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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Wuuut am 04. Dezember 2013, 11:40

Titel: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Wuuut am 04. Dezember 2013, 11:40
Hallo zusammen,

Person A hat heute die erste Mahnung vom Westdeutschen Rundfunk erhalten. Insgesamt sind mittlerweile über 200 Euro aufgelaufen und die drohen mit Vollstreckung über die Stadtkasse.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch, wie kann sich Person A wehren?
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: wimmerma am 04. Dezember 2013, 12:17
Hmm, keine Ahnung. So weit war bislang niemand hier.  ???

Hallo, wie wärs mit ner kurzen Leserunde im Forum? Da fällt dir dann schon was ein...






Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Fuuuuu am 04. Dezember 2013, 12:23
Kenne mich da leider auch nicht so wirklich gut aus. Ich an Stelle von Person A würde wie folgt vorgehen: Widerspruch einlegen (das müsste auch bei einer Mahnung möglich sein), Widerspruchsbescheid abwarten, Klage einreichen.

War Person A denn schon bei der GEZ angemeldet?
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: six2seven am 04. Dezember 2013, 12:42
Zitat Wuuut:
Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch, wie kann sich Person A wehren?

Hallo,
…Person A kann Ratenzahlung anbieten, 8 € ist geringste Rate.
Dieser Schritt kann die Eintreibung stoppen, unabhängig vom weiteren Weg.
Person A muss sich aber entscheiden über weiteres Vorgehen.
Wir sind hier bei GEZ -Boykott.
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Seremon am 04. Dezember 2013, 12:44
Hallo zusammen,

Person A hat heute die erste Mahnung vom Westdeutschen Rundfunk erhalten. Insgesamt sind mittlerweile über 200 Euro aufgelaufen und die drohen mit Vollstreckung über die Stadtkasse.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch, wie kann sich Person A wehren?

1. Anwalt fürs Verwaltungsrecht konsultieren
2. Hat Person A den Widerspruch im angegebenen Zeitraum und per Einschreiben abgesandt?
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: seppl am 04. Dezember 2013, 12:53
Ich frage sicherheitshalber erst einmal vorab: Lag schon ein rechtsmittelfähiger Bescheid vor ( Beitrags- oder Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung)?
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Wuuut am 04. Dezember 2013, 12:55
Im Wirrwarr aller Möglichkeiten hatte Person A damals auf den Gebührenbescheid mit "Zahlung unter Vorbehalt" reagiert, was auch hier mal propagiert wurde. Danach kam ein netter Brief, in dem durch die Blume gesagt wurde, dass die alle Fäden in der Hand haben und eine Zahlung unter Vorbehalt nicht akzeptiert wird. Daraufhin hatte Person A erstmal die Füße still gehalten und nicht darauf reagiert. Bis dann heute die Mahnung mit der Ankündigung der Vollstreckung über die Stadtkasse kam.

Person A hatte bis letztes Jahr ihr Autoradio angemeldet.

Ich persönlich habe noch nie GEZ bezahlt. Seit 1998 bekam ich alle paar Monate einen Drohbrief, den ich jedoch immer entsorgt schnell entsorgt habe. Der letzte Brief von denen liegt jetzt gut ein Jahr zurück und von der neuen Beitragsservice-Mafia habe ich bisher auch noch nichts gehört.

Für uns heißt es nun im Grunde nur Spielen auf Zeit, da wir im Mai nächsten Jahres auswandern und die uns dann ohnehin alle mal gerne haben können :)

@seppl: Ja, ein Beitragsbescheid inkl. Rechtsbehelfsbelehrung lag vor, darauf reagierte Person A ja mit Zahlung unter Vorbehalt.
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: seppl am 04. Dezember 2013, 13:12
Ich muss nochmal was fragen: War es ein reiner Gebührenbescheid? Dann beziehen sich die Zahlungsforderungen doch noch aufs letzte Jahr.
Oder ist es ein Gebühren- Beitragsbescheid gewesen? Dann werden die Forderungen von 2012 und 2013 gemischt.
Oder gar ein Beitragsbescheid?

Hab ich es richtig verstanden: A hat Zahlung unter Vorbehalt angeboten, aber da es abgelehnt wurde nicht gezahlt?
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Wuuut am 04. Dezember 2013, 13:56
Sie hat einen Mix aus Gebühren- und Beitragsbescheid bekommen. Gelistet werden Forderungen von 10.2012 - 12.2012 und ab 01.2013.

Zitat
Hab ich es richtig verstanden: A hat Zahlung unter Vorbehalt angeboten, aber da es abgelehnt wurde nicht gezahlt?

Korrekt :)
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Firefox1990 am 04. Dezember 2013, 14:04
Hallo, ich schreib auch mal was dazu.

bei meiner Person A ist das gleiche passiert. Heute 1. Mahnung bekommen. Beitragsforderungen von 2013 + Mahnkosten sind aufgelaufen. knapp 250€

Person A hat allerdings seit 01.01.2013 nicht mehr bezahlt. auf Zahlungserrinerungen nicht reagiert.

