Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Popularklagen am 15. Mai 2014 abgewiesen. Die Entscheidung stützt sich auf folgende Grundsätze:
1. Die Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags über die Erhebung eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung (§ 2 Abs. 1 RBStV) und im nicht privaten Bereich für Betriebsstätten (§ 5 Abs. 1 RBStV) sowie für Kraftfahrzeuge (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV) sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.
2. Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Sie ist sowohl im privaten wie auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben.
3. Dem Charakter einer Vorzugslast steht nicht entgegen, dass auch die Inhaber von Raumeinheiten, in denen sich keine Rundfunkempfangsgeräte befinden, zahlungspflichtig sind. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwingt den Gesetzgeber nicht dazu, eine Befreiungsmöglichkeit für Personen vorzusehen, die von der ihnen eröffneten Nutzungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen wollen.
4. Im privaten Bereich wird mit der Anbindung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung (§ 3 Abs. 1 RBStV) die Möglichkeit der Rundfunknutzung als abzugeltender Vorteil sachgerecht erfasst.
5. Mit den näher bestimmten Merkmalen Betriebsstätte (§ 6 Abs. 1 und 3 RBStV), Beschäftigte (§ 6 Abs. 4 RBStV) und Kraftfahrzeuge (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV), welche die Beitragspflicht im nicht privaten Bereich dem Grunde und der Höhe nach steuern, hält der Gesetzgeber sich im Rahmen seines Gestaltungsspielraums. Diese Kriterien sind hinreichend realitätsgerecht und ausreichend differenziert, um den beitragsauslösenden Vorteil abzubilden und die Beitragslasten im Verhältnis der Abgabenpflichtigen untereinander angemessen zu verteilen.
6. Die Anzeige- und Nachweispflichten, die § 8 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 3 RBStV den Beitragsschuldnern auferlegt, sind verfassungsgemäß. Das Auskunftsrecht der Landesrundfunkanstalt gegenüber Dritten nach § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 RBStV ist ebenfalls mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Auch die Vorschrift des § 14 Abs. 9 RBStV über den einmaligen Meldedatenabgleich ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Wenn ich das so lese, muss ich sagen, dass die Klage scheinbar nicht alle Elemente enthielt, die ich/wir im Forum noch gesehen haben. ...
Wenn ich das so lese, muss ich sagen, dass die Klage scheinbar nicht alle Elemente enthielt, die ich/wir im Forum noch gesehen haben. ...
Das ist nur die Presseerklärung. Die ist ungefähr so gekürzt wie Sendungen im Fernsehen. Passt doch zusammen. Wir sollten das Urteil abwarten. Das müsste ein wenig umfangreicher sein.
to Rochus:
wie ist das bitte gemeint mit dem "Urteil abwarten"? War denn das nicht das "Urteil"?
to Rochus:
wie ist das bitte gemeint mit dem "Urteil abwarten"? War denn das nicht das "Urteil"?
Der Gleichheitssatz verlangt nicht, dass dem einzelnen Wohnungsinhaber zur Vermeidung der Beitragspflicht der Nachweis erlaubt wird, in dem durch seine Wohnung erfassten Haushalt werde das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht empfangen. Insbesondere muss der Gesetzgeber nicht an der für die frühere Rundfunkgebühr maßgeblichen Unterscheidung festhalten, ob ein Empfangsgerät bereitgehalten wird oder nicht. Aufgrund der technischen Entwicklung elektronischer Medien im Zuge der Digitalisierung hat das Bereithalten eines Fernsehers oder Radios als Indiz für die Zuordnung eines Vorteils aus dem Rundfunkangebot spürbar an Überzeugungs- und Unterscheidungskraft eingebüßt. Rundfunkprogramme werden nicht mehr nur herkömmlich – terrestrisch, über Kabel oder Satellit – verbreitet, sondern auch in das Internet eingestellt. Neben herkömmliche monofunktionale Geräte zum Empfang von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen tritt eine Vielzahl neuartiger multifunktionaler, teilweise leicht beweglicher Geräte, wie internetfähige stationäre oder mobile Personalcomputer, Mobiltelefone und Tabletcomputer. Die Verbreitung der herkömmlichen wie modernen Empfangsgeräte ist nahezu flächendeckend. Aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit und Mobilität ist es zudem nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte in einem Massenverfahren in praktikabler Weise und ohne unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre verlässlich festzustellen.
