeben, dass meine Motivation einen Dämpfer erhalten hat.

Was sagen die Profis unter den Forenusern dazu?
Bin zwar kein Profi, aber ich möchte dir trotzdem eine Frage stellen, die du nur dir selbst beantworten solltest:

Lohnt es sich für dich, gegen Bevormundung, staatliche Willkür/Unrecht/Rechtsbruch und Freiheitsbeschränkung - also gegen den Umbau unseres Staates in eine Diktatur, der gegenwärtig in vollem Gange ist - anzugehen...?

Das kann nur jeder für sich selbst entscheiden.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Es_ist_genug_GEZ_ahlt_! am 15. Mai 2014, 20:23
Die bayerischen Verfassungsrichter haben sich heute als ferngesteuert geoutet und sich mit ihrer Begründung zur armseligen Lachnummer der Nation gemacht.
Ich denke, es ist spätestens heute klargeworden, dass das Grundgesetz nichts weiter ist, als ein Märchenbuch - solange sich die Menschen nicht endlich gegen diesen schleichenden, aber fortschreitenden Freiheitsentzug zur Wehr setzen - wozu sie übrigens laut Grundgesetz das Recht haben. ;-)

Egal, ob ich etwas mit meiner Klage erreiche - was wohl eher nicht der Fall ist - ich werde nicht zahlen.

Dann muss dieser Staat mich unbescholtene Bürgerin kriminalisieren und mich zwangsweise bestehlen. Das ist dann genau die von - das Grundgesetz mit Füßen tretende - Politik, Wirtschaft und Religion/Ideologie erwartete Diktatur. Wer nicht spurt und gehorcht - wird gezwungen.

Tja, wann werden die Menschen in Deutschland aufwachen? Solange sie mit den von Politik, Wirtschaft und Religionen zur Verfügung gestellten Brot (volle Supermarktregale) und Spielen (Digitalspielzeuge) zufrieden sind, wohl kaum...

Ich werde nicht zahlen.
Und immer wieder Widerspruch einlegen, sowie Klage erheben.
Und Strafanzeigen stellen.
Und nicht zahlen. ;-)

Ziviler Ungehorsam gegen politischen Größenwahn, Bevormundung, Willkür, Unrecht, Entmündigung, Rechts- und Vertragsbruch usw. usf. etc. pp. .

Schauen wir doch mal.
Hallo zusammen,

wollte auch mal die Frage stellen, ob sich für mich als "kleine Fliege" noch lohnt, gegen die GEZ anzugehen, nachdem nun 2 große Verfahren abgeschmettert wurden. Ich habe die erste (und laut Brief auch die letzte) Zahlungserinnerung nach der Zwangsanmeldung bekommen. Das nächste mal soll der Beitragsbescheid kommen.

Aber: Lohnt sich das für mich? Wenn ich dagegen angehe und sogar vielleicht um die 75 Euro für das Gericht zahle, und danach sowieso zahlen muss, muss ich nicht nur annähernd 300 Euro zahlen bis dahin sondern auch noch diese 75 Euro obendrauf.

Ich muss zugeben, dass meine Motivation einen Dämpfer erhalten hat.

Was sagen die Profis unter den Forenusern dazu?
Bin zwar kein Profi, aber ich möchte dir trotzdem eine Frage stellen, die du nur dir selbst beantworten solltest:

Lohnt es sich für dich, gegen Bevormundung, staatliche Willkür/Unrecht/Rechtsbruch und Freiheitsbeschränkung - also gegen den Umbau unseres Staates in eine Diktatur, der gegenwärtig in vollem Gange ist - anzugehen...?

Das kann nur jeder für sich selbst entscheiden.
Das muss ich jetzt aber nicht verstehen, oder?!

Hallo Es_ist_genug_GEZ_ahlt_!

Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: karlsruhe am 15. Mai 2014, 20:33
Ja, die erste Instanz auf jeden Fall, da ohne Anwaltszwang,
aber Sand im Getriebe der "GEZ" ;)
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Fritzi am 15. Mai 2014, 20:45
Die paar Sandkörnchen werden uns zwar die Gerichtsgebühren aus dem Geldbeutel ziehen, jedoch die GEZ nicht im Ansatz jucken, denn die ist der falsche Adressat.

Ich plädiere stumpf auf Nichtzahlen, Widerspruch einlegen und .... Nichtzahlen. Je mehr streiken, je mehr Sand im Getriebe des Blödfunks. Ich wurde heute gefragt, ob ich bereit sei dafür in den "Bau" zu gehen. Klare Antwort: Ja. Und ihr seid dann hoffentlich dabei  :-[.
Aber, ehrlich gesagt, ich glaube immer noch nicht, dass die wirklich soweit gehen werden. Vorher wird der Beitrag kippen, weil bis dahin viel, sehr viele den Mut haben, nicht zu zahlen.  -  meine Meinung -
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: FlorianGeyer am 15. Mai 2014, 20:48
Das muss ich jetzt aber nicht verstehen, oder?!

Nun ja, die G€Z/B$-Problematik ist ja nur ein Aspekt unter vielen, der uns zeigt, dass unsere Regierungsform nur noch eine im demokratischen Schafspelzmantel daherkommende Diktatur ist.
Dabei ist die Täuschung der Menschen über die Medien so raffiniert geworden, daß vermutlich selbst George Orwell blaß würde, wenn er davon erfahren könnte, wie sich die Dinge entwickelt haben.

Was man dagegen tun kann? Ich habe keine Ahnung!

Sabotage auf allen Ebenen, der Maschinerie Sand ins Getriebe steuern, Zahlungsverweigerung, wo es nur geht.
Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt, und jeder muss seine Entscheidungen für sich treffen.

Beste Grüße,
Florian
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Es_ist_genug_GEZ_ahlt_! am 15. Mai 2014, 20:50
Von mir gibt es auch keinen "roten Heller* ;D



    Hallo Es_ist_genug_GEZ_ahlt_!
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: karlsruhe am 15. Mai 2014, 20:50
Es wird noch andere Ansatzpunkte geben, sind in Arbeit.
Bezugnehmend auf mein längeres persönliches Gespräch mit Ermano Geuer und dem Lesen der vorgebrachten Formulierungen der Richter, von mir gelesen auf der Heimfahrt.

Es wird auf jeden Fall noch etwas gehen, aber eben anders. Ist in Arbeit :)
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: koppi1947 am 15. Mai 2014, 20:55
Von mir ebenfalls nicht,ich habe meine Meinung dazu schon dargestellt,ich gehe gerne mit in den Bau,um mal kennenzulernen wie es dort ist.
Vielleicht geht es mir wie Berlusconie,dass ich aus Altersgründen nur im Altenheim dienen muss. ;)
Aber so kann es nicht weiter gehen und ich hoffe,dass auch der Anwalt von Rossmann und Ermano weitere Erkenntnisse gewonnen haben,um den Weg weiter zu bestreiten.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: FlorianGeyer am 15. Mai 2014, 21:07
Es wird noch andere Ansatzpunkte geben, sind in Arbeit.
Bezugnehmend auf mein längeres persönliches Gespräch mit Ermano Geuer und dem Lesen der vorgebrachten Formulierungen der Richter, von mir gelesen auf der Heimfahrt.

Es wird auf jeden Fall noch etwas gehen, aber eben anders. Ist in Arbeit :)

Vors Bundes"verfassungs"gericht ziehen?

Kindisch!