Die Frage ist nun ob diese Mahnung für Person A "gefährlich" werden könnte.  Inkassobüro, Pfändung usw... und dessen kosten...

Widerspruch hat Person A noch nicht eingelegt. kann Person A das nun bei der Mahnung noch nachholen? oder hätte dies beim 1. Beitragsbescheid geschehen müssen?

Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Sojaja am 04. Dezember 2013, 14:12
Hallo,
auch ich habe heute eine Mahnung bekommen. Man gibt mir bis zum 15.12.13 Zeit, die offenen Beträge zu zahlen. Ansonsten drohen Vollstreckungsmaßnahmen über die Stadt.

Ich habe im Juni 2013 Widerspruch eingelegt, seit Januar nichts bezahlt. Auf meinen Widerspruch kam leiglich eine lapidare Antwort, vielen Dank für Ihre Mitteilung, also kein Widerspruchsbescheid.

Daher stehe ich nun auch etwas auf dem "Schlauch". Soll ich jetzt Ratenzahlung beantragen oder nochmals schreiben und auf meinen Widerspruch aus Juni verweisen?

Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Wuuut am 04. Dezember 2013, 14:32
http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/2013/05/16/cn-erfahrungsbericht-bezuglich-beitragsservice-ehemals-gez/

Interessanter Ansatz :) Werde ich versuchen. Und wenn es die Sache auch nur bis Mai nächstes Jahr hinauszögert, wäre uns bereits geholfen, denn dann sind wir eh weg :)
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: DimP am 04. Dezember 2013, 14:38
Hallo,


ja da gingen heute wohl reihen weise mahnungen raus.
bei meiner person X genau das selbe, seit 1.1.2013 keine überweisungen mehr oder raktion.
es kamen immer nur zahlungserinnerungen. heute die erste mahnung bekommen, von wiederspruchsmöglichkeiten war nie die rede.

Jetzt: an wen adressiert person x den wiederspruch wie? oder soll sie einfach abwarten??

liebe Grüße,
DimP
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Sojaja am 04. Dezember 2013, 14:48
evtl. eine passende Antwort von X, oder eher nicht??

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Befremden erhielt ich heute Ihre Mahnung, in der Sie mir mit Vollstreckungsmaßnahmen drohen.

Ich habe bereits am 10.06.2013 Widerspruch gegen Ihre Gebührenbescheide eingelegt. (siehe Anlage)

Auf diesen Widerspruch habe ich bis heute von Ihnen KEINEN Widerspruchsbescheid erhalten.

Daher wäre es nett, wenn Sie mir, bevor Sie mir mit Zwangsvollstreckung drohen erst einmal einen formellen Widerspruchsbescheid aus Ihrem Hause zukommen liessen.

Ansonsten sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte zu unternehmen.
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Abcdef am 04. Dezember 2013, 17:42
Ich habe gegen alle Beitragsbescheide rechtzeitig Widerspruch eingelegt und heute kam auch dieses Schreiben an.
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: koppi1947 am 04. Dezember 2013, 18:14
Genau wie von Sojaja geschrieben,würde ich auch antworten,um die Sache zu verzögern.Wenn xyz die Sache der Stadtkasse darlegt,weil auf den Widerspruch keine Antwort gekommen ist oder kein Rechtsbehelf anhängig war,wird hier wenig passieren.
Ich hatte hier schon einmal diese ähnliche Situation von einem sagen wir Person K eingestellt,die sowohl eine Stadtkasse,als auch ein Inkasso-Büro betraf eingestellt und in beiden Fällen kam es nicht zur Vollstreckung.Meines Wissens muss dann immer ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid vorliegen,was bei K über die Stadtkasse und das Inkassobüro nicht der Fall war.
Wichtig ist immer zu widersprechen um Zeit zu gewinnen und eine klare Aussage zu treffen.Ein Inkassobüro hat sowieso wenig Möglichkeiten,bei der Stadtkasse ist es etwas schwieriger,aber dort sitzen auch nur Menschen,mit denen man reden kann und die Sache darstellen kann.
Oberstes Gebot ist reden und nicht einschüchtern lassen.
Das ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung.
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: DimP am 04. Dezember 2013, 20:29
"Ansonsten sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte zu unternehmen."

Ich denke so ein Schreiben wird ganz nett sein für X. Aber was wären denn im Ernstfall die rechtlichen schritte, wenn kein formeller Widerspruchsbescheid raus gegeben wird?
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Fighter am 04. Dezember 2013, 22:27
 Hallo,
auch bei mir kam heute die Mahnung, wegen 223,89EUR. Das ist nicht schön.
Auf die Forderung der Rundfunkbeiträge habe ich immer brav Widerspruch eingelegt.
Auch mir wird im Schreiben die Eintreibung der Gebühr über die Stadtkasse angedroht. Inwiefern das jeder tun kann, oder ob da vorher ein richterlicher Beschluss erfolgen muß, weiß ich nicht.
Ich sehe das als letzte Warnung, bevor es ernst wird. Nochmals widersprechen und abwarten, denke ich.