Wer sieht den Widerspruch in folgendem Absatz aus der Urteilsbegründung?ZitatDie Verbreitung der herkömmlichen wie modernen Empfangsgeräte ist nahezu flächendeckend. Aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit und Mobilität ist es zudem nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte in einem Massenverfahren in praktikabler Weise und ohne unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre verlässlich festzustellen.
Der Gleichheitssatz verlangt nicht, dass dem einzelnen Wohnungsinhaber zur Vermeidung der Beitragspflicht der Nachweis erlaubt wird, in dem durch seine Wohnung erfassten Haushalt werde das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht empfangen. Insbesondere muss der Gesetzgeber nicht an der für die frühere Rundfunkgebühr maßgeblichen Unterscheidung festhalten, ob ein Empfangsgerät bereitgehalten wird oder nicht. Aufgrund der technischen Entwicklung elektronischer Medien im Zuge der Digitalisierung hat das Bereithalten eines Fernsehers oder Radios als Indiz für die Zuordnung eines Vorteils aus dem Rundfunkangebot spürbar an Überzeugungs- und Unterscheidungskraft eingebüßt.
Rundfunkprogramme werden nicht mehr nur herkömmlich – terrestrisch, über Kabel oder Satellit – verbreitet, sondern auch in das Internet eingestellt.
Neben herkömmliche monofunktionale Geräte zum Empfang von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen tritt eine Vielzahl neuartiger multifunktionaler, teilweise leicht beweglicher Geräte, wie internetfähige stationäre oder mobile Personalcomputer, Mobiltelefone und Tabletcomputer. Die Verbreitung der herkömmlichen wie modernen Empfangsgeräte ist nahezu flächendeckend. Aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit und Mobilität ist es zudem nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte in einem Massenverfahren in praktikabler Weise und ohne unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre verlässlich festzustellen.Genau das hat ja überhaupt nichts mehr mit dem Rundfunkbeitrag zu tun. Es wird hier sowohl die Begründung warum nicht an Geräte angeknüpft wird vermischt mit der Aussage dass man eben doch daran anknüpft, weil diese "flächendeckend" vorhanden sind. Die Typisierung wurde also aufgrund von etwas vorgenommen, das für den Beitrag gar nicht relevant ist.
Ich hoffe, dass auch Ermano Geuer weiter macht. Das was er über die ganze Zeit an Argumenten da ausgearbeitet hat, MUSS belohnt weden. Er hatte sowas von recht.
Dieses Urteil heute ist ein Witz. 7 Gutachten, die alle zum gleichen Ergebnis kommen und dann verlieren Geuer und Rossmann heute auf ganzer Linie!?
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Aber: Lohnt sich das für mich? Wenn ich dagegen angehe und sogar vielleicht um die 75 Euro für das Gericht zahle, und danach sowieso zahlen muss, muss ich nicht nur annähernd 300 Euro zahlen bis dahin sondern auch noch diese 75 Euro obendrauf.
Hallo zusammen,Bin zwar kein Profi, aber ich möchte dir trotzdem eine Frage stellen, die du nur dir selbst beantworten solltest:
wollte auch mal die Frage stellen, ob sich für mich als "kleine Fliege" noch lohnt, gegen die GEZ anzugehen, nachdem nun 2 große Verfahren abgeschmettert wurden. Ich habe die erste (und laut Brief auch die letzte) Zahlungserinnerung nach der Zwangsanmeldung bekommen. Das nächste mal soll der Beitragsbescheid kommen.
Aber: Lohnt sich das für mich? Wenn ich dagegen angehe und sogar vielleicht um die 75 Euro für das Gericht zahle, und danach sowieso zahlen muss, muss ich nicht nur annähernd 300 Euro zahlen bis dahin sondern auch noch diese 75 Euro obendrauf.
Ich muss zugeben, dass meine Motivation einen Dämpfer erhalten hat.
Was sagen die Profis unter den Forenusern dazu?
Die bayerischen Verfassungsrichter haben sich heute als ferngesteuert geoutet und sich mit ihrer Begründung zur armseligen Lachnummer der Nation gemacht.
Ich denke, es ist spätestens heute klargeworden, dass das Grundgesetz nichts weiter ist, als ein Märchenbuch - solange sich die Menschen nicht endlich gegen diesen schleichenden, aber fortschreitenden Freiheitsentzug zur Wehr setzen - wozu sie übrigens laut Grundgesetz das Recht haben. ;-)
Egal, ob ich etwas mit meiner Klage erreiche - was wohl eher nicht der Fall ist - ich werde nicht zahlen.