In einer solchen elementaren, das System berührenden, Sache wird ein brd-Gericht ABSOLUT NIEMALS zugunsten des Volkes /Bürgers entscheiden. Siehe ESM etc.pp., VÖLLIG GLEICHGÜLTIG wie "gut" die vorgebrachte Argumentation auch immer sein mag!
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Fritzi am 15. Mai 2014, 21:12
Wir werden kein Gericht finden, dass ordentliches Recht in unserem Sinne sprechen wird.

WIR sind jetzt auf eigene Füße gestellt worden, also packen wir's an! Beitragsstreik, Demo, Montagsdemos, Mahnwachen, Flyerverteilungen usw.

WIR müssen jetzt erst mal mehr werden.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: NHK am 15. Mai 2014, 21:13
Ich persönlich hätte ja auch nicht wirklich damit gerechnet, das die Haushaltsabgabe komplett gekippt wird, aber das sehr wohl Auflagen gemacht werden (z.B. keine Gebühren für Studenten ohne Bafög oder für den Zweitwohnsitz).

Im Gewerblichen Bereich kann ich es einfach nicht verstehen, das nicht entgegengekommen wurde. Auf Handelsware (!) noch die Gebühren abzukassieren (Neuwagen im Autohaus) ist meines Erachtens schon eine dreiste Abzocke.

Zusammengefasst habe ich den Eindruck, dass die Richter in Bayern „geschmiert wurden“ um zugunsten der ÖR zu entscheiden.



Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: dimon am 15. Mai 2014, 21:21
also Kopf hoch!

Auf keinen Fall aufgeben. Das Urteil macht mich richtig sauer >:D

aber was soll´s, es war ja zu erwarten. Die können doch nicht den Vertrag kippen, es wurde ja so viel Arbeit investiert und so viel Mühe von Herrn Kirchhoff gegeben, damit die dummen Bürger brav zahlen. Das kann doch nicht weg. Was wird denn aus unseren lieben verfi...en Rundfunkanstalten, kann ja nicht angehen, dass soviele ihre Gehälter verlieren.

Ich sag mal ganz ehrlich, in Deutschland hat man keine Chancen mehr, ist doch klar, eine Hand wäscht die andere.

ab nach Straßburg! Ich bin ab sofort bereit mitzufinanzieren.

Nun haben die mich richtig angep...t. Erst recht werde ich alle meine Möglichkeiten darauf einsetzen gegen Zwangsfinanzierung zu kämpfen.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Scout am 15. Mai 2014, 21:28

Das muss ich jetzt aber nicht verstehen, oder?!

Hallo Es_ist_genug_GEZ_ahlt_!
Müssen musst du nur zahlen.
Für andere und alles, was dem Establishment so einfällt. ;-)
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Scout am 15. Mai 2014, 21:39
Die paar Sandkörnchen werden uns zwar die Gerichtsgebühren aus dem Geldbeutel ziehen, jedoch die GEZ nicht im Ansatz jucken, denn die ist der falsche Adressat.

Ich plädiere stumpf auf Nichtzahlen, Widerspruch einlegen und .... Nichtzahlen. Je mehr streiken, je mehr Sand im Getriebe des Blödfunks. Ich wurde heute gefragt, ob ich bereit sei dafür in den "Bau" zu gehen. Klare Antwort: Ja. Und ihr seid dann hoffentlich dabei  :-[.
Aber, ehrlich gesagt, ich glaube immer noch nicht, dass die wirklich soweit gehen werden. Vorher wird der Beitrag kippen, weil bis dahin viel, sehr viele den Mut haben, nicht zu zahlen.  -  meine Meinung -
Habe heute lange darüber nachgedacht und das, was jetzt kommt, mal gedanklich durchgespielt, meine Lebenssituation dazuge"rechnet" - und... ja, ich werde notfalls dafür in den Bau gehen.

Es geht mir nicht um 18 Euro.
Es geht mir mit diesem Unrecht, mit dieser massiven Freiheitseinschränkung, die tatsächlich der Anfang vom Ende der Grund- und wohl auch Menschenrechte - ist, fast ebenso schlecht, wie mit der mittelalterlichen, mit buckelnder Unterstützung des Staates genehmigten genitalen Zwangsverstümmelung von wehrlosen Kleinkindern, die Leibeigenschaft im wahrsten Sinne des Wortes im Deutschland des 21. Jahrhunderts wieder salonfähig macht.
Es geht mir mit diesen Ausverkauf unserer Grundrechte und der wachsenden Diktatur richtig schlecht. Denn ich habe ein Kind in diese Welt gesetzt und bin ihm gegenüber für mein Nichtstun gegen das Geschehen verantwortlich.

Habe überlegt, wegen des zu erwartenden Zwangs, dem Diebstahl durch den Staat mittels Vorstreckungen usw. - und was mir eigentlich was wirklich bedeutet.

Was mir wirklich wichtig ist.

Es reicht jetzt. Ich werde nicht mehr stillhalten und hoffen, dass andere etwas tun.
Ich werde nicht zahlen. Ich werde widersprechen, klagen, anzeigen und notfalls auch Erzwingungshaft antreten. Egal, was sie alles gegen mich auffahren - denn ich bin im Recht!!

Und ich bin ein freier Mensch, der selbst entscheidet, ob und wenn was er sich für Unterhaltung kauft.

;-)
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: karlsruhe am 15. Mai 2014, 21:44
Es wird noch andere Ansatzpunkte geben, sind in Arbeit.
Bezugnehmend auf mein längeres persönliches Gespräch mit Ermano Geuer und dem Lesen der vorgebrachten Formulierungen der Richter, von mir gelesen auf der Heimfahrt.

Es wird auf jeden Fall noch etwas gehen, aber eben anders. Ist in Arbeit :)

Vors Bundes"verfassungs"gericht ziehen?

Kindisch!


Vom Bundesverfassungsgericht habe ich nie etwas gesagt, sondern nur von anderen Möglichkeiten, immerhin noch Möglichkeiten. Habe die Diskussion mit Ermano Geuer sehr ernst genommen und auch sehr wichtig für mich empfunden. Es müssen halt jetzt etwas andere Schritte in die Wege geleitet werden.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: grasschaf am 15. Mai 2014, 21:47
ohne jetzt tief in die details gehen zu können ist für mich das urteil in seiner Begründung eine Frechheit und zeigt selbst den in der jurisprudenz nicht bewanderten bürger, dass am eigentlichen Thema vorbei begründet wurde.
Ich hatte es ja schon mal an anderer stelle dargestellt: die bei der Gründung von ard und zdf vorhandenen um- und zustände haben sich gegenüber heute grundlegend geändert. Was von jedem geschätsmann oder menschen oder Politiker gefordert wird, sich nämlich der jeweiligen zeit anzupassen, ist bei örR immer unterblieben zumindest was die sog. gebühren anbelangt. Selbst in der Finanzverwaltung hat die politik das sagen was die Gesetze anbelangt. Hier hat die Politik ein gesetz geschaffen, was  --anderen-- die Möglichkeit gibt, gelder einzutreiben Das, was damals vielleicht gerechtfertigt war, ist aber heute obsolet. Hier sollte viel mehr argumentiert werden, dass die Politik nicht der Wegbereiter für inkassosysteme ist.
Andererseits; was hat die Politik schon alles gemacht.....
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: dimon am 15. Mai 2014, 21:48

 Habe die Diskussion mit Ermano Geuer sehr ernst genommen

Frage ihn bitte bei nächster Gelegenheit, ob er nicht gleich nach Straßburg will. In Deutschland wird er verlieren.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: FlorianGeyer am 15. Mai 2014, 22:07
Frage ihn bitte bei nächster Gelegenheit, ob er nicht gleich nach Straßburg will. In Deutschland wird er verlieren.