Kämpferische Grüße
Fighter
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Firefox1990 am 04. Dezember 2013, 22:44
kann man überhaupt gegen den letzten Mahnbescheid widersprechen?

Auf der Rückseite steht zumindest wegen einem Widerspruch nichts mehr geschrieben.

Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Abcdef am 05. Dezember 2013, 06:38
Das ist doch kein Mahnbescheid, sondern nur eine Drohung.
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Rochus am 05. Dezember 2013, 10:15
Hallo,
auch bei mir kam heute die Mahnung, wegen 223,89EUR. Das ist nicht schön.
Auf die Forderung der Rundfunkbeiträge habe ich immer brav Widerspruch eingelegt.
Auch mir wird im Schreiben die Eintreibung der Gebühr über die Stadtkasse angedroht. Inwiefern das jeder tun kann, oder ob da vorher ein richterlicher Beschluss erfolgen muß, weiß ich nicht.
Ich sehe das als letzte Warnung, bevor es ernst wird. Nochmals widersprechen und abwarten, denke ich.

Kämpferische Grüße
Fighter

Widerspruch alleine für sich genommen ist nicht ausreichend. Du hättest die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragen sollen. Das läuft über das Verwaltungsgericht. Beispiele gibt es hier im Forum. Da es sich um eine öffentlich-rechtliche Geldforderung handelt, hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.

Oder Du zahlst unter Vorbehalt. Wenn der Onkel von der Stadtkasse kommt musst Du eh blechen. Allerdings kommen dann noch die Vollstreckungskosten hinzu.

Aber Du hast ja sicherlich, wie hier oft empfohlen, das Geld an die Seite gelegt.
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Abcdef am 05. Dezember 2013, 12:05
Aber das hätte man doch machen müßen, nachdem die GEZ den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung abgelehnt hat?
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Fighter am 05. Dezember 2013, 21:57
Ich habe mir nochmals alle Schreiben angeschaut. Es gibt 2 Überschriften bei Schreiben vom Beitragsservice.

1. Rundfunkbeitrag
Simple Zahlungserinnerung ohne Rechtsbehelfsbelehrung und Ablehnung von Widerspruch, Bitte um Zahlung,...

2. Gebühren-/Beitragsbescheid
Klare Zahlungsaufforderung mit Drohung auf Zwangsvollstreckung und Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsgrundlagen
Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, etc.

Da alle Widersprüche an die GEZ gehen, sie diese selbst prüft und ablehnt, komme ich auch nicht weiter.
Ein Antrag auf Vollstreckung liegt mir noch nicht vor. Welche Aussetzung soll ich da beantragen und gegen wen?
Ich ging davon aus, das mich irgendwann der Beitragsservice vor Gericht auf Zahlung verklagen wird. Dann kann das Gericht feststellen, ob die Forderung rechtmäßig ist.
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: xrw am 06. Dezember 2013, 03:46
Da alle Widersprüche an die GEZ gehen, sie diese selbst prüft und ablehnt, komme ich auch nicht weiter.

Zuständig ist eigentlich die jeweilige Rundfunkanstalt.

Ein Antrag auf Vollstreckung liegt mir noch nicht vor. Welche Aussetzung soll ich da beantragen und gegen wen?

Den wirst du auch nicht sehn (soweit er überhaupt nötig ist), sondern bloß das Ergebnis. Aussetzung der Vollstreckung sollte deutlich zuvor beantragt werden (auch bei der Rundfunkanstalt). Prinzipiell kann das auch ein Gericht im Rahmen einer laufenden Klage oder als separate einstweilige Anordnung anordnen, aber die Chancen drauf sind bei so relativ kleinen Beträgen normalerweise nahe null.

Ich ging davon aus, das mich irgendwann der Beitragsservice vor Gericht auf Zahlung verklagen wird. Dann kann das Gericht feststellen, ob die Forderung rechtmäßig ist.

Im Verwaltungsrecht läuft das andersrum. Selbst zivilrechtlich wird die Rechtmäßigkeit einer Forderung im normalen gerichtlichen Mahnverfahren nicht geprüft, solang sich der Belastete nicht aktiv wehrt.
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: bikerheart01 am 06. Dezember 2013, 13:56
Person A hat heute auch seine Mahnung erhalten und soll bis zum 15.12.2013 205,65€ zahlen. Person A muss dazu sagen  das er bis jetzt 2 Beitragsbescheide fristgerecht Widersprochen und jeweils noch einen 2ten Brief mit Aussetzung der Vollstreckung beantragt und dieses immer per Einschreiben verschickt. Person A hat außer diesen normalen Textbaustein antworten nichts weiter erhalten, weder einen positiven bzw negativen Widerspruchsbescheid erhalten.