Dann muss dieser Staat mich unbescholtene Bürgerin kriminalisieren und mich zwangsweise bestehlen. Das ist dann genau die von - das Grundgesetz mit Füßen tretende - Politik, Wirtschaft und Religion/Ideologie erwartete Diktatur. Wer nicht spurt und gehorcht - wird gezwungen.
Tja, wann werden die Menschen in Deutschland aufwachen? Solange sie mit den von Politik, Wirtschaft und Religionen zur Verfügung gestellten Brot (volle Supermarktregale) und Spielen (Digitalspielzeuge) zufrieden sind, wohl kaum...
Ich werde nicht zahlen.
Und immer wieder Widerspruch einlegen, sowie Klage erheben.
Und Strafanzeigen stellen.
Und nicht zahlen. ;-)
Ziviler Ungehorsam gegen politischen Größenwahn, Bevormundung, Willkür, Unrecht, Entmündigung, Rechts- und Vertragsbruch usw. usf. etc. pp. .
Schauen wir doch mal.
Das muss ich jetzt aber nicht verstehen, oder?!Hallo zusammen,Bin zwar kein Profi, aber ich möchte dir trotzdem eine Frage stellen, die du nur dir selbst beantworten solltest:
wollte auch mal die Frage stellen, ob sich für mich als "kleine Fliege" noch lohnt, gegen die GEZ anzugehen, nachdem nun 2 große Verfahren abgeschmettert wurden. Ich habe die erste (und laut Brief auch die letzte) Zahlungserinnerung nach der Zwangsanmeldung bekommen. Das nächste mal soll der Beitragsbescheid kommen.
Aber: Lohnt sich das für mich? Wenn ich dagegen angehe und sogar vielleicht um die 75 Euro für das Gericht zahle, und danach sowieso zahlen muss, muss ich nicht nur annähernd 300 Euro zahlen bis dahin sondern auch noch diese 75 Euro obendrauf.
Ich muss zugeben, dass meine Motivation einen Dämpfer erhalten hat.
Was sagen die Profis unter den Forenusern dazu?
Lohnt es sich für dich, gegen Bevormundung, staatliche Willkür/Unrecht/Rechtsbruch und Freiheitsbeschränkung - also gegen den Umbau unseres Staates in eine Diktatur, der gegenwärtig in vollem Gange ist - anzugehen...?
Das kann nur jeder für sich selbst entscheiden.
Das muss ich jetzt aber nicht verstehen, oder?!
Es wird noch andere Ansatzpunkte geben, sind in Arbeit.
Bezugnehmend auf mein längeres persönliches Gespräch mit Ermano Geuer und dem Lesen der vorgebrachten Formulierungen der Richter, von mir gelesen auf der Heimfahrt.
Es wird auf jeden Fall noch etwas gehen, aber eben anders. Ist in Arbeit :)
Müssen musst du nur zahlen.
Das muss ich jetzt aber nicht verstehen, oder?!
Hallo Es_ist_genug_GEZ_ahlt_!
Die paar Sandkörnchen werden uns zwar die Gerichtsgebühren aus dem Geldbeutel ziehen, jedoch die GEZ nicht im Ansatz jucken, denn die ist der falsche Adressat.Habe heute lange darüber nachgedacht und das, was jetzt kommt, mal gedanklich durchgespielt, meine Lebenssituation dazuge"rechnet" - und... ja, ich werde notfalls dafür in den Bau gehen.
Ich plädiere stumpf auf Nichtzahlen, Widerspruch einlegen und .... Nichtzahlen. Je mehr streiken, je mehr Sand im Getriebe des Blödfunks. Ich wurde heute gefragt, ob ich bereit sei dafür in den "Bau" zu gehen. Klare Antwort: Ja. Und ihr seid dann hoffentlich dabei :-[.
Aber, ehrlich gesagt, ich glaube immer noch nicht, dass die wirklich soweit gehen werden. Vorher wird der Beitrag kippen, weil bis dahin viel, sehr viele den Mut haben, nicht zu zahlen. - meine Meinung -
Es wird noch andere Ansatzpunkte geben, sind in Arbeit.
