to Syna:
Du hast natürlich völlig recht ... ich hatte im Gefecht des Lesens die Grundregel vergessen, dass es sich immer an den ersten Punkt beziehen muss!
Sooorry!
(Scout hatte da einiges interessantes geschrieben .....)
Auch folgender Punkt ist evtl nicht ideal in diesem Thema, aber jetzt sind wir ja schon mal im Gespräch:
Dein Zitat:
"""Deine kategorische Ablehnung "Für KEINEN dieser drei Punkte, bin ich verpflichtet"
ist argumentativ kaum haltbar, denn durch Deine Steuerzahlungen bist Du ja - indirekt
- auch dazu verpflichtet, für das Gemeinwesen zu zahlen. Also für Schulen, Straßen,
Wege, Administration, Verteidigung, Gesundheit usw. In diese Aufzählung reiht sich
der ÖRR auch gerne ein. Und da muss man etwas anders argumentieren. """
Hm... ist wohl in der Tat heikel, nicht? Denn:
Rundfunk BRAUCHT sich ja nicht als Steuer zu sehen, nicht wahr??
Denn: bayerisches VerfGericht HÖCHSTPERSÖNLICH hat ja schließlich gesagt, dass es eben KEINE Steuer ist, nicht wahr?
Also kann ich deinen Gedanken (oben zitiert) noch nicht ganz nachvollziehen!
ÖrR möchte sich also "in dieser Reihe betrachten", IST aber keine Steuer! Problem, nicht?
Ein BEITRAG ist bei allen Clubs dieser Welt auch wieder KÜNDBAR, nicht? (Fitnesstudio, Kaffeclub, Magazin-Abonement, Kirche, Clan dö Stammtisch ...)
Was genau haben wir also vor uns? Eine "Zwangs-Mitgliedschaft", inklusive "Zwangs-Beitrag" ohne Möglichkeit einer Kündigung und auf Lebenslänglich?
Offensichtlich, mir scheint.
Sowas sollte man schon mal im Grundgesetzbuch klar definieren, nicht? Weil was wäre denn das sonst für ein "ernstzunehmendes" Rechts-System?
LG tonarno