Nun wird mit der Mahnung, Pfändung etc angedroht auf der Mahnung ist keine Rechtsbelehrung wie soll Person A nun weiter vorgehen???


mfg Bikerheart
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: seppl am 06. Dezember 2013, 14:28
... abheften?
Wenn die Drohung wahrgemacht wird, muss noch ein Vollstreckungsbescheid mit Widerspruchsfrist von 2 Wochen kommen. Und der kommt nicht per Infopost!

Unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.0.html)
Habe ich schon angefangen mit einer Aufzählung der Droh- und Verschweigetaktik des Beitragsservice. Falls ich den Brief auch bekommen sollte, werde ich die Methoden dort auch noch aufführen.
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: bikerheart01 am 06. Dezember 2013, 14:37
Ok dann werde ich mal weiter abwarten. Person Ach findet das schon dreist von diesen Verein die brauchen sich an keine Gesetze zu halten und dürfen einfach alles machen ist doch eine Schweinerei. Person A hat immer alles fristgerecht per Einschreiben Widersprochen und extra noch einen Brief geschickt per Einschreiben auf Aussetzung der Vollstreckung und A hat nie einen Widerspruchsbescheid bekommen. So ein Saftladen man man man.


mal schaun was nach dem 15.12.2013 passiert.

mfg

bikerheart01

Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: seppl am 06. Dezember 2013, 14:43
ich finde das schon dreist von diesen verein die brauchen sich an keine gesetze zu  halten und dürfen einfach alles machen
bikerheart01

Die müssen sich schon auch an Gesetze halten, aber wie jeder andere Abzockverein versuchen auch sie es mit allen Tricks, die "Kunden" vorher schon zum Zahlen zu bewegen. Auch die Zahlfrist erscheint viel zu kurz - man soll bloß keinen klaren Gedanken fassen können.

Und "Rattenzahlung" haben sie doch auch bestimmt angeboten ("wir sind ja keine Unmenschen"  ;)  "und machen Ihnen daher das Zahlen leicht...")
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: xrw am 06. Dezember 2013, 15:35
Wenn die Drohung wahrgemacht wird, muss noch ein Vollstreckungsbescheid mit Widerspruchsfrist von 2 Wochen kommen. Und der kommt nicht per Infopost!

Ich kenn zwar nicht alle landesspezifischen Regelungen, aber generell gibts im Verwaltungsrecht keine Vollstreckungsbescheide, sondern bloß eine einfache Vollstreckungsanordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/__3.html) (Landesrecht kann abweichen; insbesondere dürfen Rundfunkanstalten zumindest nicht überall die Vollstreckung selber anordnen, sondern müssen das z.B. die Rechtsaufsichtsbehörde machen lassen). Es ist nicht ausgeschlossen, dass direkt der Vollstreckungsbeamte damit vor der Tür steht, wobei er aber sicher nicht gleich mit härteren Maßnahmen anfangen wird.
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: bikerheart01 am 07. Dezember 2013, 09:22
@xrw in diesem Forum wurde ja oft geschrieben was der richtige werde gang ist woran Person A sich auch gehalten hat.

-nicht zahlen
-auf Bescheid warten(Person A hat 2 bekommen 07/10)
-Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen (jeweils fristgerecht Widersprochen+Aussetzung auf Vollzug )
-dann sollte ja der positive oder negative Widerspuchsbescheid folgen (kam nie)
-dann Klage

Person A hat sich an alles gehalten außer das A nie einen Widerspruchsbescheid erhalten hat sondern im Gegenzug die erste Mahnung mit Drohung auf Vollstreckung,
aber wie Person A ja hier liest, ist er nicht der einzige der so eine Mahnung bekommen hat. Ist das eine neue masche von dem Verein um die Leute einzuschüchtern???

Die Frist zur Zahlung läuft am 15.12.2013 ab, was glaubt ihr, passiert denn dieses Jahr noch was oder kommt der nächste Brief erst wieder 2014???

MfG

bikerheart
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: xrw am 07. Dezember 2013, 11:39
-dann sollte ja der positive oder negative Widerspuchsbescheid folgen (kam nie)

Wenn man nicht nachhakt, fassen sie einen Widerspruch offenbar immer nur als reine Meinungsäußerung auf. Könnte zwar auch von der Rundfunkanstalt abhängen, aber es steht auch im letzten Geschäftsbericht der GEZ drin, dass sie das absichtlich und regelmäßig so machen.

Haben sie denn auf die Anträge auf Vollzugsaussetzung was geschrieben? Falls sie die ignoriert haben, kann man eventuell damit eine Vollstreckung abwenden. Wenn noch was Rechtsmittelfähiges kommt, dann darüber, ansonsten direkt beim Vollstreckungsbeamten, und wenn der nicht einsichtig ist meistens mit sogenannter "Erinnerung" bei seinem zuständigen Gericht. Um welches Bundesland geht es denn?