Bezugnehmend auf mein längeres persönliches Gespräch mit Ermano Geuer und dem Lesen der vorgebrachten Formulierungen der Richter, von mir gelesen auf der Heimfahrt.
Es wird auf jeden Fall noch etwas gehen, aber eben anders. Ist in Arbeit :)
Vors Bundes"verfassungs"gericht ziehen?
Kindisch!
Habe die Diskussion mit Ermano Geuer sehr ernst genommen
Frage ihn bitte bei nächster Gelegenheit, ob er nicht gleich nach Straßburg will. In Deutschland wird er verlieren.
Ich weigere mich vor allem , weil von den über 200€ im Jahr ein guter Fuffi in deren zweckfremde Zusatzrente abgezweigt wird. Wie kann das sein , da betrachtet man die interne Pensionskasse als das normalste was geht. Normal geht anders , das aber ist krank und fern jeder Vernunft .
Halt etwas wie von einem anderen Stern.
Ich weigere mich vor allem , weil von den über 200€ im Jahr ein guter Fuffi in deren zweckfremde Zusatzrente abgezweigt wird. Wie kann das sein , da betrachtet man die interne Pensionskasse als das normalste was geht. Normal geht anders , das aber ist krank und fern jeder Vernunft .
Halt etwas wie von einem anderen Stern.
Darüber denk ich lieber gar nicht nach, was die sich von diesem Geld sonst noch so genehmigen. Ekelfaktor 100%
ÜPPIGE RENTEN
Mit dem Zweiten altert sich’s besser
http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/mit-dem-zweiten-altert-sich-rsquo-s-besser-article1637408.html
Genau, und weil die den Schlund nicht vollkriegen in ihrer grenzenlosen Gier, gibts dann auch bald die ersten Beitrags-Erhöhungen ... es wird ja alles immer teurer, da muss auch der ÖRR mit der Zeit gehen ... >:D
Man könnte natürlich argumentieren dass Rundfunk ja Ländersache ist, von den Ländern verbockt wurde und somit von einem Landesverfassungsgericht natürlich nicht gekippt wird. Rossmann will ja weitermachen. Ultima Ratio für den einzelnen ist sicher zu Zahlen wobei die Klage vor dem Verwaltungsgericht mitgenommen werden sollte um diese zu überlasten je mehr es tun. Im Bereich Aufklärung der Mitmenschen kann aber auch noch sehr viel getan werden.
Beispiel : Abwasserabgabe. Wenn ich weniger Wasser verbrauche, produziere ich weniger Abwasser,
und zahle weniger Abwasserabgabe.
Anderes Beispiel: bei einer Baulanderschließung müssen die einzelnen Beteiligten einen Erschließungskostenbeitrag zahlen. Wer den nicht zahlen will, kann die Unterschrift zu dem Erschließungsvertrag verweigern, dann kann die Erschließung nicht zustande kommen.
Der Rundfunk"beitrag" greift auf die Wohnung. Die Wohnung ist etwas existenzielles, ein Grundrecht, ein Menschenrecht, auf das man nicht verzichten kann.
Urteile ergehen ja immer "im Namen den Volkes".
Das sollte jetzt geändert werden in "im Namen
und auf Rechnung des Volkes".
Ich finde es viel hanebüchener, dass vom ÖRR dauernd argumentiert wird öffentlich-rechtliches Fernsehen sei sowas wie ein Grundrecht und müsse daher jedem Bürger zur Verfügung gestellt werden, daher könne auch nicht akzeptiert werden, dass jemand das nicht annehmen wolle. Es sei ja angeblich so "demokratiefördernd und kulturell wertvoll".
Es wird ja von der GEZ argumentiert, dass es sich um Beitrag/Abgabe handelt. Ich bin kein Jurist, aber was ich so weis, ist das Beiträge und Abgaben an gewisse Vorgänge gebunden sind, die der einzelne beeinflussen kann, sei es durch nicht-Erfüllung dieses Vorgangs oder durch weniger-Erfüllung des Vorgangs.
Beispiel: Abwasserabgabe. Wenn ich weniger Wasser verbrauche, produziere ich weniger Abwasser,
und zahle weniger Abwasserabgabe.
Anderes Beispiel: bei einer Baulanderschließung müssen die einzelnen Beteiligten einen Erschließungskostenbeitrag zahlen. Wer den nicht zahlen will, kann die Unterschrift zu dem Erschließungsvertrag verweigern, dann kann die Erschließung nicht zustande kommen.