Was soll das denn?

http://dejure.org/gesetze/MRK/35.html

Siehe v.a. Absatz 1.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: deconstructionworker am 15. Mai 2014, 22:27
Also, ganz ehrlich, es ist doch wenig hilfreich, jetzt die Flinte ins Korn zu werfen, nach dem Motto, es nützt ja alles nichts. Abgesehen vom Kern der Sache ist es imho allein schon angesichts des infamen und semikriminellen Gebarens der Rundfunkanstalten bezüglich der Widerspruchsverfahren mehr als geboten, sich gegen diese korrupte Mischpoke zur Wehr zu setzen. Im Fall XX: NDR schickt Beitragsbescheid, darauf Widerspruch, 6 Monate keine Reaktion abgesehen von einem dümmlichen Infoblablabla, dann kommt jenseits geltenden Verwaltungsrechts eine Mahnung mit Pfändungsandrohung, XX stellt beim VwG daraufhin Antrag auf Eilrechtsschutz und Aussetzung der Vollziehung inkl. Androhung einer Untätigkeitsklage bei weiterem Verweigern des Widerspruchsbescheids. Als Reaktion darauf kommt vom NDR die Ankündigung, dass umgehend ein Widerspruchsbescheid ausgestellt wird und auf die Vollstreckung verzichtet wird, bis über den Bescheid entschieden wurde. Es folgt, wie zu erwarten, der negative Widerspr.bescheid woraufhin XX Anfechtungsklage erhebt. 3 Tage nach Eingangsbestätigung der Klage durch das VwG wird XX ein weiterer Beitragsbescheid vom NDR zugestellt. Das Schreiben ist datiert auf den 2.5.2014, zugestellt wurde der Wisch heute. Darin: Auflistung der geschuldeten Beiträge seit 1.1.2014, sowie am Ende des Textes der Hinweis, dass für Forderungen vor dem 1.1.2014 am 2.5.2014 Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden. HALLOOOO????  :o

Und nun frage ich mal ganz naiv: Was verstehen DIE unter Recht? Eben, genau das, was uns heute durch das Urteil aus Bayern bestätigt wurde. Diese beispiellose Rechtsbeugung mag ja erst mal sprachlos machen. Wehrlos aber ganz sicher nicht. Ich habe auch n paar Stunden gebraucht, um mich wieder abzuregen. Inzwischen habe ich meine Sprache wieder. Und den klaren Standpunkt, dass DIE von mir auch weiterhin keinen Cent zu sehen kriegen. Und wenn ich meine Konten abräume bis zum Minimum und sämtliche Wertgegenstände außer Reichweite schaffen muss. Denen werde ich so lange entgegentreten wie es nur geht. Denn eine solche Schweinerei kann man sich bei aller Liebe zur Bequemlichkeit und dem Bedürfnis nach Ruhe nicht gefallen lassen, wenn man noch einen Funken Freiheitsempfinden hat. Wenn ich diese Urteilsbegründung lese, platzt mir der Kragen gleich noch mal. Die sollen mal ihre Hausaufgaben vernünftig machen, diese Polit-Marionetten.

Man sollte sich also nicht zermürben lassen von diesen korrupten Urteilen. Sondern nach Wegen und Möglichkeiten suchen, den Widerstand fortzuführen. Ich weigere mich auch weiterhin, diesen unerträglich niveaulosen Mist mit über 200 Eus im Jahr zu finanzieren. :P :P
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: mickschecker am 15. Mai 2014, 22:42
Ich weigere mich vor allem  , weil von den über 200€ im Jahr ein guter Fuffi in deren zweckfremde Zusatzrente abgezweigt wird.  Wie kann das sein , da betrachtet man die interne Pensionskasse als das normalste was geht. Normal geht anders , das aber ist krank und fern jeder Vernunft .
Halt etwas wie von einem anderen Stern.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: deconstructionworker am 15. Mai 2014, 23:01
Ich weigere mich vor allem  , weil von den über 200€ im Jahr ein guter Fuffi in deren zweckfremde Zusatzrente abgezweigt wird.  Wie kann das sein , da betrachtet man die interne Pensionskasse als das normalste was geht. Normal geht anders , das aber ist krank und fern jeder Vernunft .
Halt etwas wie von einem anderen Stern.

Darüber denk ich lieber gar nicht nach, was die sich von diesem Geld sonst noch so genehmigen. Ekelfaktor 100%
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Uwe am 15. Mai 2014, 23:10
ÜPPIGE RENTEN
Mit dem Zweiten altert sich’s besser

http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/mit-dem-zweiten-altert-sich-rsquo-s-besser-article1637408.html


Ich weigere mich vor allem  , weil von den über 200€ im Jahr ein guter Fuffi in deren zweckfremde Zusatzrente abgezweigt wird.  Wie kann das sein , da betrachtet man die interne Pensionskasse als das normalste was geht. Normal geht anders , das aber ist krank und fern jeder Vernunft .
Halt etwas wie von einem anderen Stern.

Darüber denk ich lieber gar nicht nach, was die sich von diesem Geld sonst noch so genehmigen. Ekelfaktor 100%
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: deconstructionworker am 15. Mai 2014, 23:51
ÜPPIGE RENTEN
Mit dem Zweiten altert sich’s besser

http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/mit-dem-zweiten-altert-sich-rsquo-s-besser-article1637408.html

Genau, und weil die den Schlund nicht vollkriegen in ihrer grenzenlosen Gier, gibts dann auch bald die ersten Beitrags-Erhöhungen ... es wird ja alles immer teurer, da muss auch der ÖRR mit der Zeit gehen ...  >:D
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: DarkSilver am 16. Mai 2014, 10:33
Gibt es denn irgendwo eine Stellungnahme oder ein Interview mit Ermano Geuer nach diesem besch.... Urteil? Hab auf Youtube gesucht, aber nix aktuelles finden können.
Wüsste ganz gern, was er zu der Geschichte nun sagt und was man weiter tun könnte. Auch auf der Seite von Bernd Höcker ist nix neues zu lesen.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: itsfivetotwelve am 16. Mai 2014, 11:17
Ich denke mal, jetzt muß Rossman und Sixth weitermachen. Nur denke ich mir auch, denen wird man entgegenkommen, da dort richtig Geld vorhanden ist. Die können auch die Kosten einer Klageführung als Geschäftsausgabe verbuchen. Bedeutet dann, letztendlich geringerer Gewinn --- geringere Steuern für die.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Nos am 16. Mai 2014, 13:00
Ist eigentlich jemandem schon folgender netter Widerspruch aufgefallen:

Münchner Urteil
"Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Sie ist sowohl im privaten wie auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben."

Aus dem Verfahren von Prof. Koblenzer:
Sogar der berichterstattende Richter Bostedt machte sich Argumente des klagenden Professors zu eigen, die er in gezielten Fragen an die drei Vertreter des Beklagten SWR Frau Heinz, Frau Engelhard und Herrn Lichtblau weiterreichte.
Eine Kernfrage war zum Beispiel: Welche besondere Gegenleistung erhält denn nun der Wohnungsinhaber für seinen zu bezahlenden Rundfunkbeitrag? Richter Bostedt erzählte dem verblüfften Publikum und den ratlos dreinschauenden Vertretern des SWR, dass er leider vergeblich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nach einer Antwort auf diese Frage gesucht habe. Die drei Vertreter des SWR, die jetzt auch ihre Exemplare des RBStV durchblätterten, mussten kleinlaut eingestehen, dass sie auf diese Kernfrage auch keine Antwort geben konnten. “Ja, das stimmt. Das steht nirgends.”, so Frau Heinz.