Die Frist zur Zahlung läuft am 15.12.2013 ab, was glaubt ihr, passiert denn dieses Jahr noch was oder kommt der nächste Brief erst wieder 2014???

Das kann an dem Punkt jedenfalls ziemlich schnell gehn (muss es aber nicht). Ich hab den Gerichtsvollzieher auch schon zwischen Weihnachten und Neujahr vor der Tür gehabt (aber zirka 2 Wochen vorher angemeldet).

Jedenfalls sind nur die Beträge aus den Bescheiden vollstreckungsfähig; es reicht also, bloß die zu zahlen, um die Vollstreckung abzuwenden.

Generell hat man eigentlich nur dann eine reelle Chance, von der Vollstreckung verschont zu bleiben, wenn die zuständige Anstalt insofern kooperationsbereit ist. Manche sind das wohl, aber eher nur dann, wenn man nachdrücklich, aber nicht zu unfreundlich auftritt.

Wenn A auf die Klage setzt, empfiehlt es sich wohl, erstmal die verbescheideten Beträge unter Vorbehalt zu zahlen und nochmal auf den Widerspruchsbescheiden zu bestehn und die Anträge auf Vollzugsaussetzung (für künftige Bescheide) zu wiederholen. Zumindest gegen den ersten Bescheid wär inzwischen wohl auch unmittelbar Klage möglich, aber das wird jedenfalls beim aktuellen Vollstreckungsproblem nicht mehr viel bringen.
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Eagle1 am 07. Dezember 2013, 16:18

Oder Du zahlst unter Vorbehalt. Wenn der Onkel von der Stadtkasse kommt musst Du eh blechen. Allerdings kommen dann noch die Vollstreckungskosten hinzu.

Aber Du hast ja sicherlich, wie hier oft empfohlen, das Geld an die Seite gelegt.

Ist das jetzt ironisch gemeint?
Du empfiehlst hier Leuten die Kriminelle Zwangsabzocke abzudrücken?
Nicht auch nur einen Cent würde ich an diese Kriminelle Vereinigung zahlen.
Geld an die Seite gelegt für die GEZ ;D
So weit würde es noch kommen 8)
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Fighter am 07. Dezember 2013, 22:04
Person A hat
-nicht gezahlt
-mehrere Gebühren-/Beitragsbescheide erhalten
-Widerspruch eingelegt, leider ohne Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
-Mahnung erhalten

Einen Widerspruchsbescheid erhielt Person A nie. Damit ist auch nicht das zuständige Gericht bekannt.
Wäre jetzt noch sinnvoll Vollstreckungsaussetzung zu beantragen?

Grundsätzliches Problem:
Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat man der GEZ diese Geldquelle freigegeben.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, somit muß man zahlen.
Über den Widerspruch und auch über die Aussetzung der Vollstreckung entscheidet der Beitragsservice selbst, als Geldeintreiber.
Warum sollten sie darauf eingehen?
Das die jetzige Gebühr eher eine Steuer ist und ..., interessiert nicht, weil sie den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Maßstab nehmen.

Nachdenkliche Grüße Fighter
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: bikerheart01 am 08. Dezember 2013, 17:34
@xrw es geht um Mecklenburg Vorpommern

Nein auf die Einschreiben mit Antrag auf Vollzugaussetzung ist Firma B nicht einmal drauf eingegangen bzw haben drauf reagiert.
Person A hat nur jeweils die normalen Textbausteine wie jeder von uns hier bekommen was Person A als Eingangsbestätigung sieht.

@fighter Person A wird nun abwarten was weiter passiert und gegen einen falls erscheinenden Mahnbescheid Widerspruch einlegen und sollte es zur Vollstreckung kommen überschreibt Person A halt seinen ganzen Hausstand an die Lebensgefährtin somit kann Firma B keine Sachpfändung vornehmen hofft Person A jedenfalls.

Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2013, 19:41
Person A hat
-nicht gezahlt
-mehrere Gebühren-/Beitragsbescheide erhalten
-Widerspruch eingelegt, leider ohne Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
-Mahnung erhalten

Einen Widerspruchsbescheid erhielt Person A nie. Damit ist auch nicht das zuständige Gericht bekannt.
Wäre jetzt noch sinnvoll Vollstreckungsaussetzung zu beantragen?

Grundsätzliches Problem:
Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat man der GEZ diese Geldquelle freigegeben.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, somit muß man zahlen.
Über den Widerspruch und auch über die Aussetzung der Vollstreckung entscheidet der Beitragsservice selbst, als Geldeintreiber.
Warum sollten sie darauf eingehen?
Das die jetzige Gebühr eher eine Steuer ist und ..., interessiert nicht, weil sie den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Maßstab nehmen.