RUNDFUNK - was genau ist das?
Antwort:
Rundfunk ist a) Unterhaltung, b) Information, c) Kultur.
Für KEINEN dieser drei Punkte, bin ich verpflichtet! Somit auch nicht für die Finanzierung besagter Punkte!
Die "Möglichkeit" habe ich nicht in dieser Form bestellt, der "Konsum" kann mir nicht nachgewiesen werden und bei Kauf von sogenanntem neuartigem Empfangsgerät wurde ich bei Media Markt (oder sonst wo) NICHT darüber informiert, dass ich damit ein Abonnement über ein zahlungspflichtiges Produkt abschließe! Wofür genau soll ich also bezahlen?
104
Im Abgabenrecht kommt dem Gleichheitssatz die Aufgabe zu, eine gleichmäßige Verteilung des Aufwands unter den Abgabenpflichtigen zu erzielen. Er betrifft somit das Verhältnis der Abgabenbelastung der Pflichtigen untereinander. Dabei hat der Normgeber auch im Bereich des Abgabenrechts eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. In deren Rahmen kann er entscheiden, welchen Sachverhalt er zum Anknüpfungspunkt einer Regelung macht. Seine Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo die Gleich- oder Ungleichbehandlung der Tatbestände, von denen die Höhe der Abgabe abhängig gemacht wird, nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, das heißt, wenn die Regelung unter dem Gesichtspunkt der Abgabengerechtigkeit zu einem unerträglichen Ergebnis führen würde, also willkürlich wäre (VerfGHE 60, 80/96; 62, 79/ 106).
106
Anknüpfungspunkt für die Rundfunkbeitragspflicht ist die Möglichkeit der Programmnutzung (vgl. VI. A. 2. a).
103
Er darf besonders bei Massenerscheinungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen.
Wenn ich eins relativ schnell als Ossi begriffen habe, ich lebe in einem System das genauso wenig Rechtsstaatlich ist wie die damalige DDR. Nur passiert heute alles versteckter.
LG pegasotte
..dann kommt jenseits geltenden Verwaltungsrechts eine Mahnung mit Pfändungsandrohung,
XX stellt beim VwG daraufhin Antrag auf Eilrechtsschutz und Aussetzung der Vollziehung....
...Als Reaktion darauf kommt vom NDR die Ankündigung, .....auf die Vollstreckung verzichtet wird,
...ein weiterer Beitragsbescheid vom NDR zugestellt. Das Schreiben ist datiert auf den 2.5.2014,
...Darin: Auflistung der geschuldeten Beiträge seit 1.1.2014, sowie am Ende des Textes der Hinweis,
dass für Forderungen vor dem 1.1.2014 am 2.5.2014 Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden.
Und nun frage ich mal ganz naiv: Was verstehen DIE unter Recht ?
Es scheint aber auch so, dass für viele Menschen dasIch denke, daß viele Fernseh-Konsumenten nicht wirklich auf die ÖR-Programme verzichten wollen. Hätten Sie bei den ÖRR z.B. die Möglichkeit für einen kleinen „Beitrag“ aus Infosendern, Kultursendern, Unterhaltungssendern auszuwählen, dann würden sie es tun. Denn wenn „die Deutschen“ Geld sparen können, dann sind sie glücklich. Aber man muß ihnen das Menü vorsetzen, sonst lassen sie sich melken.
Thema "Rundfunkbeitrag" einfach nicht wichtig genug ist, und wir deshalb nur wenig Gehör
finden - das jedenfalls ist mein persönliches Resumee.
Grüsse, Syna.
Sorry, Mitglied Bürger, für Off Topic - möchte nur ergänzen, daß ich die gleichen Beobachtungen mache, ich kenne niemanden, der gerne zahlt, aber ich höre immer wieder "es hat sich doch nichts geändert"!
Der Betrag blieb gleich, und daher haben die meisten gar nicht mitbekommen, worum es geht - um einen Eingriff in unsere Grundrechte! >:(
Dann höre ich auch immer wieder "aber ich habe doch einen Fernseher, also muss ich zahlen" - wenn ich ihnen dann sage, daß sie doch gar nicht mehr für den Fernseher, sondern für ihre Wohnung zahlen, schaue ich regelmäßig in ein fragendes Gesicht... :o
Aufklärung tut Not!