Das scheint ja ein unheimlich fundiertes und unabhängiges Urteil aus München zu sein  >:(
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: hannelore9 am 16. Mai 2014, 16:43
Man könnte natürlich argumentieren dass Rundfunk ja Ländersache ist, von den Ländern verbockt wurde und somit von einem Landesverfassungsgericht natürlich nicht gekippt wird. Rossmann will ja weitermachen. Ultima Ratio für den einzelnen ist sicher zu Zahlen wobei die Klage vor dem Verwaltungsgericht mitgenommen werden sollte um diese zu überlasten je mehr es tun. Im Bereich Aufklärung der Mitmenschen kann aber auch noch sehr viel getan werden.

Wen vor dem VG ein Urteil gefallen ist, dann wir bei der nächsten Klage auf dieses vorherige Urteil hingewiesen und das war es.
So sieht es aus, alle die dann kommen fallen unter den Tisch.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Philemon am 16. Mai 2014, 21:16
Urteile ergehen ja immer "im Namen den Volkes".
Das sollte jetzt geändert werden in "im Namen
und auf Rechnung des Volkes".
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Hackbert am 18. Mai 2014, 23:03
Es wird ja von der GEZ argumentiert, dass es sich um Beitrag/Abgabe handelt. Ich  bin kein Jurist, aber was ich so weis, ist das Beiträge  und Abgaben an gewisse Vorgänge gebunden sind, die der einzelne beeinflussen kann, sei es durch nicht-Erfüllung dieses Vorgangs oder durch weniger-Erfüllung des Vorgangs.
Beispiel : Abwasserabgabe. Wenn ich weniger Wasser verbrauche, produziere ich weniger Abwasser,
und zahle weniger Abwasserabgabe.
Anderes Beispiel: bei einer Baulanderschließung müssen die einzelnen Beteiligten einen Erschließungskostenbeitrag zahlen. Wer den nicht zahlen will, kann die Unterschrift zu dem Erschließungsvertrag verweigern, dann kann die Erschließung nicht zustande kommen.

Der Rundfunk"beitrag" greift auf die Wohnung. Die Wohnung ist etwas existenzielles, ein Grundrecht, ein Menschenrecht, auf das man nicht verzichten kann.
Wäre das eventuell ein Ansatz?

Von dem Urteil in Bayern bin ich total enttäuscht, auch wenn es leider nicht anders zu erwarten war.
Kein Richter wird es wagen sich gegen den Staat zu erheben, insbesondere nicht, wenn es um Staatsfinanzen geht (und dazu zähle ich die Rundfunkfinanzierung.) Das hat man in anderen Bereichen auch gesehen.

Bleibt vielleicht als einzige Hoffnung der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: hannelore9 am 19. Mai 2014, 09:10
Beispiel : Abwasserabgabe. Wenn ich weniger Wasser verbrauche, produziere ich weniger Abwasser,
und zahle weniger Abwasserabgabe.
Anderes Beispiel: bei einer Baulanderschließung müssen die einzelnen Beteiligten einen Erschließungskostenbeitrag zahlen. Wer den nicht zahlen will, kann die Unterschrift zu dem Erschließungsvertrag verweigern, dann kann die Erschließung nicht zustande kommen.

Der Rundfunk"beitrag" greift auf die Wohnung. Die Wohnung ist etwas existenzielles, ein Grundrecht, ein Menschenrecht, auf das man nicht verzichten kann.

Die Argumente sind alle richtig. Nur frag mal das deutsche Volk das den Richtern unterworfen ist, was diese Richter das interessiert. Die sagen sie müssten das Verhältnis des Rundfunkstaatsvertrages zum Bürger beurteilen/verurteilen mehr nicht.

Und weil alle Länderparlamente einzeln dem Vertrag zugestimmt haben, muss der Bürger für den Weg zum Bundesverfassungsgericht, jede einzelne Stufe des Verwaltungsgerichtes erst mal bewältigen und das ist in jedem Bundesland notwendig oder möglich.

Was früher durch regionale Gründungen der Rundfunkanstalten entstanden ist, wird aber heute in unserer angeblichen Demokratie so benutzt, dass sich dieses System selbst schützt und von niemanden angreifbar gemacht werden kann. Um es einfach auszudrücken, der Rundfunk und das Fernsehen, die wollen weiter nur mit ihren eigenen Regeln Geld erpressen und das mit  staatlicher Genehmigung, nämlich den Länderparlamenten.

Ich hab Dir die Menschenrechte hochgeladen, ich finde da keinen Bezug für einen Ansatz gegen den Rundfunkstaaatsvertrag.

Auf dem Betragsbescheid steht drauf 1 Wohnung --- ich finde in keiner deutschen oder internationalen Norm die Einheit Wohnung

Es kommt noch viel schlimmer.

Die Macher des Rundfunkstaatsvertrages, es waren die Justiziare der Sender, die dürfen per Gesetz eine Berechnungseinheit Wohnung erfinden und alle Politiker stimmen dem zu, wobei die Einheit keinen Bezug zu m², Volumen, Anzahl Personen usw. hat.

Ich kann ja auch keine Rechnung an einen Sender mit der Einheit BULLSCHITT schreiben z.B. 1 Einheit BULLSCHITT kostet 100,- Euro.
Eine Wohnung ist ein freier Begriff. Nicht einmal in einem Mietvertrag steht Wohnung, sondern da steht Mietwohnung. Das übelste an der Sache ist dann noch, dass die Richter urteilen, genau diese Einheit in der bestünde die Möglichkeit Rundfunk/Fernsehen zu empfangen und deshalb muss 1, also nur einer, egal welches Einkommen, welcher Herkunft usw. den Beitrag zahlen.
Wenn Du jedoch raus gehst auf die Straße, den Gehweg, Wald und Wiese kannst Du das gleiche tun und den Rundfunk empfangen und jetzt argumentieren Sie, Du hast ja schon bezahlt für die Wohnung deshalb darfst Du, kannst Du dort im freien den Rundfunk und das Fernsehen kostenlos empfangen.


Dass ein Mensch nicht mit einem Radio/Fernseher/PC/Smartphon im Körper geboren wird, interessiert die Richter auch nicht mehr. Nein die merken nicht mal in Ihren Paragraphen-Hirnen, dass der Mensch eine Technik benötigt um dieses Medium Rundfunk/Fernsehen für seine angeborenen Organe grundsätzlich nutzbar zu machen. Und dann gehen Sie einfach pauschal davon aus diese Technik hat jeder. Reinste Vermutung, aber so entscheiden Gerichte in Bayern ja schon immer. Siehe Vergangenheitsbeispiele

Wo gibt es denn sowas auf der Welt?  Der Kirchhoff hat doch einen an der Waffel Entschuldige aber das muss gesagt und festgestellt werden.

Ich kann in jeden Laden gehen, selbst wenn dort egal was angeboten wird, dann kann dort wieder hinaus gehen, wenn ich keine Ware mitnehme, ohne dass ich dafür bezahlen muss und das ist rechtlich einwandfrei nach unserem Gesetz.

Diese Argumente in den Urteilen sind nicht stickhaltig in keinem Rechtsstaat, aber wir sind kein Rechtsstaat mehr.

Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Totalverweigerer am 19. Mai 2014, 09:30
"Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande." (Ludwig Thoma)
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: GezGirly am 19. Mai 2014, 09:39
Naja - Frust hin oder her ... Ich habe noch meine Klage beim VwG laufen und werde versuchen es in die nächste Instanz zu bringen. Irgendwie bekomme ich das schon finanziert.

Es gibt ja neben dem Steuer-Argument und dem Art 3 GG noch genug andere Argumente, die man beliebig ausbauen kann und die in den VwGerichten eher etwas bringen sollten.

Ich finde es viel hanebüchener, dass vom ÖRR dauernd argumentiert wird öffentlich-rechtliches Fernsehen sei sowas wie ein Grundrecht und müsse daher jedem Bürger zur Verfügung gestellt werden, daher könne auch nicht akzeptiert werden, dass jemand das nicht annehmen wolle. Es sei ja angeblich so "demokratiefördernd und kulturell wertvoll".
Wieso gibt es dann aber "Schwarzseher", wenn jeder Bürger ein angebliches Recht darauf hat mediale Grundversorgung zu bekommen? Warum muss man gegen "Schwarzseher" vorgehen, wenn man doch eigentlich dafür da ist jedem Bürger (egal ob obdachlos oder nicht, auch nicht-deutschsprachige Bürger müssten eigentlich davon abgedeckt werden ...) mediale Grundversorgung zukommen zu lassen? Ein "Schwarzseher" wäre folglich lediglich eine Person, die von ihrem angeblichen Recht auf mediale Grundversorgung Gebrauch machen würde - und das Nutzen eines eingeräumten Rechtes ist wohl kaum ein Verbrechen ...
Die öffentlich-rechtlichen Sender wären somit ja eigentlich in der Pflicht auch jeden Deutschen Staatsbürger mit ihrem Angebot auch tatsächlich und nicht nur theoretisch zu erreichen.
Das geht aber nicht, wenn/solange nicht jeder Deutsche Bürger eine Wohnung bewohnt. Und es grenzt nicht-Deutschsprachige Menschen aus, wenn Programminhalte nur auf Deutsch verfügbar sind. Wenn man Demokratie und Kultur fördern wollte, dann wohl gemeinsam mit ausländischen Mitbürgern - nicht an ihnen vorbei.
Entweder, man macht "mediale Grundversorgung" und dies auch für alle Bürger, oder man lässt es halt bleiben und macht weiter altes Deutsches Nationalfernsehen.


Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Rochus am 19. Mai 2014, 10:24
Urteile ergehen ja immer "im Namen den Volkes".
Das sollte jetzt geändert werden in "im Namen
und auf Rechnung des Volkes".

Die sollten ganz was anderes ändern. Und zwar die Inschrift am Deutschen Reichstag in Berlin.

Statt "Dem Deutschen Volke" sollte da künftig stehen:

                                    Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: hannelore9 am 19. Mai 2014, 12:18
Ich finde es viel hanebüchener, dass vom ÖRR dauernd argumentiert wird öffentlich-rechtliches Fernsehen sei sowas wie ein Grundrecht und müsse daher jedem Bürger zur Verfügung gestellt werden, daher könne auch nicht akzeptiert werden, dass jemand das nicht annehmen wolle. Es sei ja angeblich so "demokratiefördernd und kulturell wertvoll".

Ein Vertrag kommt immer zustande durch Angebot und Annahme ... siehe dazu den Anhang der Uni Würzburg (Jurastudium)
Nur beim Rundfunk und Staatsfernsehen ist dem nicht so, die machen ein Angebot und jeder wird gezwungen zur Annahme.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: syna am 19. Mai 2014, 12:21
Ein Beitrag ...

Es wird ja von der GEZ argumentiert, dass es sich um Beitrag/Abgabe handelt. Ich  bin kein Jurist, aber was ich so weis, ist das Beiträge  und Abgaben an gewisse Vorgänge gebunden sind, die der einzelne beeinflussen kann, sei es durch nicht-Erfüllung dieses Vorgangs oder durch weniger-Erfüllung des Vorgangs.

Beispiel: Abwasserabgabe. Wenn ich weniger Wasser verbrauche, produziere ich weniger Abwasser,
und zahle weniger Abwasserabgabe.

Anderes Beispiel: bei einer Baulanderschließung müssen die einzelnen Beteiligten einen Erschließungskostenbeitrag zahlen. Wer den nicht zahlen will, kann die Unterschrift zu dem Erschließungsvertrag verweigern, dann kann die Erschließung nicht zustande kommen.

Ganz genau, ein Beitrag muss einen individuellen Vorteil bedeuten -
und muss im Prinzip auch beeinflusst werden können.

Paul Kirchhof sieht in seinem Gutachten diesen "individuellen Vorteil" darin, dass
für den Bürger ja die Möglichkeit bestehe, gegen den Beitrag individuell gerichtlich
vorzugehen. Genau deshalb also sei der Beitrag ein Beitrag und keine Steuer
(soweit ich mich erinnere).

Was mich interessiert: Führt das Bayrische Verfassungsgericht in seiner
Urteilsbegründung ebenfalls so eine Beitrags-Rechtfertigung auf - oder gibt es
noch andere Rechtfertigungsversuche?

Syna


Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Bernhardrt4 am 15. Juni 2014, 14:11
Da muss ich Peli rechtgeben.
Viele Grüße
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: tonarno am 16. Juni 2014, 13:01
Hier noch ein kleiner Gedanke, ausgelöst durch ein Statement von SCOUT:

Hallo Scout!

Dein Zitat:
""Und ich bin ein freier Mensch, der selbst entscheidet, ob und wenn was er sich für Unterhaltung kauft.""

Hatte mir einiges durchgelesen, heute, im Forum ... und mir waren deine Statements aufgefallen!

Ich gehe soweit zu sagen:
RUNDFUNK - was genau ist das?
Antwort:
Rundfunk ist a) Unterhaltung, b) Information, c) Kultur.

Für KEINEN dieser drei Punkte, bin ich verpflichtet! Somit auch nicht für die Finanzierung besagter Punkte!

Die "Möglichkeit" habe ich nicht in dieser Form bestellt, der "Konsum" kann mir nicht nachgewiesen werden und bei Kauf von sogenanntem neuartigem Empfangsgerät wurde ich bei Media Markt (oder sonst wo) NICHT darüber informiert, dass ich damit ein Abonnement über ein zahlungspflichtiges Produkt abschließe!

Wofür genau soll ich also bezahlen?

In tiefstem Zuspruch und mit besten Grüßen, tonarno
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: syna am 17. Juni 2014, 00:23
RUNDFUNK - was genau ist das?
Antwort:
Rundfunk ist a) Unterhaltung, b) Information, c) Kultur.

Für KEINEN dieser drei Punkte, bin ich verpflichtet! Somit auch nicht für die Finanzierung besagter Punkte!

Die "Möglichkeit" habe ich nicht in dieser Form bestellt, der "Konsum" kann mir nicht nachgewiesen werden und bei Kauf von sogenanntem neuartigem Empfangsgerät wurde ich bei Media Markt (oder sonst wo) NICHT darüber informiert, dass ich damit ein Abonnement über ein zahlungspflichtiges Produkt abschließe! Wofür genau soll ich also bezahlen?

Hallo tornano,

ich gebe Dir zwar inhaltlich recht, möchte Dich aber sanft darauf hinweisen, dass
dieser Gedanke hier in diesem Thread "off topic" ist, d.h. hier nicht hinpasst. Denn
hier geht es um "das Urteil des Verfassungsgerichtshofs München zu Geuer
 - Rossmann", um dessen Begründung und die daraus folgenden Konsequenzen.