Vorab:
Man "muss" nicht zahlen, man *soll*!
Ein kleiner, aber feiner Unterschied, den wir uns alle immer wieder vor Augen halten sollten müssen!!! ;)

Außerdem:
Der sogenannte "Beitragsservice" erstellt weder die BeitragsBESCHEIDe, noch "entscheidet" er über Widersprüche oder Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung".
All das tut die *LANDESRUNDFUNKANSTALT*!!!
Der sogenannte "Beitragsservice" stellt die Unterlagen lediglich zusammen und versendet sie - zumindest so ähnlich, denn er ist *nicht-rechtsfähig*!

Aus diesem Grunde ganz wichtig:
Adressat besser immer die *LANDESRUNDFUNKANSTALT*!
Nicht den "Beitragsservice" - der ist nur "Strohmann"/ "Erfüllungsgehilfe"/ "Eintreiber" - jedoch "nicht-rechtsfähig" - und sorgt nur für zusätzliche Verschleppung.
Allenfalls im Verteiler *zusätzlich* an den "Beitragsservice".
So handhabe ich es.


Aber nun zum Thema:

Ausgehend davon, dass die
- Widersprüche gegen die BeitragsBESCHEIDe jeweils einzeln form- und fristgerecht eingelegt und bestenfalls *nachweisbar* (Einschreiben mit Rückschein/ Antwortschreiben des Beitragsservice o.ä.) an die Landesrundfunkanstalt zugestellt wurden

könnte Person A meines Erachtens nach dennoch auch jetzt noch
- Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" stellen und sich am besten gleichzeitig auf
- alle bisher eingegangenen BeitragsBESCHEIDe und
- alle bisher diesbezüglich eingelegten Widersprüche beziehen.

Darüber hinaus könnte Person A - wenn der erste Widerspruch schon gut 3 Monate zurückliegt - im gleichen Anschreiben die Untätigkeitsklage androhen, falls nicht umgehend die form- und fristgerechten Widersprüche mit rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheiden beschieden werden sollten.

UNTÄTIGKEITSKLAGE
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.0.html

Dass ARD-ZDF-GEZ solch sittenwidrige Methoden anwenden, ist in der Tat dummdreist hoch 3!!!!!
Das ist in meinen Augen mehr als nur grenzwertig legal...
Zitat
Die gehen momentan auf Dummfang.
Die "leichte Beute" zuerst. Nehmen, was sie (noch) bekommen können...
Den "Widerständlern" können sie sich theoretisch noch in 3 Jahren kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist "widmen".
Werden sie dann aber nicht mehr tun müssen/ können, weil schon davor wahrscheinlich mind. 2 weitere Änderungen der Gesetzeslage erfolgt sein werden... ;)
Nochmal:
Wer aus Rechtgläubigkeit zahlt - auch "unter Vorbehalt", wird hier der Dumme bleiben!!!
Leider gibt es auch viele ältere und uninformierte, die wir hier nicht erreichen. Insbesondere diese müssen wir noch finden, aufklären und vor dieser (Un-)Rechtswillkür, Anmaßung und "offensichtlich-unrechtlicher" Schikane schützen...

Aber dennoch kein Grund zu allzu großer "Besorgnis" ;)
Dass dieser [Anm.: mein] Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" trotz bisher eingegangenem abschlägigen WiderspruchsBESCHEIDs [Anm.: ebenfalls] überhaupt noch nicht entschieden wurde, bei mir also mind. 50-100 € im Raum stehen, die ich noch nicht gezahlt habe und dennoch immernoch keine "Vollstreckung" droht, ist eine andere Geschichte... :)

Sollte die "Vollstreckung" unmittelbar drohen (z.B. nach MahnBESCHEID?), hätte ich immer noch die Möglichkeit,
[Anm.: nochmals explizit auf die Entscheidung zu drängen, Einspruch(?) gegen die Vollstreckung einzulegen bzw.]
- beim Verwaltungsgericht Antrag auf Eilrechtsschutz zu stellen...

Ich bleibe entspannt...
...und das darfst Du auch ;)

Sollte Person A *nicht* gegen *jeden einzelnen* BeitragsBESCHEID form- und fristgemäß Widerspruch eingelegt haben, gilt:
Ein nicht form- und fristgerecht widersprochener Bescheid wird wohl prinzipiell erst mal rechtskräftig und damit theoretisch wohl auch vollstreckbar - selbst wenn er nicht "rechtens" ist.
Dennoch: wegen 50 oder 100 € wird da wohl nicht gleich jemand losdackeln...
Meine Meinung.


Das Thema wird u.a. auch hier diskutiert:

1. Mahnung heute erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7542.0.html

"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.0.html
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: bikerheart01 am 08. Dezember 2013, 20:41
@bürger
Person A hat zu jeden Bescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt. Person A hat von Firma  B jeweils ein Antwortschreiben bekommen ala Textbausteine das wie jeder von uns hier,  sieht das als Eingangsbestätigung.

Desweiteren hat Person A zu jeden Widerspruch separat ein Einschreiben geschickt mit volgenden Textinhalt: "Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheides ___, bis über meinem Widerspruch vom ____ entschieden worden ist."