In diesem Prozess ging es um den Gleichbehandlungsgrundsatz und insbesondere
um die Frage, ob die Zahlung an den Beitragsservice eine Steuer oder eine Abgabe
/Beitrag ist. Das ist nämlich ein wunder Punkt.

Deine kategorische Ablehnung "Für KEINEN dieser drei Punkte, bin ich verpflichtet"
ist argumentativ kaum haltbar, denn durch Deine Steuerzahlungen bist Du ja - indirekt
 - auch dazu verpflichtet, für das Gemeinwesen zu zahlen. Also für Schulen, Straßen,
Wege, Administration, Verteidigung, Gesundheit usw. In diese Aufzählung reiht sich
der ÖRR auch gerne ein. Und da muss man etwas anders argumentieren.

Grüsse,

Syna.





Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Kunibert am 17. Juni 2014, 10:33
Zitat
104
Im Abgabenrecht kommt dem Gleichheitssatz die Aufgabe zu, eine gleichmäßige Verteilung des Aufwands unter den Abgabenpflichtigen zu erzielen. Er betrifft somit das Verhältnis der Abgabenbelastung der Pflichtigen untereinander. Dabei hat der Normgeber auch im Bereich des Abgabenrechts eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. In deren Rahmen kann er entscheiden, welchen Sachverhalt er zum Anknüpfungspunkt einer Regelung macht. Seine Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo die Gleich- oder Ungleichbehandlung der Tatbestände, von denen die Höhe der Abgabe abhängig gemacht wird, nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, das heißt, wenn die Regelung unter dem Gesichtspunkt der Abgabengerechtigkeit zu einem unerträglichen Ergebnis führen würde, also willkürlich wäre (VerfGHE 60, 80/96; 62, 79/ 106).

Zitat
106
Anknüpfungspunkt für die Rundfunkbeitragspflicht ist die Möglichkeit der Programmnutzung (vgl. VI. A. 2. a).

Zitat
103
Er darf besonders bei Massenerscheinungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen.

Wegen [106] ist die Rundfunkbeitragspflicht personenbezogen.

Wegen [104] muss sie gleichmäßig verteilt werden.

Eine Typisierung [103] ist hier aber nicht erforderlich.

Damit führt die Regelung unter dem Gesichtspunkt der Abgabengerechtigkeit zu einem unerträglichen Ergebnis. Es wird willkürlich die Wohnung als Anknüpfungspunkt für die Abgabe festgelegt, womit Wohngemeinschaften ohne sachlichen Grund bevorzugt werden.

Und das ist definitiv nicht unvermeidlich [103], weil man ohne Schwierigkeiten an die Daten der Einwohnermeldeämter herankommt.

Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: tonarno am 17. Juni 2014, 15:04
Kunibert:
Was meinst du bitte genau mit deinem letzten Satz:

""Und das ist definitiv nicht unvermeidlich [103], weil man ohne Schwierigkeiten an die Daten der Einwohnermeldeämter herankommt.""

Diesen verstehe ich noch nicht ganz, ich gestehe!

Danke, tonarno
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: tonarno am 17. Juni 2014, 15:20
to Syna:
Du hast natürlich völlig recht ... ich hatte im Gefecht des Lesens die Grundregel vergessen, dass es sich immer an den ersten Punkt beziehen muss!
Sooorry!
(Scout hatte da einiges interessantes geschrieben .....)

Auch folgender Punkt ist evtl nicht ideal in diesem Thema, aber jetzt sind wir ja schon mal im Gespräch:
Dein Zitat:

"""Deine kategorische Ablehnung "Für KEINEN dieser drei Punkte, bin ich verpflichtet"
ist argumentativ kaum haltbar, denn durch Deine Steuerzahlungen bist Du ja - indirekt
 - auch dazu verpflichtet, für das Gemeinwesen zu zahlen. Also für Schulen, Straßen,
Wege, Administration, Verteidigung, Gesundheit usw. In diese Aufzählung reiht sich
der ÖRR auch gerne ein. Und da muss man etwas anders argumentieren. """

Hm... ist wohl in der Tat heikel, nicht? Denn:
Rundfunk BRAUCHT sich ja nicht als Steuer zu sehen, nicht wahr??
Denn: bayerisches VerfGericht HÖCHSTPERSÖNLICH hat ja schließlich gesagt, dass es eben KEINE Steuer ist, nicht wahr?
Also kann ich deinen Gedanken (oben zitiert) noch nicht ganz nachvollziehen!

ÖrR möchte sich also "in dieser Reihe betrachten", IST aber keine Steuer! Problem, nicht?
Ein BEITRAG ist bei allen Clubs dieser Welt auch wieder KÜNDBAR, nicht? (Fitnesstudio, Kaffeclub, Magazin-Abonement, Kirche, Clan dö Stammtisch ...)
Was genau haben wir also vor uns? Eine "Zwangs-Mitgliedschaft", inklusive "Zwangs-Beitrag" ohne Möglichkeit einer Kündigung und auf Lebenslänglich?

Offensichtlich, mir scheint.
Sowas sollte man schon mal im Grundgesetzbuch klar definieren, nicht? Weil was wäre denn das sonst für ein "ernstzunehmendes" Rechts-System?

LG tonarno

Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Kunibert am 17. Juni 2014, 15:59
@tonarno

Die Rundfunkbeitragspflicht ist personenbezogen.

Sagt der Bayerische Verfassungsgerichtshof.

Also muss eigentlich jeder zahlen.

Jetzt aber sagt der Gesetzgeber: Typisieren dürfen wir, also typisieren wir:
Die Personen befinden sich in Wohnungen. Also belegen wir die Raumeinheiten mit dem Beitrag.

Damit haben wir über die Typisierung den Zugriff auf Raumeinheiten und damit auch Betriebsstätten. Und so ändert sich nicht viel.

Fein ausgedacht.


Aber typisieren darf der Gesetzgeber nur, wenn er die Lage anders nicht in den Griff bekommen kann. Weil mit einer Typisierung eigentlich immer Art 3 GG verletzt wird.

An die Beitragspflichtigen heranzukommen, ist für die ÖRR einfach. Einfach einen Abgleich mit den Meldeämtern und gut ist es. Das machen die sowieso, und können damit nicht behaupten, das würde nicht gehen.

Um die beitragspflichtigen Personen zu erfassen, muss man nichts typisieren. Und deshalb darf man das in diesem Falle auch nicht.

Und deshalb verstößt der Rundfunkbeitrag gegen Art 3 GG.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: tonarno am 17. Juni 2014, 21:58
Danke Kunibert für dein Statement!
Wahrlich interessant! Augenbraue hoch!

Wie blöd auch nur, dass Gesetzgeber derjenige ist, der diese Gesetze gegeben hat ... und wer sie gibt, kann sie ja auch wieder nehmen, oder umbiegen, zurechtschieben, "typisieren" ... nicht wahr?

Irgendwie glaube ich nicht daran, dass der Spielregel-Erfinder, der die Spielregeln zu seinen eigenen gunsten einrichtet, selbige auch kritisiert, oder?