Auf diesen zweiten Brief hat Person A nie eine Antwort von Firma B bekommen.

Person A hat die Einschreibenbelege(leider kein Rückschein :-( ) und die Antwortschreiben von Firma B als beweis.
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Regni am 08. Dezember 2013, 22:01
Hallo Forum,
was ist denn, wenn Person A nun die ersten Gebühren/Beitragsbescheide ignoriert hat?

Ursprünglich hat es sich so angehört, als ob man einen „Beitragsbescheid“ als amtlich
zugestelltes Dokument (Einschreiben) ober ähnliches bekommt, dem man dann Widersprechen sollte. (wobei es hier ja eher so klingt als ob es eh egal ist ob ich widersprochen hätte oder nicht).
Person A hat ebenfalls am 1ten die Mahnung bekommen und das ist nicht schön und lässt A auch nicht kalt. Als Absender steht im Briefkopf der Südwestrundfunk in Stuttgart, und ist es das gleiche Papier wie die anderen Gebühren/Beitragsbescheide. Legitimiert das nun alles? Wie Ihr seht kommt A aus Baden Württemberg. Kann A nun überhaupt noch etwas machen, oder muss A dem Gerichtsvollzieher das Geld dann geben?

Person A schwächt das Durcheinander schon ein wenig, und A kann verstehen warum sich viele andere nicht gegen diese Gebühr wehren.
 :-\

Gruß Regni
 
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Wolfman am 09. Dezember 2013, 02:44
tja, gute Frage: Der Gerichtsvollzieher meldet sich an, kommt dann zum angegebenen Tag an die Tür und hält die Hand auf.
Was macht man denn dann?

Sagen: "Ich zahle nicht, weil diese Forderung nicht gerechtfertigt ist" - und was ist des Gerichtsvollziehers nächster Schritt?
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: bikerheart01 am 09. Dezember 2013, 08:26
@wolfmann
Falls es dazu kommen sollte und der GV steht vor der Tür kann Person A ihn einmal abweisen und nicht in die Wohnung lassen. Wenn Person A ihn auch beim zweiten mal nicht rein lässt, kann der GV mit einem Durchsuchungsbeschluß kommen und sich mit einem Schlosser auch alleine Zugang zur Wohnung beschaffen und die kosten dafür trägt Person A.
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: bikerheart01 am 09. Dezember 2013, 19:00
Person A hat seine Mahnung im Anhang beigefügt.

Person A hat 2 Bescheide bekommen Juli/Oktober fristgerecht Widerspruch eingelegt+ Antrag auf Aussetzung des Vollzug im separaten Schreiben.

Laut Mahnung sind 3 Bescheide aufgeführt oder sieht Person A das falsch.

Sollte Person A die Altlasten von 2012(22,28€) noch nach zahlen?

Darf Firma B Altlasten 2012 mit 2013 kombinieren?

Wenn Person A alle Bescheide fristgerecht Widersprochen hat +Antrag auf Aussetzung des Vollzugs müßte A dann nicht nur die Altlasten zahlen???

Und was Person A noch wundert einige bekommen Bescheide andere nicht,manche bekommen WIderspruchsbescheide andere nicht,einige bekommen gleich eine Mahnung und wieder rum gibts welche die haben noch gar nichts alles sehr verwirrend.

Sollte Person einfach abwarten was nach 15.12.2013 passiert???

Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Regni am 09. Dezember 2013, 19:27
Hallo nochmal,
vielleicht könnt Ihr bitte etwas helfen Klarheit in das Thema "Mahnung" etc. zu bringen.

Es läuft ja doch noch der ein oder andere Thread der eben das zum Ausdurck bringen will.

"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg55424.html#msg55424

Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7589.msg55371.html#msg55371

Wenn hier von Beitragsbescheid, Mahnung und Vollstreckung gesprochen wird,
ist doch "nur" die "normale" Post vom Beitragsservice gemeint. -oder?!?!?

Ist es nicht so, dass es erst ernst wird, wenn der Mahnbescheid vom zuständigen Mahngericht kommt?
-siehe Wiki Mahnverfahren http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren (http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren)
(wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Gläubiger beim Mahngericht einen Antrag stellen, und dann erst
wird ein Mahnbescheid zugestellt, darauf hin kann man einen Widerspruch einlegen)

Kann jemand hier bitte mal eine juristisch fundierte Aussage machen?

Danke Regni
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Uwe am 09. Dezember 2013, 19:30
Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder. Weitere Infos: Regeln
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: themob am 09. Dezember 2013, 19:58
@bikerheart01 und @all zum Thema Mahnung

Schaut euch mal diese 2 Threads an:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6898.0.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

Die dort aufgeführten Kosten bezogen sich auf den Zeitraum vor dem 1.8.2013. Die neuen Kosten findet man hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html

Die Vorgehensweise der Rundfunkanstalten ist klar. Sie versuchen mit entsprechenden Texten den säumigen Zahler unter Druck zu setzen, einzuschüchtern oder Ängste zu verbreiten. Was leider bei vielen funktioniert.