Deshalb bin ich gespannt ... SEHR gespannt, wie das alles weiterverlaufen wird?
Was macht jetzt Rossmann? Was macht jetzt Geuer? Was macht jetzt die Stadt Köln? Wer noch hat Groß-Klage erhoben? Nur die drei? (ich weiß es nicht)

LG tonarno
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: pegasotte am 04. Juli 2014, 16:59
Du hast recht Peli! Was mich immer wieder überrascht, ist die Gleichgültig der Masse gegenüber unseren Politikern. Jeder weiß, das sobald Wahlen bevorstehen, bekomme ich von diesen das zu hören was ich hören will. Keiner begreift (oder will begreifen) das ,ich als Wähler nur Mittel zum Zweck bin um deren Macht zu erhalten bzw. zu festigen. Die die am lautesten schreien, gehen entweder überhaupt nicht wählen oder machen seit vielen Jahren ihr Kreuzchen bei denselben Parteien. Dadurch wird die Situation für alle immer schwieriger. Stück für Stück. Bestes Bespiel hierfür sind die Rundfunkgebühren.
Wenn ich eins relativ schnell als Ossi begriffen habe, ich lebe in einem System das genauso wenig Rechtsstaatlich ist wie die damalige DDR. Nur passiert heute alles versteckter.

LG pegasotte
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: syna am 05. Juli 2014, 05:27
Wenn ich eins relativ schnell als Ossi begriffen habe, ich lebe in einem System das genauso wenig Rechtsstaatlich ist wie die damalige DDR. Nur passiert heute alles versteckter.

LG pegasotte

Naja, ein paar Unterschiede gibt's schon: Wie Du selbst schreibst, müssen die Politiker aller
Parteien um ihre Macht kämpfen - und erzählen den Wählern, was diese hören wollen. Aber
die Wähler lassen sich ja auch gerne täuschen ... also das ist schwierig. Dazu kommt, dass
dann bei Koalitionsverhandlungen wieder etwas ganz anderes herauskommt, etwas, das
eigentlich niemand so wollte.

In "unserem demokratischen System" müssen wir halt versuchen, eine relevante Anzahl
von Menschen zu mobilisieren und Öffentlichkeit für unser Anliegen zu schaffen. Wenn man
das in der ehemaligen DDR versuchte, dann wurde es gefährlich. Wenn wir das hier
versuchen, dann haben wir die Mehrzahl der Politiker, die Gerichtsbarkeit (im Wesentlichen)
und die ÖRR selbst gegen uns. Es scheint aber auch so, dass für viele Menschen das
Thema "Rundfunkbeitrag" einfach nicht wichtig genug ist, und wir deshalb nur wenig Gehör
finden - das jedenfalls ist mein persönliches Resumee.

Grüsse, Syna.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Housebrot am 05. Juli 2014, 10:53
..dann kommt jenseits geltenden Verwaltungsrechts eine Mahnung mit Pfändungsandrohung,
XX stellt beim VwG daraufhin Antrag auf Eilrechtsschutz und Aussetzung der Vollziehung....
...Als Reaktion darauf kommt vom NDR die Ankündigung, .....auf die Vollstreckung verzichtet wird,
...ein weiterer Beitragsbescheid vom NDR zugestellt. Das Schreiben ist datiert auf den 2.5.2014,
...Darin: Auflistung der geschuldeten Beiträge seit 1.1.2014, sowie am Ende des Textes der Hinweis,
dass für Forderungen vor dem 1.1.2014 am 2.5.2014 Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden.

Und nun frage ich mal ganz naiv: Was verstehen DIE unter Recht ?

Nach meinem Dafürhalten rechtfertigt ein solches Schreiben einen (erneute) Antrag auf Ausseetzung
der Vollstreckung vor dem Verwaltungsgericht. Diesmal würde ich aber auf ein Urteil beharren, da ja
durch das Schreiben nachgewiesen wurde, dass zum einen eine mögliche Ausezzung der Vollziehung, wie vom NDR bereits geschrieben, von diesem jederzeit wiederufen werden kann, und im weiteren
auch von diesem widerrufen wird.

Insofern besteht, nachweislich des Schreibens vom NDR, erneut ein Rechtsgrund für einen Eilantrag auf Ausetzng der Vollziehung für dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Viel Erfolg !
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Carina am 05. Juli 2014, 12:00
Es scheint aber auch so, dass für viele Menschen das
Thema "Rundfunkbeitrag" einfach nicht wichtig genug ist, und wir deshalb nur wenig Gehör
finden - das jedenfalls ist mein persönliches Resumee.

Grüsse, Syna.
Ich denke, daß viele Fernseh-Konsumenten nicht wirklich auf die ÖR-Programme verzichten wollen. Hätten Sie bei den ÖRR z.B. die Möglichkeit für einen kleinen „Beitrag“ aus Infosendern, Kultursendern, Unterhaltungssendern auszuwählen, dann würden sie es tun. Denn wenn „die Deutschen“ Geld sparen können, dann sind sie glücklich. Aber man muß ihnen das Menü vorsetzen, sonst lassen sie sich melken.
Einem anderen Teil fehlt vermutlich nur der Mumm, sich gegen ein System aufzulehnen. Hier wäre Auffklärung wirklich ein gutes Instrument. Diese Forum ist dafür schon mal sehr gut geeignet.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Wolfman am 05. Juli 2014, 12:22
Die Umfragen dazu, die (sinnigerweise) von ARD, ZDF & Co in Auftrag gegeben u. veröffentlicht werden, wie sehr die Bürger das Programm und die Zwangsgebühr für notwendig bzw. falsch halten, sind offensichtlich manipuliert, hier ein gutes Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=D7PIIAhr_DM

Nachdem ich mit tausenden von Bürgern gesprochen habe, und nachdem ich vor 2013 mind. 50 Haushalten beim Abmelden geholfen habe, schätze ich, das ca. 60% der Bürger zahlen, sich aber darüber ärgern, 20% diese Zwangsabgabe für richtig halten, und der Rest entweder befreit ist oder verweigert.

Wir müssen es schaffen, aus den genannten 60% mehr Leute zum Boykott zu bringen.
Wir haben die besseren Argumente!
Der Rundfunkmoloch bzw. das Zwangsbezahlmodell ist Verfassungswidrig!
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Bürger am 05. Juli 2014, 18:13
...bitte beim Kernthema bleiben - Danke :police:
Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Rey am 05. Juli 2014, 19:18
Über das gefällte Urteil und die dahingehende Begründung kann man sicher streiten. Dabei ist für jeden die subjektive Sichtweise zu beachten. Wer gegen die GEZ (...oder wie immer diese auch genannt wird/wurde...) ist, wird sich nicht überzeugen lassen. Ich gehöre auch zu den absoluten Gegnern und werde auch alles mir mögliche versuchen, den ÖR keinen Cent zu bezahlen (inkl. bis hin zur Beugehaft).
Wie aus dieser Urteilsbegründung aber mal wieder zu erkennen ist, nimmt es das Gericht, die Politik und alle Beteiligten einfach und ohne zu hinterfragen hin, dass eine s.g. Kommission (KEF) den Finanzbedarf ermittelt und somit unsere Gebühren bestimmt. Diese Kommission arbeitet angeblich „entsprechend den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“. Das ich nich lache... >:(
Als das Prinzip der ÖR-Sender in den 70ern mal eingeführt und beschlossen wurde, ist/war es ja mal richtig: Unabhängige, frei von politischen und wirtschaftlichen beeinflussten Berichterstattungen. Damals gab’s 2 Sender (ARD und ZDF) und ggf. noch einige Regionale Sender.
Nun zum wesentlichen Punkt:
Warum muss ich für jeden Schei...-Dreck einzelne Spartenkanäle (3Sat, ARTE, ARD-Alpha, DW, Eins Festival, EinsPlus, KiKa, ZDF-Info, ZDF-Kultur, etc.) einrichten und unterhalten + dasselbe Spielchen noch mal bei den Radiosendern? Warum gibt es in jeder „Kleinstadt“ ne einzelne Sendeanstalt (hab letztens bei nem Bekannten den Fernseher eingerichtet und war erstaunt, dass ich ca. 15 mal NDR, ca. 20 mal WDR, ca. 10 mal MDR, Sender wie LandschaftTV, RegioTV’s, „Offene Kanäle“... – Übertreibungen sind beabsichtigt  - in der Programmliste hatte?)
Wie gesagt, das Grundprinzip war sicher mal richtig. Es wäre halt einfach nur zu überdenken, ob wir diese Vielzahl an Sendern benötigen und ob diese nun wirklich alle durch die Gebühren finanziert werden müssen?!? Ein Großteil der Programme (sei es im Bereich Kultur oder Unterhaltung) wird ja schon durch unsere Steuern finanziert – siehe den Etat und die Ausgaben unseres Kultusministeriums! Dazu gehören sicher auch vereinzelte Sport-Übertragungen, welche zudem noch zusätzlich Werbefinanziert sind.
Wenn dieses Grundprinzip der unabhängigen Information und Unterhaltung neu überdacht und dieses dann auf das Wesentliche reduziert wird, die Ausgaben für Moderatoren und „Star‘s“ reduziert, der dreiste und unverschämte Griff in den „großen Topf“ durch hunderte Gremien, Direktoren, Managern und Intendanten gedeckelt werden würde, dann gäbe es sicher auch nicht diese Kommentare. Das Wesentliche dieser Maßnahmen ist aber eine bedeutende Kostenreduzierung für alle und für jeden einzelnen, ggf. sogar finanzierbar aus dem Bundeshaushalt = Steuereinnahmen.
Die ÖR wollen sich auch immer an die Gegebenheiten anpassen (siehe: „heutiges Computerzeitalter“), dann muss auch regelmäßig von denen überlegt werden, wie dieses umsetzbar ist. Wir haben seit einiger Zeit Verschlüsselungstechniken, Möglichkeiten des Bezahl-Fernsehens und Möglichkeiten, auf bestimmte Internetinhalte kostenpflichtig-oder kostenfrei zuzugreifen. Also gehört von deren Seite aus überlegt, was man als unbedingte Information und Unterhaltung frei zur Verfügung stellt (was auch zu den Staatsaufgaben gehört)! Aber Nein, man hört/liest nur von exorbitanten Gehältern, von unverschämt teuren Ausgaben für Sendeanstalten und deren Einrichtungen und stetig steigenden Gebührenanpassungen. Als Dank wird man dann zugemüllt mit Programmen, die kein Mensch braucht und sich nur wenige/vereinzelte antuen.
Jeglicher Widerstand wird gebrochen und sei es mit der Macht unseres „Rechtstaates“. Ich kann nur hoffen, dass die „Großen“ (hier Rossmann) weiter machen und es bis zum EuGH schaffen, damit hier ein Grundsatzurteil herauskommt. Bei der Rechtstaatlichkeit wird dieses aber zu 100% abgeschmettert und dann auf ganz Europa übernommen –
Herzlichen Glückwunsch
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Scout am 13. August 2014, 09:36
Wenn ich so die Begründung überfliege, lese ich irgendwie ständig "das ist so, weil das so ist" - also zusammengefasst. *kopfschüttel*
Man möchte ständig fragen: Warum? Es fehlen echte Begründungen, stattdessen wird einfach frei Nase entschieden - diktiert...

Was mich immer wieder zum Ohrenschlakern bringt, ist die Trägheit der Massen. Da werden von sogenannten Verfassungsrichtern die Menschen in ihrer Eigenständigkeit, in ihrer Intelligenz und ihrem Selbstdenken klar als dumm hingestellt, in dem mit solchen Begründungen mehr als plump politische und wirtschaftliche Interessen auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit gewahrt und unsere Grundrechte ad absurdum geführt werden - und sie halten still.
Sorry, aber das hat mehr etwas von einer braven Schafsherde...

RLP und München schrecken mich nicht ab. Ich kann selbst lesen und denken und die (zur Zeit noch gültigen) Grundrechte geben mir Recht - ich muss staatliche Unterhaltung nicht bezahlen! Und da ich es nicht will - tue ich es auch nicht.

Denke, dieses Urteil sogenannter Verfassungsrichter und seine mehr als peinliche Begründung sollten nicht davon abhalten, weiter um sein tatsächliches, klar nachlesbares Recht zu kämpfen. Ja, es birgt Risiken, vor allem finanziell. Aber wofür lohnt es sich denn sonst, etwas zu riskieren, wenn nicht für Freiheit und Recht...?
Wie auch für Freiheit und Rechte der eigenen Kinder und Enkel.

Klar, man kann auch weiterhin brav im Sessel hocken und zahlen, für alles, was sich das Establishment dann künftig noch so ausdenkt.
Letztlich muss das jeder vor seinem Gewissen verantworten.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: UnerhÖRt am 13. August 2014, 10:41
Sorry, Mitglied Bürger, für Off Topic - möchte nur ergänzen, daß ich die gleichen Beobachtungen mache, ich kenne niemanden, der gerne zahlt, aber ich höre immer wieder "es hat sich doch nichts geändert"!
Der Betrag blieb gleich, und daher haben die meisten gar nicht mitbekommen, worum es geht - um einen Eingriff in unsere Grundrechte!   >:(

Dann höre ich auch immer wieder "aber ich habe doch einen Fernseher, also muss ich zahlen" - wenn ich ihnen dann sage, daß sie doch gar nicht mehr für den Fernseher, sondern für ihre Wohnung zahlen, schaue ich regelmäßig in ein fragendes Gesicht...   :o

Aufklärung tut Not!
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 13. August 2014, 11:17
Merkwürdig finde ich Rn. 72 bis 75 in:

http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm (http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm)

Wofür müssen wir zahlen? Für die Empfangmögglichkeit? Für die vermutete Nutzung? Für die vermutete Nutzungsmöglichkeit? Für die vermutete Möglichkeit einer Möglichkeit?

Selbst sprachlich stimmt da etwas nicht.
Titel: Re: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann
Beitrag von: Rochus am 15. August 2014, 12:12
Sorry, Mitglied Bürger, für Off Topic - möchte nur ergänzen, daß ich die gleichen Beobachtungen mache, ich kenne niemanden, der gerne zahlt, aber ich höre immer wieder "es hat sich doch nichts geändert"!
Der Betrag blieb gleich, und daher haben die meisten gar nicht mitbekommen, worum es geht - um einen Eingriff in unsere Grundrechte!   >:(

Dann höre ich auch immer wieder "aber ich habe doch einen Fernseher, also muss ich zahlen" - wenn ich ihnen dann sage, daß sie doch gar nicht mehr für den Fernseher, sondern für ihre Wohnung zahlen, schaue ich regelmäßig in ein fragendes Gesicht...   :o

Aufklärung tut Not!

Der Clou ist natürlich nun die "Beitrags"-Senkung um 48 Cent. Das kann man den bisherigen Gerne-Zahlern prima als Honig ums Maul schmieren, da ja nun die Senkung der Abgabe letztendlich auch ein Zur-Kasse-Bitten der vermeintlichen Schwarzseher- und hörer zu verdanken ist.

Und damit wird die breite Masse wieder in der Ansicht bestärkt, dass alle, die sich bisher, aus welchen Gründen auch immer, der Zahlungspflicht entzogen haben, vom Grunde her fürchterlich unsoziale Menschen sein müssen.