In der Vergangenheit haben etliche Landesrundfunkanstalten (LRA) der Aussetzung der Vollziehung zugestimmt, selten im ersten direkten Antrag an die LRA, spätestens aber dann wenn der Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim VG eingereicht wird, stimmen sie oft zu (nicht immer), hier gibt es wohl wie so oft sehr starke regionale Unterschiede. Von Bundesland zu Bundesland und VG zu VG.

Nähere Erläuterung zum Antrag und dem zugehörigen Verweis auf §80 Abs 6 findest man hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5996.msg47299.html#msg47299

und hier: http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html


Person A soll die Vorweihnachtszeit nutzen und wegen der Mahnung den Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz beim VG inkl. Kostenübernahme durch den Beklagten stellen. Bevor der gesetzte Termin verstrichen ist. Die LRA nutzt die Vorweihnachtszeit auch aus, nur auf Ihre eigene Art und Weise wie unzählige Kommentare zum Thema beweisen.

Den Antrag inklusive aller vorhandenen Unterlagen (Bescheide, Widersprüche, Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen etc.) und kurzem chronologischem Sachverhalt mit Verweis zu Anlage 1 - x  in zweifacher Ausfertigung ans VG. Ich empfehle, nach Möglichkeit den Antrag direkt beim VG abzugeben und sich eine Bestätigung mitgeben zu lassen. Alternativ kann auch jeder die Eingabe mündlich beim VG machen, wäre aber von Vorteil, wenn alle Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in Kopie mitgenommen werden.

Ich persönlich denke, dass man damit zumindest übers alte Jahr kommt. Sollte ab dem 15.12 sich wirklich jemand aus der Vollstreckungsbehörde melden, soll Person A einfach eine Kopie des Antrags dort vorlegen und alles kurz erörtern.

Es ist der einzigste Weg in diesem Stadium, um aus "keine aufschiebende Wirkung" eine "aufschiebende Wirkung" zu erreichen, wenn alles gut geht.

Für alle die mehr Zeit haben, aber schon länger als 3 Monate keine Reaktion von der LRA auf den Widerspruch oder den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bekommen haben, wäre eine vorbeugende Möglichkeit, der LRA mit einer letzten 2 wöchigen Fristsetzung eine qualifizierte Antwort auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abzuringen, ansonsten würde man beim VG einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz stellen inkl. Kostenübernahme durch den Beklagten. Die Gefahr ist groß das bei all den unnützen Briefen ein wirklich relevantes Schreiben mal übersehn oder überlesen wird.

Oder aber vorbeugend direkt beim VG o.g. Gang gehen, damit diese Einschüchterungspost vermieden werden kann.

Sollte schon Klage eingereicht und dem Antrag auf Aussetzung stattgegeben worden sein und es sich wirklich um eine Mahnung handeln, dann einfach in zweifacher Ausfertigung mit der Bitte um Kentniss- /Stellungnahme an das zuständige Verwaltungsgericht unter Angabe des AZ einreichen.

Aus dem Geschäftsbericht 2012 der GEZ gibt es interessante Zahlen zum Thema:
http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2461/GB2012.pdf

Die Institution in Köln nennt es Dienstleistungsprodutk, hier das Produkt: Erlangung rückständiger Forderungen auf Seite 15

Es gibt auch noch eine weitere interessante Vorgehensweise der Kölner Institution mit einer Inkassogesellschaft aus Mainz: Creditreform
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7011.0.html

Lohnt sich auch, sich mal durchzulesen, damit jeder die Taktik der Kölner besser nachvollziehen kann, bzw. der Landesrundfunkanstalten

Wenn sich jemand für den Klageweg entschieden hat, sollte jeder auch gleichzeitig versuchen die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Also von keiner aufschiebenden Wirkung zur aufschiebenden Wirkung zu kommen. Ich persönlich habe seitdem Ruhe, wie im oberen ersten Threadlink beschrieben.

80% resultiert aus eigener Erfahrung, der Rest aus Recherche aus dem Internet und dem Forum, also keine wie auch immer geartete Rechtsberatung
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Regni am 09. Dezember 2013, 20:01
Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder. Weitere Infos: Regeln
Es geht nicht um Rechtsberatung!
Eine Aussage von jemandem der so einen Mahn Prozess schon durch, oder damit  sonstige Erfahrung gemacht hat, würde sicher dem ein oder anderen "helfen"
und das dachte ich wäre die Prämisse hier im Forum!?
Gruß Regni
Titel: Re: 1. Mahnung heute erhalten
Beitrag von: Regni am 09. Dezember 2013, 20:40
@bikerheart01 und @all zum Thema Mahnung...
Danke themob!
So habe ich mir das vorgestellt.
Gruß Regni